steht: „Vom Besuch einer Schule ist befreit, wer nach der Feststellung der Schulbehörde auch in Förderschulen nicht oder nicht mehr gefördert werden kann und dem der Schulweg zu einer Förderschule nicht zugemutet werden kann.“
Vor diesem Hintergrund haben wir alle ein Schreiben von der Lebenshilfe bekommen, in dem diese zum Ausdruck bringt, die geplante Regelung ermögliche es den Schulen, Kinder vom Unterricht befreien zu lassen, zu deren Förderung sie sich nicht in der Lage sähen oder deren Transport für unzumutbar gehalten werde. „Mangelnde Ressourcen der Institutionen werden den Kindern als persönliches Defizit zugeordnet mit der Folge, ihnen letztendlich ihr Recht auf Förderung und Bildung vorzuenthalten.“
Darauf haben wir – wie ich finde – angemessen reagiert. Ihr Änderungsantrag ist nicht so weit gehend wie unserer. Sie haben durchaus die eine oder andere gute Idee zur Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf der Basis dessen, was die CDU-geführte Landesregierung schon vor Jahren und Jahrzehnten begonnen hat.
Der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler in der Schule ist eine Idee der CDUgeführten Landesregierung gewesen. Auf dieser Basis haben Sie – das bestreite ich nicht – das eine oder andere für die Förderung von behinderten und kranken Kindern in der Schule getan.
Aber Sie werden nicht bestreiten können, dass ein Absatz, wie er sich in der Drucksache 14/2567 befindet, nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb ist unser Änderungsantrag mehr als recht und billig. Im Gegenteil, es war hohe Zeit, er hat Not getan. Es ist eigentlich peinlich für die Landesregierung, dass sich die Lebenshilfe mit einem solchen Schreiben an die Fraktionen hat wenden müssen.
Ich dachte, wir führen heute eine sachliche Debatte, aber das, was gerade geschieht, ist wirklich jenseitig.
Herr Kollege, in der Anhörung – Sie haben vielleicht nicht zugehört – sind Argumente dazu gebracht worden, dass § 60 Abs. 1 Satz 1 entfernt werden soll. Wir alle haben Gespräche mit Herrn Professor Fröhlich geführt, und dies nicht erst in diesem Jahr, sondern schon im letzten Jahr, Herr Kollege. Daraus reifte der Entschluss, diesen Änderungsantrag zu stellen, der schon etwas älter ist als der Brief der Lebenshilfe.
Der Brief der Lebenshilfe kam zu einem Zeitpunkt, als unser Änderungsantrag bereits in Arbeit war und wir längst diese Veränderung auf den Weg gebracht hatten. Es gab ein gemeinsames Gespräch der bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher in diesem Haus, diesen Änderungsantrag einzubringen, aber nicht zu einem politischen Zankthema zu machen.
Ich glaube, die Beschulung von behinderten und beeinträchtigten Kindern kann kein politisches Zankthema sein, da man darin parteipolitisch gar nicht unterschiedlicher Meinung sein kann. Sie versuchen aber nun, es so hinzudrehen, als gäbe es darin parteipolitische Unterschiede.
Ich sage Ihnen, wie ich das empfinde: als in höchstem Maße unappetitlich! Auf dem Rücken von Menschen, die sich dazu nicht artikulieren können, eine solche Form von Debatte zu führen, ist unappetitlich!
Wir waren uns darüber einig, und wir alle in diesem Haus haben diese Änderungsanträge eingebracht. Es gab eine überparteiliche Einigkeit darüber, dass diese Formulierung, die auch schon zu Ihrer Regierungszeit im Schulgesetz stand – und dies nicht erst seit 1991 –, jetzt nicht mehr im Schulgesetz stehen würde.
Aber zu versuchen, daraus politisches Kapital zu schlagen, ist nicht nur unappetitlich, sondern auch unanständig.
Zur Erwiderung hat Herr Abgeordneter Schreiner das Wort. (Rösch, SPD: Er soll sich besser schämen und in die Ecke stellen! In die Ecke soll er sich stellen! Diese Arroganz! – Itzek, SPD: Schnösel! – Frau Morsblech, FDP: Wer geht in den Keller und sucht das Niveau? Das ist ja furchtbar!)
Liebe Frau Kollegin Brede-Hoffmann, ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht die Schärfe, die Sie glauben, in diese Diskussion bringen zu müssen. Derjenige, der im Moment versucht, politisches Kapital daraus zu schlagen, dass wir etwas zum Thema gemacht haben, was zu diskutieren ist, sind doch wohl Sie. Darf sich das Parlament nicht über diesen Fehler im Schulgesetz unterhalten, der korrigiert wird? Ist das verboten, bloß weil wir etwas entdeckt haben, was vielleicht nicht in die heile Welt der SPD/FDP-Behindertenpolitik passt?
Ich muss schon sagen, ich bin schwer enttäuscht darüber, dass Sie in dieser Art und Weise eine berechtigte Kritik, die unsererseits artikuliert worden ist, abtun. Das kann kein guter Stil für unser Haus sein.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2988 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2995 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses – Drucksache 14/2980 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2567 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wir stimmen zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2989 – ab. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2990 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3003 –. Wer dem Entschließungsantrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2573 –. Wir stimmen unmittelbar über den Antrag der Fraktion der CDU ab, da die Beschlussempfehlung – Drucksache 14/2981 – die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Tausend Meter Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2963 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Licht das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit beiden Anträgen der Fraktion der CDU wollen wir erneut den Auswüchsen bei der Windenergienutzung in RheinlandPfalz entschieden entgegentreten.
In dem ersten Antrag fordern wir zum Schutz der Menschen einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen von mindestens tausend Metern. Im zweiten Antrag fordern wir den Landtag auf, sich klar gegen eine weitere Öffnung von Waldgebieten zur Errichtung von Windkraftanlagen auszusprechen.
Meine Damen und Herren, seit Jahren hat die CDUFraktion in zahlreichen Anträgen, Initiativen und Parlamentsdebatten immer wieder gefordert, den Schutz der Menschen unseres Landes über die Interessen einer sich widerlegenden Ideologie zu stellen. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn sich die einen oder anderen aus der sozialdemokratischen Fraktion, die mit Zwischenrufen glänzen, dem Thema so weit widmen würden, dass sie sich vielleicht einmal mit ihren jeweiligen Ortsverbänden auseinander setzen
und sich einmal bemühen, sich dort schlau zu machen. Dann kommen Sie zu dem gleichen Ergebnis wie die CDU-Fraktion.