Meine Damen und Herren, ich möchte heute noch einmal betonen, dass wir mit diesen beiden Anträgen SPD und FDP auffordern, endlich einiges von dem zu machen, was Sie vor Ort diskutieren. Das richtet sich vor allem an die FDP. Es richtet sich aber auch an die SPD.
Die Diskussion im Lande hat in den letzten Wochen eine Dimension eingenommen, von der ich glaube, dass die Regierung und SPD und FDP zumindest hier im Hause noch immer eine falsche Wahrnehmung des Themas haben. Warum sage ich das? Warum spreche ich von falscher Wahrnehmung?
Ich kann es der FDP nicht ersparen, etwas zu zitieren. Es gab kein Stillhalteabkommen oder eine Vereinbarung. Ich trage jetzt einen FDP-Antrag vor, über dem geschrieben steht: Kein Waldsterben für Windräder; tausend Meter Mindestabstand zu Wohngebieten. – Das ist Originalton unserer Anträge.
Unter anderem steht Folgendes in diesen Beschlüssen, die Errichtung von Windkraftanlagen nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durchzuführen. Dann schreibt die FDP in ihren Parteitagsbeschlüs
sen: „Siehe Koalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz“. Dieser Hinweis ist wohl an die Fraktion gerichtet.
Darüber hinaus heißt es: „Für Windkraftanlagen einen generellen Abstand“. Ich möchte nicht weiter zitieren. Es sind exakt die gleichen Forderungen, die heute in uns eren Anträgen enthalten sind. Der Antrag endet: „Die FDP-Landtagsfraktion wird gebeten, in gleicher Absicht auf die Landesregierung einzuwirken.“
Meine Damen und Herren, machen Sie es doch! Ich bin gespannt. Wenn Sie es machen, brauchen wir heute keine Ausschussüberweisung, denn die Dinge sind klar. Wir müssten dann nur die Landesregierung beauftragen, so zu verfahren und die Dinge so einzuleiten.
Was ist der derzeitige Streit? Die Privilegierung nach § 35 des Baugesetzbuchs von Windkraftanlagen und infolgedessen deren Ausweisung in den Raumordnungsplänen hat erhebliche Mängel, die vor Gericht nicht standhalten und zu den Entscheidungen geführt haben, wie wir sie landauf und landab kennen. Die notwendig gewordene Überarbeitung der regionalen Raumordnungspläne, die eigentlich die Mängel beseitigen soll und die der Entwicklung Rechnung tragen soll, löst wahre Proteststürme aus, nicht, weil wir das debattieren, sondern weil die Leute vor Ort mit der Entscheidung konfrontiert werden.
Meine Damen und Herren, die Raumplanung hat auf Druck der Landesregierung frühere Haltungen zum Schutz von Mensch und Landschaft aufgegeben und verändert. Die Raumplanung hat aus der seit einem halben Jahr aus der Regierung angekündigten Überarbeitung der Mindestabstände zu Windkraftanlagen bisher keinerlei Konsequenzen gezogen. In ihren Überlegungen befindet sich keine Diskussion von tausend Meter plus X oder wie auch immer, so, wie es seit einem halben Jahr in mehreren Schreiben und Antworten angekündigt worden ist.
Wenn ich daraus meine Konsequenz ziehe, muss ich zu dem Fazit kommen, dass das nur Geschwätz ist. Sonst würden Sie handeln und aktuell in diesen Raumordnungsplänen aus Ihrer Sicht Vorgaben machen, die dem Rechnung tragen. Aber nein, das geschieht nicht.
Ich komme nun zu der zweiten Konsequenz, die ich daraus nur ziehen kann, die Regierung lässt nämlich die Menschen vor Ort im Stich.
Sie lässt die Menschen vor Ort mit diesen Fragen im Stich. Meine Damen und Herren, ich hätte gern dem Ministerpräsidenten eine Unterschriftensammlung, die es zuhauf in den nächsten Wochen und Monaten geben wird, aus der Gemeinde Schnorbach überreicht.
Ich will es Ihnen als Innenminister nachher überreichen, weil Sie mit der Raumplanung zu tun haben. Das sind keine Probleme, die man vom Tisch weisen kann.
Ich schaue bei den Raumordnungsplänen genau hin und sehe, was dort an alten und neuen Vorgaben zu finden ist. Ich stelle fest, dass der Wald in der alten Regelung völlig anders behandelt wird. In der neuen Regelung kann ich lesen, dass beispielsweise für Waldgebiete die Ermittlung der Potenzialräume einzubeziehen sind. Wald ist kein ausschließendes Kriterium.
In Ihren Stellungnahmen ist beispielsweise zu lesen, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Errichtung von Windenergieanlagen insbesondere in den Bereichen entstehen können, die eine besondere landschaftliche Eigenart und Schönheit aufweisen und bisher von baulichen oder technischen Einrichtungen weitgehend unberührt sind.
Meine Damen und Herren, das ist ein erheblicher Unterschied. Ich hole den zweiten Bereich heraus, die Siedlungsfläche betreffend. Mir liegen die Schreiben der SGD von vor einem Jahr vor. Diese waren an die ADD Trier, an unsere Raumplanung gerichtet. Dort ist bei Handlungsempfehlungen von 1.000 Meter Abstandsfläche die Rede. Diese finde ich nun in dem nicht mehr, was die Koblenzer machen. Dort gibt es lediglich den Hinweis, dass sie auf die örtlichen Planungen hinweisen, die 2002 gültig sind, sonst nichts.
Ich weise auf einen dritten Punkt hin. Es geht um die Windverhältnisse. In der alten Regelung steht, von Bedeutung für die konkrete Auswahl der Standorte der Windkraftanlagen sind insbesondere die Windverhältnisse. In der neuen Regelung steht drin, unzureichende Windhöffigkeit ist deshalb kein Grund für die Nichtausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung. Das heißt, es interessiert uns überhaupt nicht, ob dort Wind weht oder nicht. Das interessiert Sie überhaupt nicht mehr. In der alten Regelung war das von Ihnen, vom Ministerium aus anders gesehen worden. Hier ist in der Konsequenz einiges an Veränderungen festzustellen. Hier soll Ideologie durchgesetzt werden. Dazu sagen wir konsequent nein.
Im Zusammenhang mit den Planungen vor Ort möchte ich den Hinweis auf § 35 geben. Vor Ort hat man durch
Meine Damen und Herren, bei dieser Regierung sind Sie in dieser Frage verlassen. Meine Konsequenz: Die Regionalplanung wird aus den Ministerien ideologisch gesteuert. – Mein Rat an die Örtlichkeit: Nehmen Sie die Planung selbst in die Hand und erstellen Sie umgehend die Flächennutzungspläne.
Machen Sie einen Flächennutzungsplan mit Teilplan Windkraft. Verlassen Sie sich nicht auf die Regierung; denn dann sind Sie verlassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Licht, während ich mir Ihre Rede angehört habe, kam bei mir sehr deutlich der Eindruck auf, dass Sie dieses Thema zu einem Kommunalwahlkampfthema hochstilisieren wollen.
Es scheint Sie wenig zu interessieren, dass Sie dabei den Boden der Sachlichkeit verlassen und nur noch emotional und in meinen Augen ziemlich diffus einen Sturm im Wasserglas initiieren.
Sie ziehen in einem strategisch ausgerichteten Marsch gegen die Windkraft und tragen dabei Ihre Abstandsforderungen von rigiden 1.000 Metern zur Wohnbebauung und die plakative Forderung „Kein Wind im Wald“ wie eine Monstranz vor sich her.
Herr Licht, Ihnen ist dabei offenbar gleichgültig, ob die von Ihnen gebrauchten Fakten richtig, falsch oder emotional sind. Das Ganze läuft bei Ihnen unter der Devise: Auch wenn das, was ich sage, nicht alles stimmt, dann wird schon ein bisschen hängen bleiben. Ein bisschen bleibt schon an der Landesregierung hängen.
So fordern Sie zum Beispiel in Ihrem plakativen Antrag „Keine Windenergieanlagen in Waldgebieten“, der Landtag solle sich dafür aussprechen, keine Öffnung für die Errichtung von Windkraftanlagen vorzusehen. Weiterhin fordern Sie die Landesregierung auf, entsprechende Standortweisungen nicht vorzunehmen. Dazu kann ich nur sagen, es ist schlichtweg unsinnig, was Sie äußern. Man kann diesen Antrag nur als Schauantrag werten.