So fordern Sie zum Beispiel in Ihrem plakativen Antrag „Keine Windenergieanlagen in Waldgebieten“, der Landtag solle sich dafür aussprechen, keine Öffnung für die Errichtung von Windkraftanlagen vorzusehen. Weiterhin fordern Sie die Landesregierung auf, entsprechende Standortweisungen nicht vorzunehmen. Dazu kann ich nur sagen, es ist schlichtweg unsinnig, was Sie äußern. Man kann diesen Antrag nur als Schauantrag werten.
Alexander Licht, der Retter des Waldes, so würden Sie gern dastehen, aber Ihre Rechnung geht nicht ganz auf. Herr Licht, die Landesregierung nimmt keine Standortausweisung vor, und zwar weder generell noch speziell im Wald.
Nur die Planungsgemeinschaften weisen im Rahmen der Fortschreibung der Raumordnungspläne und in Abstimmung und nach Anhörung der Kommunen bestimmte Flächen aus. Herr Licht, ich müsste mich täuschen, wenn Sie nicht in allen Planungsgemeinschaften die Mehrheit hätten. Die CDU ist dort überproportional stark vertreten. Auf dieser Ebene können Sie walten und schalten. Warum tun Sie es nicht? Warum bringen Sie diese Schauanträge im Plenum vor und fordern Dinge, die dieses Plenum, dieser Landtag gar nicht beschließen kann?
Herr Licht, bisher war per se der Wald kein Ausschlussgebiet. Im Rundschreiben von 1999 sind die Waldgebiete nicht generell ausgeschlossen. Sie haben es selbst zitiert. Sie können eingeschränkt in Betracht kommen. Sie müssen zugeben, dass bei der Landesregierung weder ein Wechsel in der Denkweise noch in der Handlungsweise erfolgt ist, wie Sie es so gern plakativ und wahlwerbewirksam darstellen. Bleiben Sie bitte bei den Fakten.
Es wundert mich, wie Sie auf der anderen Seite in der Lage sind, das vom Umweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten, dessen Zielsetzung und Inhalt niemand kennt – besonders in Ihrer Pressekonferenz im Vorfeld –, zu interpretieren. Ich sage Ihnen, die Landesregierung wird sich mit ihren forstwirtschaftlichen Flächen, ob sie windhöffig sind oder nicht, was sich noch herausstellen muss, den raumordnerischen und bauleitplanerischen Vorgaben und Gesetzen unseres Landes unterordnen, wie dies jeder Privatmann, der Flächen besitzt, auch berücksichtigen muss. Dessen bin ich mir sicher; denn wir leben nicht in einer Bananenrepublik.
Insofern ist Ihr Argument, die Landesregierung wolle das Gutachten bis zum 13. Juni zur Kommunalwahl zurückhalten, so schwach wie ein Kartenhaus. Welches Interesse sollte die Landesregierung daran haben? Bis zu diesem Zeitpunkt sind wahrscheinlich die Raumordnungspläne bis auf einen in der Genehmigungsphase und so gut wie beschlossen. Die Anhörung ist abgeschlossen. Sie befinden sich in der Genehmigungsphase. Die Flächen, die dann nicht über die Raumordnungspläne im Wald ausgewiesen sind oder zu ausschlussfreien Flächen gehören, die noch von der Flächennutzungsplanung überplant werden müssen, können erst bei einer nächsten Fortschreibung der Raumordnungspläne eine Beachtung finden. Das dürfte so schnell nicht sein.
Ich will zu Ihrem zweiten Antrag kurz Stellung nehmen. Hier fordert die CDU den generellen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung verbunden mit einer dynamischen Komponente bezogen auf die Nabenhöhe. Darauf möchte ich hier nicht näher eingehen.
Doch, das kann ich behaupten. Die CDU sollte doch einfach offen sagen, dass sie gegen die Windkraft als eine Form der Energiegewinnung im Rahmen eines Energiemixes in unserm Land ist;
denn ihre Anträge beinhalten im Prinzip nur subtile Totschlagargumente gegen die energetische Nutzung der Windkraft in unserem Bundesland. Sie wissen sehr wohl, dass orientiert an den rigiden und generellen Abstandsforderungen und ihrer Forderung „Kein Wind im Wald“ so gut wie keine Flächen mehr in unserem Land für die Energieerzeugung aus Wind zur Verfügung stünden.
(Dr. Weiland, CDU: Weg mit dem Zeug! – Schwarz, SPD: Der Antrag hätte so lauten müssen: Weg mit dem Zeug!)
Sie bekennen sich zwar zu den Forderungen des KyotoProtokolls, das übrigens von Herrn Kohl und Frau Merkel unterschrieben wurde, lehnen aber die Windkraft in Rheinland-Pfalz hinter vorgehaltener Hand
einige von Ihnen haben es hier öffentlich getan – ab. Die CDU sagt aber auch nicht, wie die anspruchsvollen Ziele der CO2-Minderung erreicht werden sollen.
Meine Damen und Herren, sollten Sie jetzt an einen Wiedereinstieg in die Kernenergie denken, möchte ich Sie nur an die Zunahme der terroristischen Aktivitäten seit dem 11. September erinnern. Ich glaube, mehr brauche ich dazu im Moment nicht zu sagen.
Meine Fraktion hält eine flexible Abstandslösung zur Wohnbebauung für sinnvoll. Dabei sollte bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten eingehalten werden, wenn dadurch Planungsspielräume nicht in unvertretbarem Maß eingeengt werden. Eine generelle und rigide Abstandsregelung, so wie Sie es vorhaben, wird, weil es eine pauschalisierte Aussage ist, vor Gericht höchstwahrscheinlich keine Beständigkeit haben.
(Licht, CDU: Das ist falsch! – Kuhn, FDP: Das ist richtig! – Hartloff, SPD: Sie kennen ja noch nicht einmal die Rechtsprechung, Herr Licht!)
In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass ein substanziell ausreichender Raum für die Windkraft vom Gesetzgeber her vorgehalten werden muss. Das Rundschreiben der vier Ministerien hat übrigens – das weiß jeder von Ihnen – nur einen empfehlenden Charakter. Wir halten eine flexibel – nach oben und unten von den tausend Metern ausgehend – handhabbare Lösung als wichtig für den Schutz der Wohnbevölkerung. Dieser Schutz stellt für uns alle ein hohes und schützenswertes Gut dar. Dazu bekennen wir uns.
Das auch von Ihnen immer wieder angeführte Beispiel von Schleswig-Holstein wird meist fehlinterpretiert – hier sind nämlich Einzelentscheidungen gefordert, ob die Anlage im Norden steht oder nicht – und ist auf unsere topographischen Verhältnisse in Rheinland-Pfalz – das weiß jeder, Schleswig-Holstein ist platt, wir sind hügelig – nicht zu übertragen.
Herr Licht – das gilt auch für die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion –, ich meine, in den Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen, die Sie bezüglich dieser Thematik gestellt hatten, war dieser Fragenkomplex klar und deutlich von der Landesregierung beantwortet. Es wäre eigentlich nicht mehr notwendig gewesen, dass Sie hier noch einmal diese Anträge gestellt hätten.
(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Licht, CDU: Das müssen Sie einmal draußen den Kommunen erzählen! – Dr. Weiland, CDU: Erzählen Sie das einmal den Leuten!)
Aber ich muss noch einmal sagen, im Hinblick auf die Kommunalwahl haben Sie das mit Sicherheit gezielt getan. Dabei interessiert Sie – das wird auch durch Ihr Verhalten deutlich – eine sachgerechte Argumentation wenig. Auch über bundesgesetzliche Vorgaben setzen Sie sich hinweg. Auch die Gesetzmäßigkeiten bestimmter planerischer Abläufe und Verfahren interessieren Sie wenig. (Glocke der Präsidentin)
Meine Damen und Herren, wir lehnen diese beiden Anträge ab. Es gibt einen schönen Spruch: Die erneuerbaren Energien sind ein Geschenk Gottes. Wir sollten sie unbedingt nutzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Studentinnen und Studenten der Fachhochschule des Bundes in Mannheim und Mitglieder der Feuerwehr aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Herzlich willkommen hier in Mainz!
Meine liebe Kollegin, Frau Mohr, den lieben Gott an dieser Stelle zu zitieren, ist schon sehr fraglich; denn der würde angesichts dessen, was sich im Land RheinlandPfalz entwickelt – davon bin ich überzeugt –, was sich mit Natur insgesamt an Landschaft und an Landschaftsbild zu entwickeln droht – ich bin noch vorsichtig –
(Franzmann, SPD: Natur besteht nicht nur aus Landschaftsbild! – Schwarz, SPD: Das ist sehr subjektiv!)
wenn ich mir vorstelle, dass diese Gottesnatur bei 600 Anlagen jetzt schon so aussieht, wie sie aussieht, und wie aussieht, wenn nichts gemacht wird, wenn kein Riegel vorgeschoben wird,
wenn man sich so verhält, wie Sie sich verhalten, dass wir dann mit 3.000 oder 4.000 Anlagen in RheinlandPfalz rechnen müssen – – –