Protokoll der Sitzung vom 28.04.2004

Von der Qualität her ist es das Einfachste, Ausbildungszeiten um noch ein Jahr und noch ein Jahr zu verlängern. Dieses Prinzip hat man in der Vergangenheit auch gepflegt. Man hat das AIP eingeführt, das im Grunde nicht viel mehr war als eine Beschäftigung von Assistentenärzten zu zwei Fünfteln der Normalgehälter. Dieses AIP kommt im Oktober 2004 weg, was ich sehr gut finde. Wir haben dann eine einfachere Ausbildung, aber immerhin noch sechs Jahre Ausbildung und fünf Jahre Facharztausbildung. Das ist eine Menge.

Es darf nicht verwundern, dass viele Studenten, insbesondere aber auch Studentinnen, im Gegensatz zu früher, als wir eine Studienabbrecherquote von drei Prozent hatten, das Berufsziel der Niederlassung nicht mehr erreichen. Es sind wenigstens 40 %, die insgesamt abspringen, und zwar 20 % bis zum ersten Staatsexamen und weitere 20 % bis zur Approbation. Das sind die Zahlen, die wir aus der Anhörung zur Ärztesituation in Rheinland-Pfalz kennen. Das muss uns Angst machen.

Das heißt doch nichts anderes, als dass die Niederlassungsprobleme, die wir in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben, irgendwann in die Eifel, die Pfalz und andere Mittelgebirgsregionen in RheinlandPfalz kommen werden. Auch in diesem Zusammenhang müssen wir das Heilberufsgesetz diskutieren.

Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Punkt, den ich interessant finde und der auch im Ausschuss noch geklärt werden müsste. Wir Rheinland-Pfälzer haben uns im Entwurf dazu nicht geäußert, aber es ist schon ganz spannend zu sehen, dass im badenwürttembergischen Heilberufsgesetz – unter dem Vorbehalt, dass ich es richtig verstanden habe, es ist sehr kompliziert – ein Paragraph des SGB V zitiert wird, was nichts anderes heißt, als dass sie zwar den Titel führen, sich hier aber als Kassenarzt nicht niederlassen dürfen. Das ist ein faktisches Berufsverbot.

Für mich ist die Frage, ob dies dem Antidiskriminierungsverbot der EU entspricht, ob ich es falsch verstanden habe oder ob es dazu führt, dass sie sich jetzt mit ihrem Namen hier privat niederlassen dürfen, aber die Kassenzulassung erst wieder über den Europäischen Gerichtshof erstreiten müssen. De facto würde das dazu führen, dass es weitere vier oder fünf Jahre dauern

würde, bis sich tatsächlich EU-Ausländer mit adäquater Ausbildung in Deutschland niederlassen könnten.

Das sind alles spannende Fragen, auf deren Antwort ich mich freue. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe die Punkte 5 bis 9 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen werden sollen:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2002 Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/2742 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2002 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 14/2775 –

Jahresbericht 2003 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 14/2900 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2003 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2002 Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 14/3097 –

Kommunalbericht 2003 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 14/3085 –

Es wird vorgeschlagen, diese Punkte ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur 72. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am Donnerstag, den 29. April 2004, 09:30 Uhr, ein.

Die Sitzung ist beendet.

E n d e d e r S i t z u n g: 17:44 Uhr.