Protokoll der Sitzung vom 27.05.2004

(Beifall bei SPD und FDP)

Für die Antrag stellende Fraktion hat Frau Kollegin Kiltz das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, in Ihrem Redebeitrag bin ich Ihnen für zwei klare Aussagen dankbar. Das ist die Aussage, dass wir schnell eine Novellierung des Gentechnikgesetzes brauchen, damit wir diesen rechtsfreien Raum klären.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, danke schön.

Die zweite Aussage ist, dass der Erprobungsanbau sehr kritisch zu beleuchten ist, wie es absolut fatal ist, dass Landesregierungen wie die von Sachsen-Anhalt oder Bayern nicht bereit sind offenzulegen, auf welchen Äckern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Der zuständige Konzern ist nicht gerade sehr auskunftsfreudig.

Frau Kollegin Ebli und Frau Kollegin Schäfer, auch ich bin froh, dass wir diese Anhörung im Ausschuss haben werden. Herr Geisen hat es mit beschlossen. Mit Sicherheit wird sie uns allen viele neue Erkenntnisse bringen, die wir jeder unterschiedlich bewerten und in eine Position einfließen lassen. Die Zeit bleibt nicht stehen, bis wir uns schlau gemacht haben.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

In der Zwischenzeit sind entscheidende Dinge passiert. Ich bin mir vollkommen sicher, dass Sie mir vorhin nicht zugehört haben, als ich die Aktuelle Stunde begründet habe. Sie hatten Ihre Rede schon fertig und waren darauf getrimmt zu sagen, wir diskutieren das heute nicht,

wir machen das alles im Ausschuss. Vielleicht hatten Sie sich abgesprochen.

(Ministerpräsident Beck: Sie haben es gut, Sie haben Herrn Wiechmann, der ist Hellseher!)

Ich finde das sehr schade.

Herr Beck, wissen Sie, mir geht es bei dem Thema so, dass ich fast die Gesichtsfarbe annehmen könnte, die Sie heute Morgen bei einem Thema hatten oder die Herr Itzek gestern bei der Kommunaldiskussion hatte. Das ist ein Thema, das mir am Herzen liegt.

(Glocke des Präsidenten)

Ich merke, dass es vielen Menschen draußen genauso geht. Deswegen finde ich es feige, wenn Sie sich heute davonstehlen und sagen, wir diskutieren das alles nach der Expertenanhörung, heute haben wir dazu keine Position.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten – Zuruf des Abg. Lewentz, SPD)

Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Verbandes der Bundesbeamten Daun und die Chorgemeinschaft Lahnstein. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir kommen jetzt zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3016 – Dritte Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/3133 –

Verankerung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/3017 –

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/3134 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat sollen diese Tagesordnungspunkte in dieser Sitzung ohne Aussprache behandelt werden. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen

der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3016 – in dritter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Dieser Gesetzentwurf wird von der SPD, der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen herzlichen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen aller vier im Landtag vertretenen Fraktionen angenommen.

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verankerung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene“ – Drucksache 14/3017 –.

(Bischel, CDU: Berichterstattung?)

Wer dem Erschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch dies ist einstimmig. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesstiftungsgesetz (LStiftG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3129 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Walter Zuber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In den letzten Jahren hat das Stiftungswesen in Deutschland einen nachhaltigen Aufschwung erfahren. Mehr als 12.000 rechtsfähige Stiftungen insgesamt und 784 neu errichtete Stiftungen allein im Jahr 2003 sind ein eindrucksvoller Beleg für die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Besonders erfreulich ist, dass allein im Jahr 2003 auch in Rheinland-Pfalz 38 Stiftungen neu errichtet worden sind und sich derzeit bereits mehr als 560 Stiftungen auf lokaler oder auch überörtlicher Ebene für das Wohl der Allgemeinheit engagieren.

Die Bandbreite der Stiftungszwecke reicht dabei von der Förderung der Jugendpflege und der Altenhilfe über die Förderung von Kultur und Wissenschaft bis hin zur Unterstützung des Sports. Der Aufschwung, den das Stiftungswesen in den letzten Jahren erfahren hat, ist unter anderem auf das im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen zurückzuführen. Daneben ist auch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002, mit dem der Rechtsanspruch auf Einrichtung einer rechtsfähigen Stiftung gesetzlich ausdrücklich anerkannt worden

ist, als deutliches Signal der Politik für die Schaffung eines stiftungsfreundlichen Klimas verstanden worden.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Einrichtung und die Verwaltung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist auch das zentrale Anliegen des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs. In § 1 des Gesetzentwurfs ist deshalb ausdrücklich niedergelegt, dass das Gesetz die vorrangige Beachtung des Stifterwillens und die Gewährleistung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Stiftungsorgane sicherstellen soll. Mit dieser Zielsetzung, die dann in den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs ihren Niederschlag finden, wird insoweit ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Stifterfreiheit und der Eigenverantwortung von Stiftungen geleistet werden.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Das Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsspielräume für Stifterinnen und Stifter und die Stiftungen selbst zu erweitern, soll vor allen Dingen dadurch erreicht werden, dass die bislang 54 Paragraphen auf zukünftig 15 Paragraphen reduziert werden sollen. Im Rahmen der Neufassung des Stiftungsgesetzes ist außerdem vorgesehen, die verbleibenden stiftungsbehördlichen Aufgaben bei der ADD zu konzentrieren und die bislang von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommenen stiftungsbehördlichen Aufgaben bei diesen ersatzlos wegfallen zu lassen. Durch die Bündelung der verbleibenden stiftungsbehördlichen Aufgaben bei der ADD und deren Reduzierung auf den unbedingt notwendigen Mindestumfang wird zugleich ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verwaltungsvereinfachung geleistet.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass bereits zum 1. Januar 2002 durch eine entsprechende Änderung des besonderen Gebührenverzeichnisses die Gebührenfreiheit für steuerbegünstigte Stiftungen eingeführt worden war. Durch den mit der Gesetzesänderung zusätzlich geplanten Wegfall der Veröffentlichung von stiftungsbehördlichen Entscheidungen im Staatsanzeiger werden Stifterinnen und Stifter, die in Rheinland-Pfalz eine gemeinnützige Stiftung errichten, in Zukunft weder mit Verwaltungsgebühren noch mit sonstigen Kosten belastet werden.

(Beifall des Abg. Hartloff, SPD)

Auch dies ist ein ganz wichtiger Beitrag zur weiteren Förderung des Stiftungswesens in Rheinland-Pfalz. Der vorliegende Gesetzentwurf ist von den kommunalen Spitzenverbänden ohne Einwände gebilligt worden, von den Kirchen und den Notarkammern im Land sogar ausdrücklich begrüßt worden.

Ferner wurde er vor zwei Wochen bei der 60. Jahrestagung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, die vom 12. bis 14. Mai 2004 in Trier stattgefunden hat und an der neben dem Bundeskanzler und unserem Ministerpräsidenten Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 1.000 Stiftungen teilgenommen haben, vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung ist der Entwurf zur Neufassung des rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetzes auf große Zustimmung gestoßen und vom Veranstalter der Tagung, dem Bundesverband Deutscher Stiftungen, als

Modellentwurf für die Novellierung des Stiftungsgesetzes in den anderen Ländern ausdrücklich gewürdigt worden.

(Beifall bei der SPD)

Vor diesem Hintergrund darf ich Sie bitten, das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen einer weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Errichtung rechtsfähiger Stiftungen zu unterstützen und RheinlandPfalz damit zugleich eine Vorreiterrolle bei der weiteren Entwicklung des Stiftungswesens in Deutschland zu sichern.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Jullien das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung ein neues Stiftungsrecht, mit dem die Bürger in Rheinland-Pfalz dazu ermuntert werden sollen, Stiftungen zu gründen oder in solche gemeinnützigen Einrichtungen einzusteigen. Die Zielsetzung dieses neuen Stiftungsrechts ist wie folgt:

Erstens soll die Bereitschaft zur Gründung von Stiftungen verbessert und aktiviert werden, zweitens sollen die Stiftertätigkeit und das Stiftertum gestärkt werden, und drittens sollen die gesetzlichen Regelungen auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt werden, indem ein einfaches und überschaubares Gesetz geschaffen wird.

Nachdem die Novellierung der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt ist, sind nunmehr die Länder aufgefordert, im Anschluss hieran ihre Stiftungsgesetze an die veränderte bundesrechtliche Lage anzupassen. Wir sollten daher gemeinsam diese Notwendigkeit als Chance begreifen, unser rheinland-pfälzisches Stiftungsrecht grundlegend zu überarbeiten, an die neue Rechtsentwicklung anzupassen, Impulse aus der Reformdiskussion aufzunehmen und überflüssige oder überkommene Regelungen aus dem Gesetz zu entfernen.

Die Novellierung des rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetzes ist vor dem Hintergrund der neuen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend notwendig geworden. Ziel dieser im Jahr 2002 durchgeführten Novellierung des Stiftungsrechts war die transparentere und einfachere Gestaltung der rechtlichen Anforderungen für das Gründen von Stiftungen. Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetzes gehen im Wesentlichen folgende Änderungen einher: