Wir haben Entscheidungen, die auch richtungsweisend für die Zukunft sind. Wir werden eine Stufenausbildung an knapp 20 Standorten haben. Das bedeutet, dass wir auch Erfahrungen in der Durchführung der praktischen Prüfung sammeln können, die dann in die Altenpflegeausbildung eingehen, die neu ausgerichtet ist.
Es gibt Entscheidungen über die Verkürzungsmöglichkeiten und Anrechnungsmöglichkeiten der Altenpflegehilfe. Es gibt eine klare Aussage zum Thema „Fachhochschulreife“. Das wird nur in Rheinland-Pfalz möglich sein.
Nach meinen Informationen werden wir bundesweit die Anerkennung deshalb nicht bekommen, weil trotz Bundesaltenpflegegesetz in der Bundesrepublik in den 16 Bundesländern noch ganz unterschiedliche Regelungen bestehen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Regelungen anzuschauen. Es gibt von den 16 Bundesländern neun Bundesländer, in denen das Schulrecht bleibt. In den anderen herrschen andere Rechtssituationen. In Hamburg gibt es Schulrecht und das Berufsbildungsgesetz.
Es gibt insgesamt mittlerweile vier Länder, in denen es erhebliche Schwierigkeiten mit der Platzzahl gibt, weil es Kontingentierungen gibt. Das trifft für Berlin zu, wo es nur noch freie Träger gibt, also keine öffentlichen Träger mehr. Das trifft für Brandenburg zu, wo eine Kontingentierung herrscht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Budgetierung für Träger und Zusammenschlüsse mit dem Versuch, Schulen zu erhalten. Es trifft für Thüringen zu, wo es ebenfalls Kontingentierungen gibt. In mehreren Bundesländern wird auch noch Schulgeld bezahlt.
Das heißt, wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, wenn wir die Voraussetzungen für diese neue Ausbildungssituation sowohl in der Altenpflege als auch jetzt mit diesem Gesetz für die Altenpflegehilfe treffen.
Von den 16 Bundesländern wird es in elf Bundesländern zum Schuljahresbeginn die Altenpflegehilfeausbildung geben. Die eng mit der Qualität der Ausbildung verbundene Praxisanleiterfortbildung gibt es ebenfalls in elf von 16 Bundesländern. Hier haben wir durch das Altenpflegegesetz eine erhebliche Verbesserung, dass nämlich die Weiterbildungsverordnung in den Gesundheitsberufen Anwendung finden kann.
Insgesamt hat Rheinland-Pfalz, hat die Landesregierung, auch mit Unterstützung der Regierungsfraktionen, ihre Hausaufgaben gemacht. Wir werden mit der Entscheidung zu diesem Gesetz diesen guten Weg weiter beschreiten und weiter dafür sorgen, dass wir in Rheinland-Pfalz mit der Altenpflege- und der Altenpflegehilfeausbildung auf einem guten Weg sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine stetig steigende Zahl schwerstpflegebedürftiger älterer Menschen. Gleichzeitig haben wir einen Rückgang der Zahl von Menschen, die Altenpflege in der Familie leisten können oder wollen.
Hieraus ergibt sich ein enormer Bedarf an Fachkräften in der Altenpflege. Wir müssen dabei nicht in erster Linie darauf achten, welchen Schulabschluss jemand hat, der in dem Beruf arbeiten will, sondern es kommt darauf an, ob man den Aufgaben psychisch und physisch gewachsen ist und ob man einen Kraft raubenden und sehr belastenden Beruf ergreifen will.
Sehr wichtige Punkte sind das Interesse und die Bereitschaft, sich mit älteren Menschen und kranken Menschen auseinander setzen zu wollen. Bedauerlich ist sicherlich in diesem Zusammenhang auch, dass das Bundesaltenpflegegesetz die Familienarbeit nicht so bewertet, dass diese zu einer Ausbildungsverkürzung hätte führen oder ganz als Zulassungsvoraussetzung hätte dienen können.
Ziel einer guten Altenpflegehelferausbildung muss es sein, Kompetenzen zu vermitteln, damit die Aufgaben einer Helferin in einer Pflegeeinrichtung qualifiziert ausgeübt werden können; denn wir brauchen gute Kräfte in den Altenpflegeheimen, die auch Fachkräfte sind und
Die Einführung von generellen Umlagen ist immer ein Beweis dafür, dass Mechanismen versagt haben. Auch der Bundesgesetzgeber spricht einen Vorbehalt dahin gehend aus, dass ein Ausgleichsverfahren nur dann erhoben werden darf, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen.
Hier muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie wirklich mit dem ausreichenden Ehrgeiz bei der Sache war und ob die Pflegeoffensive nur ein Muster ohne Wert ist.
Eine Umlage wird letztendlich ausgerechnet die öffentliche Hand und natürlich alle Pflegebedürftigen kräftiger zur Kasse bitten, Faktoren also, die eine Widersinnigkeit der Umlage belegen.
Ihre Politik hat jetzt dazu geführt, dass kurzfristig in einem sehr engen Handlungsrahmen von uns entschieden werden muss. Deshalb habe ich viel Verständnis für die Bedenken, die im Rechtsausschuss zutage traten. Deshalb kann auch die im Gesetz vorgesehene Ausbildungsumlage nur eine Übergangslösung sein, die so schnell wie möglich wieder abgeschafft werden muss.
Mit allen am Pflegeprozess Beteiligten muss zügig eine tragfähige langfristige Lösung gefunden werden, damit diese Zwangsmaßnahme wieder Geschichte wird.
Frau Ministerin, diesen Handlungsauftrag erhalten Sie heute mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz. Der Vertreter des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste hat im Anhörungsverfahren einen praktikablen und guten Weg aufgezeigt. Wir brauchen auch in der Pflege ein sich selbst tragendes Ausbildungssystem ohne Zwangsandrohung. Das ist möglich.
Hierfür brauchen wir mehr Flexibilisierung bei der Fachkraftquote. Die Auszubildenden müssen ihre in der Schule – hier liegt der Schwerpunkt der Ausbildung – erworbenen Kenntnisse auch in der Praxis einbringen können.
Die Landesregierung muss gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Heimaufsicht eine Verlagerung der pflegeverantwortlichen Kompetenzen erreichen. Kann ein Schüler seine Fähigkeiten in den Pflegeprozess einbringen und wird diesem Betrieb dieser Schüler verstärkt auf seine Fachkraftquote angerechnet, steigt auch die Motivation zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.
Wir rufen die Landesregierung dringend auf, in diese Verhandlungen ziel- und praxisorientiert einzusteigen. Das hier angestrebte Ergebnis würde nicht nur diese Ausbildungsumlage überflüssig machen, sondern auch, wenn die Verlagerung von Kompetenzen grundsätzlich
angegangen wird, einen entscheidenden Beitrag zur Entspannung der Situation auf dem Pflegemarkt bieten.
Das würde nicht nur den in der Pflege tätigen Menschen gut tun, sondern auch denen, die diese Pflege bezahlen müssen. Das Entscheidende ist die Ausgestaltung der Verordnung zum Gesetz. Unser heutiges Abstimmungsverhalten sollte die Landesregierung als großen Vertrauensvorschuss dafür werten.
Der Verlauf der Anhörung im Ausschuss und die Einlassung der Landesregierung haben uns zu dem Schluss kommen lassen, dass unsere Vorstellungen sehr nahe beieinander liegen.
Es darf keine Überforderung der mobilen Dienste geben. Es darf durch die Umlage keine Verwerfung zwischen ambulanten und stationären Angeboten geben. Kein Bereich darf dem anderen gegenüber bevorzugt werden.
Frau Ministerin, die Umlage kann also nur eine zweite Wahllösung sein. Helfen Sie mit, dass sie wieder schnell vom Tisch kommt.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich sehr herzlich unsere Kollegin Frau Anne Spurzem wieder in unseren Reihen begrüßen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU hat, wie mein Vorredner deutlich gemacht hat, dem Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegehilfe zugestimmt. Mein Vorredner hat dabei durchaus ordnungspolitische Bedenken geltend gemacht. Dieses Gesetz – dies wurde bisher in allen Redebeiträgen deutlich – ist kein Gesetz, das sich zum Klamauk zwischen den regierungstragenden und den Oppositionsfraktionen eignet, sondern hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das sehr pragmatisch und sehr zügig für den Zeitraum nach den Sommerferien sicherstellen muss, dass die schon jetzt vorbereiteten Verordnungen auf den Weg gebracht werden können und eine Ordnung in die Altenpflegehilfeausbildung gebracht wird.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir eine sehr schwierige Ausgangssituation haben. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass neben der langen Vorgeschichte am Ende sogar höchstrichterliche Entscheidun
gen notwendig waren, um die Politik, die früher auch Rheinland-Pfalz betrieben hatte, zu bestätigen.
Neben dem, was für dieses Gesetz spricht, will ich überhaupt nicht verhehlen, dass es auch Argumente gibt, die gegen dieses Gesetz sprechen und die abzuwägen sind. In dieser feinen Balance liegt die politische Kunst.
Es spricht der unbestrittene Bedarf zusätzlicher praktischer Ausbildungsplätze in der Altenpflegehilfe dafür. Meine Vorredner haben es erwähnt. Es spricht auch dafür, dass die Schulen ausgelastet werden. Dies ist zurzeit nicht möglich, weil es an praktischen Ausbildungsplätzen fehlt. 188 Schulplätzen standen nur 146 Ausbildungsplätze gegenüber.
Es spricht ebenfalls dafür, dass wir eine Vereinheitlichung bzw. Annäherung in den Grundbedingungen der Ausbildung für Altenpflege und Altenpflegehilfe erreichen wollen. Des Weiteren spricht dafür, dass die Anhörung fast einstimmig war: 4 : 5 Stimmen waren für dieses Altenpflegehilfegesetz.
Meine Damen und Herren, aber genau an dieser Stelle lege ich meinen Finger in die Wunde: Es stimmt schon bedenklich, wenn insbesondere die Verbände, die zu diesem Gesetz letztlich nichts werden hinzuzahlen müssen, freudig und großzügig zu etwas Ja sagen, was andere Leute Geld kostet. Das ist ein Stück deutscher Korporatismus, den wir auch in diesem Bereich erlebt haben. Deshalb muss ich darauf hinweisen, dass die zahlenmäßige Überlegenheit nicht unbedingt die argumentative Überlegenheit widerspiegelt; denn die Umlagekosten – das ist wichtig zu wissen – werden sozusagen doppelt umgelegt: zum einen als Umlage bei denen, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen oder es nicht tun. Diese Umlage wiederum wird aber zum anderen noch einmal auf die Pflegeversicherungen und die Privatleute umgelegt. Es ist also in gewisser Weise eine Rechnung auf Kosten anderer. Das ist etwas, was wir natürlich nicht begrüßen können.
Für uns sprechen darüber hinaus auch ordnungspolitische Bedenken grundsätzlicher Natur gegen dieses Altenpflegehilfeausbildungsgesetz, weil wir generell etwas gegen Ausbildungsplatzabgaben haben – dies wurde wiederholt in diesem Haus deutlich –, und dagegen spricht auch, dass die Finanzierung dieser Ausbildung beispielsweise durch die Pflegekassen erfolgt. Das hat mit der Leistungspflicht von Pflegekassen an sich nichts zu tun.