Protokoll der Sitzung vom 19.01.2005

Meine Damen und Herren, insgesamt sind es Petitessen im Vergleich zum Gesamtergebnis, aus dem ich einzelne Punkte hervorheben möchte, die vielleicht noch nicht

in dieser Klarheit angesprochen wurden, und indem ich auch darauf eingehen will, was Herr Kollege Dr. Gölter dem Plenum präsentiert hat, quasi eine große Koalition in der Medienpolitik. Herr Kollege Dr. Gölter, das sehe ich nachvollziehbarerweise etwas anders. Das Selbs twertgefühl einer etwas kleineren Partei gebietet das. Das wäre natürlich auch mit Mehrheit der Regierungsfraktionen möglich gewesen. Nichtsdestotrotz freut es mich, dass Sie konstruktiv teilgenommen haben.

(Zurufe von der CDU)

Die Punkte, die ich noch herausstellen möchte, sind die Förderung des Übergangs von analog zu digital, dann der Bereich Medienkompetenznetzwerke und Offene Kanäle.

Herr Kollege Dr. Braun, ich bin mit Ihnen für den Schutz der Chancen des Bürgerfernsehens, aber ich bin mit Herrn Kollegen Dr. Gölter der Meinung, da muss auch etwas gebracht werden. Wir sind es den Zuschauern schuldig, und wir sind es auch den Gebührenzahlern schuldig, dass da mehr als Standbilder präsentiert wird. Das Überführen in Medienkompetenznetzwerke ist genau der richtige Schritt. Auch der Verzicht darauf, Offene Kanäle mit Ewigkeitsgarantie einzurichten, wie das in der Vergangenheit war, ist ein richtiger Schritt.

Stichwort: „DeutschlandRadio“: Da sind wir meines Erachtens pragmatisch an die Grenze des Möglichen gegangen. Es kann nicht Sinn eines neuen Gesetzes sein, gerichtliche Auseinandersetzungen über Frequenzen zu provozieren. Dem mussten wir aus dem Weg gehen. Dem sind wir aus dem Weg gegangen. Das heißt nicht, dass an der Intention, diesem echten Qualitätsradio vor allem in den Ballungsgebieten eine flächendeckende Versorgungschance zu geben, irgendein Abstrich gemacht wird. Das sage ich für unsere Fraktion laut und deutlich, aber ich glaube, das kann ich auch für den größten Teil der übrigen Fraktionen formulieren.

Dass wir dennoch die jetzt bedauerlich sehr kurzfristig eingegangenen Änderungsvorschläge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mittragen, liegt daran, dass diese Änderungsvorschläge zwar dem Vorschlag von DeutschlandRadio wörtlich entsprechen, aber mit Verlaub gerade deshalb unpragmatisch und unsensibel sind, weil sie in eine Situation treffen, in der sie nicht durchsetzbar wären.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie die denn gelesen?)

Dass man sich dennoch dieser Formulierung in einem Änderungsantrag bedient und als Partei an der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht teilnimmt, ist auch Ausdruck einer gewissen politischen Ohnmacht, die man damit vielleicht noch einmal unterstrichen hat. Sei es drum.

Meine Damen und Herren, Impressumspflicht – das wurde gesagt –: Ich glaube, die Regelung, Beteiligungen unter 5% auszunehmen, ist eine kluge Entscheidung, weil ein Zumüllen mit Informationen nicht Transparenz bringt, sondern eine Überforderung des Zeitungslesers. Wenn jetzt jedes halbe Jahr die drin stehen, die wirklich

das Sagen haben, dann ist das ein echter Transparenzfortschritt.

Die Namensänderung von LPR zu LMK ist mehr als ein Etikettenwechsel. Da wurde nicht nur das Jacket ausgetauscht, sondern das ist genau das Thema, dass wir die Weiterentwicklung einer Organisation, die ursprünglich der Privatisierung von Rundfunk den Weg bereiten sollte und das auch getan hat, jetzt zu einer Organisation, zu einer Einrichtung, die Medienkompetenz fördert und die sich neuen Aufgaben zuwendet, auch im Namen zum Ausdruck bringen. Wir unterstützen dies. Das ist aber an sich selbstverständlich.

Letztlich kommt es in den anderen, zum Teil in der Tat komplizierten rechtlichen Bedingungen, die im Gesetz formuliert sind, insgesamt zu einem Fortschritt für die Medien selbst, aber auch für die Nutzer, für die Firmen. Die Chancen für einen Qualitätswettbewerb sind verbessert worden. Ich glaube, auch die Chancen für gesunde wirtschaftliche Bedingungen sind verbessert worden. Das ist ein Gesetzeswerk, das, ohne dass es die Zuständigkeit für das gesamte duale Systeme beansprucht, dennoch eine Stütze des dualen Systems ist. Das ist gut so.

Meine Damen und Herren, es ist ein Gesetz, das den aktuellen Bedingungen in hervorragender Weise Rechnung trägt. Das Haltbarkeitsdatum wird natürlich vor allem bestimmt oder zumindest sehr stark mitbestimmt von der technischen Entwicklung. Die wird auch über dieses Gesetz hinweggehen. Aber das Gesetz ist auch für Modifikationen eine gute Grundlage. Insgesamt darf ich mich meinen Vorrednern bisher anschließen und Sie um Unterstützung und Zustimmung zu diesem Gesetz mit den vorliegenden Änderungsanträgen von CDU, FDP und SPD bitten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Dr. Braun das Wort.

(Mertes, SPD: Nun reißen Sie uns die medienpolitische Maske vom Gesicht!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, wir haben natürlich unsere Gründe, warum wir dagegen stimmen. Die Gründe will ich Ihnen erläutern.

(Dr. Schmitz, SPD: Das habe ich befürchtet!)

Ich weiß, dass Sie befürchten, das andere mit Gründen Politik machen.

Wir haben natürlich in der Anhörung auch Leute gehört, die nicht einverstanden waren mit dem Gesetz und die sich Änderungen gewünscht haben. Wir haben natürlich auch unsere Änderungsvorschläge, die übrigens, Herr Dr. Gölter, am Montagmorgen bei der Landtagsverwaltung eingegangen sind und die mit einer Drucksachennummer schon gedruckt vorliegen, an dem orientiert, was andere auch wollten. Beispielsweise haben der Deutsche Journalistenverband und auch ver.di darauf gedrungen, dass man Qualitätsstandards festlegt, aber Qualitätsstandards nicht nur bei den Offenen Kanälen, so wie Sie das dauernd fordern, sondern Qualitätsstandards bei den privaten Rundfunkveranstaltern, meine Damen und Herren.

Es ist uns sehr viel wichtiger, da die Qualitätsstandards zu haben. Wenn Sie Radio hören, dann merken Sie immer deutlicher – das können Sie auch verfolgen –, dass die Qualität, zumindest die Informationsqualität von Sendungen gerade im privaten Rundfunk nicht mehr die Standards erfüllt, die es früher einmal gab. Deswegen sagen wir, wir wollen nach wie vor und deswegen auch festgehalten haben, dass die Qualität erhalten bleibt. Wir wollen, dass 15 % der Sendungen informativen Wortanteil ausmachen. Das gilt von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Wenn man weiß, was alles zum informativen Wortanteil hinzugehört – selbst die Verkehrsnachrichten und die Wettervorhersage –, dann ist das nicht so viel, wie man sich das zunächst einmal vorstellt.

Also wir brauchen Information, und genau dafür sind die Gesetze ursprünglich einmal geschaffen worden, nämlich dass wir bei privaten Anbietern, bei der offenen Medienlandschaft mehr regionale Information bekommen, als wenn wir nur drei, vier zentrale Sender hätten. Genau die regionalisierte Information, und nicht das, was man ohnehin über den Weltticker erhält, wollen wir auch im Gesetz festschreiben. Ich glaube, darauf haben die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Offenen Kanäle sind schon immer ein Streitpunkt gewesen, seit es darum geht, dass die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz vielleicht nicht in ihrer Anzahl erhalten werden können. Nun gibt es ein gutes Modell. Da haben wir nichts dagegen, dass Offene Kanäle in Medienkompetenzzentren mit eingegliedert werden.

(Zuruf der Abg. Frau Raab, SPD)

Ich glaube, diese Medienkompetenzzentren sind durchaus eine Sache, die zeitgemäß und in regionalen Strukturen – also eher in Ballungszentren, aber zumindest dort, wo es vor Ort organisiert werden kann, deswegen auch in der Eifel – sinnvoll ist. Aber man kann nicht überall diese Medienkompetenzzentren schaffen, auch nicht in der Anzahl, in der es die Offenen Kanäle gibt.

Deswegen wollen wir – da bin ich ganz froh, dass die anderen Fraktionen dies auch so sehen – eine Bestandsgarantie für die Offenen Kanäle. Wenn es hier immer wieder betont wird, sind wir glücklich damit, dass es diese Bestandsgarantie für die Offenen Kanäle gibt.

Nur eine Sache möchte ich noch einmal aufklären: Es ist von vornherein nicht Sinn und Zweck der Offenen Kanäle gewesen, Qualitätsstandards zu haben und eventuell gegen durchaus gesponserte und mit Werbeeinnahmen ausgestattete private Rundfunksender die Qualität halten zu können. Nein. Die Offenen Kanäle waren immer dazu gedacht, dass es Bürgerkanäle sind und die Bürgerinnen und Bürger das senden können, was sie senden wollen, und wenn es der letzte Krampf ist. Ich muss es so sagen. Wenn es der letzte Krampf ist, den jemand senden will, dann hat er das Recht dazu. Wir haben deswegen die Offenen Kanäle, dass jemand seine Meinung in Offenen Kanälen verbreiten kann. Das ist wichtig, und das hat nichts mit Qualitätsstandards zu tun.

Uns freut es natürlich, dass die Offenen Kanäle – ich kann das zumindest in Ludwigshafen beobachten – massiv an Qualität zunehmen. Was da die jungen Menschen im Moment an Offenem Kanal senden und produzieren, gerade in Ludwigshafen – ich kann es woanders nicht beobachten; ich kann nicht alle Offenen Kanäle empfangen, sondern nur den Ludwigshafener Offenen Kanal – ist richtig gute Qualität. Davon könnte sich mancher Privater ein Stück abschneiden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, auch das muss einmal gesagt werden. Soweit ich weiß, ist es nicht nur in Ludwigshafen so, sondern auch bei anderen Offenen Kanälen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Koblenz!)

Genau das schafft die Medienkompetenz, nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Spielwiese haben, sondern dass sie tatsächlich Dinge produzieren, senden und Sendungen selbst machen können und dadurch auch wissen, wie Sendungen entstehen. Dadurch wissen die jungen Menschen, die das in den Schulen lernen, wie man mit Sendungen manipulieren kann. Man erfährt eine Medienkompetenz, dass man sich also eine Medienkompetenz durch eigenes Tun, also „learning by doing“, tatsächlich aneignen kann. Das ist die Aufgabe der Offenen Kanäle, und dafür unterstützen wir die Offenen Kanäle auch weiterhin.

Wir wollen auch noch einmal deutlich machen, es ist prima, dass es im Ehrenamt eine solche Unterstützung für die Offenen Kanäle gibt. Auch die Offenen Kanäle können nicht ohne das Ehrenamt auskommen, natürlich nicht an allen Offenen Kanälen, nicht in allen Bereichen, aber das Interesse ist doch sehr groß, meine Damen und Herren.

Wir haben noch einmal einen Änderungsantrag eingebracht.

Herr Dr. Schmitz, da müssten Sie eigentlich wegen des DeutschlandRadios jubeln und sagen, da stimmen wir mit den GRÜNEN, weil die Großen das Gesetz unter

einander ohnehin durchbringen können. Da können wir Kleinen auch einmal zusammen stimmen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP – Zuruf der Abg. Frau Raab, SPD)

Herr Dr. Schmitz, es wäre doch Ihre Meinung gewesen. Da müssen Sie sich hier doch nicht verbiegen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Sie sind auf Linie gebracht worden, und da verhalten Sie sich nun einmal so.

Es ist doch eine Aufgabe, DeutschlandRadio überall in Rheinland-Pfalz empfangbar zu machen, der sich dieses Landesparlament widmen muss. Dies muss doch vorn stehen. Dies muss vor der Einspeisung von privatem Rundfunk stehen. Es muss vorn stehen, dass ein solch qualitativ guter Sender auch überall zu hören ist. In der Sache sind wir uns einig. Aber manchmal bringen wir es anscheinend nicht auf den Punkt und können nicht sagen, wir wollen es tatsächlich auch durchgesetzt haben. Wir sagen, es muss so sein, dass vor den Privaten erst einmal die Öffentlich-rechtlichen eingespeist werden, und dazu gehört DeutschlandRadio eben auch.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Beteiligungsverhältnisse von Medien veröffentlicht werden sollen, muss in einer demokratischen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Ob das nun 3 % oder 5 % sind, ist im Moment nicht der Hauptstreitpunkt. Deswegen haben wir für die 5 % gestimmt.

Ich muss auch einmal sagen, wofür wir gestimmt haben. Wir haben nicht alles abgelehnt, wie Sie es darstellen wollen. Wir haben gemeinsam mit der SPD und der FDP für die 5 % gestimmt. Die CDU war da für eine etwas ausgeweitete Lösung. Wir werden die 5 % durchsetzen, und wir werden, wenn wir das so beobachten können, dass es nicht reicht, Verbesserungen und Veränderungen vornehmen. Aber die 5 %, wer an welchem Medium beteiligt ist, ist für die Leserinnen und Leser und für die Hörerinnen und Hörer ganz wichtig, damit man im Endeffekt auch bei den Radios weiß, wer veranstaltet eigentlich oder finanziert jeweils dieses Medium.

Die kommunale Werbung, vor allem die Parteienwerbung bei den Rundfunkanstalten: Ich sage es Ihnen ganz offen, wir haben es in unserer Fraktion heftig diskutiert. Wer wirbt denn dann am meisten usw. und sofort. Wem nützt es, und wem nützt es nichts, und vor allem können dann die Rechten das ganze Programm aufkaufen? Das sind alles schwer wiegende Argumente. Da es aber in diesen Bereichen bei Landtagswahlen und anderen Wahlen zumindest im Rhein-Neckar-Raum, in meiner Heimat, ohnehin so ist, dass von der anderen Seite, von der baden-württembergischen Seite, speziell unser Rhein-Neckar-Fernsehen, die Werbung ohnehin herüber kommt, fragt man sich bei uns, wieso es eigentlich keine rheinland-pfälzischen Politikerinnen und Politiker gibt, wenn die Kommunalwahlen stattfinden; denn zur gleichen Zeit hat Mannheim auch Kommunalwahl.

Wir werden das jetzt nicht verhindern. Ich glaube, wir werden auch die Wahlerfolge nicht allein von diesen Werbungen in den privaten Fernsehanstalten abhängig machen. Deswegen haben wir die Wahlwerbung nicht kritisiert und hierzu keinen Änderungsantrag gestellt. Wir glauben, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen natürlich auch da beobachten, wie es sich in Zukunft entwickeln wird.

Wir waren der Meinung, den § 37 – ich glaube, dieser war es – mit den entsprechenden Änderungen bei der Bezahlung – –

(Zuruf aus dem Hause: 47!)