Ich habe schon öfter gesagt, wir müssen schauen, dass diese LMK in Zukunft sparsam mit diesen Geldern umgeht, die sie hat. Natürlich muss das so sein. Das können wir machen, indem wir nicht üppig Gelder zur Verfügung stellen und am Schluss einen Überhang an Geld haben, das an den SWR abgeführt wird. Das können wir nur machen, indem wir den Input bei der Landesmedienanstalt kürzen. Wir haben schon öfter Vorschläge gemacht, wie wir das tun sollen. Es geht wahrscheinlich nun auch bundesweit in diese Richtung. Dann wird auch die Landesmedienanstalt entsprechend sparsam mit ihrem Geld umgehen.
Aber jetzt die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und der Interessensgruppen bei der LMK darauf festlegen zu wollen, dass sie sich an die tarifrechtlichen und weiteren Bestimmungen halten sollen, halten wir für einen absoluten Quatsch. Das ist wirklich durch die Brust ins Auge. Das kann nicht sein. Deswegen sagen wir, der Paragraph muss gestrichen werden. Das werden die Leute – 44 oder wie viele es sind –, die alle verantwortlich handeln können, dort schon allein regeln können. Deswegen sagen wir, diesen Paragraphen streichen wir. Es wäre schön, wenn Sie dem zustimmen könnten, wenigstens diesen Paragraphen zu streichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein einheitlicher Rechtsrahmen des Landes für den in der Länderzuständigkeit zu regelnden Bereich der elektronischen und gedruckten Medien geschaffen. Wir erhalten damit in
Die notwendigen Strukturen für ein weiteres Zusammenwachsen der Regelungen sind damit in diesem Landesmediengesetz angelegt – ich unterstreiche: angelegt –; denn der Entwurf geht aus gutem Grund behutsam vor. In vielen Bereichen werden die bisherigen materiellen Regelungen übernommen und nur dort Anpassungen vorgenommen, wo Sie es für notwendig halten. Herr Dr. Gölter, man merkt ihm selbstverständlich die unterschiedlichen Traditionen, auch historischen Traditionen, aus denen das Presserecht und das Rundfunkrecht entstanden sind, noch an. Ich meine, für den Moment ist das richtig, weil wir wissen, dass es Konvergenz geben wird. Wie sie sich aber konkret gestaltet, ist in vielen Bereichen noch offen.
Meine Damen und Herren, das Landesmediengesetz hat in der parlamentarischen Beratung einen breiten Konsens bei den Fraktionen gefunden. Dies begrüße ich ausdrücklich. Außerdem begrüße ich die weiteren Präzisierungen und Ergänzungen, die der Ausschuss für Medien und Multimedia auf der Grundlage einer breit angelegten Anhörung mit den Beteiligten vorschlägt. Sie sind sinnvoll und richtig.
Namentlich bedanke ich mich bei Frau Abgeordneter Raab, Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz und Herrn Abgeordneten Dr. Gölter für die konstruktive und anregende Diskussion. Ich tue dies stellvertretend und meine damit die Mitglieder des zuständigen Ausschusses, seine Vorsitzende, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die beteiligten Verbände und Institutionen.
Meine Damen und Herren, ich will nicht wiederholen, was in der Debatte als wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes ausführlich dargestellt worden ist. Natürlich zählt dazu die Konformität mit dem EU-Recht, und zwar unter Wahrung des Auswahlkriteriums der kulturellen und regionalen Vielfalt. Dazu zählt auch das Transparenzerfordernis bei periodischen Druckwerken. Dazu zählt ferner das so genannte Führerscheinmodell, das neue Regime zur Belegung der Kabelnetze mit digitalen und analogen Angeboten und – mehr als nur eine formale Angelegenheit – die Neubenennung der Landesmedienanstalt. Bitte gestatten Sie mir hinzuzufügen, dass ich mich über die Beibehaltung des Rotationsprinzips von Männern und Frauen bei der LMKVersammlung freue. Bei aller Unzulänglichkeit ist das das einzige Modell, bei dem wir bei Gremien in Rheinland-Pfalz, die durch Verbände besetzt werden, sicherstellen können, dass es zu einer angemessenen Beteiligung von Frauen kommt.
Der Landesregierung ist es bei diesem Gesetzentwurf ein besonderes Anliegen gewesen, Medienkompetenz zu vermitteln und die Zukunft der Offenen Kanäle zu sichern. Mit § 31 wird die Grundlage für die Einführung von Medienkompetenznetzwerken unter Einbeziehung der Offenen Kanäle geschaffen. Die nähere Ausgestaltung wird durch die Landesmedienanstalt sowie die betroffenen Stellen unterhalb des Gesetzes erfolgen. Daran liegt uns sehr. Ich halte das für einen richtigen und wegweisenden Ansatz; denn die Offenen Kanäle
Herr Dr. Braun, dieses Gesetz gibt keine Bestandsgarantie für Offene Kanäle. Selbstverständlich ist es so, dass Offene Kanäle, wenn sie eine Funktion haben sollen, senden müssen. Wenn sie dies nicht tun, sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass es auch in die andere Richtung gehen kann. Unser Hauptanliegen ist, dass dieses wichtige Element rheinland-pfälzischer Medienpolitik, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger an den Medien beteiligen können, auch in Zukunft gesichert wird.
Dabei hat das Aufkommen des Internets das Umfeld dieser Offenen Kanäle erheblich verändert. Heute ist es viel leichter geworden, Zugang zu den Medien zu erhalten und selbst Angebote zu verbreiten. Deshalb ist es richtig, den Offenen Kanälen das Angebot zu unterbreiten, sich neu auszurichten und zu Medienkompetenzzentren und Mediennetzwerken fortzuentwickeln. Sie können versichert sein, dass die Landesregierung diese Entwicklung engagiert begleiten wird.
Lassen Sie mich auf zwei Punkte aus der Debatte eingehen, die auch in der Anhörung eine Rolle gespielt haben, aber keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben, die wir jedoch aufmerksam verfolgen werden. Das eine ist die Diskussion, die Herr Dr. Gölter angesprochen hat und die im Zusammenhang mit dem heiß diskutierten „Caroline-Urteil“ sowie im Zusammenhang mit § 201 a des Strafgesetzbuchs und seinen Auswirkungen im Medienbereich steht. Dabei geht es um die freie Berichterstattung in Wort und Bild über „Eintrittsveranstaltungen“, Konzertveranstaltungen usw.
Uns liegen ernst zu nehmende Hinweise vor, dass sich etwas in die falsche Richtung zu entwickeln droht. Vorhin haben Sie das humoristisch begleitet, Herr Dr. Gölter. Ich habe aber auch Ihre anderen Worte, die Sie in vielen Plenardebatten vorgetragen haben, gut in Erinnerung, dass man nicht alles sofort in eine gesetzgeberische Tätigkeit umwandeln soll, nicht alles sofort in Paragraphen gießen soll. Ich denke, dies ist ein Fall, bei dem wir uns die Entwicklung anschauen sollten. Wir sollten schauen, ob diese Fehlentwicklungen zur gängigen Praxis werden. Ich weise darauf hin, dass Ministerpräsident Beck im Zusammenhang mit der Diskussion u m § 201 a Strafgesetzbuch selbst angekündigt hat, dass man hierbei eventuell nachbessern muss. Dies gilt – ich habe das verschiedentlich deutlich gemacht – auch für dieses Landesmediengesetz im Hinblick auf diese Frage.
Ich greife ein zweites Thema auf, nämlich die Diskussion um Qualität im Journalismus. Mit dieser Diskussion wird auch auf die Debatte verwiesen, die wir gleich über den Rundfunkstaatsvertrag führen. Aus meiner Sicht gilt sie auch für die Printmedien, und zwar dann, wenn Monopolstellungen von Zeitungen in einem Verbreitungsgebiet vorhanden sind oder wenn es um die Transparenz von Berichterstattungen beispielsweise bei Börsen geht. Ich will nicht missverstanden werden. Dies ist eine Materie, die gesetzlichen Regelungen wegen der vermuteten Kollateralschäden nur selten und sehr schwer zugänglich ist. Ich bin mir aber sicher, dass wir eine öffentliche
Diskussion über diese Fragen brauchen, und zwar nicht nur bezogen auf das öffentlich-rechtliche Rundfunks ystem.
Meine Damen und Herren, mit dem nachfolgend zu behandelnden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem vorliegenden Landesmediengesetz liegt ein umfangreiches Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen vor, das das Medienrecht in Rheinland-Pfalz auf den neuesten Stand bringt. Mit diesem Gesamtpaket ist Rheinland-Pfalz für die künftigen Anforderungen an das Medienrecht gerüstet. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher kommen wir zur Abstimmung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3765 –. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussem pfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 14/3759 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen! – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesmediengesetz“ – Drucksache 14/3235 – unter Berücksichtigung der Änderungen, über die wir zuvor im Rahmen der Beschlussempfehlung abgestimmt haben, in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Landesgesetz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3721 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Monaten hatten wir immer wieder die Gelegenheit, über die Materie zu reden, die im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt wird. Es hat selten eine Gebührenerhöhungsdiskussion so viel Staub aufgewirbelt wie diejenige, deren Ergebnis wir jetzt diskutieren. Allerdings darf ich feststellen, dass es seit dem Zeitpunkt, ab dem zumindest ich die Verhandlungen als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder zu führen habe, noch keine Gebührenerhöhung gegeben hat, die unumstritten gewesen wäre.
Dennoch bin ich der Meinung, dass wir dieses Mal eine Diskussion miteinander geführt haben, die sehr ins Grundsätzliche ging und dort, wo sie nicht bewusst ins Grundsätzliche ging, sehr grundsätzliche Fragen berührt hat. Deshalb möchte ich sehr dafür plädieren, dass wir nach Abschluss der Diskussion um diese Gebührenerhöhungsfrage und der anderen Fragen, auf die ich noch eingehen werde, die in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt werden, die Diskussion nicht für die kommenden dreieinhalb Jahre einstellen und sie dann wieder beginnen, wenn wir vor einer neuen Gebührenerhöhungsperiode stehen, sondern dass wir die Diskussion intensiv weiterführen.
Wir brauchen in Deutschland eine Selbstverständnisdebatte darüber, wie wir uns in der Zukunft – auch in einer digitalen Zukunft – das duale System vorstellen. Duales System bedeutet das Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern.
Es ist aufgrund des mit dem Kürzel „SMS-Papier“ bekanntgewordenen Vorschlagskonglomerats meiner Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen eine Diskussion angestoßen worden, die sehr wohl geführt werden muss. Ich warne aber davor, diese Diskussion vor dem Hintergrund zu führen, dass man fast beliebig über politische Regelungen in die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Teils unseres Rundfunk- und Fernsehsystems eingreifen kann.
Ich bin der Meinung, dass die Rechtslage, so wie sie sich aus unserer Verfassung und der Auslegung der Verfassung durch das Bundesverfassungsgericht ergibt, sehr sorgfältig beachtet werden sollte. Dies auch deshalb, weil dieses öffentlich-rechtliche System, das dann Teil des gesamten dualen Systems wird, durchaus alles andere als unangegriffen ist, wenn wir an die europäische Entwicklung denken, aber auch dann, wenn wir an darüber hinausgehende, weltweite Entwicklungen denken.
Das gilt so zum Beispiel für die Frage, dass innerhalb des GATT-Systems darüber diskutiert wird, ob der Kulturbegriff in der Tat davor schützt, dass man Kulturwerte, die sich nicht nur, aber beispielsweise auch im Bereich der Medien abspielen, wie jedes andere Wirtschaftsgut den reinen Regeln des Markts unterwerfen kann. Wenn das so wäre, wären viele besondere Anstrengungen, wären viele besondere Regelungen, die wir treffen, um
Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist – dazu werde ich auch in den nächsten Wochen eine Reihe von Gesprächen in Brüssel führen –, dass wir auch gegenüber der Europäischen Gemeinschaft in einem offenen Dialog, aber auch mit einigem Selbstbewusstsein deutlich machen, dass wir darauf bestehen, dass das, was im Zusammenhang mit Rundfunk, Fernsehen und vergleichbaren Medien steht, unter dem Begriff der Kultur in Deutschland sehr bewusst subsumiert ist und auch weiter unter diesem Begriff stehen sollte.
Ich will auch offen sagen – ohne diesen Gesprächen vorzugreifen –, dass ich wohl verstehen kann, dass für die Europäische Kommission die Grundsätze, die die Europäischen Verträge auch hinsichtlich der ökonom ischen Bedingungen innerhalb der EU vorgeben, eine große Bedeutung haben.
Niemand von uns wird behaupten, dass Rundfunk-, Fernseh- und Internetangebote nichts mit Kommerz zu tun haben. Wer das täte, wäre in der Tat zwar ein liebenswerter, aber sicher ein Tor.
Meine Damen und Herren, dennoch dürfen wir die Vorzeichen nicht umdrehen lassen. Bei aller Kritik, die sicherlich unser öffentlich-rechtliches und privates Medienrecht verdient – es ist zuvor gerade eine Debatte abgelaufen, in der man sich durchaus kritisch mit einer Reihe auch in die Zukunft gerichteten Elementen aus meiner Sicht zu Recht auseinander gesetzt hat, was auch notwendigerweise so wird bleiben müssen – und die notwendigerweise aufgebracht werden muss, kann sich meiner Meinung nach das Ergebnis insgesamt trotz manchem, was einen nicht gerade im Bereich dessen, was uns Fernseh-, Hörfunk- und Internetangebote präsentieren, begeistert, was in Deutschland produziert und angeboten wird, im internationalen Vergleich sehr wohl sehen lassen. Wir haben immer noch eines der besten Rundfunk- und Fernsehsysteme auf dieser Welt.
Deshalb sollte das, was da an Korrekturen verlangt wird, zunächst einmal vor diesem Hintergrund, aber auch in einer vergleichenden Relation gesehen werden.
Ich will offen sagen – ich habe dies auch in den Mediendiskussionen der vergangenen Monate mit vehementen Verteidigern der europäischen Positionen versucht zu tun –, dass ich einen sehr viel kritischeren Blick auf das akzeptieren würde, was wir in Deutschland medienpolitisch tun und wie wir unsere Medienlandschaft organisieren, wenn es dieser Europäischen Gemeinschaft gelingen würde, sich mit genauso kritischen Maßstäben einmal anzuschauen, wie sich beispielsweise Machtkonzentrationen im italienischen Fernsehen in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Sicherlich darf man nicht sagen, dass man sich Grenzverletzungen erlauben darf, weil irgendwo anders auch etwas nicht in Ordnung ist. So will ich nicht argumentieren. Im Fall von Italien verdient aber meiner Meinung nach der unökonomische Einfluss von Wenigen auf das private Fernsehen und das, was sich politisch über ein durch den Staat sehr beeinflussbares Fernsehen in einer Hand vereint, einer aufmerksamen Betrachtung. Es ist also nicht so, dass wir akzeptieren müssen, dass der erste kritische Blick, den europäische Medienpolitik zu werfen hat, unbedingt auf Deutschland geworfen werden muss. Damit will ich nicht sagen, dass wir überall die Allerbrävsten und Allerbesten wären.
Darüber wird zu diskutieren und zu reden sein. Ich höre allerdings auch Signale von der neuen Kommission, dass man gesprächsbereit ist. Ich begrüße das sehr und werde diese Angebote gern aufnehmen.