Die Landesregierung schafft mit dem Gesetzentwurf Regelungen für einen nachhaltigen Bodenschutz in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Anhörung konnte auch auf viele Anregungen sowohl der kommunalen Spitzenverbände als auch der Wirtschaft und der Landwirtschaft eingegangen werden. Deshalb bin ich sehr wohl davon überzeugt, dass mit dem vorliegenden Entwurf bei durchaus aller, auch gewollten Betroffenheit ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte Besucher begrüßen, und zwar Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion Worms. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Zum Regelungsbedürfnis sagt der Gesetzentwurf der Landesregierung – ich zitiere –, das Bundesbodenschutzgesetz enthält die wesentlichen Vorschriften zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen.
Meine Damen und Herren, es führt weiter aus: Das neue Bodenschutzrecht des Bundes erfordert aufgrund seines verfassungsrechtlichen Vorrangs die Schaffung landesgesetzlicher Ausführungsvorschriften.
Ich betone das deswegen, weil ich deutlich mache, dass ich für die CDU sage, wir stehen zu einem neuen Landesbodenschutzgesetz und – meine Damen und Herren, Frau Ministerin, was Sie im Zusammenhang gesagt haben, was die grundsätzlichen Ziele angeht – Luft, Wasser und Boden nun mit einzubeziehen. Ich sage aber deutlich, auch am Beginn – wir sind am Beginn dieser Beratungen; wir als Parlamentarier – sagen wir aber Nein zu einer unverhältnismäßig ausufernden Bürokratie.
Ich muss das einfach so deutlich sagen, weil – meine Damen und Herren, ich sehe das im Moment zumindest so – das Landesgesetz weit über die bundesgesetzlich notwendigen Vorgaben hinausgeht. Wir stehen am Anfang – ich sagte es – der Beratungen, und ich stelle hier Grundsatzfragen. Ich sage bewusst, ich stelle das heute als Frage in diesen Raum, noch ohne eine abschließen
de Bewertung der CDU-Fraktion, was all diese Fragen angeht, jetzt schon vorzunehmen. Ich sage es ganz deutlich so. Aber wir müssen uns als Parlamentarier diese Fragen stellen, weil wir uns eben nicht nur in Facetten mit Politik beschäftigen.
Wir müssen uns fragen: Ist wirklich alles theoretisch Machbare in Gesetze zu gießen? Ist wirklich alles, was theoretisch möglich ist, in Gesetze hineinzugießen?
Sind es wirklich nur Sonntagsreden der Politiker, die landauf, landab nicht müde werden und von Bürokratieabbau reden und den Bürgerinnen und Bürgern dabei eigentlich nur etwas vorgaukeln?
Heute Morgen – ich zitiere bewusst den Staatssekretär in einer ganz anderen Debatte heute Morgen – hat Herr Bruch von diesem Pult aus deutlich gemacht, der Abbau von Standards wird weiter unsere Aufgabe bleiben. Recht hat er unumwunden.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns zu Beginn mancher Gesetzesdebatten die Aufgabe stellen: Was können wir schon zu Beginn eines solchen Gesetzes verhindern, es nicht erst im Gesetz niederschreiben und dann am Schluss die Aufgabe in Kommissionen oder Ähnliches hineinschieben, um zu fragen, was wir von dem Aufgebauten wieder abbauen können?
Meine Damen und Herren, ich meine, das ist auch heute wichtig zu fragen. Das betrifft den Begriff „Gesetzesfolgenabschätzung“. Welche Folgen entstehen aus diesem Gesetz? Konnexitätsprinzip: Wir reden oft darüber. Ist in diesem Gesetz diesem Prinzip wirklich schon in der Form Rechnung getragen, wie wir es in Sonntagsreden immer sagen? Ich stelle erhebliche Zweifel in den Raum.
Meine Damen und Herren, wir werden eine Reihe von Paragraphen sowie darüber hinaus zu erwartende Verordnungen hinterfragen müssen.
Frau Ministerin, was Sie in Bezug auf die Müllentsorgung außerhalb der gemeindlichen Zonen, also des Bereiches, der den LSV betrifft, gesagt haben: Hier wird ein alter Zustand wiederhergestellt. Das muss man auch deutlich machen. Es ist zu begrüßen. D’accord. Ich sage das ausdrücklich. Hier wird nur ein Zustand, den es gab, der verschlechtert wurde, wiederhergestellt. Insofern ist dies zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, ist ein neues Bodeninformationssystem in diesem gigantischen Ausmaß erforderlich? Möglich ist alles, vielleicht sogar theoretisch begründbar und zweckmäßig und darum in dieser Form notwendig. Wer trägt die Kosten und in welcher Höhe? Wir werden darüber zu diskutieren haben, auch wiederum unter dem Stichwort „Konnexität“.
Meine Damen und Herren, wir können nicht immer nur darüber reden und dann, wenn es konkret wird, wenn es
in einem Strang konkret wird, sagen, in dem Fall interessiert es uns aber nicht, in dem Fall werden wir es ausschalten, in dem Fall sind andere Dinge wichtiger. Wir brauchen ganzheitliches Denken in der Politik, auch in der Umweltpolitik.
Meine Damen und Herren, wie ist die Zustandshaftung des Eigentümers im Regelwerk zu sehen? Das ist ein Begriff, über den wir erst zu diskutieren haben. Zustandshaftung sagt vielleicht vielen sehr wenig. Was und mit welcher finanzieller Konsequenz kommt auf die Eigentümer zu? Altlasten aus Ablagerungen treffen in der Regel kommunale Grundstücke. Sie haben eben die Zahl genannt: über 15.000. Das sind schwierigste Probleme. Wenn ich Ihre Zahl zitieren darf: 5.000 Altlasten aus militärischen Liegenschaften. – Wo liegen die Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Bodens?
Ich meine, auch hier werden sich die Juristen einschalten und neu überdenken müssen, wohin diese Reise geht.
Meine Damen und Herren, wir können dem Eigentümer nicht alles aufbürden. Das geht nicht. Wir müssen auch hier überlegen, wo die Grenzen sind.
Meine Damen und Herren, ich stelle die Frage: Wie ist die Landwirtschaft in die Entwicklung der Bodenfunktion einbezogen, wenn wir am Ende keine Landwirtschaft mehr haben, weil es die Landwirte nicht mehr gibt, weil sie einfach kapitulieren, kein Interesse mehr an ihrem Beruf haben, weil sie nicht mehr nur noch für die Bürokratie da sein wollen? – Dann haben wir gerade diesem Berufsstand einen Bärendienst erwiesen. Ich meine, auch hier sollten wir für Ausgleich sorgen.
Wie das Gesetz sich liest, sind manche Dinge nicht ausreichend bedacht. Warum fehlen klare Kriterien und Bemessungsgrundlagen, was die Ausgleichsregelungen anbelangt? Auch hier muss ich doch das sehr sensibel aufnehmen, was die Gründstückseigentümer zu erwarten haben, von was sie ausgehen müssen und was morgen auf sie zukommt. Warum keine Beteiligung der Landwirtschaftskammer bei fachlichen Fragen? Zum Betretungsrecht fehlt eine klare Definition, welche Gründe, welche Anlässe, welche Ziele abgrenzbar vorliegen müssen.
Meine Damen und Herren, das liest sich und sagt sich einfach. Hier sind Rechtsprobleme, die in anderen Debatten heute schon eine wichtige Rolle gespielt haben, zu hinterfragen. Ich bin gespannt, was die Juristen dazu sagen, wie weit Betretungsrechte gehen dürfen. Hier fehlt eine klare Regelung. Ich kann sie nicht erkennen.
Herr Pörksen, ach wissen Sie, ich würde als Parlamentarier nicht gern alles den Verordnungen überlassen.
Das liest sich für Sie, die in einer ganz anderen Verantwortung stehen – – – Sie sind die regierungstragende Fraktion. Sie sind die Parlamentarier, die das dann zu verantworten haben, Sie in besonderer Weise. Ich warne davor. Gerade die Juristen in der SPD-Fraktion sollten sich mit diesem Thema einmal beschäftigen.
Meine Damen und Herren, Fragen über Fragen. Die spannendste Frage ist: Hat die FDP gelesen, was da drinsteht? – Herr Kuhn, haben Sie es gelesen?
Können Sie zu den Fragen, die ich jetzt gestellt habe, wirklich ausreichend antworten. Das müssten Sie eigentlich als FDP, weil Sie den Gesetzentwurf offensichtlich mittragen.
Ich habe mindestens 15 Fragen gestellt. Ohne deren konkrete Beantwortung werden wir dem so nicht zustimmen können.
Wenn für Sie dieses Gesetz zwingend notwendig nur über zwei Landesämter zu regeln ist, dann stelle ich auch das infrage. Ich meine, auch hier wird es Kompetenzgerangel geben. Das ist ganz normal. Es wird ein Ausufern der Bürokratie geben, weil Sie es nicht bündeln.
Meine Damen und Herren, zwei Landesämter – ich sagte es schon – sollen mit unterschiedlichen Aufgaben weit über den bundesgesetzlichen Rahmen hinaus jedes Grundstück erfassen, wissenschaftlich den Bodenschutz begleiten, bodenkundliche Grunddaten fortschreiben, neue Bewertungsmethoden entwickeln.
Bei der Fülle der theoretisch denkbaren Möglichkeiten wird am Schluss darauf zu achten sein, dass die Umweltpolitik keine Datenfriedhöfe produziert, weil sie sich auf wesentliche Dinge nicht mehr konzentrieren kann.