Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

(Beifall der CDU)

Ich möchte noch nachtragen, dass die Fraktionen sich auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt haben.

Jetzt hat Herr Abgeordneter Stretz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Kollege Licht in den vergangenen zehn Minuten gesagt hat, war wenig konkret.

(Zurufe von der CDU)

Ich will das auch gar nicht werten.

Wenn man sich das Gesetz durchliest – – – Ich hoffe oder gehe davon aus, Sie haben es durchgelesen, und wenn Sie Fragen dazu haben, ist dies Ihr gutes Recht. Wir werden im Ausschuss sicherlich Zeit haben, uns mit den einzelnen Paragraphen zu befassen und vielleicht etwas Erhellendes von Ihnen zu hören, womit man sich dann auch befassen kann.

(Zurufe aus dem Hause)

Mit dem, was Sie gesagt haben, kann man sich nicht seriös befassen, weil es wirklich ein Stochern im Nebel war. Das, was Sie in den ersten sechs Minuten gesagt haben, hätten Sie zu jedem Gesetz sagen können. Das hatte mit dem vorliegenden Entwurf gar nichts zu tun.

(Beifall der SPD und des Abg. Dr. Geisen, FDP)

Das gilt für alles.

Herr Licht, also wissen Sie, was wirklich interessant ist: Auf der einen Seite fordern Sie eine Entrümpelung – ich überspitze das jetzt einmal –, und im Nachsatz kommen von Ihnen sofort wieder Forderungen, was man regeln müsste. Das kann nicht funktionieren.

Meine Auffassung nach der Lektüre des Gesetzes und nach den Gesprächen, die man geführt hat, war, es ist ein erfrischend kurzes Gesetz. Es ist kein Paragraphenfriedhof. Es ist ein erfrischend kurzes Gesetz, in dem die wesentlichen Punkte, die uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben hat, die wir regeln müssen – – – Wir können nicht einfach sagen, der Bund hat es gemacht, und danach ist Sendepause. Wir müssen uns damit befassen. Mit diesen wenigen Punkten, mit denen wir uns befassen müssen, hat sich dieser Gesetzentwurf befasst.

Frau Ministerin hat im Detail darauf hingewiesen, um welche Änderungen oder Veränderungen es sich handelt. Wir haben einmal das Landesbodenschutzgesetz und in Artikel 2 das Landesabfallwirtschaftsgesetz, das endlich auf ein reines Abfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt wird. Frau Ministerin hat deutlich dazu Stellung bezogen.

Herr Kollege Licht, ich kann nur sagen, dieses Bodeninformationssystem halte ich für eine ganz tolle Sache. Wenn man sich ein kleines bisschen – Sie haben auch einen PC im Büro stehen – mit der Materie befasst, dann muss man doch irgendwann einmal auf den Trichter kommen, dass das heute alles kein Problem mehr ist.

Das Problem besteht darin, dass es zig verschiedene Stellen gibt, die man abfragen muss, wenn man sich für

etwas interessiert. Das wird durch dieses System geändert. Wir haben dann eine Stelle, auf die die Kommunen, die Planungsämter, die Bürger usw. zugreifen können und sich die Informationen holen können, die sie interessieren. Sie müssen nicht über „Google“ gehen, sondern können direkt in dieses System gehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die Frage, ob einfach so eine Bürokratie aufgebaut werde, ist nicht gerechtfertigt. Es wird ein System aufgebaut mit einem schnellen Zugriff und mit geordneten Daten. Das ist eine tolle Überlegung. Es ist wirklich an der Zeit, dass wir ein solches System haben. In der Kommunalpolitik haben wir es doch ständig damit zu tun, dass in dem und dem Bereich etwas gebaut werden soll, aber keiner von uns, wenn er nicht schon ein gewisses Alter erreicht hat, kann sich daran erinnern, was dort einmal war. Mit dem System haben wir nun eine Zugriffsmöglichkeit, um feststellen – auch Herr Kollege Brinkmann kann das für den Wormser Bereich feststellen –, ob Altlasten zu befürchten sind, wie die Beschaffenheit ist und ob es möglicherweise Einschränkungen bei der künftigen Nutzungsfähigkeit gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einigen Monaten haben wir im Parlament schon einmal über den Flächenverbrauch diskutiert. Allein schon deshalb ist es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine zentrale Regelung ist es, dass die Ämter bei ihren Planungen darauf zu achten haben, ob ein Flächenrecycling möglich ist und ob bereits früher genutzte und versiegelte Flächen besser genutzt werden können, als in der grünen Landschaft etwas Neues darzustellen. Das halte ich für eine wesentliche Aussage dieses neuen Gesetzes. Ich bin froh, dass dieses Gesetz eingebracht worden ist. Im Ausschuss können wir uns sicherlich noch über den einen oder anderen Paragraphen unterhalten.

Noch eine Bemerkung zum Bereich der Landwirtschaft. Auch in diesem Zusammenhang mussten wir eine Regelung treffen. Der Bundesgesetzgeber hat gesagt, Entschädigungen müssten die Länder regeln. Wir haben im Gesetz geregelt, dass es eine Geldleistung geben wird. Das müssten Sie mittlerweile doch auch wissen. Wenn Sie all das, was Sie in vermeintlichen Fragen aufgelistet haben, alles in einem Gesetz regeln würden, dann müssten Sie zum einen ein sehr dickes Werk schaffen. Zum anderen müssten Sie alle paar Monate dieses Gesetz wieder ändern, weil sich die Beträge und Grundlagen geändert haben. Daher bemüht man sich, in einem Gesetz nur das wirklich Notwendige zu regeln. Für alles andere hat man andere Möglichkeiten.

Ich meine, es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein erfrischend kurzes Gesetz. Wir werden in den Beratungen sicher zu einem guten Ergebnis kommen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will weder über die Länge des Gesetzes reden noch darüber, ob die Drucksachennummer sympathisch ist oder nicht, sondern über die Inhalte.

(Zuruf von der SPD: Drucksache 14/3727!)

Quersumme 15. Das habe ich schon ausgerechnet.

Die Inhalte des Bodenschutzgesetzes sind äußerst wichtig. Wir führen eine intensive Diskussion über Bodenverbrauch und Flächenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Rheinland-Pfalz liegt beim Verbrauch im Durchschnitt über den anderen Bundesländern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir in Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Gesetz einbringen – in einem Nebensatz sage ich, dass es sehr lange gedauert hat –, dass wir handhabbar machen können, wie der Boden geschützt werden soll. Bisher gab es eher ein Abfallgesetz, nicht aber ein Bodenschutzgesetz. Das Abfallgesetz hat eher geregelt, wie Abfall zu deponieren ist und wie daraufhin der Boden zu schützen ist.

Wir gehen einen ersten Schritt – ich sage noch nicht, dass das reicht – hin zu einer nachhaltigen Politik, indem wir sagen, dass der Boden von vornherein präventiv bewahrt werden muss. Wir fordern, dass er nicht nur bewahrt werden muss, sondern er muss so geschützt werden, dass er nachhaltig lebensfähig ist. Ein Boden ist nun einmal eine lebendige Masse, auch wenn man es manchmal gar nicht weiß und auch nicht glaubt. Die Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass es Jahre oder Jahrzehnte dauert, bis ein geschädigter Boden wieder in Ordnung ist. Also alles, was unsere Siedlungsfläche betrifft, ist keine Sache von heute auf morgen. Wenn ein Supermarkt gebaut und in zehn Jahren nicht mehr gebraucht wird, dann kann er nicht einfach ohne Schaden abgerissen werden, sondern das zieht eine langfristige und nachhaltige Schädigung des Bodens nach sich.

Deswegen ist es wichtig, den Ansatz umzusetzen, den Sie in § 2 des Gesetzentwurfs gewählt haben: „Die Funktionen des Bodens sind auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnung nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.“

Ich meine, man könnte weitergehen. Andere Bundesländer – beispielsweise Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen – haben näher definiert, was genau zu schützen ist, nämlich dass der Boden durchaus Funktionen hat, die nicht nur wiederhergestellt und bewahrt werden müssen, sondern die eines langfristigen Schutzes bedürfen. Im Gesetz des Landes Schleswig-Holstein steht: „Die Funktionen des Bodens“ – Sie haben das zum Teil abgeschrieben, aber verkürzt – „sind auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes sowie der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen nachhaltig zu schützen, zu bewahren und wiederherzustellen.“ Dann heißt es weiter – das haben Sie aber nicht übernommen –: „Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen des Bodens und seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sollen im

Rahmen der Gesetze soweit möglich vermieden werden.“

Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach ist es wichtig, dass man Inhalte damit verbindet, wie man die Ziele des Bodenschutzes festmachen möchte. Das ist in anderen Ländern ein Stück weiter gelungen als in Rheinland-Pfalz. Die Diskussion wird wahrscheinlich mit einer Anhörung fortgesetzt werden. Wir werden versuchen, diese Inhalte im weiteren Verlauf mit einzubringen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fragen, die Herr Licht gestellt hat, sind durchaus berechtigt. Wenn wir aber einen Schutzmechanismus haben und die Ziele definieren, dann brauchen wir aber auch Instrumente, um diesen Schutz umzusetzen; denn sonst ist es ein völlig blutleeres Gesetz, das nicht umgesetzt werden kann. Diese Instrumente müssen möglichst effektiv sein. Wenn Sie effektivere Vorschläge haben, als sie in diesem Gesetz formuliert worden sind, dann sind wir gern bereit, darüber zu reden. Es kann aber nicht sein, dass diese Umsetzungsvorschläge nicht greifen. Dann könnte nämlich doch jeder machen, was er will. Dann wird wieder der nächste Supermarkt auf der grünen Wiese gebaut, und die Bauern bringen weiterhin ihre Pflanzenschutzmittel in dem Maß aus, in denen es ihnen nicht erlaubt wurde. Dann wird der Bodenverbrauch weiter steigen. Genau das wollen wir aber nicht. Deswegen benötigen wir die entsprechenden Behörden, die dafür eintreten und die überwachen, dass das nicht passiert.

Andererseits brauchen wir einen Katalog über Sanktionen bei Verstößen gegen das Bodenschutzgesetz. Wenn Sie das einfacher formulieren können, wenn Sie das in einer Behörde bündeln können und wenn Sie sagen können, wie das effektiver ablaufen kann, wie also der Schutz des Bodens zeitnäher gewährleistet werden kann, dann sind wir in einer Diskussion darüber natürlich offen.

Mit einem Bodenschutzgesetz – das haben wir immer wieder deutlich gemacht – muss vor allem ein Schutz vor dem Verbrauch des Bodens gewährleistet werden. Außerdem brauchen wir natürlich eine qualitative Sicherung. Das geht nicht über das Bodenschutzgesetz allein, sondern das geht über das Innenministerium, über die Raumentwicklung und über die gesamte Planung in Rheinland-Pfalz. Wir brauchen Instrumente, damit der Bodenverbrauch in Rheinland-Pfalz zurückgeführt wird. Ziel muss sein, den Bodenverbrauch um mehr als 80 % zurückzuführen. Solche Vorschläge haben wir bereits eingebracht. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung dieser Vorschläge absolut notwendig ist und die Vorschläge in das Gesetz mit aufgenommen werden müssen.

Im Moment drückt sich das Umweltministerium davor, konkrete Zahlen hinsichtlich der Zielmargen beim Bodenschutz zu nennen. Wir können es uns aber nicht erlauben, auf der einen Seite den Bodenschutz immer nur zu propagieren und auf der anderen Seite keine Zielmargen zu nennen. Deshalb ist es erforderlich, deutlich zu machen, welche Ziele der Landtag und die Lan

desregierung im Sinn einer nachhaltigen Planung verfolgen. Diese Ziele müssen natürlich auch in Zahlen fes tgelegt werden können, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)

Für die angesprochenen Dateien, dass also im Bodenschutzgesetz angesprochen wird, wie man überhaupt die entsprechenden Daten sammelt und im Bodeninformationssystem zusammenfasst, sind durchaus sinnvolle Regelungen getroffen worden. Es ist durchaus notwendig, dass wir in einer Datei erkennen können, wie der Bodenverbrauch aussieht, wie der Boden genutzt wird und vor allem wie er anders genutzt werden kann.

Zu einer nachhaltigen Nutzung und zu einer nachhaltigen Umweltpolitik gehört schließlich auch, dass aufgegebene Flächen, also so genannte Konversionsflächen, wieder für andere Zwecke genutzt werden, sodass man diese Flächen, die es beispielsweise in Rheinland-Pfalz in Städten zuhauf gibt, wirklich neu nutzen kann.

An dieser Stelle will ich auch gleich sagen, dass das viel Geld kostet, weil manche Nutzungen auch mit Bodenverschmutzungen einhergingen. Bekanntlich komme ich aus Ludwigshafen. Sie wissen, dass Ludwigshafen da die meisten Probleme hat, weil wir natürlich mit der Chemieindustrie eine gewisse Altlastenproblematik haben, die anderswo so nicht auftaucht. Für die entsprechenden Sanierungen brauchen wir deshalb natürlich auch eine finanzielle Unterstützung des Landes, um den Boden sanieren zu können und um durch die Sanierung dieses schon genutzten Bodens anderen Boden schützen zu können.

Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz, das uns nicht weit genug geht. Das ist im Umweltbereich sehr oft so. Der CDU geht das im Umweltbereich immer zu weit, während uns das nicht weit genug geht. Ich hoffe, dass wir in der Diskussion noch die eine oder andere Frage präzisieren können und die eine oder andere Formulierung noch präzisieren können, damit wir mehr Inhalte und mehr Zielvereinbarungen in dieses Gesetz aufnehmen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Rainer Hohn das Wort.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Hohn, der Dauerredner!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben Luft und Wasser ist der Boden die dritte Lebensgrundlage. Boden ist eine endliche, nicht vermehrbare oder reproduzierbare Ressource. Während

verunreinigtes Wasser bearbeitet und damit verwertbar und auch trinkbar gemacht werden kann, ist die Problemlage bei Boden und Luft schon wesentlich schwieriger.