Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

Es sind 83 % Frauenanteil im Bereich der sozialen Sicherung. Es gibt einen Frauenanteil von 63 % in dem Aufgabengebiet Schule.

Bei öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaftsförderung, wirtschaftlichen Unternehmen, Grund- und Sondervermögen ist es schon wieder so, dass es einen ganz niedrigen Frauenanteil gibt.

Die Teilzeitbeschäftigung verteilt sich ähnlich wie in anderen Bereichen. Da gibt es etwas mehr Männer. Das liegt aber leider an der Altersteilzeit und nicht daran, dass die häuslichen Aufgaben vielleicht etwas anders verteilt werden.

(Pörksen, SPD: Was ist denn das für eine Behauptung?)

Bitte, Herr Kollege? Ich habe nicht zugehört. Ich hoffe, es war nichts Unflätiges.

(Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Man müsste sich meiner Ansicht nach – um jetzt auch einmal irgendetwas Hilfreiches zu sagen – vielleicht noch einmal die Rahmenbedingungen genau ansehen, wo welche Angebote gemacht werden. Das bedarf einer aufwändigen Abfrage, aber neben der Perspektive der Gleichstellungsbeauftragten wäre es vielleicht hilfreich, objektive Kriterien über die Kommunen hinweg zu haben.

Das ist das, was mir noch dazu einfällt. Die Befragung gibt schon interessante Anhaltspunkte. Die Gleichstellungsbeauftragte sitzt oft zwischen allen Stühlen.

Weil sie nicht gewählt, sondern bestellt ist, wird sie von den Personalvertretungen auch so wahrgenommen und entsprechend vom Vertrauen her so behandelt. Von den Kolleginnen und Kollegen ist die Akzeptanz unterschiedlich.

Es gibt immer noch Männer, die diese Orchideenfunktion – wie sie es wahrnehmen – belächeln. Auch mit den Führungsspitzen gibt es einmal gute, einmal nicht so gute Kooperationen.

Man sieht daran, dass dies sehr personenabhängig ist. Wenn jemand gewillt ist, daraus etwas Positives zu machen, kann es auch funktionieren. Auch das wird berichtet.

Man muss sich die Frauenförderpläne, deren Erstellung und Umsetzung ansehen. Auch da wird Unterschiedliches berichtet.

Es gibt Gleichstellungsbeauftragte, die sagen: „Ich musste die allein erstellen“. Es gibt welche, die sagen: „Ich war gar nicht eingebunden“. Es gibt andere, die sagen: „Die vorgeschriebene Kooperation läuft eigentlich sehr gut“.

Da müsste es eigentlich so laufen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Das würde ich von den Personalverantwortlichen, die mitgestalten sollen, ebenso wie von den Dienststellenleitern erwarten.

Das muss sich auf jeden Fall verändern. Genauso sieht dann die Umsetzung aus. Es gibt Behörden, bei denen wird der Frauenförderplan sehr ernst genommen und in die Tat umgesetzt. Es gibt kommunale Gebietskörperschaften, in denen dies nicht passiert.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten und damit Erfolge der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenausschreibungen, bei Einstellungsverfahren, bei Teilzeitregelungen, Höhergruppierungen, Beförderungen und Entlassungen sind ebenso unterschiedlich gestaltet. Es wäre schön, wenn auf der Basis dieses Gesetzes, so, wie es jetzt ist, dieses Gesetz stärker eingehalten würde.

Ich denke, es ist auch schon etwas getan, wenn wir uns vielleicht an die eigene Nase fassen. Wir sind fast alle in kommunalen Gebietskörperschaften in irgendeiner Form engagiert, die meisten von uns ehrenamtlich.

Ich denke, wir haben Einfluss vor Ort und können selbst einmal abfragen, wie denn die Situation bei uns vor Ort aussieht, und selbst noch einmal sehen, was man dazu beitragen könnte, diese Prozesse etwas intensiver anzustoßen. Vielleicht verbleibe ich bei meiner Rede mit diesem Appell.

Ich denke, der Bericht der Landesregierung war insofern sehr gut und hilfreich, als dass er uns jetzt in der Gesamtkombination ein Gesamtbild verschafft, uns Unterschiede deutlich gemacht, aber auch viele Anstöße gegeben hat.

Ich hoffe, wir nehmen diese Anregungen für den kommunalen Bereich alle mit.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des Fördervereins sowie Aktive der Handballabteilung des Sportvereins Budenheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Elke Kiltz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gleichstellungspolitik braucht Stärke, Durchsetzungskraft und die Unterstützung und Überzeugungskraft vieler.

Deshalb begrüßen wir, dass die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Kommunen – das andere hatten wir schon – heute Thema ist.

Wir hoffen, dass diese Debatte der Gleichstellung neuen Schwung und Stärke gibt; denn das hat sie nötig, gerade in den Kommunen, Herr Bürgermeister Mertes.

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Im vorliegenden Bericht werden gute Argumente genannt, warum es sich keine Verwaltung leisten kann, das Potenzial gut ausgebildeter Frauen dauerhaft nicht auszuschöpfen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!)

Das steht im Vorwort des Berichts.

Nach fast zehn Jahren Landesgleichstellungsgesetz und dem vorliegenden Bericht aber bleibt die Frage: Wissen das auch alle Kommunen? Das heißt, wissen das die politisch Verantwortlichen in den Kommunen bzw. wollen sie es wissen?

Für meine Verbandsgemeinde kann ich sagen: Sie wollen es nicht wissen. Das gilt für viele Kommunen, soweit ich weiß.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Da gibt es noch dicke Bretter zu bohren, wahrscheinlich auch bei Ihnen, Herr Kollege.

Es gibt einen Lichtblick im vorliegenden Bericht: Das sind die Ausbildungszahlen. In allen Laufbahngruppen werden mehr Frauen als Männer ausgebildet, außer bei den Arbeitern.

Das lässt hoffen. Hoffnung ist nötig; denn bis jetzt hat sich noch nicht besonders viel getan. Meine Vorrednerin hat es schon beklagt.

Die deutliche Erhöhung des Frauenanteils, auf den Frau Ministerin Ahnen in ihrem Vorwort hofft, lässt jedenfalls noch auf sich warten. Im Gegenteil, es scheint, als stagniere die Gleichstellung, als werde sie unter den Haushaltsproblemen der Kommunen begraben.

Da machen sich die Mängel des Gesetzes bemerkbar. Es ist richtig, dass es Veränderungen nicht von heute auf morgen geben kann, wie Frau Ahnen in ihrem Vorwort auch sagt.

Richtig ist aber, dass eine so wichtige Aufgabe wie die Gleichstellung mehr Entschlossenheit und Kraft braucht. Das ist im Landesgleichstellungsgesetz noch nicht gegeben.

Ein klarerer gesetzlicher Rahmen ist nötig, wie beispielsweise die schwierige Stellung der Gleichstellungsbeauftragten zeigt.

Sie haben mit dem Landesgleichstellungsgesetz ein Gesetz, dessen Handhabung offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, wie im zweiten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes festgestellt wurde. Den Bericht haben wir am 19. März 2004 schon besprochen.

Gleichstellungsbeauftragte brauchen stärkere Mitwirkungsrechte und Sanktionsmöglichkeiten, wenn gegen das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen wird, eine alte Forderung von uns, die ich gern an dieser Stelle angesichts der Zahlen aus den Kommunen wiederholen will.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Zeiten von Haushaltsproblemen wird die Gleichstellung klein geschrieben, die Zahlen der vollzeitbeschäftigten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat abgenommen.

Die Zahlen sind nachzulesen. Das ist bedauerlich. Ich will nur ein Beispiel nennen. Wenn jetzt im Zuge von Hartz IV versucht wird, in dem einen oder anderen Landkreis die Stundenzahl der Frauenbeauftragten zu reduzieren und die anderen Stunden dann der ARGE zuzuschlagen, dann ist das ein Problem, dem man sich auch von Landesseite aus zuwenden muss.

Können sich die Kommunen das leisten? – Die Vernachlässigung und Marginalisierung gleichstellungspolitischer Aufgaben kommt die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger langfristig teuer zu stehen; denn qualifizierte Dienstleistungen der Kommunen sind durch eine vermeintlich geschlechtsneutrale Politik nicht zu erreichen. Dies wird im vorliegenden Bericht zitiert. Ein Beispiel ist die Schwerfälligkeit der Kommunen, bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Ich behaupte, dass eine bessere Vereinbarkeitspolitik in den letzten Jahrzehnten die Alterspyramide etwas anders aussehen ließe. Insofern ist es gut, dass, wenn auch spät, aber nun doch etwas auf den Weg gebracht worden ist.

Nach wie vor gilt auch: Je höher die Positionen, desto geringer der Frauenanteil. Vollzeitbeschäftigte Frauen im höheren Dienst: Beamte 19,15 %, vollzeitbeschäftigte Männer 80,85 %. Ich brauche keine weiteren Zahlen zu nennen, das spricht für sich selbst.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, die große Anzahl der Frauen, die immer genannt wird, sagt nichts aus über die tatsächlich bezahlten Arbeitsstunden von Männern und Frauen; denn wir haben einen sehr hohen Anteil an teilzeitbeschäftigten Frauen, und bei den Teilzeitbeschäftigten sind die Männer mit der Lupe zu suchen. Das heißt, man müsste eigentlich einmal die männlichen und weiblichen Arbeitsstunden nebeneinander stellen.