Meine Damen und Herren, das wäre alles nicht notwendig, wenn das Land die Kommunen über die letzten Jahre hinaus ordentlich ausgestattet hätte.
Das tut weh. 1 Milliarde Euro fehlt den Kommunen in den letzten Jahren aus dem Finanzausgleich. Das ist eigentlich auch der Grund, warum letztlich die Bedarfszuweisungen hier aus dem Ausgleichsstock entsprechend finanziert werden müssen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Aufgaben, mit denen die Kommunen ständig betraut wurden und betraut werden, letztendlich dafür verantwortlich sind, dass Bedarfszuweisungen überhaupt entsprechend ausgegeben und ausgezahlt werden müssen. Man könnte jetzt wieder zig Beispiele aufführen.
Ich weiß, auch der Herr Pörksen kennt die, ich muss sie ihm also nicht immer wieder sagen. Auch bei Hartz IV wird es am Ende so sein, dass auch vor Ort die Kommunen letztendlich wieder die Zeche zu zahlen haben.
Meine Damen und Herren, der ständige Eingriff in den Finanzausgleich hat dazu geführt, dass wir diese Situation heute haben. Wie wir wissen, ist der Einzelplan 4 hauptsächlich im Grunde genommen für das finanzielle Desaster unserer Kommunen verantwortlich. Da müssten Sie eigentlich einmal in diesem Bereich etwas machen. Da haben Sie versucht, über einen Stabilisierungspakt und über einen Verstetigungspakt etwas zu machen. 600 Millionen Euro stehen auf der Soll-Seite und nicht auf der Haben-Seite der Kommunen. Auch in diesem Bereich haben wir also festzustellen, dass Sie Ihre Hausaufgaben gegenüber den Kommunen nicht erledigt haben.
Ich habe also eigentlich nach wie vor folgende Bedenken: Die Selbstverwaltung wird ausgehöhlt. Die Kommunen werden nach wie vor geplündert. Sie werden sturmreif geschossen für eine künftige Verwaltungsreform.
Im Hinblick auf die betroffenen Kommunen ist es sicherlich richtig, dass die Bewilligungsquote von rund 22,9 % unbefriedigend ist. Das sehen wir auch so. Ich verstehe auch, dass die betroffenen Kommunen unzufrieden sind. Zu berücksichtigen wäre allerdings, dass zum einen kein Rechtsanspruch auf Bedarfszuweisungen besteht und zum anderen bei Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage auch keine Kommune davon ausgehen konnte, dass so wie in den vergangenen Jahren auch in diesem Jahr eine hundertprozentige Erstattung stattfinden würde. (Beifall bei SPD und FDP)
Während die Mittel für die Bedarfszuweisungen in Höhe von 53 Millionen Euro seit Jahren konstant sind, sind in diesem Jahr die unabweislichen Fehlbeträge auf rund 230 Millionen Euro angestiegen. Die Mittel sind konstant geblieben. Von daher gesehen ist es sehr wohl eine verlässliche Größe, von der wir ausgehen konnten, Herr Schnabel, und nicht so, wie Sie die Rechnung machen.
Sie fühlen sich verlassen. Sie würden sich noch wesentlich verlassener fühlen, wenn Sie das Sagen hätten.
Herr Schnabel, wenn wir bezüglich der Unabweisbarkeit von Ausgaben andere Maßstäbe anlegen, wird trotzdem die Summe nicht größer, lediglich eins erfolgt, der Prozentsatz wird noch geringer. Das wäre das Einzige, was dadurch zu erreichen wäre.
Darüber hinaus sind auch die Mittel aus dem Finanzausgleich für die Bedarfszuweisungen nicht beliebig erhöherbar; denn in diesem Fall würde das zulasten der Schlüsselzuweisungen gehen. Das wiederum würde allen Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt sehr weh tun.
Herr Schmitt, der immer dazwischenredet, hatte vorhin deutlich gesagt, Verlässlichkeit und Vertrauen zwischen Kommune und Land muss gegeben sein.
Herr Schmitt, nennen Sie mir ein Bundesland, wo diese Verlässlichkeit größer ist als in Rheinland-Pfalz. Sie werden keines finden.
Herr Schnabel, da können Sie auch immer wieder Ihr Lied vom Raubzug des Landes durch die kommunalen Haushalte anstimmen, das stimmt nicht. Wir haben als einziges Bundesland in Deutschland beispielsweise seit 2003 einen Beistandspakt zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Mit diesem Beistandspakt wird den Kommunen seit 2003 eine Garantiesumme von rund 1,6 Milliarden Euro gewährleistet. Ohne den Beistandspakt hätten wir beispielsweise im Jahr 2004 rund 225 Millionen Euro weniger im Finanzausgleich.
Herr Schnabel, wenn es Ihnen finanziell nicht gut geht, und ich komme zu Ihnen und sage: „Ich gebe Ihnen die nächsten drei Jahre so viel Geld, dass es Ihnen besser geht“, würden Sie dann sagen: „Ich nehme es nicht, weil ich es irgendwann zurückzahlen muss.“? – Das glauben Sie doch selbst nicht. Sie würden auch danach greifen.
Herr Schnabel, wir waren diesbezüglich auch ziemlich weit gewesen. Aber wer hat sie denn verhindert? Wer war das gewesen? Wer hat denn verhindert, dass wir eine vernünftige Finanzausstattung für die Kommunen bekommen konnten? Stattdessen waren Sie lediglich bereit, ein Finanzreförmchen zu machen, das zwar ein bisschen hilft, aber nicht in der Lage ist, die Probleme insgesamt zu lösen.
Ich hoffe, dass auch bei Ihnen irgendwann die Vernunft siegt und wir doch noch zu einer vernünftigen Gemeindefinanzreform kommen. Wenn das dann in Verbindung mit der allseits erwarteten wirtschaftlichen Verbesserung der Situation geschieht, wären damit vielleicht die Vor
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Antwort von Staatssekretär Bruch auf die Mündliche Anfrage der Kollegen Schmitt und Schnabel wusste ich, dass es klüger war, diese Anfrage vor einer Woche schriftlich gestellt zu haben.
Herr Bruch, das ist ausdrücklich kein Vorwurf an Sie. Sie können nur versuchen, die Fragen zu beantworten, die Ihnen gestellt sind. Das haben Sie nun umfassend versucht. Mancher Zuhörer sowohl hier unten als auch dort oben wird bei dieser Antwort möglicherweise Knoten in den Kopf bekommen haben. Ich weiß nicht, ob das beabsichtigt war. Aber die Frage war nun einmal so gestellt.
Eine Zahl ist mir allerdings haften geblieben, nachdem ich versucht habe, die anderen mitzuschreiben und es irgendwann aufgegeben habe. Ich bekomme aber noch eine Antwort.
Eine Zahl ist mir haften geblieben, und das ist die Förderquote von Bedarfszuweisungen. Die ist natürlich sehr aussagekräftig. Diese Zahl lautet – ich gebe sie deshalb hier noch einmal wieder –: Bislang sind auf diesem Weg Anträge sozusagen zu 100 % bewilligt worden. Heute sind wir bei 22 %.