Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

Herr Abgeordneter Lelle, meines Wissens ist diese Problematik erst jüngst aufgetreten. Ich interpretiere das so: Wenn ein Projekt dieses Umfangs gestartet wird, sind bestimmte Anfangsschwierigkeiten auszuräumen. Für mich zählt, dass sich die Landesapothekerkammer mit dieser Problematik befassen und überprüfen will, wie man das Problem in den Griff bekommt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer.

Frau Ministerin, sind Ihnen seitens der Apothekerkammer keine Beschwerden zu Ohren gekommen, die gerade unsere Regionen an Landesgrenzen betreffen?

Nein, Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer. Es gibt insgesamt sehr wenige schriftliche Beschwerden bei der Landesapothekerkammer. Nach der Presseveröffentlichung des Abgeordneten Dr. Altherr haben sich auch Menschen bei uns beschwert. Das waren insgesamt aber nur acht Anrufe. Diese Anrufe bezogen sich im Wesentlichen auf allgemeine gesundheitspolitische Fragen. Bei der Landesapothekerkammer ging es überwiegend um die Problematik und die allgemeine Situation, zum Beispiel um die Kostenbelastung im Gesundheitswesen und Ähnliches. Insgesamt gibt es so gut wie keine konkreten Beschwerden über das System an sich.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel und Dieter Schmitt (CDU), Bemessung der Bedarfszuweisungen nach § 17 LFAG – Nummer 2 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schnabel.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Veränderungen bei der Verwendung von Mitteln des Ausgleichsstockes des kommunalen Finanzausgleichs für Bedarfszuweisungen und für Ausgaben nach § 17 Landesfinanzausgleichsgesetz haben sich ab 2002 ergeben?

2. Welche Veränderungen bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen haben sich ab 2002 für die Gesamtheit der Gemeinden, welcher Landkreise und für welche kreisfreien Städte ergeben?

3. Welche wesentlichen Begründungen waren für diese Veränderungen maßgeblich?

4. Wie entwickelte sich ab 2002 die Zahl der Gemeinden und kreisfreien Städte, die nach den Bestim

mungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes und den ergänzenden rechtlichen Bestimmungen als „leistungsschwach“ zu bezeichnen sind, deren unabweisbarer Fehlbetrag nach Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten also mehr als 5 v. H. der Gesamtsolleinnahmen betrug?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Kollegen Schnabel und Schmitt beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Mittel des Ausgleichsstocks kennt das Landesfinanzausgleichsgesetz insgesamt vier Verwendungszwecke. Hauptverwendungszweck ist die Gewährung von Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Fehlbeträgen in den Verwaltungshaushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 17 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz. Neben den Bedarfszuweisungen können nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz auch Zuweisungen zur Durchführung von Ausgaben gewährt werden, die andernfalls von einer Mehrheit der kommunalen Gebietskörperschaften geleistet werden, zur Durchführung von Musterprozessen sowie zur Durchführung bzw. Unterstützung bei der Bewältigung außergewöhnlicher Belastungen aus der Wahrnehmung von Auftragsangelegenheiten.

Die in den Jahren 2002, 2003 und 2004 gewährten Zuweisungen aus Mitteln des Ausgleichsstocks haben sich wie folgt auf Bedarfszuweisungen sowie auf Zuweisungen nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz verteilt:

Bedarfszuweisungen: 2002: 47,25 Millionen Euro. 2003: 89,76 Millionen Euro. Zu dieser Summe sage ich nachher noch etwas. 2004: 53,12 Millionen Euro.

Zuweisungen nach § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz: 2002: 4,04 Millionen Euro. 2003: 4,33 Millionen Euro. 2004: 5,34 Millionen Euro.

Die genannten Zahlen für die Bedarfszuweisungen enthalten jeweils auch Nachbewilligungen aufgrund von Rechtsbehelfsverfahren. Die im Jahr 2004 bewilligten Bedarfszuweisungen in Höhe von 53,12 Millionen Euro setzen sich daher zusammen aus Zuweisungen zum Ausgleich der Verwaltungshaushalte 2003 in Höhe von 52,68 Millionen Euro sowie aus Nachbewilligungen für weiter zurückliegende Jahre in Höhe von rund 445.000 Euro.

Zu Frage 2: In den Jahren 2002, 2003 und 2004 wurden dem kreisangehörigen Bereich – also den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen – sowie den kreisfreien Städten insgesamt Bedarfszuweisungen in folgender Höhe bewilligt:

Kreisangehöriger Bereich: 2002: 34,15 Millionen Euro. 2003: 64,8 Millionen Euro. 2004: 28,03 Millionen Euro.

Kreisfreie Städte: 2003: 24 Millionen Euro. 2003: 14,11 Millionen Euro. 2004: 25,1 Millionen Euro.

Im Jahr 2003 beliefen sich die Bedarfszuweisungen auf rund 89 Millionen Euro. Hierzu standen Restmittel des Ausgleichsstocks aus Vorjahren zur Verfügung. Deswegen konnten wir die Mittel in diesem Bereich verwenden.

Ich erwähne im Einzelnen das, was Sie abgefragt haben, Herr Abgeordneter Schnabel und Herr Abgeordneter Schmitt. Sie haben nach den Veränderungen bei der Bewilligung von Bedarfszuweisungen ab dem Jahr 2002 für die Gesamtheit der Gemeinden, für die Landkreise und die kreisfreien Städte gefragt.

Landkreis Ahrweiler: 2002 73.200 Euro, 2003 125.810 Euro, 2004 75.087 Euro.

Landkreis Altenkirchen: 2002 1.244.300 Euro, 2003 2.065.573 Euro, 2004: 1.324.350 Euro.

Landkreis Bad Kreuznach: 2002: 1.116.700 Euro. 2003: 828.730 Euro. 2004 2.385.952 Euro.

Landkreis Birkenfeld: 2002 18.500 Euro, 2003 29.061 Euro, 2004 144.688 Euro.

Landkreis Cochem-Zell: 2002 432.600 Euro, 2003 1.884.243 Euro, 2004 355.121 Euro.

Landkreis Mayen-Koblenz: 2002 1.157.100 Euro, 2003 0 Euro, 2004 0 Euro.

Landkreis Neuwied: 2002 1.900.900 Euro, 2003 2.754.827 Euro, 2004 4.597.301 Euro.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis: 2002 499.277 Euro, 2003 854.304 Euro, 2004 1.570.228 Euro.

Kreisfreie Stadt Trier: 2002 10.901.000 Euro, 2003 0 Euro, 2004 0 Euro.

Landkreis Bernkastel-Wittlich: 2002 656.900 Euro, 2003 2.743.222 Euro, 2004 338.805 Euro.

Landkreis Bitburg-Prüm: 2002 2.988.248 Euro, 2003 4.702.969 Euro, 2004 1.161.923 Euro.

Landkreis Daun: 2002 2.628.700 Euro, 2003 6.759.450 Euro, 2004 1.521.359 Euro.

Landkreis Trier-Saarburg: 2002 1.925.448 Euro, 2003 5.620.806 Euro, 2004 779.148 Euro;

Kreisfreie Stadt Kaiserslautern: 2002 0, 2003 0, 2004 3.682.000 Euro;

Kreisfreie Stadt Mainz: 2002 0, 2003 0, 2004 13.513.000 Euro.

Kreisfreie Stadt Pirmasens: 2002 0, 2003 8.572.000 Euro, 2004 4.740.000 Euro.

Kreisfreie Stadt Zweibrücken: 2002 13.102.000 Euro, 2003 5.537.000 Euro, 2004 3.157.000 Euro.

Landkreis Alzey-Worms: 2002 0, 2003 583.849 Euro, 2004 1.225.759 Euro.

Landkreis Bad-Dürkheim: 2002 3.287.868 Euro, 2003 2.956.142 Euro, 2004 2.600.259 Euro.

Landkreis Donnersbergkreis: 2002 5.227.099 Euro, 2003 11.912.693 Euro, 2004 3.011.693 Euro.

Landkreis Germersheim: 2002 104.169 Euro, 2003 268.766 Euro, 2004 1.065.226 Euro.

Landkreis Kaiserslautern: 2002 1.296.797 Euro, 2003 7.933.993 Euro, 2004 3.047.136 Euro.

Landkreis Kusel: 2002 8.673.906 Euro, 2003 10.643.720 Euro, 2004 2.508.406 Euro.

Landkreis Südliche Weinstraße: 2002 0, 2003 563.709 Euro, 2004 0.

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: 2002 0, 2003 439.407 Euro, 2004 105.301 Euro.