Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

(Creutzmann, FDP: Wir auch!)

Deswegen geht der Vorwurf vollkommen ins Leere.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, ich kaufe Ihnen gleich eine Zeitung, damit auch Sie lesen können, was Ihr Bundeskanzler und Herr Schily in den vergangenen Tagen zu diesen Themen gesagt haben.

(Beifall bei der CDU)

Das ist doch überhaupt nicht mehr stimmig. GRÜNE und SPD sind sich in dieser Frage einig.

(Staatsminister Mertin: Das soll vorkommen!)

Sie laufen sich so ein bisschen den Rang ab, wer denn nun die große Bürgerrechtspartei ist. Das ist alles recht lustig. Das ist nicht nur in Rheinland-Pfalz so. Das ist auch im Bund so.

(Frau Spurzem, SPD: Das ist überhaupt nicht lustig!)

Das darf aber nicht dazu führen, dass wir vom eigentlichen Problem in dieser Frage ablenken. Es geht nämlich darum, effektive Kriminalitätsbekämpfung mit einem anerkannten technischen Hilfsmittel zu machen, und um nichts anderes. Dabei kann ich Ihnen aber nicht Recht geben. Michael Hörter hatte darauf hingewiesen, um was es in diesem Augenblick wirklich geht. Dem ist nichts hinzuzufügen. Weshalb Sie sich nun untereinander zerreiben und das an uns abarbeiten müssen, weil Sie sich gegenseitig nicht zu sagen trauen, was Sie sich zu sagen haben, das ist doch Ihr Problem, aber nicht das Problem dieses Hauses. Das tut mir furchtbar Leid.

(Beifall bei der CDU)

Herr Pörksen wirft uns vor, wir würden Angst schüren. Den Satz hat er sich wahrscheinlich schon in seinem Hemdkragen aufgeschrieben.

(Dr. Schiffmann, SPD: Den hat er so drauf!)

Herr Mertin, was Sie in den vergangenen Tagen an Meldungen abgesetzt haben, ist eines Justizministers in Rheinland-Pfalz nicht würdig. Das sage ich Ihnen jetzt ganz offen. Sie haben Käse erzählt. Es darf nicht sein, dass das, was die Polizei in Rheinland-Pfalz macht, nachher von Versicherungen und Arbeitgebern missbraucht werden kann.

Das, was Sie vorhin gesagt haben, lassen wir einfach so stehen. Sie haben in den vergangenen Tagen aber einen solchen Käse erzählt, für den ich mich schämen würde.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Ich überlege gerade, was ich zu diesem Beitrag sagen soll: Am besten nichts.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Frage aufgreifen, ob man bei den DNA-Analysen nichts ändern sollte oder muss. Natürlich kann man die Position beziehen, dass man nichts ändern möchte. Das tun wir aber nicht. Wir überlegen, ob es Punkte gibt, die einer Änderung unterzogen werden können. Deshalb ist es völlig richtig, was der Herr Kollege von der FDP vorhin angesprochen hat. Man kann natürlich über die Frage des Richtervorbehalts bei Freiwilligen reden. Was bedeutet aber Freiwilligkeit? Wenn sich ein ganzes Dorf einem DNA-Test unterwerfen soll, ist das dann noch freiwillig? Deshalb muss man schon ein bisschen überlegen, wenn man mit dem Begriff der Freiwilligkeit argumentiert. Ich denke, man kann aber sehr wohl darüber reden, ob das gemacht werden soll. Wir werden uns die Entwicklung in Bayern genau anschauen.

Das Gleiche gilt für die Frage, ob die Abgrenzung der Delikte, wie es der Gesetzgeber vorgenommen hat, so richtig ist oder nicht richtig ist. An dieser Stelle kommt das Bundesverfassungsgericht ins Gespräch. Das lassen Sie aber völlig weg. Sie machen doch Vorschläge, die dagegen sind. Wenn es Herr Schily macht, ist es genauso falsch. (Beifall der SPD)

Als ich die Ausführungen von Herrn Schily gelesen habe, fiel mir ein alter Lehrlingsspruch ein, der lautet: Erst grübeln, dann dübeln. – Das würde ich bei dieser Geschichte auch erwarten. Das gilt auch für Herrn Schily.

(Beifall der SPD)

Natürlich werden wir über die Frage reden, ob die Bestimmungen hinsichtlich der Delikte richtig sind. Wir werden uns der Diskussion nicht entziehen. Noch einmal: Wir werden das alles unter dem Dach der Verfassung diskutieren.

Sowohl Herr Kollege Hörter als auch Sie lassen das völlig außen vor, obwohl es genau darum geht, nämlich um den Eingriff in ein Grundrecht. Da muss man behutsam und nicht mit der Brechstange drangehen. Die Brechstange ist aber Ihr Hauptwerkzeug.

Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir eine Sache differenzierter betrachten und sich der Diskussion entziehen, sondern Sie müssen anhand der Urteile, die Ihnen alle vorliegen, sehen, was man ändern kann und was man gegebenenfalls ändern muss.

Auch wir sind natürlich der Auffassung, dass die DNAAnalyse für die Polizei ein gutes Instrument ist, das sie dort nutzen soll, wo das erforderlich ist. Es kann aber nicht so getan werden, als wenn sich jeder Hühnerdieb einer DNA-Analyse unterziehen müsste.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Eierdieb!)

Genau diesen Eindruck erwecken Sie aber. Sehen Sie sich doch einmal die Straftaten an, die bei einer solchen DNA-Analyse zugrunde gelegt werden. Dann kommen Sie zu dem Ergebnis, dass dieses Instrument dort, wo es um Schwer- oder Schwerstkriminalität geht, angewendet werden kann und auch angewendet werden soll.

(Glocke der Präsidentin)

Dabei wollen wir auch grundsätzlich bleiben.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren von der CDU, bei diesen Diskussionen sind immer zwei Dinge problematisch, die Sie von der CDU vermitteln.

Das ist zum einen der Punkt, dass man jetzt endlich ein Instrument gefunden hat, mit dem wir eine absolute Sicherheit vor Verbrechen und Kriminalität herstellen können. Zum einen steckt dahinter die Vorstellung, dass es so etwas wie eine abs olute Sicherheit gibt.

(Beifall des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt ist der, dass es im Moment äußerst populistisch ist, sich so zu verhalten.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kohnle-Gros, es ist immer sehr schwierig, sozusagen die Fahne der Bürgerrechte hochzuhalten, weil das natürlich schwieriger zu erkennen ist. Es ist aber sehr leicht und sehr populistisch, der Meinung der Menschen nachzugeben, wie sie auch gestern wieder im Fernsehen zu hören war, und zu sagen: Meine Güte, das ist ein so tolles Instrument. Weshalb wenden wir es nicht überall an?

(Kuhn, FDP: Wer hat das gesagt?)

Die Fakten zeigen, dass wir es gar nicht brauchen. Es besteht doch gar keine Eilbedürftigkeit. Der Fall „Moshammer“ ist auf der Grundlage des geltenden Rechts erledigt worden. Das gilt für die anderen 320 Fälle auch.

Ich bitte also in Ruhe zu überlegen und zu sehen, welche Erfahrungen man bisher mit dem Gesetz gemacht hat, um dann zu sehen, was notwendig ist. Vergessen Sie dabei aber bitte schön nicht die Bürgerrechte.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Bischel, CDU)

Herr Bischel, wir GRÜNE haben sehr deutlich gesagt, dass wir natürlich auch die DNA-Analyse für ein exzellentes Ermittlungsinstrument halten. Sie stellt aber zur gleichen Zeit einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Es ist unserer Meinung nach dem Gesetz bisher gelungen, zwischen diesen beiden sehr gewichtigen Grundsätzen einen Ausgleich zu finden.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Darüber wollen Sie hinaus. Da machen wir nicht mit!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die vereinbarte Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 15:00 Uhr fort.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 13:14 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 15:02 Uhr.

Wir fahren mit der Tagesordnung fort.