Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005

Nur, wir müssen gut überlegen, was wir in diesem Bereich machen. Wenn das die Gewerkschaft gewesen wäre, möchte ich einmal wissen, wie Sie dann darüber gesprochen hätten.

(Beifall bei der SPD)

Mitspracherecht: Da wollen wir doch bitte schön etwas zurückhaltend sein.

Ich denke, insgesamt ist es eine vernünftige Entscheidung, jetzt auch die Berufsordnung, das Berufsrecht in Grundzügen im Gesetz zu regeln, um dann ein amtliches Vermessungswesen in einem einzigen Gesetz geregelt zu haben.

Ich denke, es wird dann auch in der Beratung auf keine großen Widerstände stoßen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Änderungsgesetz – das hörten wir schon – wird das eigens tändige Gesetz der Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aufgegeben und in das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen integriert. Ziel ist einmal die Rechtsbereinigung – das ist richtig –, in einigen Punkten auch mehr Rechtsklarheit und eine weitere Vereinfachung der spezifischen Verwaltungsabläufe.

Die weitere Vereinfachung ist auf der einen Seite richtig. Auf der anderen Seite stehen aber auch Kompetenzzuwachs und mehr Rechte für die oberen Vermessungsund Katasterbehörden.

In § 2 Abs. 4 wurde das Selbsteintrittsrecht neu eingefügt. Das gibt den oberen Behörden mehr an regulierender Befugnis. Wir denken, diese zusätzliche Befugnis hat einen guten Grund; denn die Geobasisinformationen sollten immer aktuell und zuverlässig vorliegen. Insofern entspricht diese Neuregelung in diesem Bereich, also diese Neuregelung dieses Selbsteintrittsrechts, auch dem Ziel des Entwurfs, ein modernes Gesetz vorzulegen, das den heutigen rechtlichen und technischen Möglichkeiten entspricht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, die Vereinfachung von Rechtsvorschriften ist ein begrüßenswertes Anliegen. Aber die Vereinfachung kann auf der anderen Seite nicht heißen oder nicht automatisch heißen, dass hierbei Grundrechte einfach „eingeschränkt“ werden.

Ich finde nur, allein mit dem Befolgen des Zitiergebots ist die Einschränkung des Artikels 13 des Grundgesetzes, also des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung, nicht gerechtfertigt. Im Entwurf wird diese Einschränkung damit begründet, dass sonst die lückenlose Funktion des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nicht mehr ausreichend gewährleistet sei, und es wird auf die Willkür von Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber verwiesen, die den Bediensteten der Vermessungs- und Katasterbehörden nicht mehr unterworfen sein sollen.

Auf der anderen Seite wird in der Begründung ausgeführt, dass das Betreten des Kernbereichs der Wohnung für die Vermessungsarbeiten nur in sehr seltenen Fällen erforderlich sei. Aber wegen des weiten Schutzbereichs des Artikels 13 des Grundgesetzes gehe es hier um das Betretungsrecht von Hofräumen, Gärten, Grünflächen und Spielflächen.

Auch wenn es nur um diese Eingriffsfälle geht, sollte unserer Meinung nach eine Grundrechtseinschränkung nur dann vorgenommen werden, wenn es in der Praxis der vergangenen Jahre wirklich zu erheblichen Behinderungen gekommen sein sollte, so, wie es im Gesetz ein bisschen suggeriert wird. Wir denken, sonst kann man an der alten Regelung, wie sie in dem alten Gesetz steht, festhalten: Wohnungen dürfen nur mit Einwilligung

der Wohnungsinhaberinnen oder Wohnungsinhaber betreten werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in diesem Punkt sehen wir noch Beratungsbedarf und würden dazu gern in der Anhörung, die jetzt auch von der CDU angesprochen wird, über die Praxis informiert werden und hierzu die Verbände der Mieter und der Wohnungseigentümer hören. Wir denken, das bringt uns ein Stück weiter. Dann können wir am Schluss gut fundiert über dieses Gesetz entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren einen beispielhaften Reformweg eingeschlagen. An diesen knüpft das Landesgesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen nahtlos an.

Die im Zuge einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen nach einem zweijährigen Anwendungszeitraum gewonnenen Erkenntnisse sollen nunmehr mit dem Ziel einer größeren Rechtsklarheit und Vereinfachung der spezifischen Verwaltungsabläufe umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Status der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure rechtlich abgesichert werden.

Insgesamt wird aus meiner Sicht die Vermessungs- und Katasterverwaltung mit den beabsichtigten Änderungen in die Lage versetzt, den Modernisierungsprozess weiter fortzusetzen. Dies ist für die FDP-Fraktion wichtig, weil wir die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen fortsetzen wollen.

Die derzeit gültige Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure entspricht in weiten Teilen nicht mehr den Anforderungen, die an ein modernes, die heutigen rechtlichen und technischen Notwendigkeiten berücksichtigendes Berufsrecht zu stellen sind. Insofern begrüßt es die FDP-Fraktion, dass das Berufsrecht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure novelliert und nunmehr im Gesetz über das amtliche Vermessungswesen festgeschrieben werden soll.

Die Bündelung der Rechtsgrundlagen ist nicht nur aus Sicht der Anwender, sprich der Verwaltung und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, zu begrüßen. Ich bin mir sicher, dass auch die Wirtschaft, die Verwaltung und nicht zuletzt unsere Bürgerinnen und Bürger einer solchen Bündelung der Rechtsgrundlagen

positiv gegenüberstehen. Die damit zum Ausdruck kommende Einbindung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für Teilbereiche des amtlichen Vermessungswesens unterstützen wir ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen hat für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigungen in den Verwaltungsabläufen gesorgt, die letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und auch der Verwaltung gleichermaßen zugute kommen. Dies ist für den Standort Rheinland-Pfalz und für den Standortwettbewerb unter den Bundesländern sehr wichtig. Deswegen begrüßen wir auch dies.

Auch nach der erfolgten Auswertung der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung kann die rheinlandpfälzische Vermessungs- und Katasterverwaltung ihren Kurs der Modernisierung fortsetzen. Noch mehr Kundenorientierung, der Einsatz noch mehr moderner Steuerungsinstrumente sowie neuester Technologien müssen hierfür die Maxime sein.

Das rheinland-pfälzische Vermessungsgesetz bietet hierfür eine fortschrittliche, zukunftsweisende und insbesondere praxistaugliche Grundlage.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Landesgesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen bei der FDPLandtagsfraktion auf vollste Zustimmung stößt. Wir unterstützen insbesondere die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Ziele, nämlich amtliche Geobasisinform ationen weiterhin als staatliche Aufgabe zu führen und bereitzustellen, amtliche Geobasisinformationen als Grundlagendaten in allen Landesdienststellen bei raumund grundstücksbezogenen Informationssystemen sowie bei Entscheidungen und Maßnahmen des Landes zu nutzen, die für die Beleihung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure erforderlichen Basisbestimmungen, Rechtsermächtigungen in das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen zu integrieren, Rechtsklarheit und die weitere Vereinfachung von spezifischen Verwaltungsabläufen zu schaffen.

Herr Kollege Lammert, ich verstehe die Aufgeregtheit nicht. (Zuruf von der CDU)

Doch. Ich habe den Staatssekretär gefragt. Alle Verbände wurden angeschrieben. Alle Verbände haben sich zustimmend geäußert.

(Lammert, CDU: Nein! Lesen Sie es doch! – Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)

Herr Kollege Schnabel, es wäre schon verwunderlich gewesen, wenn es nicht das eine oder andere gäbe, was der Berufsverband nicht umsetzen will. Dafür sind sie da. Darüber reden wir.

Herr Kollege Schnabel, lassen Sie es mich so sagen: Sie haben sich positiv geäußert.

Vielen Dank. (Beifall bei FDP und SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung überwiesen, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss.

Ich will noch auf zwei Dinge hinweisen, und zwar findet um 14:00 Uhr im Saal 7 eine Sitzung der EnqueteKommission „Jugend und Politik“ statt.

Des Weiteren ist auf die Gedenksitzung des Landtags zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalso

zialismus hinzuweisen, und zwar am Donnerstag, den 27. Januar 2005, 11:00 Uhr, im Plenarsaal des Landtags.

Die nächste Plenarsitzung findet am 24. Februar 2005 um 9:30 Uhr statt.

Ich wünsche allen einen guten Heimweg.

Die Sitzung ist geschlossen.