Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005

(Zurufe von der SPD: Leider?)

sondern einmal in anderen Bundesländern anruft und zum Telefonhörer greift und einfach einmal andere Menschen anruft, die vielleicht auch mit Ihnen zusammen regieren, dann sagen die natürlich auch: Unter uns, die Situation ist zurzeit sehr schwierig, und wir haben Probleme. – Natürlich haben die auch in Niedersachsen Probleme. Da wird nur unter der Hand gesagt, hier bei uns beschönigen die die Statistik. Das sind dann noch ganz andere Probleme, mit denen Abgeordnete in einer Koalition zu kämpfen haben können.

(Glocke der Präsidentin)

Deshalb wäre ich da auch einmal etwas vorsichtig. Wenn Sie da in die eigene Partei schauen an andere Orte, dann wird das auch nicht viel besser.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3755 – Erste Beratung

Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Bruch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen heute hier ein. Ich gestatte mir einen Hinweis.

Meine Damen und Herren, wir reden über das Vermessungswesen als eine Grundlage unseres wirtschaftlichen, privaten und auch staatlichen Handelns. Deswegen ist das durchaus wichtig, dass wir heute über diese Änderung auch in diesem Rahmen reden können.

Das Änderungsgesetz bezieht sich auf das Landesgesetz, das am 20. Dezember 2000 verabschiedet wurde. Wir haben in diesem Landesgesetz die Aufgabe bekommen, retrospektiv Gesetzesfolgenabschätzung zu machen. Dass Ergebnis dieser Gesetzesfolgenabschätzung präsentieren wir Ihnen heute. Ein erstes wesentliches Ziel der Novelle ist die Umsetzung und die Nutzbarmachung der Ergebnisse dieser Gesetzesfolgenabschätzung.

Aus diesem Grund ist das Kernstück der Novelle die Bereinigung und Reform des Berufsrechts der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie integrieren also das Berufsrecht in das Landesvermessungsrecht. Wir wollen ein Nebeneinander – eine vernünftiges und partnerschaftliches Nebeneinander – von Vermessungs- und Katasterbehörden, den Stadtvermessungsämtern und den öffentlich bestellten Vermessern, also den Privaten.

Wir haben Detailregelungen hier vorgesehen. Wir wollen eine Bereinigung und Reduzierung der gesetzlichen Standards mit diesem Gesetz initiieren. Das wird über die Verordnung auch folgen.

Wir haben die Zustimmung des Kommunalen Rates, der Kommunalen Spitzenverbände, der Berufsverbände, und wir haben damit auch eine Grundlage geschaffen, damit wir die Beratungen zügig führen können.

Die Schaffung und Erteilung der Möglichkeiten für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und andere Stellen will ich nur ansprechen. Ich denke, dass mit diesem Änderungsgesetz diese Wege bereitet werden, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen und das Ganze etwas schlanker zu machen. Ich denke, wir sollten in den Beratungen dann die weiteren Hinweise erörtern können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Lammert das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften über das amtliche Vermessungswesen. Es wäre in der Zukunft zu begrüßen, wenn solche Gesetzentwürfe den Fraktionen ein wenig früher zugeleitet werden könnten, damit wir uns damit auch noch ein wenig intensiver beschäftigen könnten.

(Beifall des Abg. Weiner, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser auf den ersten Blick eigentlich unscheinbare Gesetzentwurf wirft nämlich noch einige Fragen auf. Das Ergebnis der von den Berufsverbänden vorgebrachten Einwände und Anregungen ist in der Begründung des Gesetzentwurfs äußert dünn ausgefallen. Die Forderungen seien überzogen und im Übrigen nicht umgesetzt worden, heißt es dort lapidar. Wir würden es aber dann doch gern ein bisschen genauer wissen, um welche Forderungen es sich konkret handelt.

Uns interessiert hier auch, an welche Mitspracherechte die Verbände zum Beispiel konkret denken. Beispielsweise ist in der Thüringer Berufsordnung für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure vorgesehen, dass die Berufsverbände bei der Vorbereitung von Vorschriften zur Berufsausübung sowie zu den Rechtsverhältnissen der Ingenieure beteiligt werden sollen. Die CDU-Fraktion wird daher im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss eine Anhörung unter anderem der betroffenen Berufsverbände beantragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die sich ausschließlich an die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure richten, sind äußert knapp. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf den neuen § 2 a. Im Vergleich zur noch geltenden Berufsordnung wurde hier ebenfalls sehr stark gekürzt. Sie nennen das die Übernahme von Basisvorschriften, man könnte es aber auch schleichenden Kompetenzzuwachs für die Landesregierung nennen; denn vieles, was bisher recht ausführlich geregelt war, wird nun aufgehoben. Eine neue Regelung wird durch eine Verordnungsermächtigung in das Ermessen der Landesregierung gestellt. Dabei werden auch so wichtige Materien wie die Vergütung oder die allgemeinen Pflichten aus dem Gesetz ausgegliedert.

Neu eingegliedert wurde dafür aber in einem Beruf im Übrigen, in dem in Rheinland-Pfalz bisher nur Männer tätig sind, die Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier wird dem GenderMainstreaming-Prozess Rechnung getragen, was sicherlich in jedem Fall zu begrüßen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen ergibt sich aus der Begründung, dass der Entwurf einem Prozess der Rechtsbereinigung entspricht, der auch im Koalitionsvertrag vereinbart war.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die CDUFraktion ihre Bedenken und Anregungen entsprechend in den anstehenden Ausschussberatungen noch vorbringen wird und wir uns natürlich von der entsprechenden Anhörung neue Erkenntnisse für den parlamentarischen Prozess erhoffen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich mich heute zum Abschluss der Plenarsitzung sehr kurz fassen könnte und mich den Ausführungen meines Vorredners anschließen könnte, weil ich davon ausgegangen bin, dass man hier eine sehr einheitliche Meinung zu dem Gesetz haben würde. Ich habe mich getäuscht, und wir werden die Freude haben, im Innenausschuss eine weitere Anhörung zu einem einzigen Punkt eines Gesetzes zu haben. Ich weiß nicht, ob das ein vernünftiger Umgang mit parlamentarischer Arbeit ist.

Herr Kollege, ich gehe gleich noch kurz auf den Punkt ein. Erstaunt bin ich natürlich darüber, dass Sie sagen, jetzt hätte man eine Berufsordnung, die aus dem Jahr 1971 stammt, auf einen § 2 a zusammengedampft, um das Übrige in Verordnungen zu regeln. Das ist doch nur vernünftig. Wir haben jetzt ein ganz schlankes Gesetz für das amtliche Vermessungswesen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das gibt es in keinem anderen Land. Das ist richtig. Sie schauen aber alle auf unser Gesetz, weil es uns gelungen ist, das alles in einem Gesetz mit wenigen Paragraphen zu regeln. Natürlich ist es Unsinn, Vergütung in einem Gesetz zu regeln, weil es sich laufend ändert.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP – Creutzmann, FDP: Natürlich!)

Die Fragen der technischen Entwicklung im Bereich des Vermessungswesens – das muss ich Ihnen doch nicht erzählen, sonst gehen Sie vielleicht einmal ins Vermessungsamt – ändern sich. Das muss man doch nicht in einem Gesetz regeln. Das regelt man in Verordnungen. Die Verordnungen bekommen wir zu sehen. Es ist nicht so, dass die dann irgendwo im Dunkeln ausgeteilt werden.

Herr Kollege Lammert, Sie müssen sich schon darum kümmern. Sie müssen das lesen, was Sie bekommen. Das ist nicht anders. Anders geht es nicht.

Ich verstehe es auch überhaupt nicht, Sie mahnen ständig Standardabbau usw. an, und wenn man es dann macht, dann bekommt man es um die Ohren gehauen. Das ist doch Ihr Problem, Herr Kollege.

(Beifall bei SPD und FDP – Schweitzer, SPD: Genauso ist es!)

Sie setzen sich mit dem Gesetz inhaltlich gar nicht auseinander. Ich finde es wirklich sehr gut gemacht, was hier im Gesetzeswerk jetzt vonstatten geht.

(Dr. Weiland, CDU: Wenn Sie etwas nicht verstehen, muss das nicht an uns liegen!) – Bitte? (Dr. Weiland, CDU: Wenn Sie etwas nicht verstehen, muss das nicht an uns liegen!)

Ach ja, Herr Kollege Weiland. Mich würde es reizen, jetzt noch eine Frechheit loszuwerden, aber nicht vom Podium aus, das mache ich von dort.

(Dr. Weiland, CDU: Sie verstehen sowieso sehr wenig!)

Der Staatssekretär hatte den wesentlichen Inhalt der Gesetzesänderung vorgetragen. Ich kann es mir wirklich ersparen, darauf im Einzelnen einzugehen. Wir werden im Innenausschuss sicherlich noch über Einzelheiten reden.

Auf einen Punkt will ich noch ganz kurz eingehen. Sie sagen, der Berufsverband hat Erwartungen geäußert. Nein. Der hat nicht nur Erwartungen geäußert, sondern er will auch ein Mitspracherecht, nicht ein Mitwirkungsrecht. Stellen Sie sich einmal vor, bei Leuten, die öffentlich bestellt werden, will der Berufsverband ein Mitspracherecht, wer hineinkommt und wer nicht.

Ich glaube nicht, dass wir das aus rechtsstaatlichen Gründen zulassen können. Denken Sie einmal darüber nach.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD – Zuruf des Abg. Lammert, CDU)

Ich weiß nicht, ob wir eine Berufsordnung aus Thüringen zu unserem Vorbild machen sollten.

Ich will gern mit Herrn Esch und Co. reden. Mit denen habe ich schon sehr oft geredet. Da waren Sie noch nicht im Parlament. Da hatten wir Freude, mit denen zu reden. Die will ich gern wiederholen. Das macht mir nichts aus.

Nur, wir müssen gut überlegen, was wir in diesem Bereich machen. Wenn das die Gewerkschaft gewesen wäre, möchte ich einmal wissen, wie Sie dann darüber gesprochen hätten.