Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Wir haben im Zusammenhang mit dem Rückgang der katholischen Konfliktberatungsarbeit gerade die Stellen bei Pro Familia, natürlich bei Donum Vitae – das war eigentlich die Geburtsstunde von Donum Vitae – geschaffen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal widersprechen. Donum Vitae kann man natürlich nicht wie die katholischen Beratungsstellen tatsächlich in den rein konfessionellen Bereich einordnen. Wenn man das Verhältnis zwischen Donum Vitae und konfessionellen Stellen kennt, dann weiß man, wie schwierig die Situation unter diesen Beratungsstellen letztendlich ist.

Zu Herrn Dr. Schmitz würde ich ganz gern noch sagen: Die Regelung hinsichtlich der Zulassung, was die Einrichtungen zu Schwangerschaftsabbrüchen betrifft, hat bislang niemals zu irgendwelchen Komplikationen geführt. Kein Arzt hat sich bislang bei uns beschwert, dass wir überbürokratisch wären. Ich glaube, es ist ein ziemlich simples Verfahren, das wir anwenden. Es dient letztendlich dem Gesundheitsschutz der schwangeren Frauen. Ich sage hier aber auch zu, dass wir diese Regelung im neuen Jahr beobachten werden. Falls wir an irgendeiner Stelle entbürokratisieren können, werden wir das natürlich sehr gern tun.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es bleibt mir nur noch, mich recht herzlich für die zügige Beratung zu bedanken. Es ging alles sehr schnell. Ich bedanke mich auch für die konstruktive Diskussion. Wir sind dabei, die Rechtsverordnungen auf den Weg zu

bringen. Sie werden zurzeit mit den anderen Ressorts abgestimmt, sodass es auch in Kürze die Umsetzung auf Rechtsverordnungsebene geben wird, was letztendlich die Förderung der einzelnen Beratungsstellen betrifft.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte über das Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetze. Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/3620 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3721 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 14/3845 –

Durch staatsferne Gebührenfestsetzung die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/3856 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist im federführenden Ausschuss für Medien und Multimedia und im Rechtsausschuss erörtert worden.

Besonders zu erwähnen ist die intensive öffentliche Diskussion, die diesen Gesetzentwurf begleitete.

Im Zusammenhang mit den Berichten über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des DeutschlandRadios ist im Ausschuss für Medien und Multimedia am 5. Oktober 2004 eine Anhörung erfolgt. Die anwesenden Intendanten machten im Ver

lauf der Anhörung ihre Haltung hinsichtlich der mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einhergehenden Änderungen deutlich.

Am 9. Januar 2005 wurde der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag erstmalig im Parlament beraten. Der federführende Ausschuss für Medien und Multimedia hat in seiner 27. Sitzung am 10. Februar 2005 beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 14/3721 – zu empfehlen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Schmitz.

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Weiland das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung ist viel Grundsätzliches zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt und diskutiert worden. Ich glaube, man kann auch weitgehenden Konsens in den zentralen Fragen feststellen, sodass ich mich auf einige wenige Anmerkungen beschränken möchte, die sich insbesondere durch die Beratungen auch im Ausschuss für Medien und Multimedia am 10. Februar 2005 noch ergeben haben.

Wenn ich mich richtig an die Ausführungen des Ministerpräsidenten und unsere Diskussion im Rahmen der Plenarsitzung am 19. Januar 2005 erinnere, dann war hinsichtlich der zweiten Protokollerklärung, bei der es um die Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags geht – der Protokollerklärung aller Länder zu § 19 des Rundfunkstaatsvertrags –, davon die Rede, dass es sich bei dieser Protokollerklärung, bei der es um die Überprüfung der Strukturen und die technologische Fortentwicklung, die Gleichwertigkeit der Versorgung geht, um längerfristig die Programmaktivitäten im jetzigen Rahmen finanzieren zu können – das ist seitens der Landesregierung gesagt worden und auch von mir und anderen Rednern unterstützt worden –, nicht nur um eine Leerformel handelt, die zunächst einmal in die Schublade gelegt werden soll, um dort zu verstauben, sondern dass man schon daran denkt, aktiv auch ins operative Geschäft einzusteigen.

Auf meine diesbezügliche Nachfrage im Ausschuss für Medien und Multimedia war die Antwort dann nicht mehr so konkret, sondern mir ist gesagt worden, es sei zurzeit nicht daran gedacht, diese Absichtserklärung aus dieser Protokollerklärung auch ins operative Geschäft unmittelbar umzusetzen. Vielleicht kann man zu diesem Punkt seitens der Landesregierung nachher noch einmal Stel

lung nehmen, um Missverständnisse von vornherein auszuräumen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die Umsetzung dieser Protokollerklärung wird für die weitere Diskussion über die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung sein. Diese Protokollerklärung darf jedenfalls nach unserer Auffassung keine leere Worthülse bleiben. Man darf darauf gespannt sein, welche Beiträge seitens der Länder – alle Länder haben sie unterschrieben – zu diesem Thema eingebracht werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch meine Bitte noch einmal vortragen und unterstreichen, dass in diese Diskussion, die zunächst auf Länderebene, auf Regierungsebene stattfinden wird, auch das Parlament von vornherein umfassend einbezogen wird durch Inform ationen und durch die Möglichkeit, diese Diskussion von Anfang an mitzubegleiten. Ernstnehmen der Protokollerklärung ist dann das Stichwort, das mich zum nächsten Punkt bringt.

Ernstnehmen der Protokollerklärungen, das gilt auch für die 3. Protokollerklärung, die sich mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren durch die KEF beschäftigt.

Da heißt es ausdrücklich, die Länder bekräftigen ihre Auffassung, dass das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgeschriebene Verfahren der Gebührenfes tsetzung dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Staatsferne in optimaler Weise Rechnung trägt und für künftige Gebührenfestsetzungen weiterhin Gültigkeit besitzt.

Im Grunde genommen ist das eine Beteuerung einer Selbstverständlichkeit, nämlich die Beteuerung, dass sich die Ministerpräsidenten in Zukunft an Recht und Gesetz halten wollen in dieser Frage.

Diese Beteuerung wird jetzt noch einmal beteuert in einem Antrag, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Dieser Antrag ist nichts anderes als eine inhaltliche Kopie dessen, was in der Protokollerklärung steht, ist sozusagen eine Bekräftigung einer Bekräftigung einer Selbstverständlichkeit,

(Creutzmann, FDP: Ist es nicht!)

füllt eine Drucksache, bringt uns in der Sache aber nicht weiter und braucht deshalb nicht angenommen zu werden.

Dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden wir zustimmen. (Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Raab.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen sehr viel über Verfahrensfragen

geredet und wenig über Rundfunkpolitik. Das ist eigentlich schade, wo doch der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine ganze Menge von medienpolitischen Weichenstellungen enthält.

Der Kollege Schmitz hat berichtet, dass der Medienausschuss fast einstimmig dem vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat. Ich muss sagen, ich bin dafür außerordentlich dankbar; denn wir brauchen eine termingerechte Umsetzung der Staatsverträge; denn sonst wären die Ausfälle in der Tat gravierend.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ganz bekannten Rundfunkfinanzierungsentscheidung auch die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks festgeschrieben.

Meine Damen und Herren, die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch dieses vorliegende Vertragswerk gesichert; denn wir entscheiden heute auch über eine Erhöhung der Gebühren. Dies ist viel in einer Zeit, in der auch viel über Kürzungen gesprochen wird.

Mir ist bekannt, dass einige Sendeanstalten ein großes Wehklagen angestimmt haben. Wir haben im Medienausschuss mit großem Interesse bemerkt, dass für ein Open-Air-Konzert, aus dem sich unser öffentlichrechtlicher Sender vor Ort zurückzieht, nun ein privater Anbieter einspringen will und diese Chance nutzt, um an Hörerinnen und Hörer heranzukommen.

Deshalb sage ich klar, es geht um eine Erhöhung, um die Sicherung der Bestands- und Entwicklungsgarantie. Es kann nicht sein, dass sich Einzelne in eine Schmollecke zurückziehen nach dem Motto: „Wenn ihr uns die Gebühren nicht in voller Höhe gebt, reduzieren wir unser Engagement.“

(Beifall bei der SPD)

Im Fall „KEF und Entschließungsantrag“ schließe ich mich ausdrücklich den Worten meines Vorredners, dem Herrn Kollegen Dr. Weiland, an. Er verwies zu Recht auf die Protokollerklärung.

Ich verweise auch noch einmal auf die Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der KEF werden neue Prüfbefugnisse eingeräumt. Ich wage sogar die Prognose, dass, wenn wir daran alle mitwirken, es zu einer Stärkung der KEF kommen könnte. Ich glaube, dies ist wichtig für die künftigen Verhandlungen und künftigen rundfunkpolitischen Entscheidungen.

Nun aber noch ein Wort zu den medienpolitischen Fragestellungen. Ich denke, die Debatte über Selbstverpflichtungserklärungen war wichtig. Sie hat den Qualitätsgedanken im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch einmal ganz stark in den Fokus gerückt. Dies ist ein Plus, das erreicht worden ist.