Er war 22 Jahre lang ehrenamtlicher Bürgermeister seiner Heimatstadt. Von 1987 bis 2001 war er Mitglied dieses hohen Hauses. Von 1991 bis 2001 war er Parlamentarischer Geschäftsführer der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, und seit 2001 ist er Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport. Ich bin davon überzeugt, dass Herr Bruch in hohem Maß geeignet ist, die Herausforderung als Minister an der Spitze dieses Hauses zu übernehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und gemäß Artikel 98 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz die Bestätigung von Herrn Karl Peter Bruch als Minister des Innern und für Sport herbeizuführen und gemäß Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz die Vereidigung vorzunehmen.
Erlauben Sie mir, dem hohen Hause mitzuteilen, dass ich beabsichtige, Herrn Staatssekretär Hendrik Hering mit dessen Einverständnis aus seiner Funktion als Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Forsten in das Ministerium des Innern und für Sport zu versetzen, und dass ich ferner beabsichtige, an seiner Stelle Frau Jacqueline Kraege als Staatssekretärin des Ministeriums für Umwelt und Forsten zu ernennen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich dafür, dass Sie mir Gelegenheit gegeben haben, die würdigenden Worte mit dem Vorschlag der Bestätigung von Herrn Karl Peter Bruch als Minister des Innern und für Sport zu sprechen. Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Bestätigung eines neuen Mitglieds der Landesregierung ent
sprechend unserer Verfassung. Wer die Berufung von Herrn Karl Peter Bruch als Minister des Innern und für Sport bestätigen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe, bitte! – Vielen Dank. – Damit ist Herr Karl Peter Bruch mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Minister des Innern und für Sport bestätigt.
Herr Minister, ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen eine glückliche Hand und Gottes Segen.
Danke schön. (Beifall im Hause – Die Abgeordneten des Landtags und die Vertreter der Landesregierung beglückwünschen den neuen Minister)
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Beate Reich und Dieter Klöckner (SPD), Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten – Nummer 1 der Drucksache 14/3851 – betreffend, auf. Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Reich.
1. Wegen welcher Delikte aus dem Bereich rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten wurde ermittelt?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ihre bisherigen Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen gegebenenfalls noch zu verstärken und zu intensivieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der von den Staatsanwaltschaften des Landes neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 814 Verfahren eingeleitet, 113 Verfahren bzw. etwa 16 % mehr als im Jahr 2003.
Diese Zahlen ergeben sich aus einer seit dem Jahr 1992 in den einzelnen Bundesländern jeweils von den Staatsanwaltschaften nach Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz durchgeführten einheitlichen Erhebung über rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten.
In dieser Statistik wird jedoch nicht nach einzelnen Delikten, sondern nach Deliktsgruppen unterschieden, zu denen Folgendes gesagt werden kann:
Der Anstieg im vergangenen Jahr betrifft schwerpunktmäßig die so genannten Propagandadelikte des rechten Spektrums sowie Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung bzw. der Gewaltdarstellung. Sie machen zusammen 686 der insgesamt genannten 814 Verfahren aus und stellen damit im Jahr 2004 den Großteil, nämlich etwa 84 % aller Ermittlungsverfahren dar.
Gegenüber 2003 ist diese Zahl um fast 21 % angestiegen. Unter den so genannten Propagandadelikten versteht man das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Allein wegen dieser Taten wurden im Jahr 2004 527 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hinzu kommen 159 Verfahren wegen Volksverhetzung oder Gewaltdarstellung, sodass sich die genannte Gesamtzahl von 686 ergibt.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen anderer Deliktsgruppen ist dagegen im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend gleich geblieben. 2004 ist in einem Fall wegen Landfriedensbruch, in 18 Fällen wegen Körperverletzungsdelikten, in zwei Fällen wegen antisemitischer Bestrebungen und in 107 Fällen wegen sonstiger Delikte ermittelt worden. Eine nähere Aufschlüsselung der genannten „sonstigen Delikte“ sieht die bundeseinheitliche Erhebung nicht vor.
Angestiegen ist im vergangenen Jahr dagegen auch die Anzahl der Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen ausländische Mitbürger. 2004 hat es sich bei 34 der genannten 814 neuen Ermittlungsverfahren, also bei etwa 4,2 %, um ausländerfeindliche Straftaten gehandelt. 2003 waren es lediglich 14 Verfahren gewesen.
Zu Frage 2: Unter den insgesamt 739 Beschuldigten, die 2004 in der genannten Statistik erfasst wurden, waren 203 Jugendliche, also etwa 27,5 %, und 236 Heranwachsende, also etwa 32 % aller Beschuldigten. Zum Vergleich: Von den 565 Beschuldigten des Jahres 2003
Zu Frage 3: Die Zahlen belegen, dass Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keinesfalls verharmlost oder bagatellisiert werden dürfen. Die Landesregierung hat aufkommende rechtsextremistische Aktivitäten daher von Anfang an sehr ernst genommen. Das Justizministerium hat bereits im Jahr 1991 die Staatsanwaltschaften angewiesen, Gewalttaten gegen Ausländer mit rechtsextremistischem Hintergrund beschleunigt zu bearbeiten und dem Ministerium zu berichten. Dadurch ist in diesen Fällen eine fachaufsichtliche Begleitung der Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und das Ministerium der Justiz gewährleistet.
Seit Jahren ist die entschiedene Bekämpfung des Rechtsextremismus auch im Übrigen eine Schwerpunktaufgabe der Landesregierung. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus nimmt bei Justiz, Polizei und Verfassungsschutz nach wie vor einen hohen Stellenwert ein. In diesem Zusammenhang befasst sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Verfassungsschutzes mit der Entwicklung neuer Initiativen und der Koordinierung laufender Maßnahmen der einzelnen Ministerien.
Diese Arbeitsgruppe hat zuletzt am 15. Februar 2005 dem Ministerrat einen Sachstandsbericht zur Koordinierung der Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus für das Jahr 2004 vorgelegt. Der Ministerrat hat daraufhin die Ressorts gebeten, die entwickelten Maßnahmen jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2005 weiter fortzuführen.
Das gilt insbesondere für das Aussteigerprogramm „(R)AUSwege aus dem Extremismus“. Das Programm – erweitert durch die seit 2003 bestehende „Elterninitiative gegen Rechts“ – gehört vier Jahre nach dem Start bundesweit zu den am häufigsten in Anspruch genommenen staatlichen Hilfsangeboten. Mit bislang fast 7.500 Anrufen präsentiert sich die Hotline nach wie vor als eines der am stärksten frequentierten Hilfsangebote unter den Aussteigerprogrammen des Bundes und der Länder.
Im Rahmen der Arbeit von „(R)AUSwege aus dem Extremismus“ und der „Elterninitiative gegen Rechts“ ergaben sich bisher über 100 Fälle, die in Form der Einzelfallarbeit unterstützt wurden.
Aus dem umfangreichen Gesamtkonzept der Maßnahmen, die im Jahr 2005 fortgeführt werden, sind weiterhaft beispielhaft die Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und der Berufsausbildungspolitik zu nennen, zum Beispiel der Kampagne „Jugend in Arbeit“. Der Abbau der Arbeitslosigkeit führt insbesondere bei Jugendlichen auch zur Eindämmung rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Stimmungslagen.
Über den Besuch von Skinheadkonzerten knüpfen insbesondere Jugendliche häufig die ersten Kontakte zur rechten Szene. Ziel der Sicherheitsbehörden ist es deshalb, diese Konzerte möglichst zu verhindern und damit einer Verfestigung der rechten Szene entgegenzuwirken.