Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Über den Besuch von Skinheadkonzerten knüpfen insbesondere Jugendliche häufig die ersten Kontakte zur rechten Szene. Ziel der Sicherheitsbehörden ist es deshalb, diese Konzerte möglichst zu verhindern und damit einer Verfestigung der rechten Szene entgegenzuwirken.

Aufklärungsarbeit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Eindämmung rechtsextremistischer Bestrebungen. Die Druckschrift „Recht gegen Extremisten“ des Justizministeriums oder das Heft „Vorurteile“ der Ausländerbeauftragten zeigen, dass sich die Ressorts im Präventionsbereich stark engagieren. Unter dem Motto „Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus“ plant der Verfassungsschutz darüber hinaus, die gleichnamige Veranstaltungsreihe des Vorjahres, die am 30. April 2004 im Landtag eröffnet wurde, an größeren Schulzentren fortzuführen.

Die Landeszentrale für politische Bildung organisiert regelmäßig Veranstaltungen, um den demokratiefeindlichen Strömungen der Rechten entgegenzutreten. Sie beteiligt sich an dem 2004 vom Ministerium des Innern und für Sport in Kooperation mit dem Deutschen Fußballbund, weiteren rheinland-pfälzischen Sportträgern und dem Landespräventionsrat gegründeten Straßenfußballprojekt „balance 2006 – Integration und Toleranz für eine friedliche Fußballweltmeisterschaft 2006“. Mit diesem Projekt sollen insbesondere Kinder und Jugendliche aus Randgruppen angesprochen werden, um so letztlich auch rechtsextremistischen Einflussnahmen entgegenzuwirken.

So weit meine Antwort auf die Mündliche Anfrage.

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Herr Baldauf.

Herr Minister, welche Maßnahmen wird die Landesregierung zukünftig ergreifen oder führt diese schon durch in Bezug auf die Internetpräsenz und die Vernetzung im Internet?

Die Bekämpfung der Internetkriminalität in diesem Bereich gestaltet sich deshalb als besonders schwierig, weil sie sehr häufig sozusagen aus dem Ausland über uns hereinbricht und die Unterstützung bedauerlicherweise im Ausland nicht unseren Anforderungen genügt, weil zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Standpunkt stehen, dass entsprechende Äußerungen, die bei uns Propagandadelikte wären, dort von der Meinungsfreiheit gedeckt wären und deshalb eine internationale Zusammenarbeit insoweit nur sehr unzureichend möglich ist.

Auch die Bemühungen der Bundesregierung, jetzt auf europäischer Ebene zum Beispiel zu erreichen, dass das Verwenden eines Hakenkreuzes strafbar ist, sind gescheitert, weil eine entsprechende Einigung nicht erzielt werden konnte, sodass es insbesondere in diesem Bereich nur sehr unzureichend möglich ist, mit unseren Mitteln vorzugehen, weil wir hier auf die Zusammenarbeit mit dem Ausland angewiesen sind und diese leider scheitert.

Darauf ist allerdings hinzuweisen, weil insbesondere, wenn bei uns rechtsnationale Kräfte öffentlich auftreten, genau aus diesen Ländern manchmal Vorwürfe kommen, wir würden nicht genügend dagegen tun. Dem steht auf der anderen Seite entgegenzuhalten, dass, wenn wir auf entsprechende Unterstützung von dort angewiesen sind, diese nicht erfolgt.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Reich.

Liegen der Landesregierung Vergleichszahlen vor, was die Entwicklung dieser Ermittlungsverfahren in anderen Bundesländern oder vielleicht im Bundesvergleich angeht?

Frau Kollegin Reich, sie liegen uns leider derzeit noch nicht vor, weil in den anderen Bundesländern die Auswertung noch nicht erfolgt ist. Wir können sie gern nachreichen, aber zum jetzigen Zeitpunkt liegen sie uns nicht vor.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Führen Sie dieses Anwachsen der Propagandadelikte auch darauf zurück, dass in der rechten Szene eine Vereinigung der verschiedenen Gruppen stattfindet, oder sehen Sie das nicht so?

Das Anwachsen, das wir derzeit festgestellt haben, bewegt sich innerhalb der Spannbreiten, die wir aus den letzten Jahren gewöhnt sind. Wir hatten schon einmal ein Jahr mit deutlich höheren Ermittlungszahlen. Es macht nur deutlich – das kann man daraus ableiten –, dass man nicht nachlassen darf, diese Szene zu beobachten und mit unseren vorhanden Mitteln hier vorzugehen. Aber man kann daraus nicht irgendeine Besonderheit ableiten, dass jetzt ein besonderes Zusammengehen und Ähnliches damit verbunden wäre. Es hält sich in den Spannbreiten und macht nur deutlich, dass weiterhin sorgfältig beobachtet werden muss.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Minister, Sie haben jetzt die Zahlen für ganz Rheinland-Pfalz vorgestellt. Gibt es aus der Erfahrung

von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz regionale Unterschiede, und kann man die lokalisieren?

Es gibt regionale Unterschiede, die ich Ihnen allerdings jetzt aus dem Kopf nicht mitteilen kann, wobei diese nicht jedes Jahr die gleichen Schwerpunkte haben, sondern es gibt manchmal in dem einem Jahr einen Schwerpunkt der Anzeigen und der Ermittlungstätigkeit in einem bestimmten Bereich des Landes und im nächsten Jahr woanders, was zum Beispiel daran liegen kann, dass vielleicht verstärkt in einer bestimmten Region einmal Propagandamittel verteilt worden sind, was zu entsprechenden Anzeigen führt. Ich kann Ihnen gern die Aufschlüsselung nachreichen, aber man kann nicht sagen, dass es jetzt signifikante Veränderungen gäbe, die über die Erkenntnisse hinaus gingen, die wir bisher in den Jahren hatten. Die Schwerpunkte verlagern sich einmal nach da und einmal nach dort. Das kann aber manchmal auch zufällig sein, wenn zum Beispiel Ermittlungsverfahren aus einem anderen Bundesland in eine bestimmte Staatsanwaltschaft kommen, weil dort Erkenntnisse vorhanden waren, die zu dieser Staatsanwaltschaft führen. Man kann also insoweit keinen Schwerpunkt in der Weise feststellen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Hat sich erledigt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatsminister, ich meine, es geht auch darum, die Bevölkerung zu sensibilisieren, sich mit diesem Phänomen und mit diesen Vorkommnissen auseinander zu setzen. Deswegen frage ich: Gibt es Erkenntnisse, oder können Sie uns sagen, in wie vielen Fällen aus der Bevölkerung solche rechtsradikalen Delikte zur Anzeige gebracht worden sind?

Ich habe jetzt keine statistische Aufschlüsselung über diesen Sachverhalt. Soweit mir das von der staatsanwaltschaftlichen Praxis mitgeteilt wird, sind insbesondere die Ermittlungsverfahren, die Propagandadelikte zum Hintergrund haben, in der Regel auf entsprechende Anzeigen aus der Bevölkerung zurückzuführen, die entsprechende Tätigkeiten beobachtet haben und entsprechende Dinge in irgendeiner Weise zur Kenntnis erlangt haben und diese Dinge dann den Behörden

mitteilen, sodass es hier insbesondere auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zurückzuführen ist, dass solche Verfahren eingeleitet werden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Minister, Sie hatten vorher von dieser Arbeitsgruppe gesprochen, die sich mit diesem Thema befasst. Ist damit auch impliziert, dass es Stellenmehrungen oder Personalmehrungen in diesem Bereich geben wird, um besser aufklären und besser verfolgen zu können?

Diese Arbeit muss, wie sie seit Jahren auch erledigt wird, von dem vorhandenen Personal erledigt werden. Wenn sich besondere Schwerpunkte ergeben, müssen natürlich entsprechende Personalmaßnahmen durchgeführt werden, aber über das hinaus sind keine besonderen Maßnahmen geplant. Aber es ist natürlich im Hinblick auf andere Schwerpunkte, die festgestellt werden, immer so vorgegangen worden.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Josef Keller und Erhard Lelle (CDU), Anspruch und Wirklichkeit der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/3851 – betreffend, auf.

Herr Abgeordneter Lelle, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchem Zahlenverhältnis steht der von der Landesregierung für die Ganztagsschule in Angebotsform ermittelte Bedarf an Lehrerwochenstunden zu den an Ganztagsschulen tatsächlich in Anspruch genommenen Lehrerwochenstunden, jeweils umgerechnet in Unterrichtsdeputate von Vollzeitstellen, in den Schuljahren 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005?

2. In welchem Zahlenverhältnis stehen die für Investitionen und für Personal im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für die Ganztagsschulen zum Haushalts-Ist in den Jahren 2002, 2003 und 2004?

3. Wie viele der Schulen mit Ganztagsschulangebot hatten in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 einen Rückgang von Anmeldungen zum Ganztagsschulbetrieb zu verzeichnen?

4. In welchem Umfang sank an den Schulen mit Ganztagsschulbetrieb die Teilnehmerzahl im Verlaufe der Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005?

Für die Landesregierung antwortet die Frau Bildungsministerin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Das Ganztagsschulprogramm ist ein herausragendes bildungspolitisches Projekt. Entsprechend den Ankündigungen zu Beginn der Legislaturperiode wurden für die 300 vorgesehenen Ganztagsschulen 15 Millionen Euro in 2002, 35 Millionen Euro in 2003 und 50 Millionen Euro in 2004 etatisiert. Damit wurde optimale Vorsorge getroffen, was auch für die etatisierten Planstellen gilt.

Mit den im Doppelhaushalt 2005/2006 vorgesehenen 53 Millionen Euro in 2005 und 60 Millionen Euro in 2006 ist es nun möglich, nicht nur die bereits errichteten bzw. zum Schuljahresbeginn startenden Ganztagsschulen zu finanzieren, sondern auch einen weiteren Antragstermin im September 2005 vorzusehen.

Das Ganztagsschulprojekt befindet sich noch in der Aufbauphase, und die Bedarfe an den einzelnen Schulen können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu Frage 1: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wiechmann „Ganztagsschulen in Angebotsform“ vom 9. November 2004 sind Daten zu Lehrerwochenstunden und Stellen enthalten, die in den Schuljahren 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 zur Verfügung standen bzw. stehen. Sie werden nachfolgend noch einmal genannt.

Schuljahr 2002/2003: 81 Ganztagsschulen, 5.113,7 Lehrerwochenstunden entsprechen 226,8 Vollzeitlehrereinheiten.

Schuljahr 2003/2004: 164 Ganztagsschulen, 9.054,5 Lehrerwochenstunden entsprechen 403,0 Vollzeitlehrereinheiten.

Schuljahr 2004/2005: 235 Ganztagsschulen, 12.716,2 Lehrerwochenstunden entsprechen 570,7 Vollzeitlehrereinheiten.

In diesen Zahlen sind die Lehrerwochenstunden jeder Ganztagsschule enthalten, die von dieser nach der für die entsprechende Schulart geltenden Berechnungsformel ermittelt wurden. Sie stand bzw. steht der Schule ohne Abzug zur Verfügung. Welcher Anteil davon jeweils für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder sonstiges pädagogisches Personal genutzt wird, liegt in der Entscheidung der einzelnen Schule.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde zur Abdeckung des prognostizierten Lehrerwochenstundenbedarfs Vorsorge getroffen. In der Praxis der Start- und Aufbauphase hat sich gezeigt, dass die Prognose über dem tatsächlichen Bedarf gelegen hat. Deshalb konnte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein weiterer Antragstermin vorgesehen werden.

Zu Frage 2: Wie zu Frage 1 dargelegt, wurden die für das Projekt vorgesehenen Landesmittel nicht ausgeschöpft. Die Unsicherheit in der Kalkulation der Aufbauphase, aber auch die von den Schulen getroffenen Entscheidungen zur Organisation und Personalstruktur führten zu unterschiedlichen, meist niedrigeren Kostenverläufen. Hinzu kommt, dass in der frühen Aufbauphase Probleme bei der Zuordnung der Kosten bestanden. Dieses Problem ist mittlerweile behoben.