In § 30 ist die Redezeit geregelt worden. So kann zum Beispiel bei Überschreitung der Redezeit durch die Landesregierung künftig jede Fraktion eine entsprechend verlängerte Redezeit beanspruchen.
In § 50 ist die Gesetzesfolgenabschätzung aufgegriffen worden. Hier sind die Kosten für die Gemeinden und Gemeindeverbände aufzuzeigen. Hinsichtlich von Gesetzentwürfen der Landesregierung ist auch die Kostendeckung darzustellen. Dies verhält sich bei den Entwür
In den §§ 61 a und 61 b sind entsprechend der Verfassung die Volksinitiative und das Volksbegehren aufgenommen worden.
In § 77 ist die Berichterstattung dergestalt geregelt worden, dass der federführende Ausschuss – allerdings nur einstimmig – in Zukunft darauf verzichten kann.
Ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass künftig der Ausschuss beschließen kann, dass auch Mitarbeiter der Fraktionen an nicht öffentlichen Sitzungen teilnehmen können.
Ein aus meiner Sicht auch bedeutender Punkt sind die §§ 89 und 94. In der Vergangenheit war es so, dass Wertungen bei Anfragen nicht zulässig waren und die Landtagsverwaltung immer das Problem hatte abzugrenzen, ob es sich um eine Wertung oder eine Darstellung gehandelt hat. Künftig wollen wir deutlich formulierte Wertungen zulassen. Es dürfen jedoch keine unsachlichen Wertungen und Feststellungen vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, die Änderungsanträge, die uns vorliegen, beziehen sich auf die Stellvertretung des Präsidenten im Verhinderungsfall, auf den Migrationsausschuss, auf ein Grundmandat in der EnqueteKommission für Mitglieder, die nicht Abgeordnete sind. Bezüglich der Wertungen beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Wegfall.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Die beste Geschäftsordnung ist die, die man nicht braucht.
Allerdings – wir kennen uns gut genug – brauchen wir eine Geschäftsordnung, und zwar eine, die gut funktioniert, die allen Interessen der Parlamentarier möglichst gerecht wird und – der Kollege Schneiders hat es ausgeführt – die auch das Verhältnis zwischen der Regierung und dem Parlament im täglichen Betrieb austariert.
Wir haben in der Untergruppe des Rechtsausschusses, die sich damit befasst hat, das Rad nicht neu erfunden, sondern die bestehende Geschäftsordnung weiterentwickelt und auch Anregungen aus der Landtagsverwal
tung aufgenommen. Ich meine, wir haben mit den Modifizierungen, die sich bewährt haben, einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet.
Es hat sich bewährt, dass man die Kurzintervention durchführt, um die Debatten lebendiger gestalten zu können, damit sie auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer interessanter werden und die Themen mehr Feuer erhalten. Da wir wissen, dass wir ein politisches Geschäft betreiben, ist es sinnvoll, dass man bei den mündlichen Anfragen einen Vorspann zulässt und auch Wertungen nicht ganz ausschließt. Man muss offen sagen, dass natürlich auch die Regierung oft mit der Formulierung „Dies vorangestellt, beantworte ich die Frage wie folgt...“ beginnt. Dieser Vorspann soll den Parlamentarierinnen und Parlamentariern auch möglich sein.
Es gibt einige Punkte, in denen wir nicht einig werden konnten und über die nachher kontrovers abgestimmt wird. Die Grünen haben beantragt, einen Migrationsausschuss zu bilden. Diesen gibt es in Nordrhein-Westfalen. Wir haben dies in der Rechtsausschusssitzung abgelehnt, und zwar nicht, weil wir der Auffassung sind, Frau Grützmacher, dass Migration nicht eines der Hauptthemen sein wird, das uns in unserem Land, wie auch in der Bundesrepublik, beschäftigen wird. Das beschäftigt den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Sozialausschuss und die anderen Ausschüsse.
Wir sind natürlich nicht so päpstlich, dass man nicht sagen kann, dass man immer neue Formen bringen kann, wie man die Arbeiten erledigt. Wir meinen aber, dass dies im Moment eine sachgerechte Form ist, mit den Problemen umzugehen, und werden deshalb dem Antrag, diesen Migrationsausschuss zu bilden, nicht zustimmen. Gleichwohl sind wir uns in dem Ziel einig, diese Arbeit ernst zu nehmen.
Sie haben die Forderung nach einem Grundmandat in den Enquete-Kommissionen aufgestellt. Das heißt, sie sind natürlich in den Enquete-Kommissionen auch als kleine Partei vertreten, weil wir möchten, dass alle Parteien in den Ausschüssen und Enquete-Kommissionen anwesend sind. Sie können dort ihre politischen Erfahrungen machen und Ihre Ideen einbringen sowie die erforderlichen Informationen erhalten.
Die Idee des Grundmandats ist eigentlich keine Idee, die auf die weiter gehenden Vorschläge übergreift, sondern hier handelt es sich um Fachleute, die benannt werden. Hier muss die Gleichstellung nicht so sein, dass man die Kleinen per se auch gegenüber den Großen ein gutes Stück in der Bedeutung hochhebt. Die andere Alternative ist, dass es viel größere Kommissionen gäbe. Das ist ein Punkt, dem wir nicht zustimmen werden. Wir wissen, dass es Unterschiede gibt, die auch in den Mehrheiten begründet sind.
So haben wir alle gleiche Redezeiten, egal, ob die Fraktionen, wie wir, 49 Personen sind oder ob sie kleiner sind.
Ich weiß, dass Sie das gut finden. Das hat auch damit zu tun, dass das nur, wenn Elefanten heiraten würden, änderbar wäre. Ansonsten sind die jeweiligen Bräute natürlich daran interessiert, dass sie so gepflegt werden, wie es sich in den Redezeiten ausdrückt. Das hat etwas mit politischen Mehrheiten zu tun. Das hat sich auch bewährt.
Es geht weiter darum, dass Sie beantragt hatten, dass der Begriff „unsachliche Wertungen“ nicht verwendet wird. Ich meine, das sollten wir in der Tat hineinschreiben. Wir lassen Wertungen zu. Die Verwaltung und wir werden die Geschäftsordnung nicht so auslegen, dass alles, worüber man streiten kann, schon zum Streit taugt. Aber grobe Unsachlichkeiten sollten draußen bleiben. Das ist der Wunsch, über den wir uns mit den anderen Fraktionen einig waren.
Es gibt in dem Antrag der CDU einen weiteren Punkt, dass man nämlich eine Reihung bei den stellvertretenden Präsidentinnen und Präsidenten vornehmen sollte. Dem werden wir auch nicht zustimmen. Es war in der Vergangenheit immer so, dass das Präsidium die Vertretungen festgelegt hat. Wir meinen, dass das auch richtig ist und es keinen ersten, zweiten und dritten Vizepräsidenten gibt. Ich weiß, dass es in anderen Parlamenten teilweise anders ist. Wir werden dem nicht zustimmen. Wir meinen, dass es sich so bewährt hat und man es so tragen kann und es eine Entwicklung ist, die vernünftig ist.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir in der letzten Plenarsitzung eine Diskussion über den Landtagsdirektor sehr engagiert und emotional geführt haben. In der Geschäftsordnung sind die entsprechenden Passagen so enthalten, wie wir das damals auch gesagt haben, sodass die Möglichkeiten vorhanden sind, so wie wir es auch hier vorgetragen haben. Wenn das Ergebnis der Expertengruppe vorliegt, entscheiden wir, wie wir in dieser Frage sinnvoll verfahren oder nicht verfahren.
Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen, die in der Unterarbeitsgruppe „Geschäftsordnung“ gearbeitet haben, herzlich für die gute Zusammenarbeit, die an der Sache orientiert war, bedanken, um ein gutes gemeinsames Ergebnis zu erreichen. Ich möchte mich bei der Landtagsverwaltung für die Anregungen bedanken und hoffe, dass wir nachher ein Gerüst verabschieden werden, das uns in den nächsten fünf Jahren ein gutes Arbeiten in diesem Parlament erlaubt.
Die Tricksereien, die Herr Kollege Bischel vorhin erwähnt hat, konnte ich nicht entdecken. Er müsste sie aufzeigen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff hat mich zu einer Kurzintervention aufgefordert.
Dieser Aufforderung möchte ich nicht ausweichen. Die Debatte um die Geschäftsordnung gibt Gelegenheit, auf das einzugehen, was Herr Hartloff gesagt hat. Einmal möchte ich die Debatte um den Landtagsdirektor und die Neuorganisation der Landtagsverwaltung in Erinnerung rufen. Hier ist ein eklatanter Verstoß der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Fraktionen im Landtag ersichtlich geworden; denn wieso kommen wir dazu, dass Koalitionsfraktionen in ihrer Abmachung oder Vereinbarung darüber befinden, was das gesamte Parlament betrifft. Die beiden anderen Fraktionen sind genauso Teil dieses Parlaments wie die Koalitionsfraktionen auch. Sie haben zwar die Mehrheit, Sie können vieles mit Ihrer Mehrheit entscheiden, aber das Trachten, das Parlament als Gesamtheit zu sehen und alle Abgeordneten und alle Fraktionen bei sie betreffenden Fragen einzubinden, ist eine wichtiges demokratisches Anliegen. An diesem Beispiel der Landtagsneuorganisation ist das nicht erfolgt. Wir, die CDU, sind jedenfalls ausgeklinkt und nicht informiert worden, und so begann die ganze Debatte. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Herr Kollege Hartloff, zu dem anderen Punkt, den Sie jetzt auch angesprochen haben, nämlich die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, eine gewisse Regelung in der Vertretung des Präsidenten festzulegen, sagen Sie, das war in der Vergangenheit nicht so. Das war in der Vergangenheit durch praktische Übung immer so. Solange das Land Rheinland-Pfalz besteht, hat immer die zweitstärkste Fraktion den ersten Vizepräsidenten oder die erste Vizepräsidentin gestellt.
Das muss man nicht in einer Geschäftsordnung festlegen – das ist doch klar –, aber man muss sich an diese Praxis, an diese Übung halten. Das haben Sie – das will ich auch Herrn Kollegen Mertes sagen – in letzter Zeit nicht mehr so gehandhabt, wie das immer war. Auch auf eine entsprechende Nachfrage im Ältestenrat sind ausweichende Antworten gegeben worden. Deshalb ist es zu begründen, dass wir jetzt eine Regelung ähnlich der im Bundestag haben wollen, dass wir eine Praxis, die in ganz Deutschland, in allen Parlamenten, üblich ist, in Rheinland-Pfalz beibehalten. Das ist also ein Ansatz von Ihnen, der im Interesse einer guten Zusammenarbeit sicher nicht sein kann.
Meine Damen und Herren, ich will noch ein, zwei andere Dinge sagen. Die Debatte um die B-10-Stelle ist heute Morgen angesprochen worden. Sie ist auch ein eklatantes Beispiel dafür, dass die Regierung das Parlament nicht in der Weise berücksichtigt und beachtet, wie das notwendig wäre. Meine Damen und Herren, ich will auch
sagen, wenn eine Oppositionsfraktion verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet, dann sollte man doch wenigstens bereit sein, darauf einmal näher und im Detail einzugehen und vielleicht auch den Versuch zu starten, zu widerlegen, dass die Argumentation der Opposition nicht schlüssig sei.
Hier ist doch auch, was den Umgang mit dem Parlament und dessen Selbstverständnis betrifft, zu sagen: Warum muss ausdrücklich ein eigenes Gesetz gemacht werden? Warum kann man das nicht in ein anderes Gesetz, das noch mehrere Fälle regelt, einfügen? – Nein, es wird speziell dem Machtgefüge, das vorhanden ist, ein eigenes Gesetz gemacht.
Meine Damen und Herren, ich brauche leider noch, um den Wunsch der SPD erfüllen zu können, ein bisschen Redezeit.
Ich will nur noch einmal einen Punkt nennen, Herr Kollege Mertes. Das wäre eine wichtige Aufgabe für Sie als Vorsitzender der größten Fraktion in diesem Hause. Was wir alle beklagen – das war heute in der Debatte wieder der entscheidende Grund – ist, dass die Landesregierung ständig Termine an Plenartagen macht und die Damen und Herren Minister abwesend und bei den wichtigen Debatten nicht anwesend sind. Es müsste doch möglich sein, auf entsprechende Intervention der größten Fraktion dafür zu sorgen, dass das einmal abgestellt wird; denn wir, die vom Volk gewählten Vertreter haben nicht die Gelegenheit, bei diesen Veranstaltungen anwesend zu sein, und die Regierung kann sich alles erlauben.