Protokoll der Sitzung vom 20.09.2001

Ich bedanke mich aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission für die jetzt schon zweimal erwähnte – aber aus gutem Grund erwähnte – konstruktive Zusammenarbeit.

Wir werden der Entlastung zustimmen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Thomas für eine Kurzintervention das Wort.

Herr Kuhn, ich möchte noch kurz etwas zu Ihnen sagen, weil Sie so tun, als sei das alles nur eine kleine Show.

(Kuhn, FDP: Das habe ich nicht gesagt!)

Das ist schon so ungefähr angeklungen.

Man kann durchaus in einem Ausschuss oder in einer Rechnungsprüfungskommission – insbesondere dort – konstruktiv mitarbeiten und zu unterschiedlichen Emp

fehlungen und Einschätzungen der Ergebnisse kommen. Ich habe da sehr genau differenziert, wenn ich gesagt habe, dass Empfehlungen des Rechnungshofs und auch Beschlüsse des Landtags – Sie haben sich selbst an einem Punkt darüber aufgeregt – nicht immer von der Landesregierung umgesetzt werden.

Ich erinnere Sie nur an den Chemieneubau in Mainz, bei dem man ganz offensichtlich von den Vorgaben, die der Rechnungshof gegeben hat und die auch so vom Landtag unterstützt wurden, abgewichen ist und sie links liegen gelassen hat. Herr Dr. Deubel hat als Staatssekretär im Finanzministerium gesagt: Das nehmen wir auf unsere Kappe. – Natürlich ist das aber eine Missachtung unserer Beschlüsse, die man so nicht hinnehmen kann.

Das, was ich an Kritik in Bezug auf die Umsetzung von Reformen in der Agrarverwaltung des Landes geäußert habe, können Sie Stück für Stück in den Berichten des Rechnungshofs wiederfinden. Wenn Sie das mit den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen vergleichen, sehen Sie, dass in den zuständigen Ministerien und in den nachgeordneten Behörden lieber an dem Bestehenden festgehalten wird, anstatt einen Schritt nach vorn zu machen und zu sagen: Die Agrarverwaltung benötigt einen deutlichen Reformschub, um nach vorn zu kommen.

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass jemand aus der FDP-Fraktion kein so großes Interesse an den durchaus peinlichen und kritischen Feststellungen des Rechnungshofs hat, wenn es um die Führung der Nürburgring GmbH geht. Gerade das war ein Punkt, den wir in der Rechnungsprüfungskommission sehr kontrovers über mehrere Sitzungen hinweg diskutiert haben.

Deshalb kann das Parlament meiner Meinung nach nur bestehen, wenn wir diese Kontroversen auch so im Plenum austragen und nicht nur das feststellen, was wir vielleicht einvernehmlich geregelt haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kuhn noch einmal das Wort.

Frau Thomas!

1. Ich habe nicht das geringste Interesse und nicht die geringste Absicht gehabt, eine Debatte in diesem Haus als Show oder sonstwie zu bezeichnen. Die Darlegung unterschiedlicher politischer Bewertungen ist ein Urelement des Parlaments und wird selbstverständlich respektiert. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass losgelöst von der Öffentlichkeit eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen in der Rechnungsprüfungskommission oft stattgefunden hat. Ich will die heutige Debatte damit nicht abwerten.

2. Sie haben sich in Ihrer Rede – ich nehme an, ganz bewusst – auf eine Zahl von Einzelfällen kapriziert. Wenn wir dem folgen würden, müssten wir die Argumente und Punkt für Punkt differenziert die andere Pos ition zum Neubau der Chemie oder zum Nürburgring – dort, wo kontrovers diskutiert wurde – noch einmal darstellen. Das geht nicht. Das ist eine Situation, die Sie bewusst herbeiführen, weil Sie wissen, dass das aus zeitökonomischen Gründen gar nicht denkbar ist. Eine dermaßen große Zahl von Äußerungen kann leider in einem solchen Rahmen nicht angemessen widerlegt werden, aber sie wären zum größten Teil – nicht alle – zu widerlegen. Wir sind uns gemeinsam als Parlamentarier auch in vielen Fällen in der Beurteilung des Verhaltens der Landesregierung einig gewesen. Sehr viele – fast alle – Beschlüsse sind einstimmig gefasst worden. Das spricht auch für die Funktionsfähigkeit des Parlaments.

Wir fühlen uns in der Rechnungsprüfungskommission in erster Linie als Parlamentarier, in der sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Oppositionsfraktionen ihre Kontrollfunktion ausüben.

Das und nicht mehr wollte ich noch einmal ganz bewusst deutlich machen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 14/251 –. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, über Abschnitt I Nummer 3 gesondert abzustimmen. Deshalb lasse ich zunächst über Abschnitt I Nummer 3 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dieser Nummer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Nummer 3 ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zugestimmt worden.

Dann lasse ich über Abschnitt I Nummern 1, 2 und 4 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diesen Nummern einstimmig zugestimmt worden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter- Unterbringungsgesetz – StrUBG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/260 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen wird. Besteht daüber Einverständnis? – Ich sehe, das ist so.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Gesetzliche Einführung der Möglichkeit nachträglicher richterlicher Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/185 –

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/255 –

Schutz der Bevölkerung vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/257 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/185 – abgestimmt wird, wenn die beiden anderen Anträge aus dem Ausschuss wieder in das Plenum zurückkommen.

Ich rufe den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/257 – auf. Dieser Antrag soll ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Damit hätten wir diese Tagesordnungspunkte erledigt.

Ich rufe als weiteren Punkt der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz und die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/273 –

Auch in diesem Fall sind die Fraktionen übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Beschluss des Landtags vom 18. Mai 2001 zu Nr. III der Drucksache 14/2)

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/252 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/283 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/284 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Schneiders, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landtag hat, als er sich am 18. Mai 2001 konstituiert hat, die bisherige Geschäftsordnung der 13. Legislaturperiode vorläufig auch für die 14. Legislaturperiode beschlossen und gleichzeitig den Auftrag an den Rechtsausschuss erteilt – Drucksache 14/2 –, alsbald einen Vorschlag für eine endgültige Fassung zu unterbreiten.

In gleicher Zeit hat sich der Ältestenrat mit dem Anliegen befasst und eine Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnungsreform eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat am 12. und 28. Juni 2001 getagt und eine Vielzahl von Problemstellungen erörtert. Die Probleme betreffen die Arbeitsweise des Parlaments, das Selbstverständnis des Parlaments, das Verhältnis des Parlaments zur Regierung und der Regierungsfraktionen zur Opposition sowie Minderheitsrechte.

Meine Damen und Herren, nicht alle Punkte sind in die Beschlussempfehlung eingeflossen. Im Vordergrund der Gespräche stand das Bemühen, im Konsens eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, die dem Rechtsausschuss vorgelegt werden sollte. Der Vorschlag an den Rechtsausschuss – Vorlage 14/140 – enthielt eine Empfehlung, die im Wesentlichen von diesen im Konsens getragenen Vorschlägen geprägt war.

Von einigen offen gebliebenen Punkten sind nach Beratung im Rechtsausschuss weitere einvernehmlich in die heute vorliegende Beschlussempfehlung eingeflossen, so zum Beispiel, dass wir künftig wieder einen Vorspann bei den Mündlichen Anfragen haben wollen. Andere dagegen sind nach wie vor strittig oder – besser gesagt – offen geblieben. Sie sind auch Gegenstand von Änderungsanträgen, die uns heute in den Drucksachen 14/283/284 vorliegen.

Ich komme ganz kurz zu einigen Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.

In § 1 ist in Anpassung an die Landesverfassung der Zusammentritt des Landtags geregelt. Dieser erfolgt spätestens am 30. Tag nach der Wahl und nicht, wie in der Vergangenheit, am 18. Mai.

In § 12 Abs. 2 ist geregelt worden, dass die Ausschüsse an Plenartagen grundsätzlich nicht mehr tagen, es sei denn aus besonderen Gründen, die dem Fortgang der Plenarberatungen dienen.