Protokoll der Sitzung vom 20.09.2001

Weiterhin begrüße ich bei uns den Präsidenten des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Schneider. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile nun dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Hans-Josef Bracht, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rechnungsprüfungskommission und der Haus

halts- und Finanzausschuss haben die Rechnung der Landesregierung und ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 1999 geprüft. Der Bericht mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen als Drucksache 14/251 vor, ebenso der Jahresbericht 2000 und der Kommunalbericht 2000 des Rechnungshofs sowie die Stellungnahme der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, im Entlastungsverfahren muss sich die Regierung dafür verantworten, wie sie mit den Mitteln umgegangen ist, die ihr der Landtag bewilligt hat. Diese Mittel stammen von den Bürgerinnen und Bürgern; ihnen sind wir, Regierung und Parlament, gemeinsam schuldig, sparsam und vernünftig mit den Steuergeldern umzugehen. Aus diesem Grund führen wir heute diese öffentliche Debatte.

Die Rechnungsprüfung beschäftigt sich naturgemäß mit Vergangenem. Vollständig wirksam wird sie erst dann, wenn daraus Lehren für die Zukunft gezogen werden. Deshalb hat sich der Landtag bereits in der letzten Wahlperiode zum Ziel gesetzt, das Entlastungsverfahren noch vor Beginn der Haushaltsberatungen abzuschließen.

Dies ist uns auch in diesem Jahr mit Hilfe des Rechnungshofs und der Landesregierung gelungen. So können wir bereits im kommenden Doppelhaushalt Kons equenzen aus der Rechnungsprüfung ziehen. Ich möchte mich deshalb in meinem Bericht auch auf diejenigen Punkte konzentrieren, die über den Einzelfall hinaus auch für die Haushaltsberatungen von Bedeutung sein können.

Meine Damen und Herren, bis 2006 will die Landesregierung die Nettoneuverschuldung auf Null senken. Ab dann sollen also die neu aufgenommenen Schulden nicht mehr höher sein als die im gleichen Jahr getilgten. Damit ist zwar noch kein Schuldenabbau verbunden; dennoch wird dieses Ziel in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit Nachdruck unterstützt.

Es wird aber darüber hinaus notwendig sein, nicht nur keine zusätzlichen Schulden mehr zu machen, sondern auch die Schulden abzubauen, die bis dahin angehäuft sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu sind wir gegenüber der jungen Generation verpflichtet, und dies nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, sondern auch wegen der Bevölkerungsentwicklung. Die abnehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern wird den bereits angehäuften Schuldenberg nur mit Mühe zurückzahlen können, von weiter zunehmenden Schulden ganz zu schweigen.

1999 hat das Land allerdings weitere Schulden angehäuft. Immerhin waren es 16,5 % weniger als im Jahr zuvor. Dennoch war der Anstieg der Verschuldung höher als im Durchschnitt der westlichen Flächenländer, und dies nicht zum ersten Mal.

Seit über 10 Jahren steigt die Verschuldung in Rheinland-Pfalz stärker als in den anderen Flächenländern West. 1999 lag Rheinland-Pfalz bei 128 % des Länderdurchschnitts. 1990 waren es noch etwa 108 %. Bei

einer Gesamtverschuldung von 39 Milliarden DM im Jahr 1999 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung in RheinlandPfalz 8.828 DM gegenüber 6.765 DM in den Vergleichsländern.

Wie immer man diese Zahlen interpretieren will, eines zeigen sie in jedem Fall: Es sind bedeutende Anstrengungen und eine enorme politische Zielstrebigkeit notwendig, um tatsächlich bis 2006 das weitere Anwachsen des Schuldenbergs zu beenden. Dies gilt insbesondere angesichts der gegenwärtigen Konjunkturschwäche. Es gibt keine Alternative zum Sparen, gerade jetzt, wo die Steuereinnahmen zurückgehen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Übrigen zugesichert, die Nebenhaushalte, insbesondere die Landesbetriebe, in den Schuldenabbau einzubeziehen. Diese Klarstellung ist nachdrücklich zu begrüßen. Wir brauchen einen echten Schuldenabbau und keine weitere Verlagerung von Schulden aus dem Landeshaushalt in Schattenhaushalte.

Lassen Sie mich hinzufügen, die Verschuldung der Landesbetriebe muss ebenso transparent sein wie die des allgemeinen Haushalts. Hier ist noch manches zu verbessern. Wir dürfen überdies die private Vorfinanzierung von Straßen nicht aus den Augen verlieren; denn auch sie belastet künftige Haushalte ebenso wie Schulden.

Meine Damen und Herren, die Schulden erhöhten sich 1999, obwohl die Einnahmen sprudelten. Die Einnahmen lagen über 7 % höher als im Jahr zuvor. Dies führte zu einem Überschuss in der laufenden Rechnung, und die Landesregierung hat sich Ende 1999 dafür entschieden, eine Rücklage zu bilden. Dafür wurde ein Teil des Rechnungsüberschusses verwandt sowie Mittel, die die Ressorts im Rahmen der Personal- und Sachausgabenbewirtschaftung angespart hatten. Die Rücklage soll sinkende Einnahmen ab dem Jahr 2001 ausgleichen und den Ressorts angesparte Mittel vorhalten.

Meine Damen und Herren, mit der Rücklage wurde Neuland betreten. Die Landesregierung hat den Haushalts- und Finanzausschuss Ende 1999 über die geplante Rücklagenbildung bei den Personalkosten informiert. Die Ausgabe- und Einnahmetitel für die Rücklage wurden in den laufenden Doppelhaushalt eingestellt.

Im Vollzug hat sich indessen eine Reihe von Problemen ergeben. Drei davon möchte ich herausgreifen:

1. Wie der Rechnungshof zu Recht feststellt, hätten die Schulden gesenkt werden können, statt Rücklagen zu bilden; denn letztlich wurde die Rücklage aus Schulden bezahlt. Ohne Rücklage hätte das Land 280 Millionen DM weniger Schulden machen müssen.

Sicherlich kann man trefflich streiten, ob Rücklage oder Schuldenabbau in der konkreten Situation sinnvoller, sprich wirtschaftlicher, war. Ein Maßstab für den Erfolg oder Misserfolg dieser Rücklage wird die Verschuldung in diesem Jahr sein; denn aufgrund der Rücklage müsste die Verschuldung 2001 hinter den Ländern zurückbleiben, die mit Hilfe der Steuermehreinnahmen bereits 1999 und 2000 ihre Verschuldung reduziert haben.

2. Die Landesregierung hat sich zwar bemüht, die Zuführungen an die Rücklagen auszuweisen, unter anderem in ihren so genannten Budgetierungsberichten, dennoch sind Zuführungen und Entnahmen an und aus der Rücklage nicht immer transparent. Das hat zum einen damit zu tun, dass die allgemeine Rücklage und Rücklagen sowie Reste aus der PersonalausgabenBudgetierung nicht in jedem Fall ausreichend getrennt wurden. Zum anderen wurde nicht immer deutlich, welche Mittel für Rücklagen, Reste und globale Minderausgaben eingesetzt wurden. Transparenz, Haushaltsklarheit und -wahrheit sind indessen Verfassungsgebote. Sie sind für die parlamentarische und die öffentliche Kontrolle unabdingbar. Darauf sollte beim nächsten Haushalt verstärkt geachtet werden.

Hinzu kommen haushaltstechnische Vorgänge, die nicht unproblematisch sind. So hat die Landesregierung überplanmäßige Personalmittel teilweise den Rücklagen zugeführt. Das ist nicht nur fragwürdig im Hinblick auf die Landeshaushaltsordnung, sondern auch im Hinblick auf die Verfassung: Überplanmäßige Ausgaben sind nach Artikel 119 der Landesverfassung nämlich nur bei einem unvorhersehbaren und unabweisbaren Bedürfnis zulässig. Genauso fragwürdig war es, außerplanmäßig Krediteinnahmen unmittelbar der Rücklage zuzuführen. Die Landesregierung hat in der letzten Wahlperiode gegenüber der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ zugesagt, die Voraussetzungen für überplanmäßige Ausgaben streng zu handhaben. An diese Zusage muss an dieser Stelle nachdrücklich erinnert werden.

3. Letztlich – das ist das wohl entscheidende Problem – kann die Landesregierung aufgrund der Rücklagen über etwa 180 Millionen DM verfügen, ohne dass der Landtag Höhe und Verwendung im Einzelnen festgelegt hätte. Bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist schon ab 10 Millionen DM in der Regel ein Nachtragshaushalt erforderlich, um das parlamentarische Budgetrecht zu wahren. Vor diesem Hintergrund ist die Dimension der Rücklagen, über die die Regierung weitgehend frei verfügen kann, ausgesprochen problematisch.

Was die Entnahmen aus der Rücklage angeht, so erfolgen diese weitgehend aus Leertiteln. Zumindest insoweit müssten immerhin die herkömmlichen Sicherungen des parlamentarischen Budgetrechts greifen; denn Ausgaben aus solchen Leertiteln sind überplanmäßig.

Im Übrigen dürfte sich das Problem im nächsten Doppelhaushalt insoweit nicht mehr stellen, als für eine allgemeine Rücklage kein Geld mehr vorhanden sein wird. Falls die Ersparnisse aus Personalkosten wie üblich als Reste veranschlagt werden, wären wesentliche Probleme beseitigt.

Meine Damen und Herren, die Ausgaben für Personal blieben auch 1999 mit über 40 % der größte Ausgabenblock des Landeshaushalts. Während sich die Gesam tausgaben nur um 1,3 % erhöhten, stiegen die Ausgaben für das Personal des Landes um 3 %. Die – grundsätzlich positive – Personalausgabenbudgetierung konnte diese Steigerung offensichtlich nicht verhindern. Der Anstieg der Personalausgaben lag immerhin deutlich unter der Steigerung der Einnahmen. Der Grund dafür sind aber die hohen Steuereinnahmen im Jahr 1999. Im

Übrigen liegt die Steigerungsrate der Personalausgaben in Rheinland-Pfalz an der Spitze der westlichen Flächenländer.

Der Haushalts- und Finanzausschuss sieht in der Begrenzung der Personalausgaben weiterhin eine vordringliche Aufgabe der Landesregierung. Sie wird besonders schwierig zu bewältigen sein, wenn in wesentlichen Bereichen wie Schulen, Polizei und Strafvollzug nicht gespart, sondern sogar zugelegt werden soll. Hier werden wir weitersehen, wenn die Landesregierung den Entwurf des Haushalts für 2002 und 2003 vorlegen wird.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat sich bereits im vergangenen Jahr intensiv mit den Finanzhilfen der Landesregierung befasst. Vor kurzem hat die Regierung dem Landtag den neuen Finanzhilfebericht vorgelegt, über den wir in diesem Hause noch vor den Haushaltsberatungen sprechen werden.

Dazu passt, dass der Rechnungshof eine Reihe von finanziellen Hilfen quer durch die Ressorts geprüft hat. Dabei haben sich einige Beanstandungen gehäuft:

Zum einen hat es wiederholt an geeigneten Erfolgskontrollen gefehlt. Das deckt sich mit den Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses, die er im letzten Jahr bei der Besprechung des Finanzhilfeberichts getroffen hat. Gerade in Zeiten knapper Mittel muss sich das Land aber genau vergewissern, welche Ziele es mit seinen Finanzhilfen erreichen will und ob es diese Ziele erreicht. Dabei geht es nicht darum, neue Kontrollbürokratien aufzubauen. Es ist aber für eine rationale, politische Entscheidung über Subventionen unverzichtbar, dass die Landesregierung die Ziele ihrer Finanzhilfen offen legt und – zumindest stichprobenweise und von Zeit zu Zeit – überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden. Dazu ist sie im Übrigen auch gesetzlich verpflichtet: Die neue Landeshaushaltsordnung sieht vor, dass die Landesregierung dem Landtag alle zwei Jahre einen Finanzhilfebericht vorlegt, wobei insbesondere Zielsetzung, Ausgestaltung und Erfolg der Finanzhilfen darzustellen sind.

Zum Zweiten fällt auf, dass der Verwaltungsaufwand in einer Reihe von Fällen unangemessen hoch ist. Völlig unverständlich ist es, wenn für die Verteilung von 1,1 Millionen DM Fördergeldern ein Aufwand von 700.000 DM getrieben wird, wie bei der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete, eine Einrichtung, mit der sich die Rechnungsprüfungskommission schon vor mehreren Jahren befassen musste. Hier muss die Landesregierung nach Auffassung des Haushalts- und Finanzausschusses Konsequenzen ziehen.

Schließlich wurden vielfach die Vorschriften des Vergaberechts nicht eingehalten. Hier verweise ich auch auf die Feststellungen im Kommunalbericht des Rechnungshofs. Sicherlich, das Vergabeverfahren ist langwierig und bürokratisch. Auf der anderen Seite ist es erforderlich, damit die öffentliche Hand ihre Aufträge fair im Wettbewerb und damit möglichst wirtschaftlich vergibt. Nicht von ungefähr sind Verstöße gegen Vergaberecht immer wieder auch Anlass für Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.

Es muss jedenfalls Konsequenzen haben, wenn Leistungen und Projekte, die das Land fördert, grob rechtswidrig vergeben werden. In solchen Fällen sind die Fördermittel regelmäßig zurückzufordern. Die Landesregierung sollte ihre Förderrichtlinien entsprechend ergänzen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.

Meine Damen und Herren, ich komme zu zwei Punkten, die den Umgang der Landesregierung mit dem Rechnungshof und dem Parlament betreffen.

1. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Rechnungshofbericht, der sich mit den Schwimmbädern in Bitburg und Traben-Trarbach befasst, etwas behauptet, was – vorsichtig ausgedrückt – nicht der Wahrheit entsprach. Erst nachdem der Rechnungshof den Chef der Staatskanzlei einschaltete, wurden die Tatsachen richtig gestellt. Ein solcher Umgang mit Rechnungshof und Parlament ist nicht akzeptabel und sollte sich nicht wiederholen.

2. Beim Neubau des Fachbereichs Chemie an der Universität Mainz wurden Räumlichkeiten entgegen der genehmigten Planung zweckentfremdet. Im Ergebnis erhielten die Professoren deutlich größere Diensträume als geplant. Dem Rechnungshof, der die Planung begleitete, aber auch dem beteiligten Ressort wurde offensichtlich bewusst nicht die Wahrheit gesagt.

Die Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, fordert von der Landesregierung, die dafür Verantwortlichen festzustellen und Konsequenzen zu ziehen.

Zum anderen hat das Finanzministerium entgegen den Forderungen des Landtags darauf verzichtet, diese Abweichungen vom Raumplan vor Bauabschluss rückgängig zu machen. Ich will gar nicht erörtern, dass das möglicherweise vernünftig war, um Verzögerungen bei der Fertigstellung des Neubaus und Mehrkosten zu verhindern. Von der Landesregierung ist aber zu erwarten, dass sie den Landtag von sich aus informiert, wenn sie von ausdrücklichen Parlamentsbeschlüssen abweichen will.

Meine Damen und Herren, die anschließende Debatte lässt noch genügend Raum, die Feststellungen des Rechnungshofs und der Rechnungsprüfungskommission im Jahresbericht und im Kommunalbericht im Einzelnen zu erörtern.

Im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der folgenden Beschlussempfehlung:

1. Der Landtag stimmt den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste bis zum 31. Januar 2002 zu berichten, soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist.

2. Der Landtag hat vom Jahresbericht 2000 des Rechnungshofs Kenntnis genommen. Soweit der Haushalts- und Finanzausschuss hierzu wie auch zu bisher nicht abgeschlossenen Gegenständen früherer Berichte keine Feststellungen getroffen oder einzu

leitende Maßnahmen gefordert hat, erklärt der Landtag die Jahresberichte für erledigt.

3. Der Landtag erteilt der Landesregierung Entlastung für das Haushaltsjahr 1999.

4. Der Landtag erteilt dem Präsidenten des Rechnungshofs nach § 101 der Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 1999.

So weit die Beschlussempfehlung.

Meine Damen und Herren, diese Beschlussempfehlung sowie der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses kamen weitgehend einvernehmlich zustande. Mehrheitsentscheidungen waren die Ausnahme. So vertrat die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf die Nürburgring-GmbH in einigen Punkten eine andere Auffassung. Auch Punkt 3 der Beschlussempfehlung, die Entlastung der Landesregierung betreffend, fand nicht ihre Zustimmung. Aber auch dort, wo die Meinungen in der Rechnungsprüfungskommission und im Ausschuss auseinandergingen, blieb die Diskussion stets sachlich und kollegial. Dafür möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen – viele von Ihnen, wie ich selbst, zum ersten Mal in der Rechnungsprüfungskommission – ganz herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren, die Rechnungsprüfung ist ein wesentlicher Teil der Regierungskontrolle. Gerade wenn das Geld knapp ist, muss das Land die öffentlichen Mittel möglichst effektiv einsetzen, um politisch handlungsfähig zu bleiben. Auch die Tendenz, der Exekutive mehr Spielraum im Haushaltsvollzug einzuräumen, was wir machen, macht eine intensive Finanzkontrolle erforderlich.

Diese Kontrolle wäre ohne den Rechnungshof nicht möglich. Das Parlament ist in seiner Gesamtheit als Verfassungsorgan auf die Arbeit des Rechnungshofs angewiesen. Ich betone das. Sie wissen, dass die Rolle, die der Rechnungshof nach unserer Verfassung einnimmt, offenbar nicht immer unumstritten war.