Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

(Jullien, CDU: Jetzt stimmt es wieder!)

Die Verordnung der Landesregierung stellt eine schlanke und problemlos zu handhabende Rechtsgrundlage und Handlungsanweisung dar.

Die Besetzung der Kommission mit zehn Mitgliedern ist ausgewogen. Es sind neben dem Vorsitzenden und einem Vertreter der Landesregierung der Bürgerbeauftragte sowie Vertreter der Kirchen, der Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände als Vertretung der Flüchtlingsorganisationen, der Kommunen sowie von amnesty international vertreten. Damit sind ausreichend Sachverstand sowie praktische Erfahrung in der Migrations- und Flüchtlingsberatung vorhanden.

Insoweit geht die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Flüchtlingsorganisationen seien nicht vertreten, an der Sache völlig vorbei.

Meine Damen und Herren, mit der Landesverordnung ist die Angelegenheit eigentlich sowohl umfassend als auch effizient und ohne große Bürokratie geregelt. Die Kostenfolgen für die Kommunen werden entsprechend dem Konnexitätsprinzip aus einem etatisierten Härtefonds erstattet.

Für die Handhabung der Verordnung wird es schließlich neben einer Geschäftsordnung Leitlinien des Innenministers geben.

Jeder Versuch, diese kompakte und bürokratiearme Regelung zu verändern, muss zu einer Verkomplizierung, zu einer Verteuerung, also zu einer Verschlimmbesserung führen. Dies ist der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf auch perfekt gelungen.

Ich frage mich, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranlasst, einer nach dem Subsidiaritätsprinzip untergesetzlich als Landesverordnung geregelten Angelegenheit nachzulaufen und zu versuchen, sie mit einem Gesetzentwurf quasi rechts zu überholen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu der Vorlage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Bereiche herausgreifen. Das ist einmal die Bedeutung der Härtefallkommission, so wie wir sie sehen, und das sind zum anderen der Stand der Umsetzung durch die Landesregierung und die Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es ist schon erwähnt worden, dass wir seit dem 1. Januar das Zuwanderungsgesetz haben, wonach eine Aufenthaltsgewährung in Härtefällen durch die oberste Landesbehörde erfolgen kann. Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass die Härtefallkommission dann tätig wird, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und wenn derjenige oder diejenige keine Chance mehr hat, einen Aufenthalt in Deutschland zu begründen, obwohl persönliche Härten vorgewiesen werden können.

Das führte dazu, dass wir – Walter Zuber und ich – uns damals zusammen mit den Fachleuten unseres Hauses Gedanken darüber gemacht haben, wie wir diese Härtefallkommission ausstatten können, die, wenn man so will, fast ein Gnadenrecht ausübt.

Eine Bedingung war, dass wir neben der Ausgewogenheit in der Besetzung, nämlich zwischen denen, die kommunal entscheiden, die staatlich entscheiden und denen, die Hilfestellung geben – das sind die nicht regierungsnahen Organisationen –, ein Instrument benötigen, das so ausgewogen ist, dass derjenige, der letztendlich entscheidet – der Minister oder in besonderen Fällen sein Staatssekretär als Vertreter –, guten Gewissens eine Entscheidung treffen kann, die von einer breiten Mehrheit in der Härtefallkommission getragen wird. Das war die Grundlage für unsere Überlegungen. Deshalb auch die Zweidrittelmehrheit. Ich hielte es für fatal – damals war Walter Zuber in der Situation, heute bin ich es –, wenn mit knapper Mehrheit festgestellt wird, dies

sei ein Härtefall. Ich halte das aus zwei Gründen für fatal.

Der eine Grund ist der, dass Sie damit denjenigen, der letztlich entscheidet, in die Situation bringen, ob er diesen Härtefall so begründet, wie dies von der kleinen Mehrheit begründet wird. Zum anderen muss derjenige, der entscheidet, gegen viele andere entscheiden, die vorher da waren. Dann ist es gut, in einer ausgewogen besetzten Härtefallkommission eine Zweidrittelmehrheit zu haben, die sagt: Minister, ich signalisiere dir, dies ist ein Härtefall.

Ich bitte, das noch einmal zu überlegen, weil ich der Meinung bin, dass das auch dann eine existenzielle Frage ist, wenn es darum geht, einen Härtefall zu begründen oder festzulegen, was als ein Härtefall zu bezeichnen ist. Es wird im Moment kein Härtefall beschrieben. Das Gesetz beschreibt keinen Härtefall, sondern das Gesetz stellt fest, Härtefälle kann es geben. Wir müssen in der Härtefallkommission die Härtefälle definieren.

Sie haben erwähnt, dass der Petitionsausschuss solche Fälle behandelt. Die Härtefälle, die wir bis jetzt vom Bürgerbeauftragten über den Petitionsausschuss benannt bekommen haben, ergeben eine Zahl von 13 oder 14. Die Härtefallkommission und die beratenden Mitglieder werden natürlich von uns, von der Verwaltung, so vorbereitet, dass sie rechtlich in der Lage sind zu sagen: Jawohl, in dem Fall, der von dem Abgeordneten XY oder von wem auch immer vorgetragen wird, kann ich mitgehen, dass dies nicht nur für ihn ein Härtefall ist – vieles liegt schließlich auch in der persönlichen Betroffenheit dessen, der das vorgetragen bekommt –, sondern dass es sich aufgrund der Vorlage tatsächlich um einen Härtefall handelt und ich diese persönliche Härte genauso als meine persönliche Härte ansehe.

Ich bin der Meinung, dass wir uns in dieser Frage auf einem Weg befinden, den wir gemeinsam gehen müssen. Wir machen etwas Neues. Es ist reklamiert worden, dass Walter Zuber seinerzeit gegen den Mainstream in der Innenministerkonferenz eine menschenfreundliche Politik in dieser Frage durchgesetzt hat. Sie ist übrigens vom ganzen Haus im Konsens getragen worden. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen der Opposition bei der jeweiligen Gelegenheit. Das muss man auch einmal sagen. Sie können sicher sein, dass wir das auch weiter so machen wollen. Deshalb haben wir auch als einziges Bundesland vor dem 1. Januar 2005 erklärt, keine Abschiebung bei möglichen Härtefällen vorzunehmen, sondern dass man mit uns reden soll, sofern es einen Härtefall geben sollte.

Wir werden meiner Meinung nach einen gemeinsamen Weg gehen müssen, den wir gemeinsam definieren müssen. Nur dann werden wir auch gegenüber denen glaubwürdig sein, die abgelehnt worden sind und gehen müssen, die diesen Härtefall für sich möglicherweise

reklamieren, aber wo wir festgestellt haben, dass das für uns kein Härtefall ist. Da bitte ich um Verständnis und auch um ein wenig mehr Vertrauen in diejenigen, die handeln. Die handelnden Personen sind schließlich bekannt. Es ist nicht so, dass jemand Neues mit einer neuen Rechtsauffassung auftritt.

Die Härtefallkommission ist beschlossen worden. Die Geschäftsstelle ist eingerichtet und arbeitsfähig. Die erforderlichen Sach- und Personalmittel haben wir bereitgestellt. Wir haben einen Härtefallfonds eingerichtet. Sobald die Mitglieder der Härtefallkommission ihre Mitarbeit zugesagt haben, kann sie ihre Arbeit aufnehmen. Damit haben wir einen gemeinsamen großen Schritt getan, um das zu tun, was vielen von Ihnen und mir am Herzen liegt, nämlich dass wir in Härtefällen Menschen und Familien in Rheinland-Pfalz lassen können, die wir gern hier lassen wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn sich kein Widerspruch erhebt, werden wir den Gesetzentwurf – Drucksachen 14/3909/3963 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überweisen. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen nun zu den Punkten 19, 20 und 21 der Tagesordnung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen.

(Jullien, CDU: Vertagt worden! Die Aufmerksamkeit lässt zu wünschen übrig!)

Es wäre schön, wenn man das Präsidium – – – Mir hat niemand etwas gesagt.

(Zuruf im Hause: Doch!)

Wenn die Vorgängerin das weiß und teilt mir das nicht mit, Entschuldigung, dann kann ich nichts dafür.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Punkte 19, 20 und 21 heute abgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 27. April 2005, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.