Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Die letzte Entscheidung liegt beim zuständigen Innenm inister. Dass die Kommission ebenso wie der Minister sich weitestgehend an integrationspolitischen und humanitären Gesichtspunkten orientieren werden, steht für meine Fraktion außer Zweifel.

(Glocke des Präsidenten)

Dafür bietet die bisherige Ausländerpolitik der Landesregierung die Gewähr. Aus den genannten Gründen lehnt deshalb die SPD-Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf ab.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht Frau Abgeordnete Meurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch unsere Haltung zum Gesetzentwurf hat sich nach den Beratungen im Ausschuss nicht geändert. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass Ihr Entwurf den Aufenthalt abgelehnter Asylsuchender unnötig verlängern würde.

Auf Ihrer Homepage kann man nachlesen – ganz anders, als Sie es vorhin dargestellt haben –, dass es nach Meinung der Fraktion der GRÜNEN ca. 7.500 Fälle in Rheinland-Pfalz gibt, bei denen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen in Betracht kommt.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Die Zahl spricht für sich, denke ich; denn zum Beispiel in Berlin ist man der Meinung, dass es nur rund 100 im Jahr wären.

Da frage ich mich, wie Sie zu dieser hohen Fallzahl kommen. Meine Interpretation ist, Sie wollen im Grunde,

dass jeder abgelehnte Asylantrag als Härtefall behandelt wird.

(Beifall bei der FDP – Dr. Schmitz, FDP: So ist es!)

Weiter führen Sie aus, dass es auch in Zukunft viele Fälle geben wird, bei denen die Ausländerbehörden aus formalen Gründen nicht helfen könnten und sich auch weigern würden, von dem ihnen jetzt zustehenden Ermessen Gebrauch zu machen.

Eine merkwürdige Sicht der Dinge, geprägt von grundsätzlichem Misstrauen gegen Verwaltung und die Gerichte in diesem Land. Wir sind da vollkommen anderer Meinung.

(Beifall der CDU)

Weiterhin beklagen Sie, dass negative Entscheidungen nicht gerichtlich überprüfbar seien. Ich möchte noch einmal deutlich machen, in den betroffenen Fällen sind bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Die Kommission soll sich nicht mehr mehrfach mit Anträgen befassen; denn das Kernelement der Härtefallkonzeption ist die Absicht des Gesetzgebers, keine zusätzlichen, durch Verfahren bedingte Aufenthalte entstehen zu lassen.

Wir halten nach wie vor die Zusammensetzung der Kommission für sinnvoll. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist eine gute Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen.

Nach wie vor halten wir die gesetzliche Regelung für überflüssig. Die Landesverordnung ist völlig ausreichend.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Frau Kollegin Meurer, ich möchte zu zwei Dingen, die Sie gesagt haben, Stellung nehmen und sie richtig stellen. Die 700.000 Fälle, von denen Sie gesprochen haben, – –

(Creutzmann, FDP: 7.500!)

7.500 Fälle, ja. Herzlichen Dank!

sind Altfälle, die mit dieser Thematik der Härtefallkommission zunächst einmal überhaupt nichts zu tun haben. Ich halte es für unredlich, diese Altfälle in diesen Zusammenhang zu stellen.

(Frau Meurer, CDU: Sie stellen sie doch in diesen Zusammenhang!)

Zum Zweiten hat niemand behauptet – ich schon gar nicht – oder beklagt, dass Entscheidungen der Härtefallkommission gerichtlich überprüfbar sein können. Das können sie nicht sein. Die gesamte Konstruktion dieser Härtefallkommission erlaubt es überhaupt nicht, dass diese Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sein können. Das hat auch niemand behauptet, und von daher sollten Sie das auch nicht so sagen.

Ich respektiere Ihre Haltung zur Härtefallkommission, aber Sie brauchen doch zur Untermauerung dieser Haltung nicht solche Behauptungen in die Welt zu setzen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was ich gehört habe, stellte sich nicht so dar, dass irgendjemand Behauptungen in die Welt gesetzt hat, sondern es hat jemand das aufgegriffen, was die Antrag stellende Fraktion selbst formuliert hat und was im Gesetzestext beinhaltet ist. Von daher habe ich die Klarstellung nicht ganz verstanden, sondern habe sie eher als einen Akt nachträglicher Selbstbeschuldigung empfunden.

(Heiterkeit des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ich von dem Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halte, habe ich schon in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht. Dem ist wenig hinzuzufügen. Aber ich hatte in der Zwischenzeit Gelegenheit, darüber nachzudenken, was ein solch krudes Stück Gesetz begründen kann und welche Intention dahinterstehen könnte; denn dass es einer Beschleunigung des Verfahrens dienen soll, haben alle bis auf die Antrag stellende Fraktion nicht für möglich gehalten. Das wäre so, wie wenn ich beim Auto zum Gasgeben auf die Bremse trete und hoffe, dass es zügig vorangeht.

Dieser Aufbau ist dermaßen abgedreht: jedermanns Befassung für sich selbst oder Dritte, der Vorprüfungsausschuss, die Selbstbefassung, die durch Informationen angestoßen werden soll, als vierte Ebene erst die Härtefallkommission, und dann kommt der Minister. Das Einzige, was mir einleuchten würde, wäre der Versuch, gerade entgegen Ihren Aussagen – Herr Marz, ich glaube Ihnen das einfach nicht – – –

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das überlasse ich Ihnen, Frau Thomas. Das machen Sie meisterhaft, von daher kann ich mir das ersparen.

Das Einzige, was mir einleuchten würde, wäre der Versuch, irgendwo doch die Möglichkeit zu schaffen, noch einmal die Gerichte bemühen zu können, nach dem Motto, bei so viel Nebelkerzen muss doch eine Möglich

keit bestehen, ausgeklagte Fälle, die noch einmal der Härtefallkommission zugeleitet werden, was wir für richtig halten, einem neuen Verfahren zuzuführen.

(Zurufe der Abg. Frau Thomas und Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Unsinn!)

Wir werden Ihnen einen Strich durch Ihr Vorhaben machen, indem wir bis auf Ihre Fraktion gemeinschaftlich dieses Gesetz ablehnen, das in jeder Beziehung deutlich schlechter ist als die Verordnung, die die Landesregierung vorgelegt hat.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es spricht Herr Innenminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, ein Gesetz zu verabschieden. Wir haben eine Verordnung dazu erlassen. Wir haben die Frage des Härtefalls nach dem Zuwanderungs- bzw. nach dem Altfallgesetz geregelt.

Ich habe auch in der Debatte nichts Neues gehört. Die Frage der Zusammensetzung der Gremien, die Frage, ob der Landkreistag und der Städtetag damit verbunden sein sollen, das Verfahren, all das haben wir besprochen und auch ausdrücklich und ausführlich begründet. Ich glaube nicht, dass Sie uns sagen können, wir wären dabei überheblich gewesen; denn all diese Fragen haben uns vorher berührt. Sie kommen mit Ihrem Gesetzentwurf zu spät, da schon eine Verordnung dazu vorliegt. Sie sagen damit auch nichts Neues, außer dass Sie drei kritische Punkte anbringen. Sie müssen abwarten, wie sich die Entwicklung darstellt.

Der eine kritische Punkt ist die Frage der Selbstbefassung. Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Da auch die Zusammensetzung der Gremien logisch und entwicklungsfähig ist, sehe ich darin kein Problem.

Die Frage der Zweidrittelmehrheit wird auch in anderen Landtagen besprochen. Warum sind wir zu dieser Zweidrittelmehrheit gekommen? – Mir liegt viel daran, dies noch einmal darzustellen. Wenn sich die Härtefallkommission mit einer abgelehnten Situation beschäftigt, so sind alle Rechtswege ausgeschöpft worden.

(Creutzmann, FDP: So ist es! – Beifall der FDP)

Das heißt, die Härtefallkommission setzt sich mit einem Fall auseinander, bei dem Richter und Gerichte gesagt

haben, dass diese Fälle eigentlich abgeschoben werden müssten.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie in Nordrhein-Westfalen!)