Ich glaube, deswegen muss man noch einmal sagen, in der ursprünglichen Planung waren diese Kosten nicht berücksichtigt, weil man offensichtlich davon ausging, dass man Lärmschutz zum einen bei einem Militärflughafen nicht braucht oder es in dieser Region nicht anwenden muss.
Insofern ist die Festlegung der Mittel und von Schallschutzmaßnahmen inklusive Entschädigungsmaßnahmen hier ein Fortschritt. Dieser Aspekt der Ergänzungsvereinbarung wird von uns begrüßt. Der Widerstand in der Region hat ebenfalls zu dieser Verbesserung geführt.
Unklar ist für uns nach wie vor, ob noch Klagen gegen Widerspruchsbescheide oder im Verfahren – das in der Hauptsache vom Oberverwaltungsgericht (OVG) noch zu entscheiden ist – jetzt noch Regelungen getroffen werden, die weitergehende Lärmschutzauflagen vorsehen werden, weitergehend insbesondere, was die betroffene Region, also die betroffene Fläche, die Einwohnerzahl, betrifft oder auch die einzelnen Lärmschutzauflagen.
Das ist richtig, „vor Gericht und auf hoher See...“, aber wenn Sie sich mit dem beschäftigt haben, was bisher vom OVG bei der ersten Entscheidung erläutert wurde, kann man schon sehen, dass das OVG in vielen Gründen den Einwendungen folgt und die Lärmschutzauflagen auch erweitern wird.
Warum wir dennoch diesen Gesetzentwurf ablehnen, will ich noch einmal deutlich machen, neben der grundsätzlichen Kritik, die wir in der ganzen Diskussion um den Ausbau gefahren haben.
Wir können es nicht nachvollziehen, warum die Landesregierung bzw. alle Vertragspartner, wenn sie jetzt schon diesen Staatsvertrag durch Ergänzungen und zusätzliche Formulierungen modifizieren, dies nur für die Kosten zu Erfüllung der Schallschutzauflagen und die Kostenüberschreitungen macht, aber zu keiner Korrektur kommt, die eigentlich aufgrund der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nahe liegen würde, nämlich dass in dem eigentlichen Staatsvertrag, dieser Verlegungsvereinbarung, nach wie vor Baumaßnahmen wie die Ausrichtung der Start- und Landebahn zugrunde liegen, die völlig anders sind als das, was genehmigt wurde.
Im Prinzip haben wir einen Staatsvertrag vorliegen, der keine gesicherte rechtliche Grundlage für das gibt, was dann genehmigt wurde.
Es bleibt wirklich ein Geheimnis der Landesregierung, warum man diese tatsächlich veränderte Variante nicht in diesen Staatsvertrag aufnimmt. Wir sind der Meinung, dass das dieses gesamte Tragwerk sehr unsolide macht und eine Rechtsgrundlage an dieser Stelle fehlt.
Wir haben das bei der letzten Diskussion schon angemahnt und 2003 mit einem Entschließungsantrag entsprechend begleitet. Vielleicht kann der Minister uns
Ich habe Ihnen erläutert, was wir positiv empfinden, insbesondere was den Schallschutz angeht, warum wir aber diesen Staatsvertrag nicht mittragen werden. Somit werden wir auch gegen dieses vorgelegte Landesgesetz stimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Modalitäten der Rückgabe von Rhein-Main Air Base Frankfurt und die Finanzierung der mit der Verlegung nach Ramstein und Spangdahlem verbundenen Baumaßnahmen wurden im Juli 2003 durch Landesgesetz beschlossen.
Im Herbst letzten Jahres hat sich im Zusammenhang mit der Verlegungsverordnung von 1999 ein Kostendefizit von 42,4 Millionen Euro ergeben. Dieses Defizit teilt sich in 8,7 Millionen Euro Baukostenüberschreitung auf, die von der amerikanischen Seite finanziert werden, und 33,7 Millionen Euro Schallschutzauflagen für Ramstein.
Durch reduzierten militärischen Bedarf kann das Budget um 13 Millionen Euro entlastet werden, sodass von dem Defizit noch 20,7 Millionen Euro verbleiben. Dieses Defizit wird wie folgt finanziert:
Der Bund übernimmt 7,5 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz 7,5 Millionen Euro und die Vertragspartner ebenfalls noch einmal 5,7 Millionen Euro. Davon zahlt RheinlandPfalz, was die Vertragspartner betrifft, 1,14 Millionen Euro. Somit zahlt Rheinland-Pfalz insgesamt 7,5 Millionen Euro plus 1,14 Millionen Euro. Das sind insgesamt 8,64 Millionen Euro.
Die Vertragspartner sind, wie bekannt, der Bund, Rheinland-Pfalz, Hessen, Fraport und die Stadt Frankfurt. Meine Damen und Herren, dieses Zahlenwerk und sein Verwendungsnachweis sind der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung vom 16. Februar 2005, welcher durch das Gesetz zugestimmt werden soll.
Meine Damen und Herren, ich darf zur Erinnerung darauf hinweisen, dass das Gesamtengagement von Rheinland-Pfalz für die Umsetzung des Verlegungsprogramms bis zu 30 Millionen Euro beträgt. Unsere Fraktion sieht keine Alternative zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Ergänzungsvereinbarung.
Es liegt letztendlich im Interesse aller, vor allem aber der bei der Air Base Ramstein liegenden Ortschaften, dass ein wirksamer Lärmschutz eingerichtet wird, meine Damen und Herren.
Frau Thomas, Ihre Befürchtungen, dass die kalkulierten Mittel für den Lärmschutz zu gering seien, können wir in keiner Weise teilen. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass die finanzielle Planung für einen wirksamen Lärmschutz ausreichend ist und wird deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen, Ende gut, alles gut. Mit dieser Ergänzungsvereinbarung wird ein zusätzlich entstandener Kostenrahmen von 42,4 Millionen Euro in die endgültige Finanzierungsverantwortung gebracht.
Dafür möchte ich mich bei den Vertragspartnern bedanken. Das sind in erster Linie die Amerikaner, die immerhin die Hälfte des gesamten Kostenvolumens schultern. Das war nicht selbstverständlich.
Deswegen möchte ich dem Verhandlungsführer des Landes Rheinland-Pfalz, dem Unterhändler der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Professor Dr. Deubel, ein ausdrückliches Wort des Dankes und des Respektes für dieses Verhandlungsergebnis sagen.
Wir können mit diesem Resultat, mit diesem Ergebnis der Verhandlungen aus finanzwirtschaftlicher Sicht gut leben. Es ist wahr, dass wir ein zusätzliches Kostenvolumen von 8,64 Millionen Euro zu tragen haben, aber im Hinblick auf das Finanzierungssujet, um es so zu sagen – nämlich in erster Linie ist das der Schallschutz und was den Finanzierungsanteil der deutschen Seite angeht, ohne Abstriche und ausnahmslos der Schallschutz –, ist dies eine sinnvolle Investition.
Wir wollen nicht daran vorbeisehen, dass das Land, das heißt, der Landesbetrieb (LBB), im Zuge dieses Gesamtverfahrens ein wesentlicher Auftragnehmer geworden ist. Auch das wollen wir nicht übersehen.
Die haushaltstechnische Abwicklung ist sichergestellt. Die Finanzierung steht und ist im Doppelhaushalt 2005/2006 im Wesentlichen durch den Ansatz von Barmitteln, insgesamt mit 6 Millionen Euro, enthalten. Der Rest ist durch Verpflichtungsermächtigungen abges ichert. Insoweit ist nunmehr das Gesamtprojekt in jedweder Hinsicht in trockenen Tüchern.
Frau Thomas, eine letzte Anmerkung: Einen Staatsvertrag zu diesem Projekt, der Ihre Zustimmung finden wird,
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte über diesen Tagesordnungspunkt beendet.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3913 – in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Danke! – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Meldegesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4013 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Zur Begründung des Gesetzentwurfs gebe ich Herrn Staatsminister Bruch das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt heute eine Änderung des Meldegesetzes ein. Es geht um die Anpassung des Meldegesetzes an unser Melderechtsrahmengesetz.
Ich möchte kurz die Ziele des Melderechtsrahmengesetzes erwähnen. Wir wollen, dass ab 2007 etwa 5.400 Meldebehörden in der ganzen Bundesrepublik nunmehr elektronisch miteinander verkehren können. Dies können wir in Rheinland-Pfalz bisher seit dem letzten Jahr als einziges Bundesland. Sie haben damals dieser Gesetzesvorlage mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Wir wollen also eine elektronische Melderegisterauskunft. Wir wollen eine elektronische Rückmeldung, und wir wollen eine elektronische Anmeldung. Das hört sich nach viel Elektronik an, ist aber relativ einfach; denn Sie müssen sich nunmehr nur noch anmelden, aber Sie müssen sich nicht mehr abmelden. Das ist das Neue an dieser Veränderung.
Wir wollen eine Vereinfachung erzielen und damit das Verfahren entbürokratisieren. Es stellt ein bürokratisches Hemmnis dar, wenn Sie sich anmelden und abmelden müssen und wenn auch der Wohnungs- bzw. der Hauseigentümer ebenfalls noch eine Bestätigung an das Meldeamt geben muss. All dies entfällt mit der einfachen Anmeldung.