Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Damit haben wir eine deutliche Vereinfachung erreicht.

Wir wollen des Weiteren eine gesetzliche Absicherung unserer Neuordnung des Meldewesens in RheinlandPfalz erreichen. Die Neuordnung des Meldewesens stellt sich wie bisher dar. Aber bisher war das Land stärker darin eingebunden. Zukünftig soll die Verantwortung bei den Kommunen liegen.

Sie erinnern sich, dass ich Ihnen schon einmal die Situation des Integrations- und Informationssystems vorgetragen habe. Das heißt, die Herrschaft der Daten haben die Kommunen. Das Land partizipiert an dieser Herrschaft, und deswegen zahlt es auch einen gewissen Beitrag. Das Land kann Daten für die Polizei, für die Justiz, für die Finanzämter und andere Behörden abrufen.

Das Erste ist die Einrichtung einer modernen Infrastruktur im IT-Bereich. Zum Zweiten hätten wir damit eine Neuordnung und damit eine Klarstellung der Verantwortung. Für einen Teil des Meldewesens tragen die Kommunen die Verantwortung, und für den anderen Teil ist das Land verantwortlich.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Herr Kollege Schnabel hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben gerade von Herrn Staatsminister Bruch gehört, dass sich das Meldewesen zum einen auf der Bundesebene, aber zum anderen auch natürlich auf der Landesebene geändert hat. Mittlerweile gibt es bei allen Kommunen ein Melderegister. Wir haben ein neues Informationssystem, und dadurch sind natürlich auch den Kommunen einige Kosten entstanden. Was von den Kommunen unter Kostengesichtspunkten erbracht worden ist, ist relativ umfangreich gewesen.

Unabhängig davon haben die kommunalen Spitzenverbände – der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag und der Landkreistag –, der Kommunale Rat, die evangelische und die katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz dem Entwurf zugestimmt. Wenn es von all diesen Seiten geprüft wurde,

und wenn auch die Kommunen und insbesondere all diejenigen damit leben können, die im Rahmen des Meldesystems Informationen erhalten möchten, werden wir diesen Änderungsvorschlag mit Sicherheit unterstützen.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Noss das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Landesmeldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz und normiert darüber hinaus die im Jahr 2003 eingetretenen grundlegenden Neuerungen im Meldewesen. Insgesamt bewirken diese Änderungen des Meldegesetzes eine erhebliche Verfahrensvereinfachung. Dies wurde von Herrn Staatsminister Bruch soeben ausgeführt. Das bedeutet unter anderem den Abbau von Standards, den wir uns alle auf die Fahnen geschrieben haben. Die Datenqualität selbst wird deutlich verbessert. Die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Meldewesens wird ermöglicht, und die Nutzungsmöglichkeiten des Meldewesens, insbesondere die Anwendbarkeit neuer IT-Techniken, werden wesentlich vereinfacht.

Insgesamt gilt, durch diesen Gesetzentwurf wird das Meldewesen in Rheinland-Pfalz fit gemacht für die Zukunft. Das ist gut so. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und stimmen ihm zu.

(Beifall der SPD und der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, am 3. April 2002 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes in Kraft getreten. Damit sollten die Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen werden mit der Folge – darauf hat Staatsminister Bruch schon hingewiesen –, dass einzelne unnötige Meldepflichten abgeschafft werden konnten und es insgesamt zu erleichterten und vereinfachten Verfahren sowohl für die Bürger und Bürgerinnen, die sich melden müssen, als auch für die Behörden selbst kommt.

Die Länder sind nun aufgefordert, in diesem Rahmen ihre Gesetze anzupassen. Darüber diskutieren wir heute. Auch ich bin mit meinen Vorrednern der Meinung,

dass die bei den Kommunen geführten Melderegister sehr wichtig sind und einen großen Stellenwert haben. Ein richtig und vollständig geführtes Register als Serviceeinrichtung ist für Bürgerinnen und Bürger sowie für eine bürgerinnen- und bürgernahe Verwaltung sehr wichtig.

Aber wir müssen natürlich auch sehen, dass der Einsatz einer effektiven und vernetzten Informations- und Kommunikationstechnologie immer mit der Frage verbunden ist, inwieweit das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen berührt wird. Auch wir sehen natürlich, dass der gestaltungsrechtliche Rahmen bei der Ausfüllung eines Bundesrahmengesetzes begrenzt ist. Aber ich möchte doch noch einmal auf die datenschutzrechtlichen Bedenken hinweisen, die auch bei der Novellierung des Meldegesetzes auf Bundesebene von dem Datenschutzbeauftragten erhoben wurden. Ich meine beispielsweise die Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen in § 35. Melderegisterauskünfte an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken dürfen auch weiter erteilt werden, sofern die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.

Aber wir wissen aus Erfahrung, dass diese Möglichkeit des Widerspruchs den Bürgerinnen weithin unbekannt ist, und meistens wird sie auch nicht durch öffentliche Bekanntmachungen verbessert. Die Datenschutzbeauftragten hatten damals bei der Einbringung auf Bundesebene eindringlich gefordert, dass diese Widerspruchslösung durch eine Einwilligungslösung ersetzt wird, dass man also aktiv einwilligen muss, wenn die Daten weitergegeben werden sollen.

Es ist natürlich eine kleine Verbesserung, dass bei der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in den Amtsblättern die Behörden verpflichtet sind, nunmehr einmal jährlich öffentlich auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen.

Ich habe zwar in der Begründung des Gesetzentwurfs gelesen, dass vonseiten des Landesbeauftragten keine Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht wurden, aber ich denke, das wäre etwas, wozu wir im Ausschuss noch einmal gern den Landesdatenschutzbeauftragten gehört hätten. Der Gesetzentwurf wird sicher an den Ausschuss überwiesen.

Wir werden das Ganze wohlwollend, aber kritisch begleiten und werden unsere Fragen dann im Ausschuss stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich nur den Worten meiner Vorredner anschließen.

Herr Minister, auch Sie haben das sehr ausführlich dargestellt. Für unsere Fraktion kann ich Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf signalisieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4013 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Betreuungsgarantie für die Kleinsten auf den Weg bringen – Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) umsetzen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3395 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 14/3904 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

(Zurufe aus dem Hause: Verzichten!)

Auf Berichterstattung wird verzichtet. Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Wiechmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Angebote der Kinderbetreuung zu modernisieren und für ihren bedarfsgerechten und qualitativen Ausbau zu sorgen, ist eine der wichtigsten öffentlichen Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft.

Eine Kinderbetreuung, die frühkindliche Bildung stärkt, schafft gerechtere und bessere Startchancen für alle Kinder, bereichert die Erziehung und Bildung in der Familie und ist die für Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit unverzichtbar.

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde Ende letzten Jahres im Bundestag beschlossen. Diese Initiative der rotgrünen Bundesregierung gilt es zu nutzen und in den Ländern umzusetzen. Aus diesem Grund haben wir GRÜNEN die Landesregierung in unserem Antrag aufgefordert, bis zum Jahr 2010 für mindestens 20 % aller Kinder unter drei Jahren einen entsprechenden Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktuell gibt es 4.800 Krippenplätze in Rheinland-Pfalz. Angesichts von ca. 110.000 Kindern im Alter von unter drei Jahren ist dies gelinde gesagt mehr als enttäuschend.

Meine Damen und Herren, erst Mitte Februar 2005, also zwei Tage vor der Ausschussberatung, in der über uns eren Antrag geredet werden sollte, stellte dann die Landesregierung ihr Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ vor.

(Frau Spurzem, SPD: Das hat Sie geärgert!)

Meine Damen und Herren, das nenne ich wirksame Oppositionsarbeit, wenn das Kabinett zwei Tage vor der Beratung eines unserer aktuellen Anträge im Ausschuss ein Programm verkündet, in dem ganz wesentliche Teile unserer Vorschläge schon übernommen wurden.

Im Gegensatz zu Ihnen haben wir aber auch die Finanzierung unseres Vorhaben sichergestellt. Mit unserem Sonderprogramm zum Landeshaushalt 2005/2006 haben wir Maßstäbe für eine bessere frühkindliche Bildung und Kinderfreundlichkeit gesetzt. Das Regierungslager dagegen hat für sein Programm im aktuellen Haushalt nicht einen einzigen Cent vorgesehen.

Meine Damen und Herren, wir hören momentan aus vielen Ecken des Landes, dass Kindertagesstättengruppen geschlossen werden sollen. Statt Angebotserweiterungen haben wir Angebotsabbau zu registrieren.

Wenn Sie unseren Vorschlägen folgen würden, würden wir diese Diskussion um die Schließung von Kindergartengruppen nicht haben. Ginge es nach uns, könnte sofort begonnen werden, die Voraussetzungen für viele Frauen und Männer, die Erwerbsarbeit und Familienaufgabe miteinander vereinbaren wollen, zu verbessern. Es könnte sofort begonnen werden, Kinder früher zu fördern und für sie anregende Lebens- und Lernräume zu schaffen. Schon in diesem Jahr – so sieht es unser Antrag vor – würden die finanziellen Mittel für den Ausbau von Krippenplätzen zur Verfügung stehen, auch die notwendigen Investitionsmittel, die die Kommunen und die Träger dringend benötigen, um die Betreuungsangebote auszubauen.