Sie suggerieren, dass bestimmte Menschen aus bestimmten Ländern in besonderer Art und Weise – ich sage einmal – anfällig für so etwas wären. Das ist natürlich das Perfide daran.
Wenn Sie sich an dieses Pult gestellt und den Innenminister Lügen gestraft hätten, indem Sie gesagt hätten, wir haben Erkenntnisse, dass das, was er sagt, falsch ist, und dass es diese Zusammenhänge gibt, hätten Sie bestimmt einiges an Erstaunen ausgelöst. Genau das haben Sie aber nicht getan. Sie benennen Phänomene und tun so, als ob es Zusammenhänge gäbe, die es aber nicht gibt. Damit ist Ihr Versuch, einen neuen Popanz aufzubauen, erneut gescheitert.
Herr Kollege, ich kann verstehen, dass man sich an einer erfolgreichen Landesregierung reibt. Ich schätze Schwester Ackermann sehr. Ich kann nur wiederholen: Sie hat mitgeholfen, SOLWODI zu gründen. Sie ist eine Mitmutter des Zeugenschutzprogramms. Sie sollten sich vielleicht mit ihr einmal unterhalten.
Sie haben gesagt, der Minister habe nicht frühzeitig informiert. Wenn Sie meine Ausführungen, aus denen Sie zitiert haben, vom 17. März weitergelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass ich da ein Verfahren erwähnt habe, auf das Sie sich immer wieder beziehen. Das ist nämlich das einzige Verfahren, auf das Sie sich beziehen. Auf dieses Verfahren habe ich mich auch heute bezogen. Da geht Ihr Vorwurf also ins Leere.
Der zweite Vorwurf lautet, wir wären informiert gewesen und hätten nichts getan. Da bitte ich um herzliche Vergebung. Der damalige Brief vom Auswärtigen Amt war an die Ausländerbehörde gerichtet, und in ihm ging es nicht um die Frage der Kriminalität. Wir haben trotzdem nachgesehen, wie die Kriminalitätsentwicklung gewesen ist. Ich will das nicht wieder alles auftauen, aber von 104.000 Tatverdächtigen entfielen – soweit ich das im Kopf habe – 288 auf diesen Bereich.
Mit ein bisschen mehr Augenmaß, mit ein bisschen mehr genauer Hinsehen und mit einem bisschen mehr Vernünftigersein kommen Sie auch ein Stück weiter.
Diese Landesregierung wird Kriminalität zu Wasser, zu Lande und in der Luft immer bekämpfen, auch ohne dass die CDU uns darauf hinweist.
„Maßnahmen der Landesregierung gegen die Belastung von Bundesstraßen und Ortskernen durch die Einführung der LKW-Maut“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/4052 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat diese Aktuelle Stunde beantragt, weil durch die Einführung der LKW-Maut auf Autobahnen zum 1. Januar 2005 auf den parallel verlaufenden Bundesstraßen der Anstieg des LKW-Schwerverkehrs teilweise unerträgliche Ausmaße angenommen hat und dies zu Recht von der Bevölkerung beklagt und auf Abhilfe gedrängt wird.
Am 26. April 2005 hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr die bis dahin festgestellten Zuwächse im Internet veröffentlicht und damit Transparenz für alle an diesem Thema interessierten Menschen hergestellt.
Durch die Einführung der Maut findet auf unseren Bundesstraßen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen statt, das in einigen Bereichen bis zu 60 % Steigerungen gegenüber dem Verkehrsaufkommen vor dem 1. Januar 2005 ausmacht. Ob es sich dabei nur um vorübergehende Belastungen handelt oder ob diese dauerhaft eintreten werden, wird jedoch erst eine Untersuchung über das ganze Jahr 2005 „an das Licht" bringen.
Trotzdem hat das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium bereits reagiert und dort Maßnahmen beschlossen, wo dies zum jetzigen Zeitpunkt unerlässlich, aber auch möglich ist. So wird beispielsweise das bisherige Nachtfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen von 0:00 bis 4:00 Uhr zwischen Guntersblum und Nierstein hinaus auf der B 9 zwischen Mainz und Worms möglichst noch im Mai durch eine Transitsperrung für den Schwerlastverkehr verkehrsbehördlich angeordnet und damit ein Beitrag
geleistet, um den Menschen, die an diesem Streckenabschnitt unmittelbar wohnen, einen erträglicheren Verkehrslärm zu verschaffen.
Meine Damen und Herren, dabei habe ich keinerlei Verständnis dafür, wenn ein Polizeibeamter im "Südwestfernsehen" diese geplanten Maßnahmen dadurch zu relativieren versucht, dass er prognostiziert, dass die Transitsperrung von den Lastwagenfahrern vielleicht nicht beachtet wird.
Ich fordere den betreffenden Polizeibeamten auf, in dem von der Transitsperrung betroffenen Streckenabschnitt dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig bestehende Verkehrsverbote auch eingehalten werden und die Einhaltung kontrolliert wird. Es kann nicht angehen, Zweifel an geplanten Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen, anstatt dafür zu sorgen, dass die geplanten Maßnahmen auch greifen und der Verkehrslärm in diesem Raum signifikant vermindert wird.
Die FDP-Fraktion warnt jedoch davor, leichtfertig mit der Forderung umzugehen, Mautgebühren auch auf Bundesstraßen zu erheben. Dadurch würde das Speditionsgewerbe belastet, das keine Fernverkehre durchführt, und die Erhebung von zusätzlichen Mautgebühren würde zu weiteren Kostenbelastungen für unsere mittelständischen Unternehmen führen, und zwar nicht nur für das Transportgewerbe, sondern durchaus auch für diejenigen, die Mautgebühren zu bezahlen haben, nämlich die Kunden. Notwendig ist ein Gesamtkonzept, das das Verkehrsministerium zurzeit erarbeitet und sicherlich im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss vorstellen wird.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Forderung unseres Verkehrsministers, aus Mautmitteln ein Sonderprogramm für Ortsumgehungen aufzulegen, um dauerhaft Verkehrslärmminderungen in unseren Ortschaften zu erreichen. Dies ist sehr wichtig. Wir hoffen, dass die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums auch für Rheinland-Pfalz Abhilfe schaffen wird. Wichtig ist jetzt, dass das Verkehrsministerium nach Erhebungen über das verstärkte Ausweichen von LKW auf nicht bemautete Bundesstraßen versucht, maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, um die durch Mautflüchtlinge auf den Bundesstraßen verursachten Mehrbelastungen für die Bürger zu vermindern.
Dabei begrüßt es die FDP-Landtagsfraktion, dass die angestrebten Lösungen gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, dem Güterverkehrsgewerbe und der regionalen Wirtschaft erarbeitet werden, um zu konsensfähigen Lösungen zu kommen.
Wir begrüßen es deshalb, dass das Verkehrsministerium Anfang Juni einen Mautgipfel zum erhöhten Verkehrsaufkommen auf der B 10 abhalten wird. Ein Handeln ist nicht nur deshalb angesagt, weil zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unter dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem dadurch verursachten Verkehrslärm leiden, sondern weil unsere Bundesstraßen teilweise nicht dazu geeignet sind, dauerhaft einen Schwerlastverkehr aufzunehmen. Dadurch würden die Straßen in einen Zustand versetzt, der nur durch erhöhte Aufwendungen für Instandhaltung wieder beseitigt werden kann.
Neben den nicht gezahlten Mautgebühren wird der Staat zusätzlich durch erhöhte Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen belastet, was nach Auffassung der FDPFraktion nicht hingenommen werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesverkehrsminister gemeinsam mit den Länderverkehrsministern reagiert und eine Lösung anstrebt, die den Transit-LKW-Verkehr wieder von unseren Bundesstraßen entfernt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass schnellstmöglich wirksame und leicht umsetzbare Maßnahmen ergriffen werden, um den durch die Maut verursachten Schleichverkehr wieder zurück auf die Autobahnen zu bringen.
Die Anwohner dieser Straßen haben unseres Erachtens ein Recht darauf, dass die Belastung umgehend beendet wird. Der schnellste Weg ist die Sperrung bestimmter Abschnitte von Bundesstraßen für den Fernverkehr, und zwar auf Nachtfahrverbote abgestuft oder bestimmte Fahrzeugklassen für Streckenabschnitte beschränkt, die durch dicht besiedelte Gebiete führen.
Hier müssen Bund und Land schnell handeln. Nach den nun doch entgegen den ersten Antworten auf Briefe und Anfragen der CDU früh veröffentlichten Zahlen der enorm angestiegenen Belastung an bestimmten Stellen gibt es keinen Grund, noch lang zu zögern.
Dabei – das möchte ich deutlich machen – muss genau geprüft werden, ob/oder in welchem Maß es überhaupt rechtlich zulässig ist, die Nutzung von Straßen, die als Bundesstraßen grundsätzlich für den Fernverkehr gewidmet sind, in der jetzt erforderlichen Weise einzuschränken.
Herr Minister, vielleicht hören Sie einmal zu, was ich noch weiter sage. Gegebenenfalls müssten erst die Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Zugleich muss aber auch plausibel geklärt werden, was mit dem Quell- und Zielverkehr in diesen Abschnitten passiert und wie und mit welchem Aufwand Verkehrseinschränkungen kontrolliert und durchgesetzt werden können. So weit, so gut, oder auch nicht gut; denn was hier geschieht, ist wieder einmal Reparaturbetrieb einer nicht durchdachten und konzeptionslosen Politik, die ihre Folgen nicht be
Die Geschichte der LKW-Maut ist im Übrigen ein Paradebeispiel für konzeptionslose Chaospolitik. Der Schleichverkehr durch Wohngebiete ist dafür nur das Indiz.
Die LKW-Maut ist nicht nur ein Chaosprojekt bei seiner technischen und wirtschaftlichen Umsetzung. Die peinliche Geschichte dieses Projekts, bei der sich weder die Bundesregierung noch die Industrie mit Ruhm bekleckert haben, muss ich nicht noch einmal erzählen. Sie ist bekannt. Die LKW-Maut ist vor allem aber auch ein Beispiel dafür, dass Politik bei uns oft mit allzu kurzem Atem gemacht wird.
Weil Rotgrün die Bundesfinanzen ruiniert hat, mussten irgendwie neue Einnahmen für den bankrotten Bundeshaushalt beschafft werden. Das ist der eigentliche Grund für die völlig überhastete Einführung der LKW-Maut. Die Einnahmen sind deshalb auch nicht zweckgebunden, sondern werden nur zum Teil für den Bau der Bundesfernstraßen verwendet.
Herr Minister, ich weiß zwar nicht, warum Sie lachen – das sind doch Ihre eigenen Äußerungen gewesen –, Sie sollten sich einmal überlegen, was Sie in dieser Sache alles von sich gegeben haben.
Meine Damen und Herren, nicht nur deshalb ist eine pauschale Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen abzulehnen, vielmehr muss eine LKW-Maut in ein schlüssiges Konzept des Verkehrswegebaus und eine Finanzierung eingebettet sein. Sie muss mit der Antwort auf die Frage verbunden sein, wie insgesamt Fernverkehrsstraßen und regionale und lokale Straßen für den Ziel- und Quellverkehr in einem verbundenen Straßennetz voneinander zu unterscheiden, zuzuordnen und jeweils auch angemessen zu finanzieren sind.
Wenn schon, hätte man die Fernverkehrsstraßen neu zuordnen und alle mit einer Maut belegen müssen, um alle übrigen Straßen auf den Quell- und Zielverkehr zu beschränken mit der Folge, dass dann auch die Finanzierungsgrundlagen für Bund, Länder und Gemeinden insgesamt neu zu ordnen wären.