Es gibt auch den Einruck, dass die Gitter nicht nur so sehr wichtig waren, weil sie die Flucht verhindern sollten, sondern die Gitter waren offensichtlich dem Justizministerium auch wichtig, damit man sie von außen sieht, damit die Bevölkerung sieht, da sind Leute eingesperrt. Auch das ist eine sachfremde Entscheidung.
Als dann die Entscheidung für Rodalben gefallen war, kam es zur Realisierungsphase. Das ist der einzige Punkt, wo auch der Kollege Pörksen in einigen Punkten sagt, da muss man etwas verändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Realisierungsphase ist in manchen Teilen unprofessionell verlaufen. Alle Gespräche, die vonseiten des Landesjugendamts, des Sozialministeriums und des Justizministeriums mit dem Träger geführt wurden, wurden zwar in der einen oder anderen Art dokumentiert – viele dieser Gespräche –, aber von sehr unterschiedlichen Leuten, die das zum Teil dann möglicherweise in ihren eigenen Schrank gestellt haben, ohne dass der andere das mitbekommt. Das heißt, es hat keine ausreichende Dokumentation von Absprachen gegeben. Es hat keine Dokumentation von Anweisungen oder verbindlicheren Absprachen gegeben. Das hat am Ende dazu geführt, dass sich die Heimleitung darauf zurückziehen konnte, dass bestimmte Vorgaben, die gemacht wurden, als Tipps in der Frage der Sicherheit angesehen wurden. Das darf natürlich nicht passieren. Da muss mehr Verbindlichkeit hinein. Da muss mehr Dokumentation hinein.
Es hat auch eine mangelhafte Überprüfung von solchen Absprachen gegeben – das kommt noch hinzu –, also nicht dokumentiert und auch nicht richtig nachgeschaut, ob sie auch eingehalten werden. Einige Beispiele, was da passiert ist, sind durch die Presse gegangen. Es gab einen Messerblock, der zuerst einmal nicht verschwunden ist. Das klingt reißerisch. Aber es ist unglaublich ärgerlich an einer solchen Stelle.
Wir haben auch gesehen, dass die Vertreterinnen des Landesjugendamts zum Teil fassungslos vor diesem Phänomen gestanden und gesagt haben, er muss weg, und er ist nicht verschwunden. Er ist von der Heimleitung nicht weggenommen worden.
Solche Worst-case-Szenarien muss man mitbedenken. Man kann sich nicht darauf verlassen oder darf nicht denken, man gibt eine Anweisung, und dann wird die automatisch befolgt. Es gibt so viele Bereiche, wo dies nicht funktioniert und deshalb Controlling und Kontrollmechanismen eingebaut werden.
Es hat sich kein klares Bild für den Träger ergeben, oder – ich will es lieber anders ausdrücken – der Träger konnte sich darauf zurückziehen, die Heimleitung konnte sich darauf zurückziehen, dass es kein klares Bild von dem gegeben hat, was „die Mainzer“ gewollt haben. Das darf natürlich nicht passieren. Die Träger, die Heimleitungen müssen genau wissen, was die Vorgaben sind.
Zum Aufnahmeverfahren der Jugendlichen: Es hat einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen allen Verfahrensbeteiligten gegeben. Es muss geprüft werden, ob ein Jugendlicher geeignet ist. Die Jugendgerichtshilfe wusste gar nicht recht, was ihre Rolle ist. Das darf nicht passieren. Es hat diesen Brief, der schon mehrfach erwähnt worden ist, aus dem Justizministerium an das Heim in Rodalben gegeben.
Das Heim in Rodalben hatte die Aufnahme des Jugendlichen Ferid T. abgelehnt. Dann gab es einen Brief aus dem Justizministerium, in dem einige Dinge gestanden haben, die heute von Herrn Kollegen Pörksen so interpretiert werden, dass er sagt, das sei eine Klarstellung der Rechtslage gewesen.
Die Zeugenbefragung hat ergeben, dass es zumindest einige Zeugen gibt, die nach meiner Auffassung glaubhaft versichern, dass dieser Brief in der Einrichtung als Druck wahrgenommen wurde. In der Folge dieses Briefs ist dieser Jugendliche Ferid T. in Rodalben aufgenommen worden.
Es gibt eine Reihe von Verfahrensbeteiligten bei der Aufnahme solcher Jugendlicher. Das sind Gerichte, Staatsanwälte, der Träger usw. Das Justizministerium kommt hier aus gutem Grund nicht vor. Es hat sich an einer Stelle eingemischt, an der es sich auf keinen Fall einmischen darf, weil es fachlich dazu nicht in der Lage ist und die falsche Sicht der Dinge hat. Es ist deshalb auch im Konzept nicht vorgesehen, und es hat sich eingemischt. Es ist als Druck empfunden worden und hatte die fatale Folge, dass dieser Jugendliche aufgenommen worden ist.
Zum Heimalltag und zum Personal: Dazu ist schon einiges gesagt worden. Es geht nicht, dass eine junge Erzieherin direkt nach der Ausbildung allein in einen solchen Job geht. Das geht nicht. Das sagen uns alle Experten. Das sagen uns alle Praktiker. Das ist unmöglich.
Christina Knoll war nach dem Bild, das wir uns bestimmt alle machen konnten, eine begeisterte, kompetente und idealistische junge Frau, die helfen wollte. Sie hat sich das bestimmt auch selbst zugetraut.
Die Leiterin von Don Bosco Helenenberg, aber auch andere, die wir gehört haben, haben zu solchen Menschen gesagt, die brauchen wir. Natürlich brauchen wir die. Unsere Gesellschaft braucht solche Leute. Aber wir müssen sie auch schützen. Deshalb werden in anderen Einrichtungen, übrigens auch in der angeblichen Vorbildeinrichtung Stutensee, die Leute verbindlich für mehrere Monate in die Einarbeitung geschickt, und sie machen dann keinen Dienst allein, übrigens nicht nur nachts nicht, sondern auch tagsüber nicht. Sie machen nie allein Dienst, bevor sie sich nicht hineingefunden haben. Das ist grob vernachlässigt worden.
Es gab keine Begleitung, keine Qualifikation, keine Stützung durch die Heimleitung. Es gab möglicherweise – das will ich an dieser Stelle auch erwähnen – einen Gruppendruck, sich nicht so anzustellen. In dieser Situation geht Christina Knoll allein gelassen in diese Nacht vom 20. September. Sie hat keine Notrufeinrichtung gehabt: ein kleines banales technisches Detail, ein Handy. Sie hatte es nicht. Sie hatte ein Festtelefon im Büro.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in eine bedrohliche Situation und Sie bitten diejenigen, die Sie überfallen: Können Sie einmal einen Moment warten, ich muss ins Büro und telefonieren? – Das ist absurd.
Nun wieder zurück zu der Frage, ob sie noch leben könnte. Trotzdem sage ich Ihnen, ich weiß es nicht. Ich weiß es nun wirklich nicht. Ich finde es etwas kritisch, wenn man hier so tut als – – – Selbst wenn ich so tun würde aus all den Erkenntnissen, die wir gewonnen haben – ich könnte jetzt noch viel länger reden –, und würde sagen, dann würde sie noch leben – – – Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass es den Tätern schwerer gemacht worden wäre, wenn man die Dinge, von denen ich eben berichtet habe, berücksichtigt hätte.
Es ist mir sehr daran gelegen, dass aus dieser Diskussion nicht nur die Frage hervorgeht, Rücktrittsforderung ja oder nein, ob das gerechtfertigt ist, sondern wenn auch daraus hervorginge, was man in Zukunft besser machen kann, besser machen muss und das nicht durch andere Diskussionen überdeckt wird.
Noch eine Bemerkung dazu: Auch Christina Knoll hatte eine Doppelrolle. Sie hatte die Doppelrolle der pädagogischen Ansprechpartnerin – ich habe es vorhin schon gesagt –, der Schließerin wie in einer Justizvollzugsanstalt. Wenn Sie sich das einmal vorstellen, dann wissen Sie, dass dies nicht geht.
Neben den besagten Fehlern, die ich aufgezeigt habe, neben den Dingen, die im Bericht stehen, zum Teil auch in den Minderheitenvoten, zum Teil auch im Mehrheitsvotum, glaube ich, dass es in Zukunft bei Projekten vergleichbarer Art klare Entscheidungen für ein geschlossenes oder für ein offenes Konzept mit den entsprechenden Folgen braucht.
Ich sage Ihnen, ich bin für ein offenes Konzept. Das ist meine Überzeugung. Ich glaube, die Chancen eines offenen Konzepts sind die besseren, wenn ich mir das als Gesellschaft anschaue. Ich will einen Effekt erzielen. Ich will, dass diese Jugendlichen für die Gesellschaft wieder zurückgewonnen werden und nicht eine lange kriminelle Karriere machen.
Ich sage aber auch, wenn eine Mehrheit sich für ein geschlossenes Konzept entscheidet, dann tun Sie es bitte auch konsequent und denken Sie darüber nach, ob Sie ein geschlossenes Konzept nicht besser in der Untersuchungshaft selbst umsetzen könnten, indem die Untersuchungshaft pädagogisch umgebaut wird, statt solche Halbheiten zu probieren, die mit fatalen Folgen schiefgehen können.
Zum Zweiten bin ich dafür, dass – das ist nicht Landesangelegenheit, sondern Bundesangelegenheit; aber an dieser Stelle muss ich es sagen – im SGB VIII, das entsprechende Dinge regelt, die Verantwortlichkeit, die Ablaufverantwortlichkeit der Landesjugendämter insbesondere für die Mitarbeitersicherheit verankert wird, damit klar ist, dass die Landesjugendämter Sorge dafür tragen müssen, nicht direkt für die Mitarbeitersicherheit vor Ort, aber dafür, dass die Strukturen vor Ort in den Heimen funktionieren, diese Sicherheit gewährleistet ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig davon, mit welchen Mehrheiten oder Minderheiten dieser Bericht nun zustande gekommen ist, sage ich Ihnen, gerade an die Adresse der Landesregierung, der Koalitionsfraktionen, die Betreuung von Jugendlichen einer solchen Klientel – das betrifft nicht nur die UHaftvermeidung – wird in der Bevölkerung und politisch nicht mehr durchsetzbar sein, wenn Sie, wenn wir nicht alle aus diesen Vorfällen lernen, wenn wir nicht die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich anderthalb Jahre nach der schrecklichen Tat im Namen des ganzen Plenums der Familie von Christina Knoll noch einmal mein herzliches Beileid aussprechen.
Der Tod von Christina Knoll war Anlass zur Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Heimunterbringung statt Untersuchungshaft“. Ich kann mich in der Detailbewertung jedem Satz und jedem Wort der Ausführungen meines Kollegen Pörksen anschließen. Für meinen Teil darf ich den Hergang noch einmal referieren.
Der Abschlussbericht liegt Ihnen als Drucksache 14/4120 vor. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses die Tatsachenfeststellungen gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen getragen hat. Das ist nicht selbstverständlich. Das zeigt, dass diese Tatsachenfeststellungen nicht von parteipolitischer Linie bestimmt waren, sondern von solider Analyse.
Dem Einsetzungsbeschluss folgend beschäftigte sich der Untersuchungsausschuss mit zahlreichen Fragen wie etwa dem rechtlichen Rahmen der Unterbringung zur Vermeidung von Untersuchungshaft, mit der Umsetzung des Projekts „Heimerziehung statt Untersuchungshaft“, mit dem Aufnahmeverfahren, mit Fragen der Sicherheit und der Qualitätssicherung. Der Untersuchungsausschuss würdigte diese Ergebnisse und gab Empfehlungen ab.
Neue Erkenntnisse – ich werde gleich noch auf die Vorwürfe der CDU und die Hinweise von Herrn Kollegen Marz eingehen –, die über das hinausgehen, was die Landesregierung schon in den zuständigen Fachausschüssen und im Bericht der ministeriellen Arbeitsgruppe zusammengetragen hat, hat dieser Bericht nicht ergeben. Dieser Bericht, auf den sich drei Parteien festgelegt haben, hat nichts Neues ergeben.
Die Unterbringung in einem Heim und die Unterbringung in einer Jugendstrafanstalt unterscheiden sich selbstverständlich hinsichtlich ihres Konzepts und ihrer Zielrichtung, auch wenn beiden gemeinsam ist, dass sie auf derselben Voraussetzung fußen: Es muss Untersuchungshaft angeordnet werden können. Das heißt in der Praxis, es muss Fluchtgefahr vorliegen. Ziel von „Untersuchungshaft und Heimunterbringung“ ist die Sicherung des Erscheinens des Jugendlichen in der Hauptverhandlung sowie die pädagogische Einflussnahme in der Heimunterbringung.
Meine Damen und Herren, über die Unterbringung im Rahmen von U-Haft-Vermeidung auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes entscheidet ein Richter. Er entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung gegeben sind, und ordnet gegebenenfalls diese Unterbringung an. Er allein entscheidet über den Beginn und die Beendigung der Maßnahme.
Die Ausführung der einstweiligen Unterbringung hingegen richtet sich gemäß § 34 SGB VIII nach den für das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungen, wobei je nach Phase des Projekts „Heimunterbringung statt Untersuchungshaft“ verschiedene Stellen und Behörden beratend eingebunden werden. Aufgrund ihrer Sachkompetenz müssen sie auch eingebunden werden. Die Komplexität dieser Vorgänge erschwert den Aufbau einer lückenlosen Sicherheitskette für Jugendliche und Betreuer, wenn gleichzeitig pädagogische Arbeit geleistet werden soll. Bei der Umsetzung hat man sich an der baden-württembergischen Einrichtung Stutensee orientiert.
Festzuhalten ist, dass alle am Projekt „Heimunterbringung statt Untersuchungshaft“ Beteiligten mit großem fachlichen Engagement, mit hoher Sachkompetenz und mit großem Aufwand mitgewirkt haben. Das Projekt
wurde im Gegensatz zu allen anderen Wertungen in allen Stadien sorgfältig vorbereitet, erörtert und fachlich abgesichert, beispielsweise auf der Grundlage des Rahmenkonzepts, das sehr intensiv erarbeitet wurde. Auch die Trägerauswahl wurde nicht übers Knie gebrochen, wie den Eindruck zu erwecken versucht wird. Die Entscheidung stand auch nicht unter ungebührlichem Zeitdruck. Die Beratungen des Untersuchungsausschusses haben klar ergeben, dass diese Vorwürfe so nicht haltbar sind.
Das Sozialministerium und das ausführende Landesjugendamt waren gegenüber dem Einrichtungsträger bei Planung und Durchführung des Projekts aufgrund SGB VIII beratend tätig und haben bei Bedarf zusätzlich externen Sachverstand – etwa aus den Ministerien – herangezogen. Eine Dienst- oder Fachaufsicht oder eine Weisungsbefugnis gegenüber der Heimleitung oder dem Einrichtungsträger kommt dem Landesjugendamt nicht zu. Das gilt es klipp und klar festzuhalten, weil das entscheidend und zentral für die Beurteilung ist.
Eine vergleichbare Beratungsfunktion seitens des Ministeriums ist nicht verankert. Aber im Sinn dessen, was ich vorhin ausgeführt habe, dass Sachverstand hinzugezogen werden sollte, ist klar, dass man bei der Konstruktion einer solchen Maßnahme an der Grenze zwischen sozialpädagogischer und juristischer Kompetenz naturgemäß auch auf den Sachverstand des anderen Ministeriums zurückgreifen sollte.
Ich möchte noch das Schreiben des Ministeriums der Justiz an das Jugendheim Mühlkopf erwähnen, bei dem es um die Fluchtgefahr ging. Dieses Schreiben beinhaltete lediglich die Feststellung, dass Fluchtgefahr kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Jugendlichen im Heim darstellen könne und die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung gerade für fluchtgefährdete Jugendliche geschaffen worden sei. Das Schreiben hatte daher lediglich zum Ziel, die gesetzliche Grundlage des Konzepts zu verdeutlichen. Der Wortlaut des Schreibens war eindeutig und wurde auch vom Adressaten, dem Heimleiter des Jugendheims Mühlkopf – so die Ergebnisse der Beratungen des Untersuchungsausschusses –, richtig verstanden.
Meine Damen und Herren, die Arbeit des relativ zügig zum Abschluss gebrachten Untersuchungsausschusses ist jetzt abgeschlossen. Ich möchte mich dem Lob meines Kollegen Pörksen im Hinblick auf die Leitung dieses Ausschusses anschließen. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich befremdet war, dass der Vorsitzende über die Aufgabenstellung und die Intention des Gremiums in dem Moment eindeutig hinausgegangen ist, als er sich in einer Bewertung gegenüber der Presse nicht mehr auf den aufzuklärenden Sachverhalt konzentriert hat, sondern die Performance einzelner als Zeugen vom Ausschuss vernommener Fachleute als bewertungsrelevanten Fakt zugrunde gelegt hat. Ich habe nicht verstanden, wie es dazu kommen konnte.
Auch der Hinweis seitens der Opposition auf ungeklärte Kompetenzen oder gar Wirrwarr weist für mich eher auf die mangelnde Bereitschaft hin, unliebsame Ergebnisse nicht zur Kenntnis zu nehmen, als darauf, dass tatsäch
Meine Damen und Herren, ich kann nachvollziehen, dass man zum Zeitpunkt der Einrichtung des Ausschusses in der Betroffenheit über die Tat in einer ersten vielleicht übereilten Stellungnahme Verantwortlichkeiten sucht und auch zu finden glaubt, die dann zu vielleicht voreiligen Schlüssen und Forderungen führen. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass man nicht bereit ist, die Fakten für sich sprechen zu lassen und schlussendlich zu akzeptieren, dass man bei allen Dingen, die wir alle gern ungeschehen machen würden, und bei allen Fehlern, die einem solchen Projekt immer inne gewohnt haben und inne wohnen werden, nicht die Größe hat, zumindest klar zu machen, dass von der ursprünglichen Verantwortungszuweisung keine Rede mehr sein kann.
Meine Damen und Herren, wenn der Ausschuss eines klipp und klar ergeben hat, dann ist es die Tatsache, dass dieses Projekt in Trägerverantwortung unter Beachtung der gesetzlichen Gegebenheiten hätte laufen müssen.
Der Hinweis auf den Zeitdruck ist in meinen Augen hinfällig. Zumindest muss man sagen, dass er sich relativiert hat. Das gilt ebenfalls – so wie ich zuvor schon ausgeführt habe – für den angeblichen Druck aus dem Justizministerium, für den Druck bei der Auswahl des Trägers und für andere Details.
Meine Damen und Herren, für die nicht nachvollziehbare logische Aufschlüsselung darf ich einen kleinen Beleg anbieten. Das ist die Frage der Gitter. Das ist so einfach, dass das jeder nachvollziehen kann. Es gab mehrere Heime. Die Heimauswahl wurde immer weiter verdichtet. Dann hatten wir am Schluss noch Don Bosco Helenenberg und Mühlkopf, Rodalben. Wenn man der Entweichungssicherheit – ich darf daran erinnern, juristisch gesehen ist die Vorführung zur Hauptverhandlung das Ziel – einen gewissen Raum geben muss, ist es doch klar, welche Entscheidung man bei diesem Detail treffen muss, wenn man vor der Alternative des Panzerglases, über das keine Luft hineinkommt, oder des Gitters steht, das eine Luftzirkulation ermöglicht.