Protokoll der Sitzung vom 06.07.2005

Dieser Position ist nichts hinzuzufügen. Das halte ich genauso richtig wie die Kollegin von der SPD. Dass Frau Thelen das vielleicht nicht passt und Sie darauf abstellen und eine Gemeinsamkeit herstellen, das habe ich nicht zu verantworten.

Danke sehr.

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Marz das Wort.

(Pörksen, SPD: Das geht auch nicht! Er hat nichts dazu gesagt!)

Herr Kollege Dr. Schmitz, ich stelle zunächst einmal fest, dass Sie gar nichts zu dem gesagt haben, was ich ausgeführt habe. Das wäre allerdings nach der Geschäftsordnung die Funktion einer Kurzintervention.

In logischer Fortsetzung dieses Vorgangs wäre es jetzt angebracht, dass Frau Kollegin Thelen meine übrige Redezeit bekommt, um auf das zu erwidern, was Sie eben vorgetragen haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU – Dr. Schmitz, FDP: Ich weiß nicht, ob das möglich ist!)

Herr Kollege Marz, das zu beurteilen, obliegt allein dem Präsidium.

(Heiterkeit und Zurufe im Hause)

Ich erteile Frau Staatsministerin Dreyer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich nur noch einmal bestätigend hinzufügen, dass auch ich der Meinung bin, dass wir in Rheinland-Pfalz tatsächlich auf eine sehr gute und qualitativ hochwertige Pflegestruktur blicken dürfen und das ein Gesamtwerk von unseren ganzen Partnerinnen und Partnern im Land ist, inklusive der Politik. Ich glaube, wir können sehr froh über diese Situation sein.

(Beifall bei SPD und FDP)

Mit der Novellierung des Landespflegehilfengesetzes werden nun Strukturen in der Pflege weiterentwickelt und, wie ich finde, auch Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft gegeben. Deshalb bedanke ich mich auch bei den Koalitionsfraktionen von SPD und FDP, weil ich davon überzeugt bin, dass in diesem Entwurf, über den wir heute sprechen, einerseits die notwendigen Konsequenzen aus der Rechtsprechung gezogen werden, aber andererseits auch der Handlungsbedarf in der Pflege aufgegriffen wird.

Ich begrüße es dabei ganz besonders, dass vor allen Dingen auf den Bereich der häuslichen Pflege besonderer Wert gelegt wird. Es werden die Förderung flächendeckender Beratungsstrukturen, ergänzender niederschwelliger Angebote, aber auch die Einbeziehung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements aufgegriffen. Ich glaube, diejenigen, die sich intensiver mit der Pflege beschäftigen, wissen längst, dass die Pflege nur dann zukunftsfähig ist, wenn wir die Strukturen verändern, wenn wir es auch Ehrenamtlichen ermöglichen, Professionelle noch stärker zu unterstützen und so eine Gesamtpflegeinfrastruktur aus dem so genannten Pflegemix zwischen Professionellen, zwischen familiären Hilfen und dem Ehrenamt entwickelt wird. Ich glaube, dass wir da mit diesem Gesetz einen besonderen Akzent für die Zukunft setzen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte noch zwei Sätze zu den Planungskompetenzen sagen, die dieses Gesetz jetzt für Kommunen vorsieht. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt, um die Zukunft der Pflege sicherzustellen, dass nämlich eine Pflegestrukturplanung vorgenommen wird. Wir haben im Land aktive Kommunen, aber auch Kommunen, die sich dieser Aufgabe in der Vergangenheit noch nicht ausreichend angenommen haben. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass die Pflege regional organisiert wird und man gemeinsam mit allen in diesem Bereich Tätigen zusammensitzt und überprüft, was eigent

lich auf der örtlichen Ebene notwendig ist und welche Strukturen weiter ausgebaut werden müssen.

Herr Rüddel, heute ist auch in der Presseerklärung der CDU zu lesen, Sie zweifeln den dauerhaften Bestand der frei gemeinnützigen Träger vor allem durch die Anbindung der Förderung an ehrenamtliche Projekte an. Natürlich gibt es die Sorge, dass aufgrund der neuen Strukturen nicht alles bleibt, wie es ist. Aber diese Sorge ist doch nur ganz normal. Wenn man vor einer Veränderung steht, dann besteht auf der einen Seite immer eine Sorge. Auf der anderen Seite hat die Anhörung eindrücklich gezeigt, es ist auch ein Stück Herausforderung, das von den Diensten sehr gern angenommen wird.

Wenn Sie davon sprechen, dass es vor Ort eine Verunsicherung gibt, dann sage ich sehr deutlich, es sind absolut vereinzelte Dienste – das wissen Sie auch in der CDU –, die gegen dieses Konzept sind. Alle anderen sind mit großer überwältigender Mehrheit davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist und wir so die Zukunft bestehen können. Deshalb ist diese Kritik aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbar.

(Beifall bei SPD und FDP)

Zur BeKo-Stelle möchte ich natürlich noch etwas sagen, weil dies das Kernstück unserer Pflegeinfrastruktur in Rheinland-Pfalz ist. Wir sind sehr stolz darauf und wollen die BeKo-Stelle stärken. Die Annahme der CDUFraktion ist also auch an dieser Stelle aus meiner Sicht neben der Sache.

Sie fordern zum Ersten mehr Flexibilität, indem man die Zahl von 30.000 Einwohnern verändert oder einfach aufgibt. Sie wissen aber schon heute, dass die BeKoStellen und die Betreuungsbereiche schon heute außerordentlich flexibel sind, sie unterschiedlich groß sind, sie einem landesweiten Durchschnitt von ca. 30.000 Einwohnern entsprechen, aber ansonsten sehr stark auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Das heißt, Sie haben unterschiedliche Größen in den Bezirken. Sie werden ganz nach dem Bedarf strukturiert.

Wir haben insofern mit der Anhaltszahl die Garantie für die Zukunft, dass wir ausreichend BeKo-Stellen haben werden. Aber wir sind in dieser Sache an keiner Stelle auch nur in irgendeiner Weise unflexibel.

Ich möchte noch einen Satz zu den BeKo-Stellen sagen. Es gibt überhaupt keinen Zweifel aus meiner Sicht, was Frau Kollegin Thelen angesprochen hat, dass es in Zukunft genug Träger für BeKo-Stellen geben wird. Wir erhöhen im Grunde die Förderung. Der Landesgesetzgeber ist bereit, in der finanziellen Situation, in der wir heute stehen, zu sagen, wir sichern die BeKo-Stellen noch einmal ganz besonders ab. Wir finanzieren nämlich 80 % der Personalkosten wie in der Vergangenheit auch, aber wir finanzieren erheblich mehr von den Sachkosten. Das heißt, jeder Träger, der ein ernsthaftes Interesse an Beratung in diesem Bereich hat, kann sich überhaupt nicht mehr darauf zurückziehen, dass die 20 % Restkosten nicht zu tragen sind. Sie sind sehr gut finanziell ausgestattet. Ich glaube nicht, dass wir auch nur irgendwann das Problem haben könnten, dass es

nicht ausreichend Träger gibt, um die BeKo-Stellen zu garantieren.

(Beifall bei SPD und FDP)

Abschließend bleibt mir nur zu sagen, dass ich glaube, dass wir mit diesem Landesgesetz der demografischen Entwicklung tatsächlich einen neuen und guten Ansatz entgegensetzen. Wir brauchen natürlich in der Umsetzung auch alle Partnerinnen und Partner. Ich sage aber auch, in Rheinland-Pfalz ist man es gewöhnt, miteinander zu arbeiten. Ich bin sicher, dass wir auch in der Umsetzung des Gesetzes sehr kooperativ miteinander umgehen werden.

Im Übrigen habe ich den Kollegen Rösch so verstanden, dass auch die SPD-Fraktion nichts dagegen hat, nach einem Jahr oder nach eineinhalb Jahren auf die Entwicklung dieses Gesetzes zu schauen.

(Rösch, SPD: Richtig!)

Das ist auch selbstverständlich im Interesse der Landesregierung. Ich sage aber auch sehr deutlich, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt, ist es möglicherweise auch nicht ganz sinnvoll, schon Ende des Jahres eine Evaluation zu machen.

In diesem Sinn bedanke ich mich ganz herzlich bei allen, vor allem beim Parlament. Ich denke, auch in dieser Sache können wir bezogen auf die Pflege sagen, wir machen es einfach in Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Zur Kurzintervention erteile ich Herrn Dr. Rosenbauer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem Punkt Stellung nehmen. Sie haben ausgeführt, es wären weniger einzelne, die Bedenken vor Ort hätten.

(Mertes, SPD: In Frankenthal zum Beispiel!)

Es ist richtig, dass es in der Anhörung anders gesehen worden ist. Ich nehme auch an, dass die SPDAbgeordneten Briefe von ambulanten Hilfezentren und von BeKo-Stellen bekommen haben, und zwar nicht nur einen, sondern eine ganze Reihe Briefe. Dort wurden größte Bedenken geäußert und Gesprächsbedarf signalisiert. Dem sind wir nachgekommen. Ihre Einschätzung von diesen Gesprächen, die Sie von sich gegeben haben, kann ich in keiner Weise teilen. Die Bedenken sind nach wie vor vorhanden. Die Praktiker sagen durch die Bank, dieses Gesetz ist so kaum durchführbar. Wenn die Praktiker dies äußern, muss man zumindest einmal darüber nachdenken.

Sie haben zu Recht Frankenthal genannt. Das ist eines davon. Es ist in den Zeitungen nachzulesen.

(Pörksen, SPD: Geschürt!)

Nicht geschürt.

Ich weiß, dass es Gespräche mit dem Staatssekretär Dr. Auernheimer gegeben hat, in denen diese Bedenken ebenso geäußert worden sind. Man kann diese Bedenken nicht einfach so vom Tisch wischen, als wenn sie vom Tisch wären.

(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)

Die großen Zweifel sind nicht ausgeräumt worden.

Wie weit Ihre Bereitschaft ist, wollen wir einmal testen. Wir ändern unseren Entschließungsantrag dahin gehend ab, in dem wir bis Juni 2007 gehen können. Ich bin gespannt, ob Sie zustimmen oder ob das nur leere Blasen waren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind mit der Diskussion zu diesem Punkt am Ende. Wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4281 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4293 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) – Drucksache 14/4050 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4286 – unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung. Wer dem Antrag