Man muss sagen, was dahintersteckt. In der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass große Fraktionen drei, vier oder mehr Anzuhörende vorschlagen können, während die kleinen Fraktionen in diesem Fall einen einzigen vorschlagen konnten. Es ist klar, dass die Koalitionsfraktion mehr Zustimmung als eine kleine Oppositionsfraktion bekommt. Das sollte man nicht ständig wiederholen. Das ist unehrlich und nicht in Ordnung. Das wollte ich auf jeden Fall noch einmal sagen.
Ich möchte auf den Experten hinweisen, der von der FDP vorgeschlagen worden ist. Ich glaube, das ist Rechtsanwalt Wendt. Herr Hohn, Sie meinten, wir wollten den Lauschangriff völlig unmöglich machen. Wenn wir das gewollt hätten, dann hätten wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir ihn verboten hätten und gesagt hätten, das geht nicht. Das ist nicht der Fall.
Ich will darauf hinweisen, was er gesagt hat. Ich zitiere aus dem Protokoll, er sagt: „Es wurde vielfach vorgeschlagen, Vergewaltigung, Sexualdelikte oder Geiselnahme zusätzlich in den Straftatenkatalog aufzunehmen.“ – Er sagt weiter: „Wenn Sie hier aus dem Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit aufnehmen würden ‚oder einer erheblichen Gesundheitsgefahr’, dann hätten Sie all diese Delikte, die hier zusätzlich genannt wurden, mit dem Entwurf abgedeckt. Ich empfehle Ihnen daher, die präventive Wohnraumüberwachung auf dringende Gefahren insbesondere für Leib und Leben zu beschränken und den gesamten Straftatenkatalog wegzulassen.“ – Ich bitte Sie zu sehen, dass es anerkannt wurde, dass solche Dinge richtig sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Verlauf der Debatte habe ich geschaut, um was es geht. Es geht um § 29, um Artikel 1 zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Die Polizei kann personenbezogene Daten durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung oder aus Wohnungen der Betroffenen zur Abwehr einer dringen
den Gefahr usw. erheben. Beim Abgeordneten Hörter hatte ich den Eindruck, es geht schon um die Frage, ob wir abschießen dürfen oder nicht.
Meine Damen und Herren, vor dem Abschuss steht die Abwehr einer drohenden oder dringenden Gefahr. Wer den § 29 genau durchliest wird feststellen, natürlich habe ich dort die Rechtsmittel eine Gefahr abzuwehren, die möglicherweise in einen solchen Tatbestand mündet.
Ich will das nur zur Erklärung sagen. Es ärgert mich, wenn man eine sachbezogene Debatte hat, die durch viele Gemeinsamkeiten in den Beratungen geprägt ist, auf einmal in einer solchen Form vorfindet.
Meine Damen und Herren, was wollen wir gemeinsam? Gemeinsam wollen wir, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit leben können. Es gibt Instrumente dafür, dass sie das können. Es gibt gesetzliche und rechtsstaatliche Instrumente. Das ist allen im Haus ein Anliegen. Dazu gehört dieses Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, das wir zum ersten Mal ändern, nachdem es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gab, das uns am 3. März 2004 etwas umgetrieben hat. Ich kann mich gut erinnern. Ich war zu dieser Zeit in Berlin. Uns hat es gewundert, wie das damalige hohe Gericht die Frage des Kernbereichs und die Frage definiert hat, wie das technisch zu machen ist. Darum ging es. Das ist die Frage, wie ich den Kernbereich des menschlichen Lebens der privaten Lebensgestaltung schütze.
Meine Damen und Herren, ich habe das nicht weiter zu kritisieren. Das ist ein Verfassungsorgan. Wir haben es entsprechend hinzunehmen. Es war klar, dass wir in das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz dies einbauen wollen. Das war nicht unumstritten. Beim Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage Repression und nicht Prävention. Von daher gesehen gibt es durchaus unterschiedliche juristische Überlegungen zu sagen, nein, das können wir abwarten. Andere waren der Meinung, es ist zu erwarten, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Bundesverfassungsgericht diesen Spruch auch im Bereich der Prävention folgen wird. Daraus mündet die Initiative der Fraktionen, die Sie heute in drei Gesetzentwürfen bzw. Änderungsgesetzen vorliegen haben.
Es gibt zentrale Regelungen, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Gefahrenabwehrrecht. Ich habe es am Anfang zitiert. Ich denke, ich brauche es nicht wieder zu zitieren.
Die Ermächtigung zum zeitversetzten und zum LiveÜberwachen gehören dazu. Ich habe schon einmal ausgeführt, wie schwierig das ist. Wenn man so will, haben wir das an unserem eigenen Apparat erfahren. Das war damals in Mainz bei der Überwachung eines Mitbürgers ausländischer Herkunft, der immer noch in Verdacht steht, Terroristen angeworben zu haben. Es ist schwierig, das zu überwachen, wenn jemand eine andere Sprache und dann vielleicht noch ein Idiom spricht.
Ich denke, es ist richtig, dass wir da die Möglichkeit haben, durch Einsatz eines Richterbandes dann auch die rechtsstaatliche Komponente zu sichern, wie Sie, Herr Abgeordneter Pörksen, es gesagt haben. Ich denke, die begleitende gerichtliche Kontrolle der Maßnahme ist unumstritten.
Was hier heute streitig war, war eigentlich die Frage: Ist der Straftatenkatalog, den wir jetzt dazu haben – der ist ausgeweitet worden – ausreichend oder nicht ausreichend? – In all diesen rechtlichen Fragen wissen wir, dass es immer wieder neue Rechtsnormen gibt, weil das menschliche Leben nicht immer zu fassen ist im Endeffekt in den Normen, die man schon hat. Von daher gesehen denke ich, ist es richtig, es so zu machen, wie es jetzt die Mehrheit dieses Hauses vorgeschlagen hat.
Ich denke, hier gibt es eine Rechtsvereinheitlichung im Bereich der Prävention, und wir nehmen dazu das, was uns im Strafprozessrecht an der Erläuterung an die Hand gegeben wird, was schwere Straftaten sind. Das erleichtert uns etwas das Geschäft.
Meine Damen und Herren, was bei Ihnen, Frau Abgeordnete Grützmacher, natürlich heraus fällt, ist, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine sehr hohe Hürde an die Frage der Gefahr stellen, die vorliegen muss. Sie legen das sehr eng aus. Ich denke, die dringende Gefahr, die wir auch schon in unserem Gesetz formuliert haben, eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr und dann einer Lebensgefahr, ist meines Erachtens ausreichend. Es ist sowieso eine große Hürde. Es ist nicht so, dass man sehr leichtfertig mit dieser Frage umgeht. Ich denke, von daher gesehen ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP insgesamt eine positive Darstellung der jetzigen Möglichkeiten. Es gibt ganz eindeutig die Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ich denke, auch die polizeilichen Belange sind berücksichtigt.
Die Polizei und der Verfassungsschutz gehen meines Erachtens verantwortungsvoll mit der präventiven Wohnraumüberwachung um. Ich denke, wir brauchen die Notwendigkeit auch dieser Befugnis zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger – ich habe das vorgetragen –, aber auch zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter.
Ich will eine Bemerkung zum Schluss machen. Frau Abgeordnete Grützmacher, Sie animieren mich immer dazu, eine solche Bemerkung zu machen. Ich will noch eine Bemerkung zur Frage der Sicherheit und wie die Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit sehen machen. Dann zitiere ich noch einmal den Verfassungsrechtler Hassemer. Er hat ausgeführt: „Die Bürger sehen die Risiken nicht mehr im Staat, sondern sie sehen sie außerhalb bei Dritten, und sie sehen den Staat als möglichen Verbündeten bei der Bekämpfung dieser Risiken oder Beherrschung dieser Risiken. Damit gibt es Veränderungen in der öffentlichen Diskussion über die Rolle des Staates und die Freiheit. Freiheit wird nicht mehr gegen den Staat gerichtet, sondern vom Staat wird Freiheit eingefordert.“ – Ich denke, das ist der richtige Weg.
Erste Bemerkung: Herr Minister, wenn man Sie eben gehört hat, scheint sich das an Schwierigkeiten fortzusetzen, was Ihr Vorgänger schon hatte, nämlich bei der ganzen POG-Geschichte scheinen die Schwierigkeiten mehr auf der Seite Ihres Koalitionspartners zu liegen als anderswo.
Zweite Bemerkung zu dem Straftatenkatalog: Sie haben natürlich 1 zu 1 die repressiven Dinge in die präventiven übertragen. Sie haben keine Antwort darauf gefunden, was wir zur Verhinderung gemeingefährlicher Straftaten tun können, weil diese nicht in dem Straftatenkatalog enthalten sind.
Dann noch eine Bemerkung zu den Grünen zum Abschluss. Frau Grützmacher, Sie haben eben auf die Experten verwiesen. Ich will aus der Anhörung nur den einen Experten zitieren, was Ihren Entwurf angeht. Es sind zwei kurze Beschreibungen:
und disfunktional, faktische Abschaffung des präventiven Großen Lauschangriffs. – Das ist in der Tat das, was die Grünen wollten. Das können wir allesamt nicht mitmachen. Es passt auch nicht in das, was Sie sonst praktizieren. Wenn es nämlich um rechtsradikale Aufmärsche geht, geben Sie keine Ruhe, bis die Polizei Ihnen auch ermittlungsmäßig sagen kann, welche Konfektionsgröße und Schuhgröße die Entsprechenden haben.
Ich rufe zunächst den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes“ – Drucksache 14/3241 – in zweiter Beratung auf.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die
Ich rufe den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP „…tes Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes“ – Drucksache 14/3936 – auf. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4278 – ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Dann rufe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4288 – auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3936 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen – – –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich aufzustehen! –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.