Protokoll der Sitzung vom 06.07.2005

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Dann liegt noch ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Modernes Polizeirecht – Sicherheit im Rechtsstaat“ – Drucksache 14/3242 – vor. Da die Beschlussempfehlung die Ablehnung vorsieht, wird unmittelbar über den Antrag abgestimmt. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Einführung des Landesboden- schutzgesetzes und zur Änderung des Landes- abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3723 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/4274 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4279 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4280 –

Boden ist kostbar – Flächenverbrauch wirksam begrenzen – Schadstoffeinträge verhindern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/4311 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 20. Januar 2005 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 15. Februar 2005, in seiner 32. Sitzung am 10. März 2005, in seiner 33. Sitzung am 19. April 2005 und in seiner 35. Sitzung am 21. Juni 2005 beraten. Sie sehen, es handelt sich um einen sehr intensiv beratenen Gesetzentwurf.

Der Rechtsausschuss hat dann danach am 30. Juni 2005 ebenfalls diesen Gesetzentwurf beraten. Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen, so die Beschlussempfehlung.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich bitte um Wortmeldungen? – Ich erteile Herrn Kollegen Licht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesbodenschutzgesetz ist notwendig, da es ein Bundesgesetz gibt und wir aufgrund dieses Bundesgesetzes eini

ges an Ausführungsbestimmungen in ein Landesgesetz übertragen müssen. Es ist aber – ich sage dies schon direkt zu Beginn – nicht notwendig, über diese bundesgesetzlichen Regelungen hinaus zusätzlich neue Regelungen in Rheinland-Pfalz zu erlassen. Das ist einer der Gründe, warum wir das Gesetz heute ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen, meine Herren, das reicht nicht allein als Ablehnung. Das ist völlig klar. Das Landesbodenschutzgesetz beinhaltet Vorsorgeregelungen zur Entwicklung der naturgemäßen Bodenentwicklung. Es sind viele Dinge enthalten, die könnte man selbstverständlich auch so mittragen. Es ist nicht so, dass man in jedem einzelnen Punkt gegen diese Neuregelungen ist, sondern es geht darum, dass es im Fundament einige Dinge berührt, die – wie wir meinen – anders geregelt werden müssen oder gar nicht geregelt werden brauchen.

Beispielsweise die Sanierung von Böden hat zum Ausfluss, dass das Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz mit geregelt wird. Da gibt es durchaus Dinge, denen wir zustimmen können. Aber ich sage es noch einmal, das, was es an Regelungen gibt, die über den bundesgesetzlichen Rahmen hinrausgehen, halten wir für falsch.

Wir meinen – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden –, dass gerade diejenigen, die es betrifft, die nun einmal in der Bodenentwicklung täglich mitarbeiten und täglich betroffen sind – das sind die Landwirte; das sind vor allen Dingen diejenigen, die sich mit der Entwicklung des Bodens beschäftigen –, in dem Gesetz nicht in der Form Berücksichtigung gefunden haben, wie es ihnen eigentlich zusteht.

Meine Damen und Herren, Sie sind die Betroffenen. Ich muss es mit Ihnen entwickeln. Wir haben nun einmal eine Kulturlandschaft und keine Urlandschaft. Eine Kulturlandschaft heißt, dass man die Landschaft weiterentwickeln muss. Dazu sind in besonderer Weise die Landwirte mit einzubauen und stärker zu berücksichtigen. Das haben wir in unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, indem wir die gute fachliche Praxis der Land- und Fortwirtschaft in die Fachgesetzgebung mit einfließen lassen wollen, was grundsätzlich den Zielen des Bodenschutzes dient. Wir wollen dies aufgenommen wissen.

Wir sagen auch, dass sie zumindest die Praxis der bäuerlichen Landwirtschaft kennen müssen. Das wollen wir in § 7, in dem das geregelt wird, was vielleicht in Zukunft von Sachverständigen zu regeln ist, festgeschrieben haben. Ich denke, es ist notwendig, darauf hinzuweisen.

Meine Damen und Herren, wir sagen Nein beispielsweise zum Bodeninformationssystem, und zwar so, wie es hier niedergeschrieben ist. Es ist uns viel zu weitgehend.

Meine Damen und Herren, zwei Landesämter sollen damit betraut werden. Wenn ich Ihnen einmal vortrage, was neben den datenbezogenen elf Punkten, die allein im Gesetz erwähnt sind, insgesamt vorgesehen ist, so sind es deren sechs: Bodenschutzkataster, Bodenzustand, Fachinformationssystem Boden, Bodenbelas

tungsgebiete, Bodenschutzgebiete, Bodendauerbeobachtungsflächen.

Meine Damen und Herren, die oberste Bodenschutzbehörde kann das Bodeninformationssystem um weitere Fachmodule ergänzen.

Meine Damen und Herren, dies unterschreibe ich mit dem Satz in Abwandlung von Montesquieu, indem ich sage, wenn es nicht notwendig ist, über bundesgesetzliche Regelungen hinauszugehen, dann ist es notwendig, es auch nicht zu regeln.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Kollegen Stretz das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden die im Bundesbodenschutzgesetz von 1998 den Ländern überlassenen – Herr Kollege – Regelungsbereiche in einem eigenen Landesbodenschutzgesetz verankert, und zum anderen wird das bisherige Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz auf ein reines Landesabfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der Ihnen in der Drucksache 14/4280 vorliegt, werden die durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz des Bundes entstandenen Änderungen in das entsprechende Landesgesetz überführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, statt Ausführungen aus der ersten Lesung und der Ausschussberatung zu wiederholen, im Wesentlichen auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion – Drucksache 14/4279 – eingehen.

Herr Kollege Licht, Sie haben ausgeführt, Sie wollen, dass die gute fachliche Praxis der Land- und Forstwirtschaft im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird. Sie wissen, dass in § 17 des Bundesbodenschutzgesetzes dies genau der Fall ist, dass sehr ausführlich darauf hingewiesen ist und logischerweise diese dort festgeschriebenen Grundsätze zu beachten sind. Eine Wiederholung im Landesgesetz halten wir deshalb für nicht erforderlich, und – wie man bei uns sagt – es wäre doppelt gemoppelt. Das muss nicht sein.

Herr Kollege, zu bezweifeln, dass Sachverständige und Untersuchungsstellen über einen ausreichenden Informationsstand verfügen müssen, ist den Betroffenen gegenüber fast ein bisschen unfair. Es ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese Untersuchungsstellen und die Sachverständigen über diesen Informationsstand verfügen.

Aber Kern Ihres Änderungsantrags ist die Streichung von § 9, weil Sie damit dem Bodeninformationssystem

die rechtliche Basis entziehen wollen. Da kann ich nur sagen: Nicht mit uns!

(Beifall der Abg. Frau Mangold-Wegner, SPD)

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben immer noch nicht kapiert, dass das Bodeninformationssystem, auch wenn Sie jetzt Passagen aus § 9 vorgelesen haben, lediglich die im Land bereits vorhandenen Daten und Informationen vieler einzelner Stellen bündelt, zusammenfasst und quasi als Serviceeinrichtung den Kommunen zur Arbeit, aber auch den Bürgern zur Information zur Verfügung stellt.

(Beifall bei der SPD)

Was das Landesabfallwirtschaftsgesetz angeht, zu dem Sie nichts gesagt haben, das Sie aber natürlich auch ablehnen, wie Ihre Eingangsbemerkung vermuten lässt: Sie stellen wieder einmal alles auf den Kopf.

Wir wollen, dass die Kosten der Entsorgung von rechtswidrig abgelagerten Abfällen in die Abfallentsorgungsgebühren einbezogen werden. Wir wollen das. Die Kommunen wollen das auch. Sie wollen es anscheinend nicht, weil Sie diese Passage streichen wollen.

Wir wollen, dass es eine klare Regelung gibt, was man mit wilden Müllablagerungen macht, wer diese einzusammeln hat und wie die Verwertung geschieht. Das haben wir in diesem Gesetz geregelt. Die Kommunen sind froh. Die Kommunen haben auf eine entsprechende Regelung gedrängt. Sie wollen das angeblich oder anscheinend nicht; denn auch das wollen Sie streichen.

Wir werden Ihren Änderungsantrag ablehnen.

Noch einen Hinweis zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das, was dort als Forderung erhoben wurde, halten wir für nicht notwendig. Wir alle wissen, immer dann, wenn Zahlen im Spiel sind, wo man eine Festlegung trifft, dass man in Schwierigkeiten kommt, wenn man zu irgendeinem Zeitpunkt genau diese dort angegebene Zahl nicht erreicht.

Im Übrigen haben wir, was den dritten Spielstrich angeht, in § 4 des Gesetzes eine ausführliche Regelung getroffen,

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die sogar noch über das hinausgeht, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag fordern. In diesem § 4 ist zum Beispiel darauf hingewiesen, dass darauf geachtet werden soll, dass man dann, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, als neuen Boden zu belasten, quasi Bodenrecycling vorzunehmen hat. Das ist dort bereits geregelt. Deshalb halten wir es für entbehrlich, einen solchen Entschließungsantrag zu verabschieden.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bodenschutzgesetz ist für Rheinland-Pfalz natürlich wichtig; denn wir haben Probleme mit unserem Boden. Es ist nicht so, dass dieses Gesetz gemacht wird, weil wir sagen, wir wollen neue Gesetze haben. Erst einmal haben wir laut Bundesgesetz die Verpflichtung, dieses Gesetz umzusetzen. Aber wir wissen auch, dass in den letzten Jahren mit dem Boden nicht sehr schonend umgegangen worden ist, sondern dass wir überall in Rheinland-Pfalz, genauso wie in anderen Bundesländern auch, Altlasten haben.