Protokoll der Sitzung vom 06.07.2005

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren ist in Rheinland-Pfalz bereits eine grundlegende Neuordnung des Meldewesens erfolgt. Im Zuge dieser Neuordnung ist es zu zahlreichen Erleichterungen für unsere Bürgerinnen und Bürger gekommen. So ist beispielsweise für eine meldepflichtige Person die Abmeldeverpflichtung für den Fall eines Umzugs innerhalb von RheinlandPfalz gänzlich entfallen. Die für die bisherige Wohnung zuständige Meldebehörde wird bei der Anmeldung durch die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde unterrichtet.

Diese Regelung soll mit den geplanten Änderungen in Zukunft auch im Fall eines Zuzugs aus einem anderen Bundesland und der Begründung eines Wohnsitzes im Inland außerhalb von Rheinland-Pfalz gelten. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger stellt dies eine wesentliche Vereinfachung und Zeitersparnis dar.

Meine Damen und Herren, die bisherigen Änderungen des rheinland-pfälzischen Meldewesens in den letzten Jahren wurden stets von einer breiten Mehrheit des rheinland-pfälzischen Parlaments getragen. Das merken wir auch heute wieder. Angesichts der Beschlussempfehlung des federführenden Innenausschusses erhoffe ich mir dies auch von der heutigen Abstimmung. Unsere Fraktion wird in jedem Fall dem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Hohn.

Ich möchte Besucher im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Härtlingen. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Grützmacher.

Meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen, dass es zu einer grundlegenden Neuordnung des Meldewesens kommt. Von einigen Vorrednern wurde bereits dargestellt, warum das notwendig ist. Durch die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien war es notwendig, neue Rahmenbedingungen zu schaffen, und zwar auch für die datenschutzrechtliche Nutzung.

Zum anderen müssen wir auf Landesebene reagieren, weil es das Melderechtsrahmengesetz auf der Bundesebene gibt. Das Änderungsgesetz zum Melderechtsrahmengesetz ist im April 2003 in Kraft getreten. Insofern ist es notwendig, dass wir diesen Rahmen auf der Landesebene ausfüllen.

Ich möchte noch eine Nebenbemerkung machen, weshalb ich besonders einen Punkt an diesem Gesetz gut finde. Erfreulicherweise hat man diese grundlegende Änderung des Meldegesetzes zum Anlass genommen, um den Gesetzentwurf in einer geschlechtsgerechten Sprache zu führen. Das ist sehr lobenswert.

(Beifall des Abg. Pörksen, SPD)

Man soll auch etwas anerkennen, wenn es richtig ist.

Meine Damen und Herren, ein gut funktionierendes und qualitativ gut geführtes Melderegister ist für die Kommunen als Serviceeinrichtung wichtig. Dadurch konnten unnötige Meldepflichten abgeschafft werden. Die Einzelheiten wurden dargestellt. Es ist insgesamt sowohl für die Meldepflichtigen, die Bürgerinnen und Bürger, als auch die Meldebehörden, die Kommunen, zu leichteren und vereinfachten Verfahren gekommen.

Eine Sache möchte ich noch ausführen. Diese ist gerade angesprochen worden. Es ist auch wichtig, dass die Qualität der Melderegister im Hinblick auf den geplanten Methodenwechsel bei der Volkszählung gesichert wird. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an die ziemlich heftige Diskussion und die vielen Aktivitäten und Aktionen, die wir damals Mitte der Achtzigerjahre durchgeführt haben.

Wir begrüßen es deswegen außerordentlich, dass durch diesen Methodenwechsel die benötigten Daten zukünftig nicht mehr von den Betroffenen selbst erhoben, sondern von den Melderegistern und den öffentlichen Stellen genutzt werden. Ich glaube, dafür brauchen wir ein gut geführtes Melderegister. Das wird hiermit dargestellt.

Ich will nicht verhehlen, dass wir immer noch das datenschutzrechtliche Problem haben, dass die Melderegisterauskünfte an die politischen Parteien zu Wahlwer

bungszwecken nur nicht gegeben werden dürfen, wenn ein Widerspruch vorliegt.

Meine Damen und Herren, die Möglichkeit des Widerspruchs ist den Bürgerinnen und Bürgern meistens nicht bekannt. Eine öffentliche Bekanntmachung reicht nicht, damit alle wissen, worum es geht. Darum kann man nicht einfach davon ausgehen, dass alle, die sich nicht melden, mit der Weitergabe ihrer Daten zufrieden sind.

Ich habe schon dargestellt, dass wir in vielen Fällen auch sehr positive Dinge bei dieser Neuordnung des Meldewesens sehen. Darum werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Staatsminister Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Anpassung des Meldegesetzes an das Bundesmelderechtsrahmengesetz. Als ich Staatssekretär wurde, und die Situation mit dem DIZ hatte, war die Frage: Wie geht es weiter mit dem Meldewesen in Rheinland-Pfalz? – Sie kennen die Bezeichnung „EWOIS“, das die Landesregierung 1977/1978 eingeführt hat, damals eine der ersten und auch eine derjenigen, die ein zentrales elektronisches System hatten. Ich habe mich immer gefragt: Wie sieht es denn mit dem Mehrwert aus, der am Ende stehen muss? – Karl Marx hat den Begriff des Mehrwerts geprägt. Diesen Mehrwert sehen wir zum ersten Mal, nachdem wir das DIZ in das LDI, ich denke, relativ erfolgreich, umgewandelt haben. Wenn Sie E-Government lesen, dann sagen viele: Was ist denn das? Das ist die elektronische Verwaltung, nichts anderes.

Dann muss man feststellen, durch dieses Gesetz und durch die Vorarbeiten, die wir in Rheinland-Pfalz haben – Herr Kollege Schnabel hat darauf hingewiesen –, ein zentrales System, ein indikatives System – es gibt nur ein Bundesland, das das hat, nämlich Rheinland-Pfalz mit all den Vorteilen –, gibt es nunmehr elektronische Melderegisterauskünfte, eine elektronische Rückmeldung und eine elektronische Anmeldung. Was wollen wir mehr? Also einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren selbst, dass die Verwaltung weniger wird, die Bürokratie wird weniger, es wird sehr viel einfacher, also eine wunderbare Sache. Da der Datenschutz auch noch zugestimmt hat – ich bedanke mich, dass alle zustimmen – bin ich sehr froh.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch Karl Marx!)

Habe ich nicht gefragt.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/4275 – ab. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4013 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiter- entwicklung der pflegerischen Angebots- struktur (LPflegeASG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4050 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozial- politischen Ausschusses – Drucksache 14/4276 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4281 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4293 –

Überprüfung der Wirksamkeit des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/4286 –

Zunächst erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Rüddel, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur liegt ein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP zugrunde.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in drei Entscheidungen grundsätzlich allen ambulanten Pflegediensten mit Versorgungsvertrag einen Anspruch auf Investitionskostenförderung zuerkannt. Hieraus ergab sich aufgrund enger finanzieller Rahmenbedingungen die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

Ziel des neuen Gesetzes ist die Gleichbehandlung aller ambulanten Pflegedienste. Die bisher im Rahmen der Investitionskostenförderung im ambulanten Bereich seitens der Kommunen und des Landes eingesetzten Mittel sollen künftig insbesondere für eine Förderung niederschwelliger komplementärer Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege zur Verfügung gestellt werden. Hierbei setzt das Gesetz auch auf den Auf- und Ausbau bürgerschaftlichen Engagements.

Darüber hinaus sollen die Landesmittel auch in den Ausbau der Beratungs- und Koordinierungsstellen mit einem Aufgabenschwerpunkt der Gewinnung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements investiert werden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine Anhörung durchgeführt und mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU die Annahme des Gesetzes empfohlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Rösch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, das bisherige Landesgesetz für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen, mit dem unser Land im Jahr 1995 als erstes Bundesland seiner Verpflichtung nachkam, hat sich bewährt. So ist die Zahl der Pflegedienste von 189 auf 413 und der Beratungs- und Koordinierungsstellen von 0 auf 135 gestiegen. Diese Fakten bei der teilstationären und stationären Pflege sind beeindruckend. 34.000 Plätze garantieren in unserem Land eine flächendeckende Versorgung.

Diese positive Entwicklung war Land und Kommunen im Zeitraum von 1995 bis 2005 knapp 190 Millionen Euro wert. Zudem fördert das Land zusätzlich die Beratungs- und Koordinierungsstellen mit rund 36 Millionen Euro.

(Beifall bei der SPD)