Herr Justizminister Bamberger, Sie haben nach dem Gerichtsurteil den Medien erklärt – ich zitiere –: „Dass man juristische Dinge so und so bewerten kann, das war schon immer so und wird auch in Zukunft so bleiben.“
Ja, man kann juristische Dinge so und so bewerten, aber darum geht es hier nicht. Es geht auch nicht um Ihr durchsichtiges Bemühen, vom eigenen Versagen abzulenken, indem Sie auf angeblich unterschiedliche Auffassungen der Gerichte hinweisen. Herr Bamberger, es geht um das, was Sie alleine getan haben.
(Zuruf von der CDU: Ja! – Hartloff, SPD: Aber da kommt es auf unterschied- liche Auffassungen nicht an?)
Der Ministerpräsident versucht, Sie als Opfer unglücklicher Umstände hinzustellen, aber wir wissen alle, so war es nicht. Sie haben das Ganze nicht passiv begleitet, Sie waren aktiv am Geschehen. Sie haben einen Richterposten unfair besetzt. Sie haben das nicht rechtmäßige Auswahlverfahren und den Besetzungsvorschlag höchstpersönlich verantwortet. Sie haben sich auch über den Beschluss des Präsidialrates, Herrn Bartz nicht zu nehmen, hinweggesetzt. Ihre Staatssekretärin soll sogar mit Richtern des Besetzungsverfahrens gesprochen haben.
Sie haben die Postenvergabe im Hauruckverfahren durchgepeitscht. Sie haben in einer Blitzernennung vorschnell Bartz die Urkunde übergeben, obwohl die Rechtsprechung bereits seit 2005 vorsieht, dass zuvor – das wiederhole ich – Verfassungsbeschwerden abgewartet werden müssen.
Sie haben Grundrechte des Mitbewerbers Graefen verletzt, und Sie haben den Rechtsschutz bewusst vereitelt. Das sind nicht meine Worte, das sind Richterworte.
Die CDU-Fraktion wirft Ihnen vor, Sie haben wissentlich versucht, dem unterlegenen Bewerber den Rechtsschutz abzuschneiden, indem Sie Fakten schafften. Sie haben im Amt des Justizministers und des Verfassungsministers versagt. Sie haben Ihre damalige Entscheidung eben nicht in Einklang mit der geltenden Rechtsprechung getroffen.
Das ist juristischer Unfug, das wissen Sie, und es trifft objektiv nicht zu. Sie haben einem Mitbewerber durch die Blitzernennung eines Konkurrenten die Absicht vereitelt, verfassungsrechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen.
Wollen Sie wirklich noch allen Ernstes behaupten, Ihr Vorgehen stehe im Einklang mit der damals schon geltenden Rechtsprechung? Herr Justizminister, ich halte es auch für bedenklich, wenn Sie im Kontext Ihrer Ausführungen zu diesem Thema von dem Bundesverwal
(Beifall der CDU – Frau Thelen, CDU: Richtig! – Hartloff, SPD: Was haben Sie denn zum Landes- verfassungsgericht gesagt?)
Herr Bamberger, über Sie hat das höchste deutsche Fachgericht geurteilt, kein anderes Gericht. Wo kommen wir denn hin, wenn ein deutscher Justizminister so wenig Achtung vor der höchstrichterlichen Instanz entwickelt?
Herr Justizminister, Sie haben in den Medien erzählt – ich zitiere –: Ich habe nie an Rücktritt gedacht. – Das heißt doch, Sie haben sich doch auch niemals gefragt: Habe ich einen Fehler gemacht? Muss ich mich diesem Fehler stellen? –
Es ist schon schlimm genug, dass ein Justizminister von einem Gericht derart in die Schranken gewiesen wird, dass es sich dieses Gericht in Leipzig sogar erlaubt, eine Begründung von zweieinhalb Stunden abzuliefern. Aber es ist noch viel schlimmer. Herr Bamberger, dass Sie das einfach abtun und nicht einmal im Ansatz bereit sind, Ihr Handeln infrage zu stellen, geschweige denn, dafür Verantwortung zu übernehmen, ist unvorstellbar.
Wir, die CDU, sagen es deshalb umso deutlicher: Ein Justizminister, der das Recht missachtet, ist als Justizminister nicht mehr tragbar.
Damit das Ansehen der Justiz nicht leidet, damit in der Justiz wieder ernsthaft der Respekt einkehrt, fordern wir Sie heute auf: Treten Sie zurück! –
Meine Damen und Herren, als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Klasse 10 b aus dem PaulSchneider-Gymnasium in Meisenheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Baldauf hat den Rücktritt des Justizministers gefordert. Die CDU- und die FDP-Fraktion haben dazu einen Misstrauensantrag eingebracht. Seitens der SPD-Fraktion weise ich diesen Antrag zurück. Wir werden ihm nicht zustimmen, wir werden ihn ablehnen. Ich werde Ihnen einige Gründe dazu nennen.
Entgegen der Ausführung des Kollegen Baldauf liegt kein Grund für einen Rücktritt vor, meine Damen und Herren.
Aber lassen Sie mich doch ganz kurz auf den Antrag eingehen, weil aus den Worten des Kollegen Baldauf sozusagen der Verfassungsbruch links und rechts aus den Mundwinkeln kam und runterlief – „jede Sentenz ein Verfassungsbruch“.
Eingereicht haben die Kollegen von FDP und CDU diesen Antrag. Er war unterschrieben nach dem, was ich hier lese, mit „36 weiterer Abgeordneter“. Dann gibt es ein weiteres Schreiben vom Kollegen Bracht. Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen, trägt es neben den Unterschriften der FDP 32 Unterschriften der CDU-Abgeordneten. Fehlerinterpretation: Es waren zwar alle dafür, es konnten aber nicht alle unterschreiben, aber alle Unterschriften haben wir vorgelegt. Das ist ein seltsamer Vorgang, wenn man über Verfassungsbruch spricht, Herr Kollege Baldauf. Da werden wir noch einmal nacharbeiten müssen.
Das sind die Kollegen, die triefend von Verfassungsbruch sprechen. Eine Vorstellung in einer Operette ist besser als das, was Sie gemacht haben.
Herr Kollege Schmitz spricht schon von Helau. Ja, wir reden hier heute am 11.11. Ich werde Ihnen das Motto des Mainzer Faschings auch noch nennen können.
Es geht um die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberlandesgerichts Koblenz. Da haben sich zwei hervorragende Juristen beworben, Herr Graefen und Herr Bartz. Die Namen sind in der Öffentlichkeit genannt. Der Letztgenannte hat im Übrigen dieses Amt dreieinhalb Jahre ausgefüllt, ohne dass ich irgendetwas gehört hätte, dass er das nicht gut gemacht hätte.
Meine Damen und Herren, es ist die Besetzung einer Spitzenposition in der rheinland-pfälzischen Justiz mit sehr hoher Verantwortung.
Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts, weil ich nicht aus den Akten des Richterwahlausschusses zitieren kann und will – – – Ich bin Mitglied, aber die Sitzungen sind vertraulich, auch wenn man darüber viel in den Zeitungen liest.
Aus den Akten des Verwaltungsgerichts, aus dem Urteil weiß ich, dass beide Bewerber mit „hervorragend für das Amt geeignet“ beurteilt worden sind.
Meine Damen und Herren, insoweit war es eine sehr schwierige Entscheidung. Da sage ich überhaupt nichts anderes, als ich vor dreieinhalb Jahren hier in der Debatte auch gesagt habe. Es war eine Entscheidung, die im Richterwahlausschuss kontrovers war, durchaus auch bei dem Präsidialrat, und bei der sicher bei den Einschätzungen – wie es heute in der Presse kommentiert ist – ein Stück eine Rolle gespielt hat, ob man ein solches Amt besetzen kann, wie es dann mit dem Richter Bartz, dem Präsidenten des Landessozialgerichts besetzt wurde, also einem Richter, der nicht in der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit seine Karriere gemacht hat. Oder ist vorgegeben, dass es immer einer aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit sein muss? – Also es spielt auch so etwas eine Rolle, wie in Justizkreisen die Frage der Beurteilung, welcher Kandidat der geeignetste für dieses Amt ist, gesehen wird.