Ich will durchaus zu dem rekurrieren, was das Bundesverwaltungsgericht gesagt hat. Die Entscheidung liegt uns in den Gründen noch nicht vor. Sie wurde mündlich begründet. Es gibt eine kurze Presseerklärung dazu.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt wohl auch, dass persönliche Einschätzungen des Justizministers, der elfeinhalb Jahre selbst Präsident des Oberlandesgerichts gewesen ist, der sehr wohl weiß, über welche Personen er spricht, welche Personen er zu beurteilen hat, keine Rolle spielen dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich jemandem aus der Wirtschaft oder aus der Industrie sage, dass derjenige, der Verantwortung trägt, nicht einen persönlichen Eindruck, wer geeigneter für das Amt ist, einfließen
Über solche Fragen unterhalten wir uns hier. Das sind die Kernfragen, die dem bei zwei qualifizierten Bewerbern zugrunde liegen.
Als die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingegangen ist, hat bei uns Herr Kollege Clemens Hoch gerade ein Gespräch mit namhaften Richterinnen und Richtern geführt, die gewiss nicht in der Gefahr stehen, ein SPD-Parteibuch zu haben,
Die haben sich über die Entscheidung sehr erstaunt gezeigt und waren durchaus am Zweifeln, welche Konsequenzen das in Zukunft für die Besetzung von Stellen haben wird,
weil eine Änderung der Rechtsprechung erfolgt ist und das Bundesverwaltungsgericht schreibt, dass sie es sofort anwenden.
Zur Frage des sogenannten Rechtsbruchs. Es ist anders beurteilt worden. Es gibt Konkurrentenklagen. In anderen Ländern im Übrigen viel mehr als in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein hat gerade ein Verwaltungsgericht eine Besetzungsentscheidung des dortigen Justizministers mit klaren Gründen verworfen. Eine Entscheidung von Anfang November. Ich habe sie dabei.
Ich habe nicht gehört, dass die dortige CDU- und FDPRegierung den Rücktritt des Justizministers oder sonstige Konsequenzen gefordert hat. Ich könnte Ihnen Legionen von Entscheidungen nennen, Konkurrentenentscheidungen,
in denen das Verfassungsgericht eine andere Auffassung gehabt und Entscheidungen von Regierungen verworfen hat.
Rücktritte deshalb? – Auch die Verantwortung beispielsweise der damaligen Landesregierung für Mülheim-Kärlich, die Baugenehmigung, die erteilt worden ist, was alles von Gerichten einkassiert worden ist – kein
Ihnen ist noch nie widerfahren, dass sich derjenige freut, der einen Rechtsstreit gewinnt, und derjenige sich ein wenig ärgert, der ihn verliert. Das ist ein normaler Vorgang.
Herr Kollege Baldauf hat es vorhin aufgeführt, Herr Kollege Mertin hat es in einer Presseerklärung aufgeführt, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Jahr 2003 eigentlich so erkennbar war. Ich will aber kurz darauf hinweisen: Es war vielleicht ankündigend, dass möglicherweise das Bundesverwaltungsgericht seine ständige Rechtsprechung ändert, aber sie haben damals in einem Fall entschieden, bei dem nicht beachtet worden ist, dass eine einstweilige Verfügung ergangen war. In dem vorliegenden Fall waren zweimal einstweilige Verfügungen abgeschlossen und abgelehnt worden. Der Erlass ist abgelehnt worden.
Das ist etwas anderes als das, was Sie gleichsetzen, meine Damen und Herren. Da muss schon Genauigkeit sein.
Ich weiß, damals – ich muss gerade ein wenig in den Unterlagen blättern – hat einer der Journalisten Herrn Professor Laubinger, einer, der im Beamtenrecht bewandert ist – Hans-Werner Laubinger, früher Lehrstuhlinhaber in Mainz, vorher in Mannheim –, interviewt. Es war Herr Lachmann, der das in der „Allgemeinen Zeitung“ vom 13. Oktober 2007 gemacht hat.
Herr Laubinger hatte eine Einschätzung dazu, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht so aussehen würde, wie es jetzt aussieht. Er hat im Übrigen auch gesagt, das Verhalten des Justizministers war rechtmäßig. Er hat darüber gesprochen, dass es vielleicht nicht
glücklich war, das in der Kürze der Zeit zu machen, auch wenn es der damaligen Rechtslage und Rechtseinschätzung entsprach.
Meine Damen und Herren, was hätte sich innerhalb von 14 Tagen nach der Rechtslage so weltbewegend geändert?
Herr Baldauf kann sich nicht genug darin ergehen, dass er sagt, dass der Bewerber, Herr Bartz, SPD-Nähe hätte oder man ihm diese nachsagt. Wenn man sie ihm lang genug nachsagt, ist das schon zu rügen, wie es in anderen Fällen auch geschieht: „Der ist bei der SPD“. Dass zufälligerweise die ganzen Kollegen von der CDU für den Kandidaten waren, der bei der CDU ist – so habe ich es zumindest in der Zeitung gelesen –, ist etwas, was natürlich nicht zu hinterfragen ist, was selbstverständlich ist, obwohl die Leistungen immer wesentlich besser sind. Das nenne ich zweierlei Maß.
Ich hätte diese Argumente gar nicht gedreht und gewendet, wenn Herr Baldauf nicht laufend mit diesen Fragen kommt, weil – dazu stehe ich – die Frage eines Parteibuchs kein Kriterium bei der Besetzung einer solchen Stelle sein darf und auch nicht ist.
Und wenn Sie da so lachen, wissen Sie was, ich will Ihnen einmal etwas erzählen. Ich hätte es nicht gemacht, – – –