Eins möchte ich aber vorausschicken. Es ist richtig, dass es uns diesmal nicht gelungen ist, über alle Bereiche
Einvernehmen herzustellen. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir in der Kommission vielfach sachgerechte Antworten und Positionen formuliert haben, die in einer Vielzahl von Fällen – so hoffe ich – dazu führen werden, dass Organisationsstrukturen verbessert, Konzepte überprüft sowie Verfahren gestrafft und effizienter gestaltet werden können.
Vor allem zwei Punkte aber – aus Sicht der Opposition waren es gravierende Punkte – blieben im Streit.
Der erste betrifft die Frage, wie Überschüsse nach der Landeshaushaltsordnung künftig klarer definiert werden können. Was erst einmal harmlos klingt, kann zu einem richtigen Problem werden, auch für das Budgetrecht dieses Hauses.
Es geht um die Frage der Wirtschaftlichkeit, ob sie gewahrt ist, wenn Überschüsse – statt sie zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden – in eine Art Spardose gesteckt werden. Die Spardose heißt Konjunkturausgleichsrücklage, klingt also nach Vorsorge. Aber – in der Kommission haben wir uns das gefragt – ist die beste und wirtschaftlichste Vorsorge nicht erst einmal die Tilgung vorhandener Schulden, bevor man 177 Millionen Euro sozusagen auf das Sparbuch legt?
Wir haben das sehr kontrovers diskutiert, auch schon im letzten Jahr. Deswegen hatten wir – damals allerdings noch einvernehmlich – an die Landesregierung appelliert, hier doch bitte für einen klaren und eindeutigen Rechtsrahmen zu sorgen. Dieser aber lässt bis heute auf sich warten.
Begründung des Finanzministeriums: Die Überschussproblematik müsse angesichts der Schuldenbremse in einem neuen Kontext beurteilt werden. –
Fakt ist, die Problematik kreditfinanzierter Rücklagen wartet damit immer noch auf eine angemessene Lösung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Punkt betrifft mit den Grundbuchämtern den Geschäftsbereich des Justizministeriums.
Hier geht es um mindestens 55 Vollzeitkräfte, die – so die Ansicht des Rechnungshofs – nach Einführung des elektronischen Grundbuchs abgebaut, zumindest aber in andere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit verlagert werden könnten, wogegen nichts spricht, wenn dieser Bedarf begründet ist.
Position des Justizministeriums: Die Personalbedarfsberechnung des Rechnungshofs sei nicht valide. Stattdessen beruft sich das Justizministerium auf ein anderes bundeseinheitliches Berechnungssystem und will erst einmal prüfen und auswerten, was bei den ordentlichen Gerichten an Personal genau gebraucht wird. Daran hat sich die Kommission im Prinzip auch nicht gestört. –
Weil dann aber gesagt wurde, die Frage der Personalverteilung könne angeblich erst im Laufe des nächsten Jahres beantwortet werden, hat die Opposition hier den Konsens aufgekündigt.
Bei Personalüberhängen, die so eindeutig wie hier sind, sollten – so das Votum der Opposition – doch nicht erst langwierige Untersuchungen abgewartet werden, nein, es sollte sofort gehandelt werden.
Das ist ein deutlicher Kritikpunkt zumindest der Opposition, weil der Eindruck entstanden ist, dass wirtschaftliches und sparsames Handeln in Zeiten erdrückender Schulden und Schuldenbremsen einfach vertagt werden könnte.
Ich fahre fort mit meiner Berichterstattung. Ich glaube, dass diese Berichterstattung so, wie ich sie hier vortrage, objektiv ist.
Es gibt weitere Beispiele, bei denen der Rechnungshof im Personalbereich Überbesetzungen festgestellt hat, etwa
bei der Zentralstelle für Forstverwaltung: Hier könnten mittelfristig 20 besetzte Stellen mit Personalkosten von 1,5 Millionen Euro jährlich eingespart werden,
wenn die Fortbildung von Lehrkräften nicht während der Unterrichtszeiten, sondern überwiegend am Nachmittag oder in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden würde, entstünde kein Vertretungsbedarf von umgerechnet immerhin 235 Kräften.
Meine Damen und Herren, all dies sind Beispiele dafür, nicht nur dass, sondern auch wo Einsparpotenziale bestehen und wie Ressourcen wirtschaftlicher eingesetzt werden können.
Noch ein kurzes Wort zu den Kommunalfinanzen. Der Kommunalbericht 2010 ist eindeutig. Die Entwicklung der Kommunalfinanzen ist prekär. Vor allem hat die
Verschuldung aus Kassenkrediten inzwischen ein Ausmaß angenommen, für das die Formulierung „besorgniserregend“ wohl noch viel zu schwach ist.
Ein weiterer „alter Bekannter“ aus unseren Beratungen ist der Pensionsfonds und mit ihm die Frage, über die wir eigentlich bei jeder Entlastung streiten, nämlich ob die Zuführungen an ihn als Investitionen gewertet werden können.
Ohne auf den Dissens noch einmal näher eingehen zu wollen, möchte ich nur feststellen, dass die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze um mehr als 240 Millionen Euro überschritten worden wäre, wenn die Zuführungen nicht zu den Investitionsausgaben gerechnet würden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss meines Berichts möchte ich allen Beteiligten für ihre Unterstützung danken, allen voran dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Behnke, und seinen Mitarbeitern, der Landtagsverwaltung und natürlich auch den Ressorts der Landesregierung.
Dank gebührt auch meinen Kolleginnen und Kollegen für die Kooperation und die Diskussion, die, wenn auch nicht in jedem Fall, so doch überwiegend zu einvernehmlichen Beschlüssen geführt haben.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Beratungen haben wir in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Diese liegt Ihnen als Beschlussempfehlung der Mehrheit des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 15/3706 vor.
(Pörksen, SPD: Der braucht doch gar nicht mehr zu sprechen! Hat doch der Bracht alles schon gemacht! – Baldauf, CDU: Sie haben das aber noch nicht kapiert! – Pörksen, SPD: Doch, ich habe das schon kapiert!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU wird heute die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2008 verweigern. Das ist einmalig. Das hat es noch
denn in der Vergangenheit haben wir über Schwerpunktsetzungen im Haushalt heftig gestritten, wir haben gefordert, dass weniger Schulden gemacht werden, wir haben Missmanagement seitens der Landesregierung angeprangert, aber wir waren immer der Überzeugung, dass es nach Recht und Gesetz geht.
Diesmal ist es anders. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass das Land die Kommunen ausplündert, der Pensionsfonds, über den ich hier schon häufig gesprochen habe – ich nehme an, wir werden nachher von Herrn Mertin dazu auch noch etwas hören –, Augenwischerei ist