Herr Pörksen, aber mit diesem Streit über die richtigen Schwerpunktsetzungen ist es dieses Mal nicht getan. Die Landesregierung hat nach Überzeugung der CDUFraktion entgegen geltendem Haushaltsrecht, entgegen gutachterlicher Stellungnahmen des Rechnungshofs und, mit Verlaub, auch entgegen dem Rat hier aus dem Parlament – zugegebenermaßen nicht von der SPDFraktion –, entgegen geltendem Haushaltsrecht die sogenannte Konjunkturausgleichsrücklage, ein Sondervermögen, gebildet.
Das ist vor allen Dingen heiße Luft; denn eines – das versteht jedes Kind –: Ministerpräsident Beck, Sie machen Politik auf Pump, und ein Sparschwein füllt man nicht mit Schulden. –
Sie haben dies alles 2008 nur für flüchtige Schlagzeilen gemacht. Sie haben dies alles nur gemacht, um den Haushalt zu schönen.
Der Rechnungshof findet für diese Art der Überschussdefinition deutliche Worte. Ich zitiere: Von einem Überschuss im Sinne des § 25 Landeshaushaltsordnung ist auszugehen, wenn am Ende des Haushaltsjahres nach Abzug der Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen ohne Kreditaufnahmen ein positives Ergebnis verbleibt. Mit Schulden ist kein Überschuss zu machen. Nur wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, ohne Schulden, nur dann ist von einem Überschuss zu sprechen. –
Herr Beck, dann nehmen Sie sich einfach einmal die Zeit, zappen Sie zu Peter Zwegat. Der hat bestimmt den einen oder anderen guten Tipp für Sie, was Einkommen ist, was Schulden sind und was ein Überschuss ist. Das
Jetzt bringt auch ein Gutachterkrieg, wie Sie ihn heute versucht haben loszubrechen, nichts mehr; denn schon im Jahresbericht 2009 – das entgegen dem, was Sie gegenüber der Presse geäußert haben – hatte der Rechnungshof wesentliche rechtliche Vorbehalte gegen die im Jahr 2007 gebildete Ausgleichsrücklage von damals 254 Millionen Euro vorgetragen. Im heute zu diskutierenden Jahresbericht 2010 hat er diese Vorbehalte wieder aufgegriffen und entsprechende rechtliche Gründe gegen die Bildung dieser sogenannten Konjunkturausgleichsrücklage von im Jahr 2008 177 Millionen Euro vorgebracht.
Die rechtlichen Vorbehalte richten sich auf der einen Seite dagegen, dass diese Rücklagen gebildet wurden – ich habe es angesprochen –, obwohl der Haushalt zu einem guten Teil durch Schulden finanziert werden musste. Das widerspricht nach Auffassung des Rechnungshofs und nach Auffassung der CDU-Fraktion dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Haushaltsrechts. Es wird ausdrücklich in diesem Zusammenhang auf ein Urteil aus unserem Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen verwiesen. Dort hatte die CDU-Fraktion geklagt. Es ist klar geworden, dass aus Schulden keine Rücklagen gebildet werden können.
Die Soll-Zinsen sind in der Regel höher als die HabenZinsen. Es ist ein spekulatives Risiko und hat nichts mit Haushaltssicherung zu tun.
Der weitere Aspekt, über den in diesem Zusammenhang immer wieder gesprochen werden muss, ist, dass im Jahr 2008 diese Rücklagen außerplanmäßig gebildet wurden. Das Parlament wurde darüber nur informiert.
Für die Bildung dieser Rücklagen hatte die Landesregierung nach Meinung des Rechnungshofs – die CDUFraktion schließt sich dieser Meinung an – keine Ermächtigung. Wir sind der Überzeugung, dass damit das Budgetrecht des Parlaments – das Budgetrecht ist das höchste Recht, das wir als Abgeordnete haben – verletzt worden ist.
Es wurde mit der Konjunkturausgleichsrücklage 2008 auch kein reales Vermögen geschaffen, zumindest mit dieser. Es handelt sich ausschließlich um Ausgabeermächtigungen, die in die Folgejahre übertragen worden sind. Es ist keine Vorsorge gebildet worden.
Die CDU-Fraktion behält sich deshalb vor, im Nachgang zu diesem Entlastungsverfahren diese Bildung der Konjunkturausgleichsrücklage rechtlich überprüfen zu lassen.
Es handelt sich also um einen Wiederholungsfall, um einen Fall, der in jedem Jahr vom Rechnungshof scharf bemängelt wurde. Diese finanzwirtschaftliche Praxis wird von der Landesregierung auch an anderer Stelle ausgeübt, beispielsweise beim Pensionsfonds, über den ich an dieser Stelle schon sehr häufig gesprochen habe. Insofern freut es mich, dass die FDP-Fraktion auch sagt, dass mit Schuldscheinen im Pensionsfonds keine nachhaltige Vorsorge getroffen werden kann und wir uns an diesem Punkt einig sind
und in Zukunft darauf achten wollen als Oppositionsfraktionen, dass der Pensionsfonds nachhaltig eine Vorsorge für künftige Haushalte darstellt, Frau Kollegin Schmitt.
Der Pensionsfonds macht deutlich, welche Belastungen in künftigen Haushaltsjahren auf uns als Parlament zukommen werden, wenn wir die Pensionsansprüche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abbilden wollen.
Aber es ist eben auch so, dass wir uns das Geld vom Pensionsfonds zurückleihen und es den Steuerzahlerinnen und -zahlern der Zukunft herzlich egal ist, ob sie Schulden an den Pensionsfonds zurückzahlen oder Versorgungslasten zu tragen haben.
Auch bei anderen Fonds, die wir in diesem Zusammenhang diskutiert haben – ich denke zum Beispiel an das Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ –, ist es aus unserer Sicht schwierig, von einem Vermögen zu sprechen, weil auch in diesem Fall der Haushalt durch Kredite finanziert war und wir deshalb aus Krediten Rücklagen gebildet haben. Wir haben nichts anderes getan, als Verpflichtungen der Zukunft in einem vorigen Jahr abzubilden, damit wir die Schuldenbremse vermeintlich leichter einhalten und Sie so tun können, als ob Sie sparen.
Es geht uns heute mit der Verweigerung der Entlastung in diesem Fall um eine grundlegende Klärung und Bereinigung dieses aus unserer Sicht anhaltenden finanzpolitischen Fehlverhaltens der Landesregierung.
Es geht um ein Abstellen dieser Verletzung unseres Budgetrechts. Wir gehen davon aus, dass unsere Ablehnung der Entlastung – ich habe die Befürchtung, dass seitens der Regierungsfraktion die Entlastung erteilt wird –
nur ein erster Schritt dahin gehend ist, dass die Landesregierung sich in kommenden Haushaltsjahren, was dieses Fehlverhalten angeht, zur Umkehr bewegen lässt, weil – das hat ja die Diskussion um den Bericht von Herrn Kollegen Bracht gezeigt – es Ihnen schon
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Der Unterstellung, dass wir das wieder machen, ist auf jeden Fall zuzustimmen!)
Herr Ministerpräsident, ich weiß nicht, ob ich auch in Ihrem Namen sprechen kann, aber ich möchte mich abschließend ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs bedanken. Herr Kollege Bracht hat es angesprochen: Unsere Arbeit wäre ohne die Vorbereitung, die in ihrem Hause über das ganze Jahr hinweg geleistet wird, nicht darstellbar. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich, auch wenn sie manchmal anderer Meinung waren, intensiv an der aus unserer Sicht sehr wichtigen Diskussion beteiligt haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Weiteren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schreiner, immer ruhig Blut! Sie haben Peter Zwegat angesprochen. Ich sage Ihnen nur, Sie müssen aufpassen, dass er nicht woanders vorbeischaut, wo es hoffnungslose Fälle mit Löchern in den Kassen gibt. – Also immer vorsichtig!
Es kam mir so vor, als hätte ich soeben den zweiten Bericht oder den zweiten Beitrag aus der Fraktion der CDU gehört. Lieber Herr Kollege Bracht, der Berichterstatter der Rechnungsprüfungskommission hat Bericht zu erstatten. Bewertungen sind nicht seine Aufgabe. Von daher bitte ich Sie um entsprechende Beachtung.
Ich bitte um entsprechende Beachtung Ihrer Rolle als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission, der die Arbeit aller Teilnehmer der Rechnungsprüfungskommission berücksichtigt. Dies ist nicht nur eine Frage des Stils, sondern es ist Ihre Verantwortung und Ihre Aufgabe als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission.
Gerade wenn es um die Beratungen über Finanzen und speziell den Rechnungshofsbericht geht, sollte man sich
Ich darf mich recht herzlich beim Präsidenten des Rechnungshofs sowie bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der Landtagsverwaltung und bei der Landesregierung für die Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission bedanken.
Die Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission sollen von Verantwortungsbewusstsein für die Aufgabe, die Landesfinanzen und die Fakten geprägt sein. Fakt ist – und das hätte man im Bericht auch deutlich formulieren können, wenn man es neutral sieht –, der Rechnungshof bestätigt die Ordnungsgemäßheit der Landeshaushaltsrechnung 2008 und führt deutlich aus, dass gegen die Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung keine Bedenken bestehen. Von daher ist eine entscheidende Grundlage für eine Entlastung gegeben. Das sind Fakten, und das steht auch im Rechnungshofsbericht.