Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Das haben alle bei der Anhörung gesagt: Entsendegesetz, Mindestarbeitsbedingungengesetz, nichts wird richtig kontrolliert. – Jetzt bin ich einmal gespannt, wie die Kontrolle bei Ihrem Gesetz aussehen wird. Dass es da zusätzliche Bürokratie gibt, ist doch selbstverständlich. Wir reden zwar alle immer von Bürokratieabbau und „Belastet den Mittelstand nicht so“. Da werden Entbürokratisierungskommissionen eingerichtet. Andererseits produzieren wir immer wieder neue Bürokratie. Wir müssen aufpassen, dass wir in der Diskussion in der breiten Öffentlichkeit auch noch ehrlich sind.

(Hartloff, SPD: Sollen wir lieber 3,50 Euro zahlen lassen?)

Das Problem, das ich natürlich auch sehe und das mit Recht angesprochen wird, der Mindestlohn ist frei gegriffen. Er ist nicht von der Kommission festgelegt worden. Die Frage ist: Was geschieht dann mit den gering Qualifizierten, die bisher nicht 8,50 Euro bekommen haben? –

Das ist in der Tat so. Bleiben die Arbeitsplätze erhalten? – Nach Aussagen der Experten werden sie nicht erhalten bleiben, sondern die Arbeit wird zum Großteil auf die verteilt, die dann noch übrig bleiben sozusagen. Das ist eine Gefahr, von der ich sehe, dass sie kommen kann und vielleicht sogar auch kommen wird. Dass dieses Gesetz arbeitsplatzfördernd ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Da mache ich viele Fragezeichen. Ich würde mich freuen, wenn es nicht der Fall wäre. Ich glaube aber, im Grundsatz kann kein Unternehmer mehr Lohn bezahlen, als schließlich durch die Arbeit erwirtschaftet wird.

Das sind Punkte, die man sicherlich mit berücksichtigen muss. Wir haben uns entschieden, diesem komplizierten Gesetzeswerk, das im Grundsatz durch die zusätzlichen Anträge nicht verbessert worden ist – es gab zweimal Änderungsanträge der SPD, es ist immer schlimmer geworden, immer komplizierter, immer mehr Kontrollen, immer mehr Bürokratie –, nicht zuzustimmen.

(Hartloff, SPD: Würden Sie auf der Bundesebene einen Mindestlohn machen, bräuchten wir so etwas nicht!)

Also vor dem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, sondern ich bin fast davon überzeugt, dass es so gehen wird wie in Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen, dass man diese Gesetze wieder zurücknehmen wird.

(Beifall der FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Licht das Wort.

(Schweitzer, SPD: Zehn Sekunden oder so?)

Zwei Minuten und 20 Sekunden.

So lange werde ich gar nicht brauchen. Ich habe mich ja nur deswegen zu Wort gemeldet, weil der Kollege Guth die Handwerkskammern als Bürge

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Kronzeuge!)

für dieses Gesetz praktisch hier zitiert hat.

(Guth, SPD: Heizungs- und Sanitärgewerbe!)

Das will ich gar nicht ansprechen, sondern Sie haben zitiert. Sie haben aber nur einen halben Satz zitiert.

(Pörksen, SPD: Das machst du ständig im Untersu- chungsausschuss!)

Dann ist das oft sinnentstellend; denn sie haben gesagt – sie haben sich dann auf dieses Gesetz bezogen –, ich zitiere wörtlich: „Aus diesem Grunde stehen wir“ – die Handwerkskammern – „auch solchen Tariftreueregelungen positiv gegenüber, die die Zahlung branchenspezifischer Mindestlöhne festlegen“,

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Branchenspezifische!)

es geht noch weiter, da steht nämlich etwas anderes, da heißt es – „sofern die festgelegten Mindestlöhne auf tarifautonomen Vereinbarungen der Sozialpartner beruhen und deren Tarifautonomie hierbei gewahrt bleibt.“

Dazu stehen wir, und das wollen wir.

(Beifall der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/5138 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! –

(Ministerpräsident Beck: Einige wenige Abgeordnete der CDU!)

Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.

(Ministerpräsident Beck: Einige wenige Abgeordnete der CDU! – Bracht, CDU: Sie sollten sich besser zurückhalten! – Ministerpräsident Beck: Einige wenige Abgeordnete der CDU!)

Meine Damen und Herren, wir sind im Abstimmungsverfahren. Alles, was Sie jetzt vorbringen, hätte vorher diskutiert werden können. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1696 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/5138 –.

(Ministerpräsident Beck: 17!)

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und FDP angenommen.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Landesgesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4875 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 15/5136 –

Jugendmedienschutz verantwortungsvoll weiterentwickeln Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4559 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Dr. Norbert Mittrücker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der Medienausschuss hat sich in seiner 33. Sitzung am 4. November 2010 mit dem Landesgesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinandergesetzt. Übereinstimmend wurde festgehalten, dass zurzeit keine besseren Alternativen existieren. Auch die Anhörung, die durch den Medienausschuss initiiert und durchgeführt wurde, hat ebenfalls keinen signifikanten Änderungsbedarf ergeben, so die Meinungsbildung im Ausschuss.

Auf Grundlage dieser erarbeiteten Erkenntnisse empfiehlt der Ausschuss dem Plenum einstimmig – die FDP war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend –, dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner vorliegenden Form und Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank dem Kollegen Dr. Mittrücker für die Berichterstattung. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. – Das Wort hat Frau Kollegin Kohnle-Gros von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einige Schlaglichter auf die vom Kollegen Mittrücker schon genannte Diskussion nicht nur im Medienpolitischen Ausschuss, sondern auch in der Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ werfen. Gleich zu Beginn will ich sagen: Die CDUFraktion wird dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zustimmen.

Was nun regelt dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag? Bereits der derzeit geltende Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und entwicklungsgefährdenden Angeboten sowohl im Fernsehen und Radio als auch im Internet. Anbieter von solchen Angeboten werden durch den Staatsvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.

Durch die Novellierung nun kommen keine weiteren Verpflichtungen für den Inhalt der Anbieter hinzu. Vielmehr soll der erfolgreiche Weg der sogenannten regulierten Selbstregulierung fortgesetzt werden. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag setzt dabei auf nutzerautonome, das heißt an den Eltern orientierte Lösungen.

(Beifall bei der CDU)

Die Novellierung basiert zum einen auf einer Evaluierung des bisherigen Staatsvertrags durch das HansBredow-Institut, zum anderen auf einem Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz. Anlass war damals der Amoklauf von Winnenden. Durch die Novellierung wird dem Anbieter eine neue Möglichkeit an die Hand gegeben, seinen jugendschutzrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Sobald anerkannte Jugendschutzprogramme am Markt sind, kann der Anbieter seine Verpflichtungen auch dadurch erfüllen, dass er sein Angebot mit einer freiwilligen Alterskennzeichnung versieht.

Diese Altersstufen, die jetzt eingeführt werden – 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre – entsprechen der derzeitigen Gesetzeslage zum Beispiel beim Jugendschutzgesetz. Diese Alterskennzeichnung von Angeboten kann auf zweierlei Weise erfolgen, nämlich durch den Anbieter selbst oder durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle.

Schließlich kann die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle eine Kennzeichnung vornehmen, die die zuständige Aufsicht, wie KJM, bestätigen kann. Durch die anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle soll ein sogenanntes Selbstklassifizierungssystem bereitgestellt werden. Das ist ein elektronisches System, das den Anbietern durch einen Katalog jugendschutzrelevanter Fragen führt und das Ergebnis einer Alterskennzeichnung für das Angebot erstellt. Dadurch soll jedem Anbieter die freiwillige Alterskennzeichnung auch ermöglicht werden.

Jugendschutzprogramme – ich habe es schon gesagt – sind nutzerautonome Programme, die Eltern auf einem PC installieren können, um für ihre Kinder einen altersgerechten Internetzugang zu ermöglichen. Nur, wenn die Eltern sich entscheiden, ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner für ihr Kind zu aktivieren, werden vorhandene freiwillige Alterskennzeichnungen genutzt, um Inhalte auszufiltern, die für die eingestellte Altersstufe ungeeignet sind. Diese Filterung findet also nicht im Einflussbereich des Netzproviders, sondern ausschließlich im Einflussbereich des Nutzers statt.

Dadurch wird sichergestellt, dass der Jugendschutz nur dort wirkt, wo er auch nötig ist, nämlich am PC, den das Kind nutzt. Die Kommunikation der erwachsenen Nutzer wird durch das Jugendschutzprogramm nicht berührt. Das ist wichtig, weil wir eine Abwägung vornehmen müssen zwischen freier Zugang zu Information und Wissen und freier Kommunikation im Verhältnis zum Jugendschutz. Wirksamer Schutz – das will ich an der Stelle sagen – kann natürlich nur ermöglicht werden, wenn wir irgendwann auch dazu kommen, dass ausländische Anbieter eventuell ihre Angebote freiwillig kennzeichnen, sodass auch sie ausgelesen werden können.