Nachdem das Schreiben der hessischen Kollegin vom 3. November, das zeitgleich auch der Presse vorgelegen hat, vorlag, habe ich in einem Telefonat gegenüber der hessischen Kollegin, Frau Kühne-Hörnemann, mitgeteilt, dass wir weiter nicht nur an einer Zusammenarbeit interessiert sind, sondern auch bereit sind, eine langfristige Vereinbarung abzuschließen. Wir haben ferner mitgeteilt, dass wir bei gegebenen Haushaltsschwierigkeiten mit unserem Beitrag bereit sind, uns für einen Übergangszeitraum an den Grundkosten zu beteiligen. Dazu wurde mitgeteilt, dass die Hessen in der Lage wären, dies selbst zu finanzieren. Man wolle sich jedoch diesen Vorschlag noch überlegen. Dort ist ziemlich apodiktisch geäußert worden, dass erwartet wird, dass weiterhin die Grundkosten in der Größenordnung von über 1 Million Euro durch das Land Rheinland-Pfalz finanziert werden. Das widerspricht dem Grundansatz von uns, verstärkt in die Projektförderung einzusteigen. Damit soll das Kriterium stärker berücksichtigt werden, wie stark und konkret die Forschung von der Wirtschaft nachgefragt wird und inwieweit die Wirtschaft an diesem Ergebnis interessiert ist. Das kommt sehr stark dadurch zum Ausdruck, inwieweit sie sich durch Drittmittel an den Forschungskosten beteiligt.
Das sollte für uns mit das entscheidende Kriterium werden. Wir werden den Dialog unsererseits weiter fortführen. Wir sind nach wie vor bereit, uns in der Größenordnung von rund 700.000 Euro an der Forschungseinrichtung in Geisenheim zu beteiligen. Ich gehe nicht davon aus, dass im Ergebnis die Aussage kommt: Wir wollen gar kein rheinland-pfälzisches Geld haben. – Aber Hauptzielsetzung ist, wir müssen eine bessere Koordinierung der Forschung in Deutschland erreichen.
wie Sie mit einem Vertragspartner umgehen würden, mit dem Sie über 20 Jahre eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hatten, die immer wieder unproblematisch fortgeführt wurde, und eines Tages erfährt er quasi aus der Zeitung bzw. an dem Tag, an dem es in der Zeitung steht, bekommt er einen Anruf des Staatssekretärs, dass der Vertrag gekündigt wird, ohne dass man sich im Vorfeld am Tisch zusammengesetzt und überlegt hat, wie man die weiteren vertraglichen Gestaltungen ausgestalten könnte.
Würden Sie dann nicht auch zu der Einschätzung kommen, dass der Vertragspartner vielleicht nicht so verlässlich ist, dass man auf Dauer mit ihm zusammenarbeiten kann?
Der von Ihnen erwähnte Telefonanruf bzw. das offizielle Schreiben, dass wir den Staatsvertrag kündigen, ist nicht die einzige Kommunikation gewesen. Sie wissen, dass das Land Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich in Ihrer Heimatregion einen dualen Studiengang errichtet hat. Im Rahmen der Errichtung des dualen Studiengangs hat es durchaus vielfältige Kommunikation und auch Meinungsäußerungen von Geisenheim bezüglich des Vorhabens in Rheinland-Pfalz gegeben,
ohne zu qualifizieren, in welcher Art und Weise diese Kommunikation teilweise stattgefunden hat. Wir haben bereits in diesem Sachzusammenhang erörtert, wir wollen zukünftig eine Neuausrichtung der Forschungsaktivitäten
in Deutschland haben. Das habe ich an dieser Stelle auch zur Debatte des dualen Studiengangs mehrfach ausgeführt. Ich habe auch im Ausschuss gesagt, wir wollen dort eine Neuausrichtung haben. Dann müssen Sie sich einmal vor Augen führen, dieser Vertrag bezüglich der Forschungsanstalt Geisenheim ist im Jahr 1974 geschlossen worden. Damals ist der Passus – – –
Nach dem lebensfreudigen Schrei scheint es ein kluges Kind zu sein. Es wird genau wählen, wo es das bessere Angebot hat. Vielleicht kommt es zu dem Ergebnis, nach Neustadt zu gehen.
Dieser Staatsvertrag ist im Jahr 1974 mit der Klausel abgeschlossen worden, dass sich neben den beiden Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz andere Länder daran beteiligen können und auch der Bund daran beteiligen kann. Es war also vorgesehen, dass sich mehrere daran beteiligen. Diese Klausel besteht seit nunmehr 36 Jahren. Es konnte kein weiterer Beteiligter gefunden werden, der sich an dieser Forschungseinrichtung beteiligt hat. Damals – aus dem damaligen Zeitgeist auch korrekt – war der Ansatz gewesen, die öffentliche Hand soll in hohem Maße die Grundkosten finanzieren und auch entscheiden, was geforscht wird. Wir glauben, die Forschungslandschaft hat sich danach weiterentwickelt. Wir müssen viel stärker
ich darf Ihre Frage beantworten, so wie ich das für richtig halte – anwenderorientiert danach vorgehen, was wirklich das Interesse der Praxis und der Wirtschaft ist, wofür dann auch Weinbaumittel eingesetzt werden. Dieser Prozess muss fortgeführt werden, das verstärkt anwenderorientiert zu gestalten. Ich halte es nicht für verantwortbar, dass Baden-Württemberg, der Bund, das Land Rheinland-Pfalz, das Land Hessen Weinbauforschung finanzieren und es keine bundesweite Koordinierung gibt. Die muss es geben. Ansonsten werden öffentliche Mittel nicht effizient eingesetzt. Wir brauchen nach nunmehr 30 Jahren endlich eine Koordinierung der Weinbauforschung in Deutschland, die bisher nicht gelungen ist. Dazu sollte auch der Anstoß gegeben werden. Auch deswegen haben wir die Kündigung des Vertrages vorgenommen.
Herr Minister, Sie haben den Eindruck erweckt – das ist auch in den Ausschusssitzungen immer so passiert –, als habe Rheinland-Pfalz nicht in ausreichendem Maße von der Einrichtung profitiert. Jetzt meine Frage: Was haben Sie denn als Land, als Ministerium, konkret unternommen, um in den letzten Jahren, wenn das wirklich so war, dass wir angeblich nicht profitiert haben, zu besseren Forschungsergebnissen oder zu anderen Projekten zu kommen, damit Rheinland-Pfalz davon profitiert?
Ich will betonen, damit da kein falscher Zungenschlag hineinkommt, in Geisenheim wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Dort sind von den Professoren bis zu den Mitarbeitern hoch qualifizierte Kräfte tätig. Was wir auch in Gesprächen – auch ich gegenüber der Kollegin aus Hessen – klar kommuniziert haben, ist, wir brauchen eine Neuausrichtung der Schwerpunkte. Wir werden in Bernkastel-Kues in wenigen Wochen das Steillagenzentrum errichten. Das, was der Bund dort an Forschungskapazitäten hat, wollte er in dieser Form nicht weiterführen. Wir haben das in das neue Steillagenzentrum konzentriert. Dort soll zukünftig konzentriert Steillagenforschung betrieben werden. Es macht nach meiner Auffassung keinen Sinn, dass das dann auch in Geisenheim gemacht wird. Dann soll man dort diese Forschungsaktivitäten einstellen und das in Bernkastel-Kues konzentrieren.
Es würde auch nichts dagegen sprechen, dass das Land Hessen auch einmal Forschungsmittel nach RheinlandPfalz gibt. Das muss keine Einbahnstraße sein, dass Forschungsmittel nur von Rheinland-Pfalz nach Hessen investiert werden. Es kann durchaus sein, dass man auch den umgekehrten Weg geht, auch dafür Anreize zu geben. Das ist nur ein Beispiel, wozu künftig eine Neuausrichtung mit neuen Schwerpunkten gebildet wird. Die Bereitschaft eines Partners, dort mitzugehen, ist etwas größer, wenn neu verhandelt werden muss, als wenn wir in einem Gremium nur eine Stimme haben und im Ergebnis das akzeptieren müssen, was andere konzipiert haben und für richtig erachten.
Herr Minister, Grundlage für die bisherige Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für die Forschungsanstalt in Geisenheim war auch der hohe Anteil an Studierenden aus diesem Land Rheinland-Pfalz, der über 50 % lag. Gibt es jetzt neue Zahlen aufgrund des Studiengangs in Neustadt, dass sich bei den Studierenden, die prozentual als Rheinland-Pfalz kommen, etwas verändert hat?
Ich kann Ihnen jetzt die genauen Zahlen der Studenten, die in Geisenheim studieren, und die Aufteilung nach Bundesländern nicht benennen.
Die Forschungsanstalt Geisenheim ist zunächst losgelöst von der dortigen Fachhochschule. In der Fachhochschule müssen sowohl die Studenten von Rheinland
Pfalz als auch die anderer Bundesländer angenommen werden, wie wir selbstverständlich auch hessische Studenten mittlerweile in Neustadt annehmen. Diese Frage spielt in dem Staatsvertrag keine Rolle. Das war nie Gegenstand einer Regelung gewesen. Das Studium ist vollkommen getrennt. Hier geht es um die Finanzierung einer Forschungseinrichtung, nicht von Studienplätzen.
Sehr geehrter Herr Minister, seit Juni wird man von Winzerinnen und Studierenden immer wieder gefragt. Rheinland-Pfalz hat den Staatsvertrag über Geisenheim mit Hessen gekündigt. Studierende Winzer fragen immer wieder: Hat das Einschränkungen wegen der Kündigung des Vertrags über die Forschungsanstalt Geisenheim für Studierende aus Rheinland-Pfalz in Geisenheim?
Dies hat keine Einschränkungen für Studierende aus Rheinland-Pfalz, die in Geisenheim studieren, zur Folge. Das wäre rechtlich auch nicht zulässig, weil natürlich eine Hochschule in Deutschland für Studierende offen sein muss. Das darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Land eine Forschungseinrichtung im Nachbarland finanziert. Es wird keine Einschränkungen haben. Ich gehe fest davon aus, das Land Hessen wird nicht einmal den Gedanken hegen, so etwas zu tun.
Herr Minister, machen nicht die Antworten, die Sie gegeben haben, noch deutlicher, dass zwischen dem Land Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Koordinierung von Forschung und Lehre in einer gemeinsamen Initiative sinnvoller gewesen wäre, als einseitig einen Vertrag zu kündigen?
Es ist von mir die Anregung gemacht worden, dass genau diese Koordinierung stattfinden muss. Darin will
ich den Bund, den Geilweilerhof, einschließen, der auch in diesem Bereich tätig ist. Wir brauchen genau diese Koordinierung der Forschungsanstrengungen im Bereich Weinbau, Önologie. Die Bereitschaft, dort ein Gremium zu bilden, sich dort institutionell zu vereinbaren, ist von den anderen Kollegen überschaubar gewesen, insbesondere in Hessen, wo es den bestehenden Vertrag gegeben hat. Deswegen ist diese Vertragskündigung auch ein erster Schritt zu sagen, dass es diese Vereinbarung geben muss.
Uns schwebt vor, dass wir ein Gremium schaffen, in dem alle Weinbauforschungsaktivitäten in Deutschland gebündelt werden. Die Anzahl der Standorte ist überschaubar. Wir müssen mittlerweile zur Kenntnis nehmen, dass wir in Rheinland-Pfalz die allermeiste Weinbauforschung betreiben. Wir investieren mehr in diesem Bereich als andere Bundesländer. Wir werben deutlich mehr Drittmittel ein als andere Bundesländer. Wir haben mehr Standorte der Weinbauforschung als jedes andere Bundesland. Deswegen wollen wir auch in der Frage, wie koordiniert wird, ein entscheidendes Wort mitreden und wollen nicht nur in einem größeren Gremium nur einen Sitz haben, um diese Aktivitäten zu koordinieren. Wir glauben, Rheinland-Pfalz sollte hier eine führende koordinierende Rolle spielen, wir sind schließlich das Weinbauland Nummer 1 in Deutschland.
Herr Minister, noch einmal zu dem Stichwort „Synergieeffekte“. Im Dezember 2008 wurde hier im Landtag ein Antrag – wenn ich mich richtig erinnere – von allen Fraktionen verabschiedet, dass die Forschung länderübergreifend in der Weinbauforschung konzentriert werden soll. Was ist in den zwei Jahren der Nutzung der Synergieeffekte passiert, und welche Gespräche und Initiativen haben Sie mit den anderen weinbautreibenden Ländern in den zwei Jahren geführt?
Es hat eine Reihe von Gesprächen, auch des Kollegen Englert, in diesem Bereich gegeben, diese Aktivitäten zu koordinieren. Sie wissen auch, die Errichtung des dualen Studiengangs in Neustadt, wo alle Beteiligten des Weinbaus froh sein müssen, dass sich Rheinland-Pfalz dort engagiert, ist eine Stärkung der Weinbauforschung, eine Stärkung der Hochschulausbildung im Weinbaubereich. Das ist teilweise von Nachbarländern begleitet worden, wie es begleitet wurde. Auch das war nicht hilfreich bezüglich des Ansatzes, das zu koordinieren.
Wir werden weitere Initiativen ergreifen, das zu koordinieren, und werden zukünftig Instrumente wie den Mainzer Weinbaugipfel nutzen. Ich kann mir auch vorstellen,