Gerade bei den jugendlichen Delinquenten haben wir Maßstäbe im Justizvollzugsgesetz gesetzt. Wir bringen deshalb auch hier zehn Anwärterstellen erneut aus, um die Aufgaben auch adäquat erfüllen zu können. Da sind wir uns immer einig gewesen. Straffällig gewordene Jugendliche müssen schnell und vernünftig auch ein Angebot im Justizvollzug bekommen, um sie nicht in eine kriminelle Karriere hineinrutschen zu lassen.
Im Übrigen, auf den Strafvollzug – ich habe das gerade schon gemacht – richten wir ein besonderes Augenmerk auch in Zeiten knapper Kassen im Justizhaushalt. Wir fangen hier an, den Beförderungsstau aufzulösen. Herr
Dr. Wilke, das kann nur ein Einstieg sein. Das ist völlig richtig. Das hat aber überhaupt nichts mit dem Haseund-Igel-Spiel zu tun. Das ist ein Aufschlag. Es sind 75 Beförderungsstellen im mittleren Dienst, 50 nach A 8, 20 nach A 9 und fünf nach A 9 mit Zulage. Das heißt im Ergebnis, 105 Beförderungen sind möglich, weil die auch wieder Stellen frei machen. Ähnliches gilt für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. Mit sieben Beförderungsstellen werden hier 15 Beförderungen möglich. Ich denke, das ist ein großes Signal auch für die Arbeit, die vor Ort gemacht wird. Ich wundere mich – ich habe das gerade schon gesagt –, wie Ihre Schaumschlägerei keinen einzigen Deckungsvorschlag hervorgebracht hat. Die CDU produziert an dieser Stelle nur heiße Luft, während wir handeln.
Sie wissen auch, dass unsere Justiz im Land RheinlandPfalz für die Menschen da ist und das auch ordentlich leistet. Deshalb haben wir gerade im Opferschutz in den letzten fünf Jahren die politischen Schwerpunkte gelegt. Wir haben neue Wege beschritten. Der Opferschutzbericht hat umfassend aufgelistet, was wir leisten können. Bisher waren wir in der Justiz immer sehr stark täterfokussiert. Wir haben das in Rheinland-Pfalz geändert. In diesem Kontext steht auch die von uns noch einmal ausgebrachte Unterstützung des Pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe. Hier kann einfach nicht seriös in Anbe- tracht der Haushaltslage die komplette Summe gewährt werden.
Ich habe das Deckblatt – da gibt es wenigstens eins – der FDP zur Kenntnis genommen, aber da soll bei Fortbildungstiteln gekürzt werden. Ich habe gerade gesagt, die Justiz arbeitet schnell, effizient und gut, und dann bei den Fortbildungstiteln zu kürzen, wo wir uns ein lebenslanges Lernen auf die Fahnen schreiben, ist, glaube ich, schon ein Treppenwitz. Wir haben nämlich auch gerade bei den Projekten der Mediation – auch das war mit einer hohen Fortbildungsleistung einhergehend – ein gutes Instrument geschaffen, um schnell Rechtsfrieden zu schaffen und nicht auf Prozesse und Entscheider angewiesen zu sein. Das spart Ressourcen, und die Menschen haben am Ende wesentlich vernünftigere Entscheidungen.
Zur gerichtsnahen Mediation – Sie wissen das – als Ausfluss des Cochemer Modells bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren haben wir immer gesagt, wir wollen das auch an anderer Stelle haben, wo es vernünftig ist. Die Verantwortung gegenüber den Menschen, wie hier, bedeutet auch, dass die Justiz, dass der Staat die hoheitlichen Aufgaben selbst wahrnimmt.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Staat solche Aufgaben genauso effizient wahrnehmen kann und können muss wie ein Privater. Ich gehe sogar noch weiter, er kann dies sogar noch ressourcenschonender; denn ein Gewinnaufschlag, den jeder Privater ganz selbstverständlich nimmt, kommt bei uns der öffentlichen Hand zugute. Wir kennen alle die vernünftigen Deckungsbeiträge, die die Justiz bereits jetzt erwirtschaftet. Wenn das durch alle Haushalte so wäre, dann hätten wir viel mehr und eine entspanntere Situation im Gesamthaushalt.
Das war übrigens ein Grund, wieso wir uns in den letzten Jahren immer im Gegensatz zu Ihnen so vehement gegen die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens gewandt haben; denn die Gerichtsvollzieher üben hoheitliche Aufgaben erster Güte aus. Sie pfänden, versteigern, öffnen Wohnungen und können sogar Schuldner verhaften. Hinzu kommt, auch ein Gläubiger wäre mit einem privaten Gerichtsvollzieher nicht zwingend bessergestellt. Sie werfen häufig genug dann in einem solchen Verfahren gutes Geld schlechtem hinterher.
An anderer Stelle kommen Privatisierungen wie in Hessen mit den Gefängnissen – das sind Kernaufgaben der Justiz – für uns nicht infrage. Wir etatisieren das vernünftig im Haushalt. Dass es misslingt, sehen Sie gerade auf der anderen Seite des Rheines.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Justizhaushalt – ich habe Ihnen das an einigen Stellen deutlich gemacht – trotz aller Sparzwänge ein Gewinner in dieser Haushaltsberatung ist. Sie können ihm ruhigen Gewissens zustimmen.
Ich wünsche Ihnen allen insbesondere für nachher einen guten Nachhauseweg und eine besinnliche Weihnacht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine unabhängige Justiz muss natürlich auch finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Ich sage das vor allem auch deshalb, weil gerade die Justiz in ihrem Ansehen hinsichtlich des Vertrauens der Bürger in ihre Unabhängigkeit und in ihre Kontrollfunktion durch Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit nach unserer Auffassung erheblichen Schaden erlitten hat.
Die FDP-Fraktion hat bei den Beratungen des Justizhaushaltsentwurfs im Ausschuss festgestellt, dass der Einzelplan in vielerlei Hinsicht schlichte Fortschreibungen der Haushaltsansätze vergangener Jahre in sich birgt, die in den realen Ausgabenpositionen in der Vergangenheit sowie aktuell nicht erreicht wurden.
Anhand unserer Anträge, die wir eingebracht haben, kann exemplarisch deutlich belegt werden, dass dieser Haushaltsplan keineswegs „auf Kante“ genäht ist, sondern dass durchaus Raum für Einsparungen bleibt bzw. Mittel durchaus an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden können.
So haben wir in einem Antrag die Unterstützung des Pfälzischen Verbandes für soziale Rechtspflege e. V. ins Auge gefasst, der vielleicht einigen im Land unter seinem früheren Gründungsnamen Pfälzischer Verband für Straffälligenhilfe eher bekannt sein dürfte. Das Angebot von Qualifizierung, Betreuung und Beratung sowohl von Straffälligen als auch von Opfern sowie die Förderung von Platzangeboten für Projekte wie „Schwitzen statt sitzen“ gibt der Gesellschaft einen reellen Mehrwert.
Gegenüber den ansonsten statistisch zu erwartenden Kosten für eine Beschäftigung der Strafverfolgungsbehörde und der Gerichte mit erneuten Straftaten und insbesondere den Unterbringungskosten für Strafgefangene ist eine aktive Arbeit in der Rehabilitation und Strafprävention zur Vermeidung von Rückfällen ein nicht zu unterschätzender Faktor dabei, hohe Kosten gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. vorhandene Kapazitäten effizienter einzusetzen. Die verhinderte Tat ist für die Gesellschaft wesentlich preiswerter als der erfolgreich ermittelte, erfasste, angeklagte, verurteilte und inhaftierte Täter. Der von uns genannte Verein kann sich allein aus Spenden und Geldzuweisungen in der Zukunft nicht mehr finanzieren. Deshalb sehen wir in diesem Fall einen Zuschussbedarf von etwa 100.000 Euro, der sich für die Haushalte in den kommenden Jahren meiner Einschätzung nach mehr als wieder auszahlen wird.
Demgegenüber steht beispielsweise im Haushalt auch die Erstattung von Verwaltungsausgaben für die EDV in anderen Bundesländern mit deutlich überhöhten Werten. Wer 2009 nur knapp 38.000 Euro unter diesem Titel ausgeben hat und bis Ende September 2010 nur 59.200 Euro ausgegeben hat, benötigt wohl im Jahr 2011 keine 169.000 Euro bei dieser Position. Hier wären 100.000 Euro meines Erachtens besser in die Prävention investiert, als sie weiter in einem überhöhten Titel in der Warteschleife zu halten.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und Ausschüssen, die im aktuellen Haushaltsentwurf für 2011 mit 15.000 Euro veranschlagt sind. 2009 wurden aus diesem Titel nur knapp 3.000 Euro abgerufen. Bis Ende September 2010 waren es nur etwas mehr als 1.200 Euro. Eine Halbierung des Ansatzes für 2011 halte ich daher ohne Weiteres für vertretbar.
Nehmen Sie einen weiteren von uns zur Änderung beantragten Titel für die Aus- und Fortbildung. Wir alle wissen, wie wichtig lebenslanges Lernen ist. Selbstverständlich sollten wir nicht an der Aus- und Fortbildung unserer Justizmitarbeiter zu deren Nachteil sparen. Bei einem Ansatz von 300.000 Euro im Jahr 2011 beliefen sich die abgerufenen Mittel im Jahr 2009 nur auf rund 164.000 Euro. Nach den aktuellen Zahlen waren es bis September 2010 knapp 160.000 Euro. Das ist real also wieder nur die Hälfte des Haushaltsansatzes. Hier hat also eine effektive Kontrolle der Mittelveranschlagung gegenüber der tatsächlichen Mittelverwendung in der Vergangenheit ganz offenbar nicht stattgefunden.
Ich bin mir sicher, dass sich auch noch bei vielen weiteren Positionen des Einzelplans Beiträge finden ließen,
bei denen es sich genauso oder zumindest ähnlich darstellt. Schade, dass die regierungstragende Fraktion bereits im Ausschuss die unterbreiteten Vorschläge der FDP-Fraktion nicht zum Anlass genommen hat, den Haushalt der eigenen Regierung in diesem Einzelplan noch einmal kritisch zu hinterfragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie müssen mir schon erklären, weshalb Sie offenbar sehenden Auges Geld in Haushaltstiteln bunkern, die über fast zwei Jahre nicht annähernd die entsprechenden Ausgaben erreichen. Auch wenn man jetzt erwidern mag, dass beim Gesamtvolumen des Haushalts einzelne kleine Positionen nicht so sehr ins Gewicht fallen, dass 100.000 Euro oder 50.000 Euro hier und 7.500 Euro dort angesichts der Millionen und Milliarden eine nicht nennenswerte Größe darstellen, stelle ich fest, dass jeder einzelne Euro Geld unserer Bürger ist. Ich betrachte es einfach als unsere Pflicht, auch bis zum kleinsten Betrag verantwortungsvoll damit umzugehen und nicht Gelder an Stellen zu verplanen, an denen diese nachweislich nicht oder vermutlich absehbar nicht gebraucht werden.
Den Haushalt in vielen einzelnen Positionen aufzublasen und sich dann hinterher als hartleibiger Sparer zu generieren, halte ich dem Bürger gegenüber für nicht in Ordnung; denn der Bürger kann sich nicht mit dem Haushaltsentwurf hinsetzen und die Ansätze überprüfen.
Selbst wir als Oppositionsfraktion können dies seriös nur mit Stichproben leisten. Angesichts der im Nachgang zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung des OLG-Präsidenten in Koblenz notwendigen Neubesetzung der Stelle und der Tatsache, dass die Regierung beabsichtigt, den bisherigen Amtsinhaber auf einer entsprechenden Stelle im Ministerium unterzubringen, könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass ein wenig Luft bei manchen Haushaltspositionen auch nichts schaden könnte, um für solche Fälle ein Finanzpolster zu haben.
Es wäre allerdings ein Gebot der Ehrlichkeit gewesen, hierfür entsprechende Vorsorge unter Wahrung der Prinzipien von Haushaltsklarheit und -wahrheit zu treffen, anstatt an vielen kleinen Stellen im Haushalt durch zu hohe Ansätze heimliche Sparbüchsen zu unterhalten, die einer kritischen Betrachtung im Einzelnen nicht standhalten. Ich bitte Sie daher, unseren Änderungsvorschlägen zuzustimmen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz spreche ich meinen herzlichen Dank für ihre engagierte, motivierte und hervorragend geleistete Arbeit im abgelaufenen Haushaltsjahr aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine unabhängige und gut funktionierende Justiz ist für die Bürgerinnen und Bürger des Landes von besonderer Bedeutung. Sie verlassen sich auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften als Mitgaranten ihrer Sicherheit. Wir können in Rheinland-Pfalz mit Fug und Recht sagen, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sich sicher fühlen. Unser Land ist ein sicheres Land. Hierfür hat die Landesregierung, hierfür hat die Justiz in den vergangenen Jahren viel geleistet.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber genauso, dass sie mithilfe der Justiz begründete Ansprüche zügig durchsetzen und unberechtigte Forderungen ebenso zeitnah abwehren können. Der Justiz obliegt für unsere Gesellschaft, für unsere Wirtschaft, für unser gesamtes Gemeinwesen die essentielle Aufgabe der Regelung der Sicherung und der Entscheidung in Streitfällen und bei Konflikten von Bürgern und Unternehmen.
Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden und um gewährleisten zu können, dass die Justiz ihre Aufgaben bürgerfreundlich, in fairen Verfahren, in guter Qualität und zeitnah erfüllen kann, braucht sie die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Die Landesregierung trägt dem Rechnung. Das zeigen die beträchtlichen Anstrengungen, die der Haushaltsgesetzgeber und die Landesregierung zur Verbesserung der personellen wie auch der sächlichen Ausstattung bereits in den vergangenen Jahren der laufenden Legislaturperiode geleistet haben.
Ich will das ganz kurz darstellen: Wir haben zur Verstärkung des Strafbereichs der Gerichte bereits 2007, 2009 und 2010 insgesamt 25 neue Richterstellen geschaffen. Wir haben die Staatsanwaltschaften entscheidend durch insgesamt 26 zusätzliche Stellen in den vergangenen Jahren verstärkt und dadurch die Strafverfolgung effektiver und zügiger gemacht. Wir haben die Bewährungshilfe durch insgesamt 20 Stellen in den vergangenen Jahren entscheidend verstärkt.
Wir haben den Rechtspflegerdienst bereits bis 2010 um 20 zusätzliche Stellen verstärkt. Die Sozialgerichte – das ist angesprochen worden –, die infolge der Sozialgesetzbuch-II-Gesetzgebung eine nicht unerhebliche Belastung zu tragen haben, sind in angemessenem und notwendigem Umfang verstärkt worden. Wir werden die Sozialgerichte weiterhin angemessen verstärken, wenn das ihre Belastung erfordert.
Meine Damen und Herren, Personalzuwachs war auch im Strafvollzug notwendig. Wir haben seit 2008 das neue Landesjugendstrafvollzugsgesetz für RheinlandPfalz. Es sieht zahlreiche neue inhaltlich anspruchsvolle Aufgaben vor, die nur durch zusätzliches Personal ordnungsgemäß bewältigt werden können.
Im Doppelhaushalt 2009/2010 sind hierfür 89 zusätzliche Stellen geschaffen worden, davon 35 für Psychologinnen und Psychologen, Lehrerinnen und Lehrer und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, den Kriminologi
Meine Damen und Herren, darüber hinaus haben wir die Justiz weiter modernisiert. Ich will nur das neue moderne Justizzentrum in Koblenz nennen, das demnächst in Dienst gestellt wird. Ich nenne ferner den Erweiterungsbau der JVA Wittlich. Wir planen ein Justizzentrum für Bad Kreuznach und Investitionen in die Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Wittlich, den Umbau und die Erweiterung der Justizvollzugsschule und andere Projekte.
Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass am Standort Diez der Neubau für die Sicherungsverwahrten geplant wird. Das ist ein Vorhaben, das den aktuellen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und der neuen Gesetzeslage gerecht werden wird.
Auch andere Vorhaben stehen für eine moderne und effiziente Justiz. In Ludwigshafen, Mainz und Kaiserslautern und bald auch Trier gibt es zwischenzeitlich die Häuser des Jugendrechts. Rheinland-Pfalz ist bei diesem zukunftsweisenden Projekt bundesweit führend. Dieses Projekt ist erfolgreich.
Meine Damen und Herren, Innere Sicherheit und effektiver Rechtsschutz sind ohne qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich. Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung ist unter anderem ein ausreichendes Angebot zur Fortbildung. Hierfür haben wir in den vergangenen Jahren durch eine deutlich bessere Mittelausstattung gesorgt und werden das auch weiterhin tun.
Zu den Vorteilen der Streitschlichtung und der Mediation im Gericht hat Herr Kollege Hoch Stellung genommen. Unzweifelhaft ist, dass dafür auch Fortbildung notwendig ist.