Zu den Vorteilen der Streitschlichtung und der Mediation im Gericht hat Herr Kollege Hoch Stellung genommen. Unzweifelhaft ist, dass dafür auch Fortbildung notwendig ist.
Meine Damen und Herren, wir bemühen uns um die Innovation moderner Technologien. In den letzten Jahren haben wir mit Erfolg unsere Informationstechnologie weiter modernisiert. Dadurch ist ein moderner zeitgemäßer Service für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entstanden. Diese Verbesserungen und insbesondere die genannten personellen Aufstockungen waren für eine leistungsfähige Justiz wichtig und notwendig, auch um unser Sicherheitskonzept in der Praxis umzusetzen.
Das Konzept steht für Prävention und Reaktion. Es ist wichtig und wird für den Opferschutz vorangetrieben. Herr Hoch hat darauf hingewiesen. Es setzt einerseits auf vorbeugende Maßnahmen und die gelingende Verknüpfung von Polizeiarbeit mit den Bereichen Bildung, Erziehung und soziale Hilfen. Andererseits umfasst es aber auch die wirksame und zeitnahe Bekämpfung von Kriminalität in der effizienten und traditionell guten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
plans 05 für den Haushalt 2011 wird dieser bislang eingeschlagene und seit Jahren verfolgte Weg konsequent fortgeführt. Die darin veranschlagte Ausstattung gewährleistet, dass die Funktionsfähigkeit der rheinlandpfälzischen Justiz auch künftig sichergestellt bleibt. Zugleich bewegt sich aber der Entwurf innerhalb der haushaltspolitischen Leitlinien der Landesregierung mit dem vorrangigen Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren, der rheinland-pfälzische Justizhaushalt weist ein Ausgabenvolumen von rund 744 Millionen Euro aus, bei Einnahmen – vor allem aus Gerichtskosten – von etwa 231 Millionen Euro und einem doch bemerkenswerten Kostendeckungsgrad von 31 %. Mit einem Budget in dieser Größenordnung wird die Justiz des Landes ihren vielfältigen Aufgaben entsprechend angemessen ausgestattet.
Mit den Budgets für Personalausgaben von jährlich rund 506 Millionen Euro kann der vorhandene Personalbestand beibehalten und in gewissem Umfang sogar in einzelnen Bereichen erhöht werden.
So wird die im laufenden Doppelhaushalt begonnene notwendige Verbesserung der Personalausstattung des Rechtspflegerdienstes mit der Schaffung von 20 zusätzlichen Stellen fortgesetzt. Wir schaffen vier weitere Stellen für den ebenfalls stark belasteten Amtsanwaltsdienst, und zur Verbesserung der Sicherheit in den Dienstgebäuden stocken wir den Wachtmeisterdienst um insgesamt zehn Stellen auf.
Im Justizvollzug – das ist schon gesagt worden – werden nochmals zehn zusätzliche Anwärterstellen des mittleren Vollzugsdienstes für Aufgaben zur Umsetzung des Landesjugendstrafvollzugsgesetzes geschaffen. Um den Behandlungsvollzug zu verbessern, ist vorgesehen, dass sieben neue Stellen für Psychologinnen und Psychologen und fünf neue Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sukzessive aus Stellen des mittleren Dienstes zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben eine sehr gute Ausstattung im Allgemeinen Vollzugsdienst und denken deshalb, dass wir dieses leisten können.
Meine Damen und Herren, ich freue mich und bin dankbar, dass die SPD-Fraktion durch ihre Änderungsanträge für immerhin 105 Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Justizvollzugsdienst und 15 Beförderungsmöglichkeiten in der Bewährungshilfe im Rahmen des finanziell Möglichen den Einstieg in eine Verbesserung schafft.
Herr Auler, wir haben unseren Titel für Zuwendungen – das betrifft auch die Zuwendungen an den Pfälzischen Verein – immerhin um insgesamt 20.000 Euro erhöht. Ich denke, das kommt auch dem Pfälzischen Verein zugute.
geschaffen, um Investitionen zur Erneuerung vorhandener Ausstattung sowie zur Fortsetzung von Modernisierungsmaßnahmen auf dem bisherigen Niveau fortzuführen. Wir tragen dadurch noch effizienter und zügiger mit einem wichtigen Beitrag auch zur Qualitätssicherung bei.
Dies gilt nicht zuletzt für die Fortführung der in den letzten Jahren bereits mit Erfolg durchgeführten ITModernisierungsmaßnahmen. Der damit einhergehende verbesserte Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und die Verwaltung stärkt nicht zuletzt den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Die Justiz unseres Landes leistet gute Arbeit. Das stellt beständig hohe Anforderungen an alle, die daran mitarbeiten. Deshalb möchte ich zum Schluss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfälzischen Justiz Dank und Anerkennung für diese Leistung und dieses Engagement sagen. Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt noch eine Kurzintervention des Kollegen Axel Wilke. Herr Dr. Wilke, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Meine Kurzintervention bezieht sich auf den Kollegen Hoch, auch wenn es schon ein bisschen länger her ist, dass er gesprochen hat.
Zum einen: Mitnichten habe ich hier behauptet, Herr Bartz sei unqualifiziert – um Gottes willen. Sie haben nicht zugehört. Ich habe nur gesagt: Der Minister braucht eine Verwendung für ihn, und die hat er im Moment nicht. Wenn er sie findet, kostet das einen Haufen Geld.
Aber warum ich hauptsächlich hier stehe, hat einen ganz anderen Grund, Herr Hoch. Sie haben vorhin, wenn ich es richtig gehört habe – wenn nicht, dann korrigieren Sie mich –, behauptet, es gebe 105 Beförderungen im Strafvollzug. Das stimmt nicht. Ich habe hier Ihren eigenen Antrag in der Hand: 50 Beförderungen im Bereich von A 8, 20 Beförderungen bei A 9 und fünf bei A 9 mit Amtszulage, das macht zusammen wie viel? 75, keine 105. Das will ich noch klarstellen. – Danke.
Der Kollege hat das Wort zur Erwiderung. – Meine Damen und Herren, der Ordnung halber: Der Kollege Wilke
hat sich unmittelbar nach dem Kollegen Hoch gemeldet; das ist nicht weitergegeben worden. Deswegen habe ich ihm jetzt noch das Wort erteilt. Damit kann die Aufregung sich legen. –
Gehen Sie einmal zum Nachrechnen zu Ihrer Kollegin Dickes. Es gibt 75 Beförderungsstellen. Immer dann, wenn jemand zum Beispiel von A 9 nach A 9 mit Amtszulage befördert wird, wird zusätzlich zu den ausgebrachten Stellen eine Stelle in A 9 frei und kann wieder neu besetzt werden. Deswegen gibt es von oben – – –
Also, passen Sie auf. Ich erkläre es Ihnen noch einmal ganz langsam. Da ist jemand in A 9, und es gibt fünf neue Stellen in A 9 mit Zulage.
(Dr. Wilke, CDU: Das stimmt doch gar nicht! Sie haben Höhergruppierungen! Das sind doch keine neuen Stellen! – Weitere Zurufe von der CDU – Unruhe im Hause)
Okay, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist angeboten worden, im Ausschuss weiterzudiskutieren. Nehmen Sie es bitte so hin und an.
Meine Damen und Herren, ich darf doch darum bitten, dass Sie mir wenigstens zuhören, wenn es darum geht, worüber wir jetzt reden. Die Einzelpläne sollen zusammen aufgerufen und beraten werden.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Verankerung einer Schuldenregel in der Landesverfassung) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4966 – Zweite Beratung
Ausgestaltung der Schuldenregel für RheinlandPfalz: Zukunftsfähige Haushaltspolitik sichern – nachhaltige Konsolidierung rasch umsetzen! Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4967 –
Im Hinblick auf die Berichterstattung zum Landeshaushaltsgesetz erübrigt sich eine weitere Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie gestatten mir, zum Schluss der zweitägigen Debatte über den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt Resümee zu ziehen. Ich befürchte fast, dass wir unmittelbar vor einer historischen Fehlentscheidung stehen. Ich möchte in der Kürze der Zeit einfach noch einmal die Schlaglichter der vergangenen zwei Tage wiederholen.