In diesem Zusammenhang ein Wort zu der Untersuchung der Universität Leipzig. Für mich, der sich seit fast 40 Jahren gegen Rechts zur Wehr setzt, sind das erschreckende Ergebnisse: Fast 10 % sind rechtslastig, könnten NPD wählen, 25 % Ausländerfeindlichkeit. – Das sind Zahlen, die müssen erschrecken. Insofern muss man sich immer wieder die Frage stellen, ob wir auf diesem Gebiet genug machen. Ich glaube, wir machen nicht genug. Hier liegen wir nicht auseinander. Die Beispiele, was man machen kann, sind heute in einigen Redebeiträgen schon aufgeführt worden und werden noch aufgeführt, sodass ich im Moment darauf verzichten kann.
Wir begrüßen, dass in einem gemeinsamen Antrag das Landesverfassungsschutzgesetz bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert wird, weil wir hoffen – wir sind nicht so sicher –, dass man sich auf der Bundesebene bis zu diesem Zeitpunkt über die Probleme einig ist. Wir erwarten, dass auch unser Verfassungsgerichtshof bis dahin entschieden hat, ob das POG verfassungsgemäß ist, wie wir denken, oder Probleme macht, wie es ein Rechtsanwalt denkt.
Zur Antiterrordatei nur so viel: Auch hier könnten Sie mit Blick in den Haushalt und die dazugehörigen Blätter feststellen, dass Vorsorge getroffen ist. Dafür brauchen
wir Ihren Entschließungsantrag nicht. Die personellen und die sachlichen Voraussetzungen werden dafür geschaffen, dass die Antiterrordatei wie geplant auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut werden kann. Mehr können wir nicht machen.
Im Übrigen begrüßen wir, dass es nach jahrelangen Auseinandersetzungen gelungen ist, dass auf der Bundesebene eine aus unserer Sicht verfassungsrechtlich zulässige und erforderliche Antiterrordatei aufgestellt werden kann. Das war eine relativ schwierige Geburt.
Eine weitere schwierige Geburt, die auch Herr Kollege Auler angesprochen hat, ist sicherlich der Vorschlag, wie wir das Kommunalabgabengesetz ändern wollen.
Herr Kollege Auler, wenn man sagt, dass das Gesetz so, wie wir es vorschlagen, verfassungswidrig ist, frage ich Sie, wo Ihr Vorschlag ist. Wie sollen wir es regeln? Wir haben uns doch nicht umsonst zwei Jahre lang mit Professoren, Politikern und Leuten aus der Praxis auseinandergesetzt, wie wir ein Gesetz hinbekommen, das auf der einen Seite den Gemeinden das notwendige Handwerkszeug gibt, um ihre Beiträge einholen zu können, und auf der anderen Seite unserer Verfassung und der Bundesverfassung entspricht. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir das geschafft haben. Sie büxen mit Ihrer Art, dieses Thema zu behandeln, aus. Sie sagen nicht, wie Sie den Kommunen helfen wollen. Sie müssen ihnen helfen.
Noch ein Satz zu Ihrem Gutachter. Dieser hat gesagt, was der Herr Minister a. D. Mertin vorher schon gesagt hat. Das war für uns nichts Neues. Da Sie auch sonst auf den Wissenschaftlichen Dienst bauen – zumindest in einem anderen Fall, wie ich mich aus der letzten Zeit erinnern kann –, kennen Sie dessen Gutachten, das zu einem klaren Ergebnis kommt. Natürlich hat das Gesetz wie viele andere Gesetze auch ein gewisses Problem im Bereich der Verfassung. Wer will das leugnen? Wir sind aber der festen Auffassung, dass es hält. Jetzt müssen wir abwarten, was die Gerichte daraus machen. Zu sagen, wir dürfen es nicht machen, fand ich etwas billig. Heute war in der Zeitung zu lesen, dass die Kommunen teure Straßen ausbauen und die Armen dies mitbezahlen müssen. Wer so Kommunalpolitik betrachtet, scheint sie nicht zu kennen, es sei denn bei Ihnen in Ludwigshafen.
Das kenne ich nicht so genau. Ich weiß es aus vielen anderen Bereichen. Ich denke, dem Kommunalpolitiker dürfte man solche Dinge nicht per se unterstellen.
Herr Kollege Auler, das lassen Sie auch weg. Das Gesetz besagt ausdrücklich, dass es möglich ist, auch Abschnitte zu bilden, wenn dies entsprechend in den Satzungen begründet ist. Man kann es also machen, wenn man will.
Ich meine, dass den Kommunen ein ausreichender Spielraum gegeben ist. Sie werden es in der Regel auf die ganze Fläche legen, aber sie können es auch auf bestimmte Bereiche reduzieren, wie zum Beispiel Ortsteile.
Abschließend noch ein Hinweis auf den Änderungsantrag, der das Problem aufgreift, das entstehen könnte, wenn eine Kommune nach der alten Satzung einen Ausbaubeitrag beschlossen hat und dieser nach dem neuen Gesetz nicht mehr möglich wäre. Um diesen für das Jahr 2006 zu retten, wird diese Übergangsregelung bis zum 31. März nächsten Jahres geschaffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Ausführungen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und zur finanziellen Situation unserer Kommunen im Land machen.
Die Entwicklung des wiederkehrenden Straßenbeitrags in Rheinland-Pfalz lässt sich wie folgt beschreiben: Die Einführung erfolgte im Jahre 1986 mit dem Kommunalabgabengesetz. Mit diesem Gesetz wurde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, zur Finanzierung des Investitionsaufwandes für den Ausbau von Straßen größere Gebiete festzulegen, innerhalb derer sämtliche Verkehrsanlagen als eine Abrechnungseinheit anzusehen waren.
Dadurch konnten die Aufwendungen auf alle in dem Gebiet der Abrechnungseinheit gelegenen Grundstücke als wiederkehrender Beitrag verteilt werden.
Im Jahre 2003 änderte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seine Rechtsprechung und stellte verschärfte Maßstäbe und Voraussetzungen für den wiederkehrenden Beitrag auf. Insbesondere wurde die Voraussetzung für den erforderlichen räumlichen und funktionalen Zusammenhang wesentlich enger gefasst.
Für die Praxis bedeutete diese Rechtsprechung, dass die Vorgaben von vielen Gemeinden nicht mehr erfüllt werden konnten. Die gesetzlich mögliche Einführung von wiederkehrenden Beiträgen wäre damit vielfach leergelaufen. Eine rechtssichere Erhebung von Beiträgen war nur noch eingeschränkt möglich.
Als Lösung sieht der Gesetzentwurf im Wesentlichen folgende Änderung vor: Abweichend von der bisherigen Gesetzeslage kann künftig bestimmt werden, dass das gesamte öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde eine
einheitliche öffentliche Einrichtung bildet. Der Gemeinderat kann jedoch – soweit es die örtlichen Gegebenheiten erfordern – bestimmen, dass dies auch für Verkehrsanlagen lediglich einzelner Gebietsteile der Gemeinde gilt.
Der Beitragspflicht unterliegen in beiden Fällen alle Grundstücke, die durch das eine Einheit bildende Verkehrsnetz erschlossen sind. Sämtliche Verkehrsanlagen, also das gesamte öffentliche Verkehrsnetz des Gemeindegebietes, bilden eine eigenständige öffentliche Einrichtung und nicht lediglich eine Abrechnungseinheit.
Der Gemeinderat hat die Befugnis, dies durch Satzung zu bestimmen. Es handelt sich bei dieser Konzeption auch nicht – wie von Kritikern eingewandt wird – um eine getarnte Straßensteuer.
Steuern sind allgemeine Deckungsmittel zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte ohne direkte Gegenleistung für den Zahlenden. Der wiederkehrende Beitrag kann jedoch ebenso wie der Einmalbeitrag nicht als Steuer im gesetzlichen Sinne verstanden werden; denn seine Erhebung ist investitionsabhängig, zweckgebunden und vermittelt dem Grundstückseigentümer entsprechende Vorteile.
Es besteht damit ein hinreichender Zusammenhang zwischen der individuellen Lastenüberbürdung und dem tatsächlichen individuellen Vorteil durch den Straßenausbau. Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf aus diesem Grund zustimmen, weil wir denjenigen Gemeinden helfen wollen, die im System des wiederkehrenden Beitrags drin sind und für die Sie keinen Ausweg aufgezeigt haben, meine Kollegen von der FDP-Fraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich einige Ausführungen zur Finanzlage unserer Kommunen im Land machen.
Die Haushaltsberatungen der rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise sind im vollen Gange. Festzustellen ist, dass sich die Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen nach den schwierigen rot-grünen Regierungsjahren in Berlin wieder leicht erholt haben.
Ursache dafür ist vor allem die Tatsache, dass mit dem Regierungswechsel hin zur Großen Koalition wieder stabilere wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden.
Die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen bleibt jedoch weiterhin in einem bedrohlichen Zustand. Nach wie vor ist keine ausreichende Bereitschaft des Landes zu erkennen, insbesondere nicht in dem uns hier vorliegenden Doppelhaushalt für die Jahre 2007 und 2008, den Kommunen eine aufgabengerechte Finanz
ausstattung zukommen zu lassen, wie es in der rheinland-pfälzischen Verfassung eigentlich vorgesehen ist.
Das lässt sich anhand folgender Fakten belegen: Die rheinland-pfälzischen Kommunen weisen 2006 im 17. Jahr in Folge einen negativen Finanzsaldo aus. 974 von 2.493 Kommunen konnten 2004 ihren Haushalt nicht ausgleichen. Der Fehlbetrag war mit 1,354 Milliarden Euro im Jahr 2000 um 39 Millionen Euro höher als im Vorjahr.
1.123 Kommunen wiesen für 2005 einen Fehlbedarf von insgesamt 1, 95 Milliarden Euro aus. Die Gesamtschulden der Kommunen, einschließlich der Kassenkredite und der Verpflichtung aus dem Verstetigungsdarlehen, stiegen im Jahr 2005 um 0,7 Milliarden Euro auf 12,1 Milliarden Euro.
Ich hätte mir gewünscht, im Doppelhaushalt wären ausreichende Finanzgrundlagen für unsere Kommunen vorhanden gewesen.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus Koblenz und Umgebung sowie Seniorinnen und Senioren der Stadt Schifferstadt. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!