Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn ich es schon persönlich getan habe, möchte ich auch noch einmal öffentlich sagen, es gilt natürlich mein ganz besonderer Dank meinem Vorgänger im Amt, Herrn Professor Dr. Jürgen Zöllner. Ich glaube, er hat einen gut bestellten Bereich und ein gut bestelltes Haus übergeben. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar.
Wir haben eben im Bereich der Schule viel über die Notwendigkeit zu Investitionen in den Bildungsbereich gesprochen. Ich bekenne mich ausdrücklich zur Notwendigkeit von Investitionen und Schwerpunktsetzungen im Wissenschaftsbereich. Aber auch hier gibt es eine Parallelität – das eine ist die Frage, wie viel Geld man zur Verfügung stellt, das andere ist die Frage, wie man das Geld zur Verfügung stellt. In beiden Fällen gilt es, einen möglichst modernen Weg zu finden.
Ich glaube, unser Hochschulprogramm „Wissen schafft Zukunft“ ist ein solcher moderner Weg, den Hochschulen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir stärken damit die Grundausstattung ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten und Fachhochschulen. Wir setzen aber ganz bewusst dabei auch einen Schwerpunkt auf das Lehrangebot und den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Dass dieses Programm ab 2008 nochmals um 50 % erhöht wird und damit insgesamt in dem Programm seit Beginn bis zum Ende dieser Legislaturperiode den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen ein Volumen von 225 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt wird, macht schon deutlich, dass wir uns bei allen Restriktionen, unter denen öffentliche Haushalte heute stehen, um den Wissenschafts- und Forschungsbereich kümmern und um seine Bedeutung wissen.
Das drückt sich nicht nur materiell aus. Das muss sich auch in geeigneten sonstigen Rahmenbedingungen ausdrücken. Wir beraten bei dieser Haushaltsberatung das erste Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften mit, das viel mehr Punkte als die „Landeskinderregelung“ beinhaltet. Es beinhaltet zum Beispiel die Studienkonten. Es liegt ein Antrag der CDU vor, man solle diese doch aus bürokratischen Gründen abschaffen.
Ich darf aber noch argumentieren. Dann hat jemand noch gesagt, finanziell würde es auch nichts bringen. Wir haben die Studienkonten auch nicht eingeführt, damit es finanziell möglichst viel bringt, sondern wir haben sie eingeführt, damit die Studierenden bewusst und effizient mit der Zeit im Studium umgehen. Das müsste eigentlich unbestritten sein.
Man kann sie deswegen auch nicht einfach abschaffen, ganz im Gegenteil. Wir stellen mit diesem Gesetz auf das Abbuchungssystem um, weil es noch sehr viel besser in der Lage ist, auch den individuellen Studienverläufen Rechnung zu tragen.
Mit dem Gesetzentwurf wechselt auch die Zuständigkeit für die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und für das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer in das Wissenschaftsressort. Ich glaube, das ist gut und vernünftig und eröffnet an dieser Stelle auch neue Synergien in der Zusammenarbeit. Wir freuen uns darauf, diese Aufgabe mit übernehmen zu können.
Es ist in der Tat noch die dritte Komponente im Gesetzentwurf, nämlich die sogenannte Landeskinderregelung. Ich mache keinen Hehl daraus, ich begrüße sehr den Änderungsantrag, den die SPD-Fraktion eingebracht hat. Diese Änderung ermöglicht ein flexibles Inkrafttreten der Landeskinderregelung „nur bei Bedarf“. Ich wiederhole dies: „nur bei Bedarf“.
Heute Morgen war zu lesen und zu hören, ich hätte sozusagen die Notbremse gezogen. Ganz im Gegenteil, wir erhalten die Notbremse. Es ging aber auch immer nur um eine Notbremse. Es war doch nicht unser Ehrgeiz, die Landeskinderregelung so schnell wie möglich zur Anwendung zu bringen. Es war unser Ehrgeiz, dass wir uns dieser im Zweifelsfall erwehren können.
Dies ermöglichen wir auch weiterhin. Sollte Ihnen die Position der Landesregierung in der Frage von Studiengebühren nicht mehr vollständig präsent sein, so kann man sie im Gegensatz zu manch anderen noch in einem Satz zusammenfassen. Sie heißt: Wir wollen keine Studiengebühren für das Erststudium. – An dieser Position halten wir auch weiterhin fest,
weil es eine sozial begründete Position ist. Dazu stehe ich ausdrücklich. Es ist aber auch eine ökonomisch begründete Position. Wir diskutieren im Moment darüber, ob wir es heute schaffen, so viele junge Menschen vom Studium zu überzeugen, dass wir auch in Zukunft den akademischen Nachwuchs in den Ingenieur- und Naturwissenschaften, aber auch in den anderen Bereichen sicherstellen können. Das heißt, wir müssen doch als Staat das Signal setzen, wir wollen mehr akademisch ausgebildete junge Menschen, weil wir sie brauchen. Dann müssen wir unsere Hochschulen offenhalten.
Frau Kohnle-Gros, der Hochschulpakt: Natürlich hätte sich das Land Rheinland-Pfalz auch noch mehr gewünscht. Aber das Land Rheinland-Pfalz steht explizit zu seiner gesamtstaatlichen Verantwortung, dass zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen. Ich sage einmal, die ganze Debatte, die wir führen, könnten wir am besten
dann zum Erfolg führen, wenn sich andere Länder ähnlich treu verhalten und entsprechend investieren würden, damit diese jungen Menschen eine Chance hätten. Dann hätten wir viele der Probleme nicht, die wir jetzt haben.
Der Hochschulpakt bietet ein wenig Entspannung, nicht Entwarnung. Wir bleiben handlungsfähig. Insofern ist dieser Antrag sehr durchdacht und sehr vernünftig.
Handlungsfähig wollen wir auch mit unserem neuen Ansatz in der Technologiepolitik des Landes sein. Das ist heute Morgen schon einmal diskutiert worden. Ich glaube, dass die Zusammenführung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung mit dem Wissenstransfer ein sehr fortschrittlicher Ansatz ist, weil wir damit die Wertschöpfungskette zwischen Wissenschaft und Praxis stärken, weil wir aber auch die Forschungskompetenz des Landes für Wirtschaft und Gesellschaft noch besser nutzbar machen können und weil wir dies letztlich mit dem Ziel machen, dass in diesem Land noch mehr hochtechnologische Arbeitsplätze entstehen.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle mit allem Nachdruck das versichern, was Herr Kollege Hering heute Morgen auch gesagt hat. Wir machen dies in guter Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern. Ich glaube, dadurch wird es uns sogar gelingen, einen Mehrwert zu erzielen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich gesagt habe, es kommt natürlich auf die Höhe der Mittel und auf das an, was wir zur Verfügung stellen, so kommt es aber auch darauf an, wie wir es zur Verfügung stellen. Dann gilt dies ausdrücklich für solche Bereiche wie das Flächenmanagement, das deswegen nicht mehr als Pilotprojekt geführt wird, weil es insgesamt im Land realisiert werden soll. Dann gehören dazu die neuen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, die aufgrund der guten Erfahrungen in Mainz mit dem Globalhaushalt jetzt weitergehende Möglichkeiten erhalten. Es geht also immer darum, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Es geht uns immer auch darum, Wege zu eröffnen, wie die Hochschulen mit diesen Mitteln möglichst gut umgehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in den nächsten Jahren wird die Forschungsinfrastruktur ein Schwerpunkt der Landespolitik bleiben. Wir haben im Doppelhaushalt einen Baukostenzuschuss für das MaxPlanck-Institut für Softwaresysteme in Kaiserslautern in Höhe von 3,2 Millionen Euro bzw. 4,2 Millionen Euro vorgesehen. Ich nenne das exemplarisch, weil meines Erachtens insbesondere dieses Institut dafür steht, wie wir versuchen, in Rheinland-Pfalz Forschungsinfrastruktur zu entwickeln. Alle, die aus der Region kommen, aber auch darüber hinaus, sind sich einig, dass das, was derzeit in Kaiserslautern an Kompetenz im Bereich der Informatik versammelt ist, seinesgleichen sucht. Das hat eine weltweite Ausstrahlung zur Folge. Solche Schwerpunktsetzungen eröffnen für das Land neue Chancen und Optionen.
Selbstverständlich werden wir uns auch nach der Föderalismusreform mit Nachdruck im Hochschulausbau engagieren. Das kann man an den Zahlen ablesen. Das kann man aber auch sehen, wenn man durch das Land fährt. Dies gilt beispielsweise für die Fachhochschulstandorte Mainz, Koblenz, Worms und Kaiserslautern, für die Johannes Gutenberg-Universität und nicht zuletzt für das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität, wo demnächst der Neubau der konservativen Medizin fertiggestellt wird, der ein Volumen von 100 Millionen Euro beansprucht. Wir nehmen also unsere Verantwortung für den Hochschulausbau und insbesondere für das Klinikum wahr.
Hierbei geht es nicht nur um neue Räume und nicht nur um die materielle Ausstattung, sondern es geht darum, dass wir Wege entwickeln, um die Hochschulmedizin in Zukunft auf höchstem Niveau zu sichern, was die wissenschaftliche Exzellenz angeht, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeht, was die Krankenversorgung angeht und was die klinische Medizin angeht. Allein die Benennung dieser Aufgaben macht deutlich, wie groß die Aufgabe ist, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Aber auch hierbei sind die Weichen gut gestellt. Ich freue mich darauf, mit Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten über den entsprechenden Gesetzentwurf zu diskutieren und vor allen Dingen zu guten Ergebnissen zu kommen. Dabei bin ich sehr optimistisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Weiterbildung ist bereits angesprochen worden. Auch in diesem Zusammenhang gilt es, nicht nur das Niveau zu halten, sondern auch neue Schwerpunktsetzungen vorzunehmen, wie es uns der Sachverständigenrat Weiterbildung auf den Weg gegeben hat und wie wir sie in der Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen und der anderen anerkannten Organisationen der Weiterbildung praktizieren und wie wir sie über entsprechende Anträge, die noch zur Beratung anstehen, mit neuen Akzenten versehen.
Neben all dem anderen, was die Weiterbildung an Wichtigem von der politischen Bildung bis zur beruflichen Bildung leistet, ist für mich besonders wichtig, dass sie für viele Menschen die zweite Chance darstellt. Es ist die zweite Chance beispielsweise im Hinblick auf die Frage der Alphabetisierung, die zweite Chance im Hinblick auf das Nachholen von Schulabschlüssen. Insofern ist Weiterbildung aus meiner Sicht Kernbestandteil sozialer Gerechtigkeit, weil die Weiterbildung vielen die Chancen eröffnet, die sie sonst nicht hätten.
Ganz besonders freue ich mich darüber, dass ich nun auch die Verantwortung für den Kulturbereich trage. Kunst und Kultur sind für jeden einzelnen Menschen wie auch für die Gesellschaft so wichtig wie die Luft zum Atmen. Sie gibt Denkanstöße, sie ermöglicht Reflexionen, und manchmal ist sie einfach nur unterhaltsam. Wir wollen dieses hohe Gut für dieses Land erhalten. Wir wollen es sichern. Wir wollen es mit echten Highlights versehen. Derer stehen einige in den nächsten Jahren an, die auch in diesem Doppelhaushalt ihren Niederschlag finden.
Die Kulturausgaben des Landes steigen um 1,5 Millionen Euro. Das eine sind die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, das andere ist die Notwendigkeit, dies mit Reformprozessen zu verbinden. Herr Staatssekretär Hofmann-Göttig hat Ihnen vor einigen Tagen die neue „Generaldirektion Kulturelles Erbe“ vorgestellt und ausführlich mit Ihnen diskutiert.
In diesem Zusammenhang ist auch auf den Ausbau der Landesmuseen in Mainz und Trier hinzuweisen, die die Infrastruktur für unser kulturelles Erbe verbessern. Wenn ich über die Highlights spreche, dann spreche ich natürlich auch über die Trierer Landesausstellung über Konstantin den Großen und die für das Jahr 2007 geplante Eröffnung des Arp-Museums.
Ich glaube, darüber werden wir uns gemeinsam ein Stück weit freuen können, ganz jenseits politischer und sonstiger Auseinandersetzungen. Ich denke, das Land wird ein Stück weit im Mittelpunkt weit über seine Landesgrenzen hinaus mit seinem kulturellen Erbe und mit seinen kulturellen Schätzen stehen. Das wird eine Freude für uns alle sein.
Es ist wichtig, neben diesen kulturellen Leuchttürmen nicht die Arbeit an der Basis zu vergessen, nämlich die kulturelle Förderung in der Breite, dies sogar versehen mit neuen Akzenten wie zum Beispiel den Jugendkunstschulen, mit denen wir deutlich machen wollen, wie wichtig für uns ästhetische und kulturelle Bindung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist, um diesem Land auch kulturell eine gute Zukunft zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, in diesem Bereich gibt es so vieles, was man erwähnen könnte. Das können deshalb nur einige Schwerpunktsetzungen sein.
Ich versichere Ihnen abschließend gern, dass ich mich auf diese neue Aufgabe freue, es schön ist, in einem Haus die Bildungskette insgesamt vereint zu wissen und den wunderschönen Bereich der Kultur mitverantworten zu dürfen. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren mit Ihnen in diesem für mich teilweise neuen Bereich.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie verwundern mich, wenn Sie die Darstellung über die Landeskinderregelung so verkaufen, als ob es ein weiser Beschluss wäre. Jetzt muss ich einmal ganz dumm fragen:
Wenn es nur als Notbremse gedacht gewesen wäre, dann hätten wir das Gesetz doch genauso machen können.
Nein, Sie haben es nicht so gemacht. Es sollte nämlich eintreten. Jetzt stellen Sie einen Änderungsantrag, in dem es angeblich zu einer Notbremse umfunktioniert wird.
Dann haben Sie gesagt, es hätte nicht unbedingt schnell gemacht werden sollen. Sie waren bei den Ausschusssitzungen nicht dabei. Ich kann Ihnen aber gern die Protokolle zur Verfügung stellen. Natürlich sollte es schnell gemacht werden.