Es ist die spannende Frage: Wie gehen wir damit um? – Ich muss sagen, hier hilft nicht zu sanktionieren, hier hilft auch nicht zu verbieten, weil der graue oder schwarze Markt so groß sind und weil das zum Ersten im Computer, das heißt, im Internet datenschutzrechtliche Probleme berührt, und zum Zweiten werden Sie das alles nicht abschaffen können; denn dann wird der Staat zum Schnüffler.
Übrigens ist auch bei der Frage immer wichtig, inwieweit der Informationsgehalt einer Sendung wichtig ist. Das ist ein schmaler Grat. Man kann nicht alle Gewalt aus den Medien heraushalten. Von daher ist es ein sehr schmaler Grat, den man geht. Ich glaube, dass eine gute Medienpädagogik entscheidend ist.
Es ist nicht die Frage: Wem biete ich Medienpädagogik an, den Jugendlichen und den Kindern? – Ich glaube, man muss sie sogar den Eltern anbieten.
Nun können bei diesen modernen Medien auch Eltern dieses unterbinden, aber in der Regel sind die Kids sehr viel fitter in den Computeranwendungen als die Eltern.
Ich nenne mich selbst als Beispiel, da ich in diesem Bereich auch nicht so fit bin. Deshalb müssen wir darauf achten, dass wir die Medienpädagogik ausbauen und diese den Eltern anbieten. Wir brauchen ein Problembewusstsein, eine Sensibilität in der Gesellschaft für diese verwerflichen Spiele.
Ich gebe dem Innenminister vollkommen recht, dass es nichts nutzen wird, in diesem Bereich mit Verboten zu operieren, weil dadurch der schwarze und graue Markt stärker gemacht würde.
Gerade bei Computern besteht nicht die Möglichkeit, das in dem notwendigen Umfang zu überwachen; denn nur wenn Sie überwachen, können Sie sanktionieren. Dabei spielen eine Menge datenschutzrechtlicher Gründe eine Rolle.
Ich bin dafür dankbar, dass die Sozialdemokraten dies zum Thema machen; denn wir benötigen insgesamt zu diesen modernen Medien eine breite gesellschaftspolitische Diskussion – dies aus unterschiedlichen Gründen –, weil die Medien- und Meinungsvermittlung eine ganz andere Qualität bekommt. Es ist aber auch die Ecke dabei, dass in übelster Art und Weise Geschäftemacher damit ihr Geschäft machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir zum einen eine breite gesellschaftspolitische Debatte führen und wir zum anderen davon weggehen, Medienpädagogik nur für Jugendliche anzubieten. Vielmehr müssen wir sie auch Eltern anbieten, damit Eltern im Elternhaus ihren Erziehungsauftrag in diese Richtung ausrichten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine beiden Vorrednerinnen und Herr Bauckhage haben die Frage gestellt, ob gewalttätige Spiele und Filme tatsächlich ursächlich dazu beitragen, dass Bluttaten, wie sie in Erfurt und Emsdetten, aber auch in den USA geschehen sind, stattfinden konnten. Ohne jeden Zweifel ist diese Frage berechtigt. Vorschnelle Antworten und Forderun
Die Diskussion um Gewalt in den Medien und ihre Wirkung ist alt, ja, sie ist sogar ganz alt. Aristoteles und Plato haben darüber diskutiert, wie Gewalt wirkt. Das spielt bis heute in dieser Debatte eine Rolle. Sie begleitet das Fernsehen seit 1946. Kommerzielle Unterhalter müssen sich seit jeher die kritische Frage gefallen lassen, ob sie die Reize der Gewalt für das Publikum nicht zum Bestandteil ihres Geschäftsmodells machen.
So wundert es nicht, dass sogenannte Baller- und Killerspiele – es sind einige genannt worden – zu Recht in die Diskussion geraten. Sie sind nämlich extrem gewalttätig. Sie geraten auch zu Recht in die Diskussion, weil Erwachsene so wenig darüber wissen und beachtlich von dem abstrahieren, was sie selbst gesellschaftlich in unserer Welt für vertretbar halten. Wer hat sich denn nicht „Braveheart“ mit Mel Gibson angeschaut? Wer hat sich nicht mehrfach „Das Schweigen der Lämmer“ angeschaut und es für große Kunst gehalten? „Terminator 1 bis 3“ sind bereits genannt worden.
Nein, ich meine, schnelle Antworten helfen nicht weiter, wenn wir der Frage wirksam nachgehen wollen, wie wir in unserer Gesellschaft extreme Gewaltverherrlichungen verhindern wollen, wie wir Kinder und Jugendliche wirksam schützen wollen und vor allem, wie wir es schaffen wollen, dass sie mit Gewaltdarstellungen kompetent umzugehen lernen.
Meine Damen und Herren, wir haben beachtliche Rechtsgrundlagen, um die Menschenwürde verachtende Spiele und Filme aus dem Verkehr zu ziehen. Wir haben Alterseinstufungen, wir haben Herstellungs- und Verbreitungsverbote, wir haben Indizierungen, wir haben Bußgelder und Haftstrafen im Strafrecht, im Jugendschutz, im Medienrecht und im Jugendmedienschutz. Nur – Frau Beilstein, da irren diejenigen, die so lauthals nach Strafverschärfung rufen –, glaubt irgendjemand von Ihnen ernsthaft, dass die meist jugendlichen Egoshooterspieler vor allen Dingen mit Paragrafen davon abzuhalten sind, dies in der modernen Welt des Internets zu tun?
Ich weiß, ich komme darauf auch noch zurück. Ich meine, die Gewichtung dessen, wie wir handeln, ist das Entscheidende.
Das heißt nämlich ausdrücklich nicht, dass es nicht auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf geben kann. Aus den gerade laufenden Evaluierungen der freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (USK) und des Jugendmedienschutzes sowie aus der Diskussion, die in der freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geführt wird, kann sehr wohl auch gesetzlicher Änderungsbedarf
erwachsen. Wir sollten aber erst den Befund abwarten und dann zielgerichtet handeln und nicht schon handeln, bevor der Befund überhaupt erarbeitet ist.
Die Landesregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass wir zunächst einmal keine Strafbarkeitslücke haben. Wenn aber diese Debatte dazu dient, die Aufmerksamkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auf dieses Thema neu zu versammeln, dient das der Sache; denn Jugendschutz, das Vorgehen gegen extrem gewalttätige, menschenverachtende Medienangebote, bedarf der öffentlichen Unterstützung. Sie stehen oft gewaltigen ökonomischen Interessen gegenüber. Sie bedürfen immer wieder der Selbstvergewisserung, was schützenswert ist. Dies auch deshalb, weil wir in Europa sehr unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung, Menschenverachtung und Pornografie sind.
Es bedarf auch – lassen Sie mich das hinzufügen – der Ermutigung, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Verantwortungsbereich von Frau Ministerin Ahnen, Herrn Minister Bruch und mir mit diesen Fragen beschäftigen, engagierte, hervorragende und oft nicht genügend beachtete Arbeit leisten.
Die Landesregierung ist ausdrücklich dafür, dort zu handeln, wo es tatsächlich gesetzgeberische Lücken gibt. Sie tut das. Es war beispielsweise ein langer Kampf der deutschen Länder mit Ministerpräsidenten Beck als einem der Verhandlungsführer an der Spitze, dass europaweit das bei aller Kritik vorbildliche System des Zusammenwirkens von gesetzlicher Norm und freiwilliger Selbstkontrolle in der neuen EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste verankert worden ist. Erst unmittelbar vor Weihnachten ist es uns mithilfe des Europäischen Parlaments gegen die Kommission und gegen manchen Mitgliedstaat gelungen durchzusetzen, dass Sperrverfügungen in diesen Medien nicht nur im Fernsehen, sondern auch in den neuen Medien weiter möglich sind.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt nachdrücklich den Antrag der SPD-Fraktion für diese Aktuelle Stunde und die von ihr geplante Durchführung einer Anhörung; denn Gewalt ist ein gewaltiges Thema, wenn es um den Einfluss von Fernsehen, PC und neuen Übertragungsmedien auf Kinder und Jugendliche geht.
Wenn wir richtig handeln wollen, dann bedarf es der differenzierten Betrachtung. Wir müssen eingestehen, dass wir die genaue Wirkung von Medien nicht kennen, aber wir haben Hinweise und Erkenntnisse aus der Medienforschung, die uns das Handeln erleichtern.
Gewalt in den Medien beispielsweise trägt dort zur Gewaltentstehung bei, wo bereits im Alltag eine Gewaltbasis existiert. Die differenzierte Wahrnehmung von Gewaltszenen ist beispielsweise stark von Alter und Geschlecht beeinflusst. Aggressives Verhalten, Gedanken und Gefühle werden bei Nutzern gewalttätiger Spiele begünstigt, aber auch umgekehrt.
Wir wissen – dies ist die höchste Signifikanz, von der wir sicher wissen, dass sie existiert –: Je höher der Fernsehkonsum zeitlich, je höher die Präsenz vor dem Bildschirm, je intensiver der Konsum von Gewaltspielen ist, desto höher ist die Bereitschaft, aggressiv zu reagieren.
Meine Damen und Herren, das führt mich zu einem abschließenden Gedankengang, der an das anknüpft, was Herr Bauckhage ausgeführt hat. Ich denke, wir müssen die Menschen insgesamt, Kinder und Jugendliche im Besonderen, dazu befähigen, verantwortungsvoll und selbstbestimmt mit den Angeboten der digitalen Welt umzugehen.
Dazu zähle ich beispielsweise die Initiative der Landesregierung, die Medienkompetenz gemeinsam mit ihrer Landesmedienanstalt an den Schulen zu stärken. Dies beinhaltet gerade auch die Fähigkeit auszubilden, nämlich zu lernen, zwischen virtueller und realer Welt zu unterscheiden; denn hier liegt die wirkliche Herausforderung dieser neuen Spielwelten. Nirgends ist es so leicht gemacht worden wie in diesen neuen Spielen, die eigene Identität gegen eine umfassende künstliche einzutauschen.
Zu diesen Maßnahmen zähle ich auch, dass wir offensiv mit dem Potenzial von Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien umgehen. Wir dürfen Provider und Suchmaschinenanbieter aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entlassen.
Wir brauchen Gütesiegel, technische Schutzmaßnahmen und eine Diskussion über Mindeststandards. Ich persönlich halte sehr viel davon, sogenannte sichere Schutz- und Surfräume für Kinder zu schaffen, die auffindbar und kindgerecht sind und sich mit tragfähigen Geschäftsmodellen verbinden lassen. Hier fehlt es uns bisher eindeutig an der Phantasie.
Herr Bauckhage, ich bin Ihrer Meinung. Wir müssen Eltern helfen, nicht eine gelassen pädagogische Haltung gegenüber Medien, ihrem Konsum und gewalttätigen Medienerlebnissen einzunehmen.
Meine Damen und Herren, Sie können versichert sein, auch wenn Sie es kritisch betrachten, Rheinland-Pfalz kann sich auf diesem Gebiet sehen lassen und hat nicht umsonst in wesentlichen Teilen die Führerschaft unter den Ländern. Die Landesregierung wird das ihr Mögliche tun, damit sich Kinder und Jugendliche in der neuen digitalen Welt kompetent bewegen können und wirksam geschützt werden. Darauf können Sie sich verlassen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen steht jemand, der selbst sogenannte Killerspiele gespielt hat, und der sie ab und zu auch noch spielt, wie wohl 90 % meiner Generation. Computer- und Videospiele sind seit rund zehn Jahren Bestandteile der Jugendkultur in Deutschland. Die Erwachsenenwelt stand diesem Phänomen immer recht hilflos gegenüber.
Doch irgendwann kommt es zum Kontakt mit der neuen virtuellen Welt der Jugend, selten durch Interesse, sondern durch die genannten Tragödien. Dann sucht man die Erklärung und findet schnell die große Unbekannte, nämlich das Killerspiel. Das ist eine virtuelle Welt, in der das Töten von Gegnern als Spielziel formuliert ist.
Für Menschen, die nicht mit dem Medium Computerspiel aufgewachsen sind, ist das sicherlich und absolut berechtigt in den meisten Fällen nicht verständlich. Man hat die vermeintliche Ursache gefunden und fordert ein Verbot von Vertrieb und der Produktion der Spiele. Damit scheint das Problem gelöst.