Protokoll der Sitzung vom 18.01.2007

Für Menschen, die nicht mit dem Medium Computerspiel aufgewachsen sind, ist das sicherlich und absolut berechtigt in den meisten Fällen nicht verständlich. Man hat die vermeintliche Ursache gefunden und fordert ein Verbot von Vertrieb und der Produktion der Spiele. Damit scheint das Problem gelöst.

Genau darin liegt der Irrtum. Andere Fragen müssen aufgeworfen werden, und vor allem mit den Menschen, die diese Spiele konsumieren, ein ernsthafter Dialog geführt werden. Sie wären oft überrascht, wer hinter den schießenden und hüpfenden PC-Figuren auf den Monitoren steckt. Die Klischees vom vereinsamten 14Stunden-Spieler sind nur noch selten bis gar nicht mehr zu finden.

Die Spiele sind längst als sogenannte E-Sport-Spiele bei einem gesellschaftlich breiten Publikum etabliert. Es gibt Turniere, Ligen und auch Preisgelder.

Gerade gestern hatte ich das Vergnügen, mit einem 42jährigen Ingenieur bei RWE zu telefonieren. Dieser ist in seiner Freizeit Clanleader bei einem Clan, der das Spiel „Quake“, ein sogenanntes Killerspiel, auf LAN-Parties und Internetturnieren spielt. Etwa 20 Leute umfasst der Clan. Der Clan ist ein eingetragener Verein mit demokratischen Strukturen und sogar einer Jahreshauptversammlung. In Deutschland gibt es immer mehr solcher Vereine.

(Glocke des Präsidenten)

Noch ein Satz. Mit einem Verbot würde man all diese Menschen auf einen Schlag kriminalisieren.

Zu guter Letzt möchte ich das Augenmerk darauf lenken, dass Menschen mit Waffen und nicht mit Computerspielen getötet werden. Die immer wieder festzustellenden Zugangsmöglichkeiten von Jugendlichen zu Waffen sollten deswegen in dieser Diskussion nicht vergessen werden.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Beilstein.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf den Punkt der Isolation Jugendlicher zurück. In Emsdetten sagte der Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer zu dem Motiv des Täters: „Er hat unter der Sinnleere seines Lebens gelitten.“ – Deshalb denke ich, dass es ein weiterer wesentlicher Ansatz sein muss, und zwar ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz, dagegen anzusteuern.

Das fängt mit einer stärkeren Familienförderung an, damit genügend Raum bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern und ihnen Regeln und Maßgaben mit auf den Weg zu geben, aber auch um Eltern mit den neuen Medien fit zu machen, damit sie in der Lage sind zu erkennen, womit ihre Kinder überhaupt spielen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dazu gehört aber auch ein fester Platz in der Schule zur Förderung von Medienkompetenz und – nicht zu vergessen – die Chance auf einen Ausbildungsplatz; denn es gibt für einen Jugendlichen nichts Schlimmeres, als zu erkennen, dass er im Grunde genommen gar nicht gebraucht wird und keinen Platz in der Gesellschaft hat.

Meine Damen und Herren, nach meiner Auffassung endet es noch lange nicht bei der Erkenntnis, welche wichtigen Funktionen ein gesundes Vereinsleben erfüllt. Das heißt, eine stärkere Förderung des Ehrenamts und Ehrenamtlicher sind ebenfalls unverzichtbare Ansätze bei der Prävention gegen diese Auswüchse.

(Pörksen, SPD: Das machen wir doch!)

Offenbar noch stärkere, und zwar nicht nur an Ehrenamtstagen ein Klatschen und ein Blumenstrauß.

(Pörksen, SPD: Gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen wünsche ich mir zu diesem Thema eine gute und sachliche Diskussion über alle Parteigrenzen hinweg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Staatsministerin Frau Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es an dieser Stelle recht kurz machen, weil

mein Kollege Stadelmaier die gesamte Handlungspalette aufgezeigt hat.

Ich will an der Stelle noch ein paar wenige Anmerkungen unter dem Jugendschutzaspekt machen. Wir sind in der schwierigen Situation, dass es in diesem Bereich zwei Anforderungen gibt. Die eine Anforderung ist die, dass es darum geht, Kindern und Jugendlichen eine verantwortungsvolle Teilhabe an der Medienwelt zu ermöglichen.

Dem steht sicherlich gegenüber, dass wir sie gleichzeitig vor Gefahren im Internet, in den neuen Medien und anderen Verbreitungswegen schützen müssen, da es gerade bei Computerspielen, dem Bereich, über den wir heute diskutieren, Gefahren gibt, die von der Sucht über die Gefahr von Verwechslung von Realität und Fiktion bis hin zur Gewaltverherrlichung reichen.

Die eine Ebene, die sehr ausführlich diskutiert worden ist, ist sicherlich die rechtliche, auf die ich nicht näher eingehen will. Ich will nur an der Stelle deutlich machen – der Kollege Stadelmaier hat es gesagt –, es ist nicht so, dass wir nicht bereit sind, Instrumentarien, die eingeführt worden sind, wie zum Beispiel die USK, regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und dort, wo es notwendig ist, weiterzuentwickeln.

Ich will auf die zweite Ebene hinweisen. Wir haben heute ein rechtliches Instrumentarium. Wenn es Defizite und Probleme gibt, dann ist immer die Frage, ob nicht ein ganz verschärfter Blick auf den Bereich des Vollzuges gelegt werden muss.

Ich bin dem Kollegen Bruch ausgesprochen dankbar, dass er zum Beispiel im Bereich der anlassunabhängigen Recherche im Internet durch die Polizei zusätzlich zwei Mitarbeiter zur Verfügung stellt, um diesem Bereich intensiver nachgehen zu können. Ich halte das auch für eine wichtige Schwerpunktsetzung, bevor man über neue rechtliche Regelungen spricht.

(Beifall der SPD)

Ich will in dem Bereich auch darauf hinweisen, dass wir in Rheinland-Pfalz innerhalb des Rahmens, in dem es möglich ist, ohne die Probleme kleinreden zu wollen, gut gerüstet sind.

Wenn ich zum Beispiel an die Entwicklung von jugendschutz.net denke, das heute bei der Kommission für Jugendmedienschutz angebunden ist, aber in Rheinland-Pfalz seinen Ausgangspunkt und seinen Sitz hat, dann denke ich, haben wir auch Kompetenz im Lande, die auch für die weitere Beschäftigung mit solchen Themen zur Verfügung steht und aus meiner Sicht unbedingt genutzt werden sollte. Zumindest für mich ist jedes Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern von jugendschutz.net immer wieder eine Bereicherung, weil sie eine Vielzahl von Erfahrungen haben, die es zu nutzen gilt.

Der letzte Punkt ist der Bereich der Prävention. Es gibt Verantwortlichkeiten im Bereich der Schule, der Medienpädagogik für Kinder und Jugendliche. Ich glaube, gerade die Wege, die wir in den letzten Jahren gegangen

sind, die ein aktives Arbeiten mit Medien ermöglichen, gleichzeitig aber auch Gefahren mit in den Blick nehmen, wie zum Beispiel beim Junior Award Nachwuchswettbewerb, wo Jugendliche selbst schreiben, zum Beispiel auch Drehbücher, und damit einen ganz anderen Blick auf die Medien bekommen, wichtige und richtige Ansatzpunkte sind.

Der zweite ist die Weiterbildung der Lehrkräfte. Diesbezüglich ist in den letzten Jahren die Anstrengung erheblich intensiviert worden. Wichtig ist auch die Verknüpfung zwischen schulischer und außerschulischer Arbeit. Es ist hier noch nicht genannt worden, auch der Landesfilmdienst macht in diesem Bereich eine unglaublich wichtige Arbeit, was die Medienpädagogik bei Kindern und Jugendlichen angeht.

Trotzdem will auch ich mit dem Punkt enden, der eigentlich bei vielen der Vorredner zum Ausdruck gebracht worden ist: Ich glaube, wir dürfen uns nichts vormachen. Wir werden immer über den Bereich von Schule, von Unterstützung der außerschulischen Jugendarbeit, von all den Institutionen, die genannt worden sind, gefragt sein. Aber es muss auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, das heißt, auch als Aufgabe der Medienhersteller, der -treibenden, aller, die in diesem Bereich arbeiten.

Wir müssen die Menschen, die immer noch am nächsten an ihren Kindern dran sind, das heißt, die Eltern, bezüglich dieser neuen Entwicklungen qualifizieren, wie es eben eindrucksvoll geschildert worden ist. Deshalb ist es für uns inzwischen eine Selbstverständlichkeit, dass wir bei unseren medienpädagogischen Angeboten immer auch die Information an die Eltern miteinbeziehen. Das haben wir auch mit in den Blick genommen, als es um das Thema „Handys und Gewalt“ ging, dass wir uns auch an die Eltern wenden und ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit dem Appell schließen, dass es die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, die Vollzugsebene, die medienpädagogische Arbeit in den Schulen ist, aber es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt und wir Menschen unterstützen müssen, wenn sie sich um dieses wichtige Thema kümmern.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Nach Beendigung der Aktuellen Stunde rufe ich Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Tierschutzbericht 2004/2005 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 15/249) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/252 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart.

Das Wort hat Herr Kollege Langner.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Mensch besteht eine beträchtliche Verantwortung zur Achtung und zum Schutz der Tiere. Dem hohen Stellenwert eines verantwortungsvollen Umgangs des Menschen mit Tieren wurde durch die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz Rechnung getragen: eine Maßnahme, die von meiner Partei lange gefordert wurde und die ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Richtig!)

Auf dieser Grundlage ist eine ständige Verbesserung des Tierschutzes Aufgabe der Politik. Das Staatsziel Tierschutz bietet erstmals die echte Möglichkeit, den Tierschutz auch gegen unverhältnismäßige gegenläufige Interessen einzelner Tiernutzer durchzusetzen.

Es bildet ein entscheidendes Abwägungsgewicht gegen andere Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Berufsausübung, Religion oder Kunst, die nun gegen die Erfordernisse des Tierschutzes abgewogen werden müssen. Es geht darum, den Umgang mit Tieren auf tierschutzgerechte Verhaltensweise zu beschränken.

Tiere müssen artgemäß ernährt, angemessen gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Meine Fraktion begrüßt, dass sich die Landesregierung den Herausforderungen des Tierschutzes mit großem Engagement gestellt hat und weiterhin stellt.

Ich nehme den vorliegenden Tierschutzbericht zum Anlass, einige herausragende Maßnahmen exemplarisch zu nennen. Durch das Landesnaturschutzgesetz hat die Landesregierung die Anforderungen an Zoos sowie die Zusammenarbeit von Artenschutz- und Tierschutzbehörde geregelt.

Die Zeiten, in denen Tiere der Willkür von Zoobetreibern ausgesetzt waren, sind damit schon lange vorbei. Wer heute mit seinen Kindern in den Zoo geht, muss kein schlechtes Gewissen mehr haben.