Protokoll der Sitzung vom 07.02.2007

Bemerkenswert ist auch die in der Begründung zu dem Gesetzentwurf zitierte Rechtsprechung, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei dem Eingriff in eine bestehende bauliche Anlage zu beachten ist.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wirft mehr Fragen auf, als dass er Antworten gibt. Wir werden der Landesregierung eine Reihe von Fragen stellen, um uns ein Bild darüber machen zu können, welche Auswirkungen die von der SPD geplante Änderung der Landesbauordnung RheinlandPfalz nach sich zieht.

Die FDP-Fraktion wird keinem Gesetz zustimmen, das nicht kontrolliert werden kann und seine Wirkung total verfehlt.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eine etwas erstaunliche Rede des Herrn Kollegen Creutzmann.

(Beifall der SPD)

Herr Kollege Creutzmann, was ist das für eine Methode, Sätze vorzulesen, aber einen ganz wichtigen Satz dabei auszulassen? Sie lesen aus der Begründung vor. Den Satz, den Sie eigentlich am lautesten vorlesen sollten, wenn man Ihnen sonst folgt, den lassen Sie weg: „Auch die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder ist einfach und bleibt daher der Eigenverantwortung überlassen.“ – Wovon reden Sie denn eigentlich dauernd? Sie reden doch dauernd von Eigenverantwortung.

(Beifall der SPD)

In einer solchen Sache, in der es um das eigene Leben geht, dann negieren Sie das. Sie reden von einem Placebo-Gesetz. Ich finde, das ist fast eine Unverschämtheit. Das sagen Sie einmal dem Feuerwehrverband und den vielen Feuerwehrleuten, die tagaus tagein rausfahren müssen, um Menschen zu retten, hier werde ein Placebo-Gesetz gemacht.

(Beifall der SPD)

Wenn Sie glauben, dass wir hier ein Gesetz vorlegen, das in sich nicht stimmig ist und nicht begründet ist, dann gebe ich einen Ratschlag. Sie haben ja ein Auto, da brauchen Sie gar nicht so weit zu fahren. Da drüben liegt Wiesbaden – die Freunde von Mainz –, da fahren Sie einmal hin und fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen von der FDP im Landtag, warum sie genauso ein solches Gesetz auch ohne Kontrolle erlassen haben.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Hartloff, SPD: Die sind für die Eigen- verantwortung dort drüben!)

Wenn Sie mit uns vor wenigen Jahren – Sie vergessen zurzeit alles – ein Gesetz, eine Landesbauordnung, beschlossen haben, nach der sogar Einfamilienhäuser gebaut werden können, ohne dass kontrolliert wird, dann frage ich mich, warum das bei Rauchwarnmeldern – drei bis vier pro Wohnung – nicht möglich sein soll. Das müssen Sie mir erklären.

(Beifall der SPD)

Sie als Vorkämpfer für Abbau von Kontrollen rufen bei einer solchen Sache, wo jeder Mensch eine Eigenverantwortung hat, nach Kontrolle. Sie sind zu feige, jetzt mitzumachen. So und nicht anders muss ich das empfinden.

(Fuhr, SPD: Eine eigene Behörde will er haben!)

Wenn Sie es auch bei uns und bei den Hessen nicht glauben, können Sie bei drei weiteren Ländern nachlesen, dass sie es genauso wie hier machen. Deswegen fordere ich Sie von dieser Stelle aus auf: Machen Sie mit! – Wir können über all die Fragen reden. Man kann natürlich über die Frage der Versicherung und über die Frage reden, wie das strafrechtlich zu beurteilen ist, aber man kann natürlich auch über den Popanz des Strafrechts in diesem Zusammenhang versuchen, etwas lächerlich zu machen. Wir lassen das mit Sicherheit nicht zu.

Herr Kollege Seekatz, ich glaube nicht, dass wir für die Frage, ob wir Rauchwarnmelder in Altbauten verpflichtend einführen sollen, eine Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes brauchen. Die Praxis beweist uns, dass wir es machen müssen. Jahrelange Aufklärungsversuche haben nicht dazu geführt, dass eine ausreichende Zahl von Rauchwarnmeldern in Altbauwohnungen installiert worden ist. Das ist bedauerlich, aber das ist so. Deswegen müssen wir zu diesem Mittel greifen.

(Beifall der SPD)

Wir können gern über alles in den Ausschüssen reden, aber machen Sie mit.

(Starker Beifall der SPD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort. Herr Creutzmann, ich möchte darauf hinweisen, die FDP hat auch noch eine Redezeit von fünf Minuten.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Pörksen! Wir sind uns doch einig in dem Ziel, Rauchwarnmelder retten Leben. Das ist gar keine Frage. Wir haben dem Gesetzentwurf für Rauchwarnmelder in Neubauten auch zugestimmt. Wir haben damals in der Diskussion auch erreicht, dass

das, was Sie damals ursprünglich wollten, nur fest installierte Anlagen zu machen, fallen gelassen wurde.

(Harald Schweitzer, SPD: Das ist ja gar nicht wahr!)

(Harald Schweitzer, SPD: Also gleich kippe ich um! Ihr habt wirklich ein kurzes Gedächtnis!)

Aber wollen wir uns nicht streiten.

Herr Kollege Pörksen, Sie machen ein Gesetz und sagen, es regelt sich über die Eigenverantwortung. Meinen Sie denn, Sie erreichen dadurch, dass mehr Menschen Rauchwarnmelder installieren? Sie erreichen schon etwas über die Versicherung. Das hat Ihr Kollege vorhin schon angedeutet. Wenn natürlich die Menschen erfahren, dass es ein Gesetz gibt, dass ich unter Umständen den Versicherungsschutz verliere, wenn ich das nicht einhalte, dann wird natürlich dort ein Druck entstehen – das ist doch gar keine Frage –, dass die Menschen sagen, das wollen wir nicht. Das muss dann natürlich auch über Aufklärung passieren, nicht, dass die Leute etwas nicht tun und hinterher den Schaden haben.

(Harald Schweitzer, SPD: Das widerspricht sich doch nicht!)

Nur um das ging es uns. Wir wollen schlicht und einfach kein Gesetz, bei dem wir sehen, dass es unter Umständen gar nicht eingehalten wird. Die Eigenverantwortung haben Sie auch jetzt schon ohne Gesetz. Da haben Sie vollkommen recht. Auch muss man immer wieder Aufklärung betreiben. In Ihrer Gesetzesbegründung führen Sie das auch auf, dass die Initiativen des Landes fortgeführt werden müssen, um die Menschen zu überzeugen. Was nützt mir dann aber ein Gesetz, das nicht eingehalten wird? Nur das waren doch meine Bedenken.

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Kollegen Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einmal zur Klarstellung: Herr Kollege Creutzmann, es mag mich meine Erinnerung trügen, aber ich erinnere mich eigentlich relativ gut an die Diskussion über die Einführung von Rauchwarnmeldern in Neubauten und dass wir von vornherein gesagt haben, beides soll möglich sein, also fest an das Netz angeschlossene Rauchwarnmelder und die normalen, die man selbst anbringen kann.

(Beifall bei der SPD)

Von daher glaube ich, diese Klarstellung ist erforderlich.

Dann komme ich noch zu der Frage der Kontrolle in Neubauten. Wie passiert denn das heute eigentlich? Wenn heute jemand einen Neubau errichtet, dann reicht

er einen Antrag auf Genehmigung ein. Die bekommt er nach vier Wochen, es sei denn, es gibt Dinge, die der Bauaufsicht etwas merkwürdig vorkommen. Wird da der Rauchwarnmelder kontrolliert? Dieses Kontrollargument so nach vorn zu schieben, überzeugt mich nicht.

Vielleicht noch eines: Sie kommen aus Ludwigshafen – wenn ich das richtig weiß – oder zumindest aus der Nähe von Ludwigshafen.

Sie wissen zumindest in Ludwighafen einigermaßen Bescheid. Das denke ich schon. Dann wissen Sie vielleicht auch oder haben in den Tageszeitungen in Ludwigshafen gelesen, dass dort eine große Baugesellschaft bereits jetzt diesen Punkt aufgegriffen hat und gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft und der Feuerwehr Rauchwarnmelder in Altbauten einbaut. Es passiert bereits. Jetzt muss der Druck erhöht werden, damit es überall passiert. Nichts anderes wollen wir.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Weiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung. Herr Pörksen, im Ziel sind wir uns einig – das habe ich gespürt –, dass die Rauchmelder Leben retten und es notwendig und kein Luxus ist, diese preiswerten kleinen runden Scheiben in den entsprechenden Zimmern, in Treppenhäusern und Fluren an die Decke zu hängen. Ich komme nachher auf die Probleme im Alltag zurück und zu welchen Konkretisierungen wir noch kommen müssen.

Herr Noss, wer den Entwurf des Gesetzes liest, muss feststellen, dass es ein paar handwerkliche Fehler, ein paar unpräzise Stellen und ein paar wesentliche offene Fragen gibt. Wenn die nicht geklärt werden, wird dies im Alltag zu enormen Missverständnissen, Rechtsstreitigkeiten und jahrelangen Hängepartien zwischen Mietervereinen und dem Verband „Haus & Grund“ führen. Diese ganzen Dinge will ich einmal problematisieren. Dann wird klar, dass wir eine Anhörung brauchen, wir noch Konkretisierungen brauchen, wir keine Behörde brauchen, die das überwacht, Herr Creutzmann, wir das durchaus der Eigenverantwortung überlassen können. Aber wir müssen klarstellen, in wessen Eigenverantwortung wir es legen: Ist die Eigenverantwortung des Eigentümers? Ist es die Eigenverantwortung des Mieters? Ist es die eines Handwerkers? Ist es die des Schornsteinfegers? Wessen Eigenverantwortung ist es, sich darum zu kümmern?

Ich will sinngemäß aus Ihrem Entwurf zitieren – Sie haben es betont –: In die Verantwortung derjenigen soll es gelegt werden, die an Bau und Betrieb von Wohnungen beteiligt sind. – Das könnten alle sein. Das kann vom Architekten bis hin zum Mieter, Hausmeister und Verwalter gehen. Wer ist nicht alles am Bau und Betrieb von Wohnungen beteiligt.

Dann wird es noch einmal unpräzise: Die Überwachung der Funktionsfähigkeit bleibt – Herr Pörksen, Sie haben es ganz betont zitiert – der Eigenverantwortung überlassen. Aber wessen Eigenverantwortung? Wieder keine Aussage dazu.

Ganz konkret: Wer muss die Ersatzbatterien kaufen? Wer geht auf die Leiter und wechselt sie aus?

(Zurufe von der SPD)

Jetzt kommt es.

Ich habe über 20 Jahre Erfahrungen in der Wohnungswirtschaft. Ich weiß, dass genau das die Punkte sind, die im Einzelfall geklärt werden müssen, bevor wir grundsätzliche Rechtsstreitigkeiten haben.