Protokoll der Sitzung vom 08.02.2007

dass Sie nun endlich auch ein eigenes Programm in Rheinland-Pfalz auflegen. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall der CDU – Baldauf, CDU: Bravo! – Ramsauer, SPD: Die Erde ist eine Scheibe!)

Meine Damen und Herren, wir sind uns doch sicher einig in der Zielsetzung. Wir wollen dem Mittelstand und insbesondere den kleineren Unternehmungen zu einer höheren Eigenkapitalquote verhelfen und damit auch Investitionen in unserem Land ankurbeln. Wir wollen auch den kleineren und mittleren Unternehmen zumindest die Möglichkeit geben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker an dem gemeinsam erarbeiteten Erfolg zu beteiligen.

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterbeteiligung ist ein zu wichtiges Thema, als dass wir uns eine einfache Konzeption zugrunde legen und das Ganze überstürzt einführen, wie das in Rheinland-Pfalz geschieht.

(Zurufe der Abg. Frau Mohr und Pörksen, SPD)

Sehr geehrte Frau Kollegin, mit Vorschusslorbeeren ist es uns hier nicht getan. Das hilft keinem.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Am 24. Januar hat die Landesregierung auf einer Pressekonferenz das Modell einer Mitarbeiterbeteiligung erstmals vorgestellt. Den Abgeordneten des Landtags – zumindest den Abgeordneten der Opposition – standen bis zum heutigen Tag darüber hinaus keine weiteren Materialien zur Verfügung als die spärlichen Unterlagen, die am Rande dieser Pressekonferenz ausgegeben wurden.

(Eymael, FDP: So ist es!)

Ich finde es schade, dass auch im zuständigen Ausschuss eine intensivere Behandlung dieses Themas nicht möglich war. Offensichtlich ging es Ihnen hauptsächlich darum, eine öffentlichkeitswirksame Inszenierung hier im Plenum durchzuführen.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen handelt es sich um eine Art Beteiligungsfonds, wie ihn die ISB im Rahmen der betrieblichen Wirtschaftsförderung bereits anbietet.

(Fuhr, SPD: Wenn Sie das Konzept nicht kennen, warum reden Sie denn dazu?)

Der Fonds wird zu 40 % aus Arbeitnehmeranteilen gespeist und zu 60 % aus staatlichen Fördermitteln, zu denen auch die Mittel der ISB zählen. Die Beteiligung der Arbeitnehmer wird bis zu einem gewissen Betrag garantiert, was gut und richtig ist. Die Unternehmen verpflichten sich zu einem jährlichen Beteiligungsentgelt von 5 % bis zu 7 % im Erfolgsfall und zu einem Schlussbonus in Höhe von 10 % des Beteiligungskapitals nach zehn Jahren. Im Schnitt beträgt der Aufwand für ein Unternehmen zwischen 6 % und 8 % per anno, was eine ordentliche, aber sicherlich keine besonders attraktive Zinskondition darstellt. Viele Unternehmen bekommen das Geld anderswo günstiger.

(Eymael, FDP: Billiger! – Ministerpräsident Beck: Aber dann haben sie kein Eigenkapital!)

Meine Damen und Herren, ein Vorteil des Programms liegt aber neben der Mitarbeitermotivation darin – das ist schon richtig gesagt worden –, dass anders als beim Darlehen das Beteiligungskapital direkt zum Eigenkapital gezählt wird und somit auch das Unternehmensrating verbessern kann. Dem steht jedoch ein höherer Verwaltungsaufwand gegenüber. Herr Minister Hering, ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir hier noch einmal klären müssten; denn es ist schon einfacher, wenn ich als Darlehensgeber nur einen Partner habe, als wenn das sehr viel mehr sind. Da muss man noch einmal schauen, wie da wirklich das Verhältnis gegenüber der Fremdfinanzierung ist.

(Beifall des Abg. Bracht, CDU)

Meine Damen und Herren, es gibt noch viele weitere Fragen. Wie wird der Arbeitnehmeranteil am Fonds finanziert? Durch Abschläge am Bruttolohn? Der Investivlohn muss doch so konzipiert sein, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran partizipieren können. Es kann nicht so sein, dass nur wenige Gutverdienende daran teilhaben können.

(Beifall der CDU – Eymael, FDP: Richtig! Genau das ist der Punkt!)

Wichtig ist, dass auch der Maschinenführer und der Lagerist partizipieren können.

(Eymael, FDP: Null!)

Meine Damen und Herren, wir müssen natürlich eines sehen, die Sparfähigkeit ist bei 50 % der Bevölkerung nicht mehr gegeben. Ich habe gerade vor kurzem mit einem Direktor einer großen Volksbank gesprochen. Der schilderte mir eindringlich, wie schwierig es ist, dass die Leute heute noch Riester-Verträge unterschreiben, die 20 oder 30 Euro im Monat oftmals fehlen, um einen solchen Vertrag abzuschließen. Ich denke, auch dafür muss man Antworten finden.

(Ministerpräsident Beck: Deshalb endlich anständige Löhne, Frau Kollegin!)

Wir zahlen anständige Löhne, weit über Tarif!

Zu klären ist auch, welche Folgen eine dauerhafte Ertragsschwäche von Unternehmen für die beteiligten Betriebe, für die Mitarbeiter, aber auch für die ISB hat. Herr Minister, ganz wichtig ist uns natürlich auch, bis zu welcher Summe das Land mitgeht. Da würden wir uns auch freuen, wenn Sie hierzu eine Aussage tätigen könnten.

Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein ganz wichtiges Thema. Große Unternehmen betreiben das bereits mit Erfolg. Deshalb sagen wir, es ist ein guter Ansatz, dass mit staatlicher Förderung auch kleinen Unternehmen diese Möglichkeit gegeben wird.

(Glocke des Präsidenten)

Es sind uns hier aber noch zu viele Fragen offen. Herr Minister, um abschließend erklären zu können, ob dieses Projekt erfolgreich wird, muss die Konzeption sorgfältig überarbeitet werden, und die vielen offenen Fragen müssen hier beantwortet werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen für die FDP-Fraktion festhalten, dass wir die Idee der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen grundsätzlich begrüßen. Das Programm der Landesregierung ist jedoch nicht dazu geeignet, aus Arbeitnehmern Unternehmer zu machen. Für die Unternehmen ist es wenig attraktiv, sich an dem Programm zu beteiligen. Was die Landesregierung schaffen will, ist ein bürokratisches Monster für gut verdienende Angestellte.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Erstens (bürokratisches Monster): Will sich ein Arbeitnehmer an seinem Unternehmen beteiligen, so muss er mindestens 2.000 Euro aufbringen. Die ISB gibt noch einmal 3.000 Euro hinzu, sodass die Mindestbeteiligung des Arbeitnehmers an dem Unternehmen 5.000 Euro beträgt. Der Maximalbetrag ist 10.000 Euro, von denen der Arbeitnehmer 4.000 Euro – nach Steuern übrigens; das muss er vorher erwirtschaftet und versteuert haben – aufbringen muss, sodass, wenn die ISB noch einmal 6.000 Euro hinzugibt, der Maximalbetrag 10.000 Euro beträgt. Das bürokratische Monster ergibt sich dadurch, dass der Arbeitnehmer das Geld an die ISB einbezahlt, diese ihren Anteil hinzulegt, den Gesamtbetrag an das Unternehmen überweist, für den einzelnen Arbeitnehmer ein Darlehenskonto führen und verwalten muss und bei der Rückzahlung darauf achten muss, dass der Arbeitnehmer den Anteil der ISB nicht verfrühstückt. Um dies sicherzustellen, muss auch die Rückzahlung über die ISB abgewickelt werden.

(Ministerpräsident Beck: Sollen wir das in den Säckel tun?)

Herr Ministerpräsident, ich erläutere hier doch nur Ihr Modell. Hier hat mir noch keiner gesagt, wie das funktioniert. Sie feiern das groß ab. Es gibt noch gar keine Unterlagen. Ich habe mich bei der ISB erkundigt. Die arbeiten noch daran. Ich werde Ihnen das noch sagen.

(Beifall der FDP und der CDU)

Herr Minister, Sie haben vorhin einen Fehler gemacht, indem Sie von 5 % gesprochen haben. Der Arbeitnehmer bekommt nur 2,6 %. Deswegen war es unfair, Herrn Günter Eymael vorzuwerfen, er hätte sich nicht informiert. Informieren Sie sich. Ich habe mich informiert, und ich werde Ihnen den Fehler im Protokoll nachweisen.

Zweitens: Meine Damen und Herren, wer jetzt glaubt, jeder Arbeitnehmer könnte sich an Unternehmen beteiligen, der irrt. Die ISB wird natürlich prüfen – dazu ist sie nach dem Kreditwesengesetz auch verpflichtet –, ob die Bonität des Unternehmens ausreichend ist, um Zinsen für die Beteiligung zu zahlen und das Kapital zurückzuzahlen.

(Pörksen, SPD: Ist das nicht sinnvoll? – Ministerpräsident Beck: Das ist doch selbstverständlich!)

Herr Ministerpräsident, ein Unternehmer mit guter Bonität wird weiterhin zu seiner Hausbank gehen, um dort einen Kredit aufzunehmen; denn die Kosten für einen Kredit sind zurzeit bei einer Bank bei Weitem günstiger als bei dem Beteiligungsmodell.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Drittens: Nach meinen Informationen soll die Gesamtkapitalrendite eines Unternehmens als Grundlage dafür dienen, ob die Verzinsung der stillen Beteiligung erhöht wird oder nicht. Da man aber die Höhe der Gesamtkapitalrendite, bei der ein Bonus bezahlt wird, nicht fixieren will, sondern von Unternehmen zu Unternehmen variabel gestalten will, kann es sein, dass ein Arbeitnehmer bereits bei einer Gesamtkapitalrendite von 7 % einen

Bonus erhält, bei einem anderen Unternehmen aber erst bei einer Gesamtkapitalrendite von 10 %. Der Streit wird vorprogrammiert sein, weil keine klaren Regeln vereinbart wurden.

Viertens: Der durchschnittliche Aufwand für ein Unternehmen beträgt für eine stille Beteiligung mindestens 6 %. Er kann jedoch auf durchschnittlich 8 % steigen. Damit ist klar, dass die Kosten für die stillen Beteiligungen wesentlich höher als bei Ausstattung mit Fremdkapital sind. Was ist der Grund? Den Arbeitnehmern wird eine sehr hohe Verzinsung ihrer Einlagen garantiert, die allerdings die Unternehmen auch finanzieren müssen.

(Eymael, FDP: So ist es!)

Eine vom Staat garantierte jährliche Rendite von 9 % und 14 % ist angesichts einer Kapitalmarktrendite von derzeit ca. 5 % viel zu hoch. Wäre sie nicht staatlich garantiert, könnte man darüber reden. Eine niedriger garantierte Rendite wäre wesentlich besser gewesen, weil dadurch die Aufwendungen für die Unternehmen niedriger und damit die Nachfrage nach Beteiligungskapital höher gewesen wäre; denn maximale Verlustanteile eines Arbeitnehmers in Höhe von 400 Euro, nachdem die Garantie im dritten Jahr bei einer Maximaleinlage von 4.000 Euro ausläuft, stehen bei einem Unternehmen mit geringer Ertragskraft einem jährlichen Beteiligungsentgelt von 260 Euro – er bekommt nämlich nur 2,6 %, das andere geht an die ISB – gegenüber, sodass ein Mitarbeiter mindestens zwei Jahre eine Ausschüttung von 260 Euro erhalten muss, wenn er im Insolvenzfall seinen Verlustanteil von 400 Euro abdecken will.

Fünftens: Die von der Landesregierung so propagierte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung für kleine und mittlere Unternehmen erreicht man nur durch einen Trick, indem man die Kriterien der stillen Beteiligung so gestaltet, dass sie als Eigenkapital ausgewiesen werden kann, nämlich Langfristigkeit (fünf bis zehn Jahre), Nachrangigkeit und angemessene Beteiligung am Unternehmensverlust. Ich weiß nicht, ob die Banken die so gestaltete stille Beteiligung beim Rating dem Eigenkapital zurechnen werden; denn die stillen Beteiligungen sind faktisch Fremdkapital, da lediglich eine Regellaufzeit von zehn Jahren vorgesehen ist. Das heißt, das Geld muss zurückgezahlt werden. Das ist nach zehn Jahren geplant. Das ist faktisch Fremdkapital. Ich weiß aber, man versucht, es über die Kriterien als Eigenkapital zu deklarieren.

Sechstens: Der Landesregierung war offensichtlich von Anfang an klar, dass ihr Programm nur schwer vermittelbar ist. Anders lässt sich die Beratungsförderung nicht erklären.

(Glocke des Präsidenten)

Ich werde es anschließend weiter ausführen.