Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Die Landesregierung ist froh darüber, dass die Schulen bemüht sind, Kinder möglichst nicht zurückzustellen, sondern in die Grundschule aufzunehmen und dort zu fördern. Sie ist sich mit der Wissenschaft vollständig einig – da gibt es keine abweichenden Meinungen –, dass es wichtig ist zu versuchen, Kinder möglichst früh in den Grundschulverbund zu integrieren. Deshalb ist sie froh, dass die Zahlen Ergebnisse zeitigen.

Wenn aber die Zahl der Zurückstellungen zurückgeht, dann ist es auch logisch, dass die Zahlen an Schulkindergärten zurückgehen. Dass dies in einem Fall wie Lörzweiler dazu führen kann, dass es nach mehrjährigem Unterschreiten der Teilnahmezahlen zu einer entsprechenden Aufhebung der Einrichtung kommt, ist klar.

Es gibt eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grosse.

Frau Ministerin, Sie haben eben die mehrjährige Unterschreitung der Mindestzahlen im Schulkindergarten in Lörzweiler angesprochen. Können Sie bitte noch einmal erläutern, wie die aktuellen Zahlen aussehen, was die Anmeldezahlen für den Schulkindergarten in Lörzweiler betrifft?

(Pörksen, SPD: Mann kann ja eine Regierungserklärung abgeben!)

Die schulärztlichen Untersuchungen laufen meines Wissens noch. Insofern können sich die Zahlen und Stände noch verändern. Bisher kenne ich aus dem Einzugsbereich der Grundschule Lörzweiler keine Zurückstellungen, die vorgesehen worden sind.

(Pörksen, SPD: Darüber müssen wir reden!)

Ich weiß, dass es in einem Fall Gespräche zwischen Schule, Schulaufsicht und Eltern darüber gibt, wo die Förderung des Kindes stattfinden soll.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer.

Frau Ministerin, dürfen die Schulleiter grundsätzlich wie im Fall der Verbandsgemeinde Bodenheim die Anträge von Eltern auf Zurückstellung annehmen und auch darüber entscheiden, so wie das in der Grundschulordnung in § 4 geregelt ist?

In der Grundschulordnung – die entsprechende Regelung habe ich Ihnen vorgestellt – ist dieses Recht auf die Schulleitungen delegiert. Ich weiß nicht, auf welchen Tatbestand Sie abheben.

Ich kann mir immer vorstellen, dass es trotzdem im Einzelfall bei so etwas Beratungsbedarf mit der Schulaufsicht gibt. Im Grundsatz ist das aber auf die Schulleitung delegiert.

Ich erteile Herrn Kollegen Schreiner für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben eben davon gesprochen, die Untersuchungen liefen noch. Weshalb hat dann die Landesregierung im Januar gegenüber der Presse erklärt, es lägen keine Anträge vor, und suggeriert, es gebe dafür keinen Bedarf? In der Grundschulordnung steht aber, dass die Antragstellung der Eltern bis zum 15. Mai erfolgen muss. Sie selbst sagen, die Fristen laufen noch. Wieso konnten Sie dann suggerieren, es gebe keinen Bedarf?

(Ministerpräsident Beck: Dann hätten sie am 16. Mai fragen müssen!)

Ich habe den Eindruck – das scheint mir in dieser Angelegenheit seit geraumer Zeit der Fall zu sein –, dass in dem krampfhaften Versuch, irgendein Problem in dieser Sache zu finden,

(Pörksen, SPD: Richtig!)

inzwischen alles durcheinandergeworfen und nichts mehr auseinandergehalten wird.

(Beifall der SPD)

Ich habe mehrfach ausgeführt, dass wir über Jahre hinweg beobachten, wie sich die Anmeldezahlen entwickeln und dass sich die eigentliche Mindestteilnehmerzahl auf zehn beläuft. Diese Zahl ist im Fall Lörzweiler über längere Zeit unterschritten worden.

Trotzdem hat man die Entwicklung weiter beobachtet. Wenn man dann aber sieht, es ist ein dauerhafter Erfolg, dass die Zahl der Zurückstellungen zurückgeht, ist es normal, dass man dann daraus Konsequenzen zieht.

(Beifall der SPD)

Ich muss Ihnen sagen, ich habe wirklich Probleme, die Zielrichtung Ihrer Argumentation noch nachzuvollziehen. Ich bin gerne bereit, mich noch einmal persönlich mit Ihnen hinzusetzen und dieses Thema zu diskutieren; denn meines Wissens ist das heute die dritte Anfrage, die ich zu diesem Thema beantworte.

Schriftlich habe ich das auch schon mehrfach versucht. Sollte es da aber noch Aufklärungsbedarf geben, bin ich gerne bereit, dass wir uns zusammensetzen und das noch einmal durchgehen, weil ich in der Tat glaube, dass etwas problematisiert wird, was wirklich keinen Anlass zur Problematisierung bietet.

1. Wir sagen, wir kümmern uns um die Förderung der Kinder.

2. Wir sagen, wir beobachten eine solche Entwicklung über einen längeren Zeitraum.

3. Wir sagen aber auch, wir freuen uns, wenn die Zahl der Zurückstellungen zurückgeht, weil das für die Kinder bedeutet, dass man sich darum bemüht, sie möglichst frühzeitig in die Schule zu integrieren.

Ich will jetzt mit Ihnen gar keine Debatte über Ihre Vorschläge zur Einschulung aller Kinder mit fünf Jahren beginnen. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Anfrage überhaupt nicht mehr verständlich.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Frau Kollegin Brede-Hoffmann für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, noch einmal eine zusammenfassende Frage: Können Sie mir bestätigen, dass die eben als Zusatzfrage gestellten Fragen bereits mehrfach in Kleinen Anfragen, Aussprachen im Ausschuss in Form eines Antrags nach GOLT und in einem ganz regen Briefverkehr zwischen den Anfragestellern und Ihrem Haus sowie einer relativ aufgeregten Berichterstattung in der Presselandschaft behandelt worden sind und heute bis jetzt noch keine einzige neue Frage gestellt worden ist?

(Unruhe bei CDU und SPD)

Ich habe bereits auf mehrere Anfragen verwiesen. Frau Brede-Hoffmann, in der Tat hatte ich vergessen zu erwähnen, dass in der zurückliegenden Ausschusssitzung ausführlich die Gelegenheit bestand, mit meinem Staatssekretär in einem Umfang von meines Wissens einer Stunde dieses Thema zu erörtern. Auch von dort ist mir berichtet worden, dass es die Möglichkeit gab, alle Fragen zu stellen und alle gestellten Fragen beantwortet worden seien.

Dennoch habe ich heute das Angebot unterbreitet, weil ich meine, man soll sich dort streiten, wo es etwas gibt, über das man streiten kann, aber man soll nicht bei Dingen, die logisch dargestellt worden sind und die auch von den Fakten her nicht bestreitbar sind, versuchen, ein Problem finden.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Im Hinblick darauf, dass wir im Ausschuss darüber gesprochen haben und Briefe ausgetauscht wurden, lasse ich weitere Zusatzfragen nicht mehr zu. Es geht nicht, dass wir eine Angelegenheit einer klitzekleinen Einrichtung zu einer landespolitischen Sache machen. Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Ihre Kollegen, die ebenfalls Mündliche Anfragen gestellt haben, ihre Mündlichen Anfragen nicht mehr beantwortet bekommen, nur weil Sie bei dieser Angelegenheit diesen Gesichtspunkt nicht berücksichtigen? Das Recht auf diese Entscheidung steht mir nach der Geschäftsordnung zu. Die Frage ist beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech (FDP), Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz für das Schuljahr 2007/2008 – Nummer 3 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage die Landesregierung:

1. Wie entwickeln sich die Anmeldezahlen für die verschiedenen weiterführenden Schulen (Hauptschule, Regionale Schule, Duale Oberschule, Realschule, Integrierte Gesamtschule, Gymnasium) für das Schuljahr 2007/2008 im Vergleich zu den beiden Vorjahren?

2. Wie haben sich die Anmeldezahlen für Ganztagsschulangebote im Vergleich zu gleichartigen weiterführenden Schulen ohne Ganztagsschulangebot entwickelt?

3. Welche Rückschlüsse und Folgerungen zieht die Landesregierung aus den Zahlen mit Blick auf die regionale Präsenz und Perspektiven der einzelnen Schularten?

4. Welche Schulstandorte sind nach Kenntnis der Landesregierung aufgrund zurückgehender Schülerzahlen gefährdet?

Danke schön.

Es antwortet Frau Ministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In § 15 Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung ist geregelt, dass die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler durch die Eltern bis Ende Februar stattfindet. Die Schulen melden zum 15. März der ADD im Rahmen des vorläufigen Gliederungsplans, mit welchen Schüler- und Klassenzahlen sie für das kommende Schuljahr rechnen. Diese Zahlen sind vorläufig, weil an Schulen mit begrenzten Aufnahmekapazitäten noch Wartelisten abgearbeitet werden müssen, zum Beispiel Privatschulen und Integrierte Gesamtschulen, und weil nicht alle Eltern insbesondere an den Pflichtschulen (Hauptschule, Regionale Schule, Duale Oberschule) fristgerecht anmelden.

Die vorläufigen Gliederungspläne mit den prognostizierten Schüler- und Klassenzahlen werden für die Personalplanung, die aber bis Schuljahresbeginn noch häufiger justiert werden muss, genutzt. Auf Landesebene liegen derzeit keine gesicherten und geprüften Zahlen vor. Sie werden auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benötigt.

Einzelne Veröffentlichungen in der Presse betreffen nur bestimmte Standorte und können ohnehin nur einen punktuellen Stand wiedergeben.

In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion „Zukunft der Hauptschulen“ vom 2. November 2006 wurden die Zugangszahlen zu den fünften Klassen der weiterführenden Schulen als Antwort

auf die dortigen Fragen 4 und 5 veröffentlicht. Ich nenne die Prozentzahlen für den jeweiligen Schuljahresbeginn in 2004/2005 und 2005/2006 sowie ergänzend die Schülerzahlverteilung in der fünften Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2006/2007: Hauptschule: 15,9 %, 14,8 %, 13,3 %; Realschule: 25,9 %, 25,9 %, 26,5 %; Gymnasium: 37 %, 38,7 %, 39,6 %; IGS: 5,5 %, 5,6 %, 5,8 %; Regionale Schule: 12,9 %, 12,0 %, 12,4 %; Duale Oberschule: 2,9 %, 2,9 %, 2,5 %.