Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Die Wertstoffkette soll in Rheinland-Pfalz möglichst weitreichend genutzt werden. Das ist Zielsetzung dieses Clusters. Beginnen werden wir mit dem Kompetenznetzwerk, das als eine Aufgabe hat, in den nächsten Jahren einen solchen Cluster aufzubauen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

Herr Minister, anschließend an das, was Frau Abgeordnete Hedi Thelen gesagt hat: Wir hatten diese Woche Bauernversammlung im Kreis Kusel. Dort kam in den Fragen der Bauern das Thema „Pachten“ zur Sprache. Welche Pachtpreise oder welche Schübe sind bei den Pachtpreisen zu befürchten, wenn die nachwachsenden

Rohstoffe eine größere Gewichtigkeit in der landwirtschaftlichen Fläche beanspruchen? Ich frage Sie: Gibt es schon Anzeichen dafür, dass die Pachtpreise angezogen haben, und welche Sprünge erwarten Sie in diesem Zusammenhang?

Wir haben isoliert – beschränkt um einige Biogasanlagen – erhöhte Pachtpreise zu verzeichnen. Wenn Sie aber die gesamte Dimension betrachten, können Sie erkennen, dass wir mittelfristig noch kein großes Problem haben. In Rheinland-Pfalz werden ca. 712.000Hektar landwirtschaftlich genutzt. Derzeit werden zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen gerade einmal 9.000 Hektar genutzt. Allein die stillgelegten Flächen in Rheinland-Pfalz betragen ca. 30.000 Hektar. Wenn man diese für die Produktion nachwachsender Rohstoffe nutzen würde, was aufgrund der Kriterien möglich ist, wäre ein Riesenpotenzial erschließbar um den Faktor 3 zu dem, was wir bisher für den Bereich nutzen, ohne dass es zu einer Einschränkung im Bereich der Produktion von Nahrungsmitteln kommt.

Im Bereich der Mittelgebirgslandschaft müssen wir nach dem Ausstieg aus der Milchquote Perspektiven schaffen. Wir müssen zukünftig Flächen für andere Nutzungen erhalten. Deswegen ist es richtig, diesen zukunftsweisenden Bereich sehr kompetent aufzuarbeiten. Flächenkonkurrenz gehört auch zu einem Thema, mit dem sich das Kompetenznetzwerk auseinandersetzen wird. Dass wir die Fakten zusammengetragen haben, konnten Sie aus den Erläuterungen ersehen.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schäfer.

Herr Minister, können Sie etwas zur Zeitplanung sagen?

Das Kompetenznetzwerk wird seine Arbeit aufnehmen. Die Stellen werden ausgeschrieben, das heißt, wir werden in diesem Halbjahr mit der Arbeit beginnen. Die Mitglieder des Kompetenznetzwerks haben bereits ihre ersten Sitzungen gehabt. Wir haben uns darauf verständigt, was die Aufgabenbereiche sind. Wir sind also in Teilbereichen bereits mitten in der Arbeit des Kompetenznetzwerks.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

Noch einmal zurück zu den Brachflächen: Gibt es keine rechtlichen Probleme mit der EU, wenn man jetzt die Brachflächen, die aus bestimmten Gründen angelegt werden mussten, wieder in Nutzflächen umwidmet?

Frau Kohnle-Gros, ich habe 2001 das Amt des Umweltstaatssekretärs angetreten. Da gab es eine große Debatte, wie es uns gelingen wird, in den ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz die Kulturlandschaft offenzuhalten. Es wurden Konzepte aufgelegt, es müsse weiter aufgeforstet werden. Es haben sogar einige die Vorschläge gemacht, wir müssten Regionen des Landes verwildern lassen, weil eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich wäre. Deswegen sollten wir im Grunde genommen froh sein, dass es eine Trendumkehr gegeben hat und es an der einen oder anderen Stelle zur Flächenkonkurrenz mit steigenden Preisen für die Landwirtschaft kommt.

Wir haben uns auch gewünscht, dass Nahrungsmittel zu höheren Preisen angeboten werden können und Landwirte erhöhte Preise für nachwachsende Rohstoffe erhalten. Das hat natürlich auch die Konsequenz, dass die Pachtpreise tendenziell ansteigen werden. Ich halte das für eine gute Tendenz. Das heißt, die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz ist zukunftsfähig. Man kann jungen Menschen wieder guten Gewissens empfehlen, diesen Beruf zu ergreifen.

(Beifall der SPD)

Ich habe dies vorweg genannt. Ich möchte nicht, dass diese Zukunftschance als Problematik betrachtet wird. Ich sehe zunächst die Zukunftschance. Selbstverständlich könnte bei einigen stillgelegten Flächen diese auch zur Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden. Es gibt einige, die mit Stilllegungsprogrammen belegt sind, wo dies erst in einigen Jahren möglich sein wird. Aber ich wollte das Potenzial nennen. 30.000 Hektar haben wir teilweise mit öffentlichen Geldern der EU stillgelegt, weil keine angemessene landwirtschaftliche Nutzung möglich war. Wenn jetzt Perspektiven dafür geschaffen werden können, diese Flächen ökonomisch sinnvoll und rentabel zu nutzen, statt mit öffentlichen Geldern die Stilllegung zu bezahlen, dann halte ich das auch für eine gute Tendenz im Bereich der Landwirtschaft.

(Beifall der SPD – Frau Spurzem, SPD: Allerdings!)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Thelen.

Herr Minister, der Preisdruck ist das eine. Aber es gibt tatsächlich Entwicklungen, dass Mehlmühlen schon

Probleme haben, überhaupt ihr Korn gemahlen zu bekommen, das heißt, der höhere Preis wird nicht zwingend dazu führen, dass weitere Flächen angebaut werden, wenn man mit dem Ertrag zufrieden ist. Werden das Kompetenzzentrum und die Landesregierung diese Entwicklung im Auge behalten? Ich denke, das wäre eine Fehlentwicklung.

Es ist bisher der Fall gewesen, dass man sich mit dieser Frage im Land systematisch auseinandergesetzt hat. Auch Sie, wenn Sie die Problematik sehen, müssten doch froh sein, dass diese Landesregierung die Initiative ergriffen und gesagt hat, es ist eine Zukunftschance. Aber wir müssen schauen, dass dort keine Probleme entstehen.

Wir müssen schauen, dass wir den Sachverstand an einen Tisch holen und fragen, wie wir die Kompetenzen im Lande bündeln können, um auch solche Fragen zukünftig kompetent zu beantworten. Selbstverständlich steigen die Preise auch für Getreide. Aber das führt nicht dazu, dass landwirtschaftliche Flächen weniger genutzt werden, ganz im Gegenteil. Frau Kohnle-Gros hat ausgeführt, dass der Druck auf die Flächennutzung im Ergebnis eher zunimmt. Ich bin froh, dass Landwirte endlich in die Tendenz kommen, angemessene Preise zu erhalten. Wir haben nicht mehr Getreidepreise in der Größenordnung, wie wir das 1940 und 1950 hatten. Dort gibt es eine gute Entwicklung. Das begrüße ich als Landwirtschaftsminister ausdrücklich.

(Beifall der SPD)

Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit ist die Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Schäfer (CDU), Verfahren zur Schließung von Schulkindergärten – Nummer 2 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Das Wort hat Frau Kollegin Schäfer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie informiert das Land die jeweils die betroffenen Schulträger im Falle einer beabsichtigten Schließung von Schulkindergärten?

2. Aus welchen Gründen wurde die Schließung des Schulkindergartens in der Verbandsgemeinde Bodenheim durch das Land lediglich telefonisch angekündigt, eine frühzeitige schriftliche Information des Schulträgers aber unterlassen?

3. Auf welchem Wege hat die Landesregierung veranlasst, dass Eltern nicht mehr – wie bisher üblich – in

Abstimmung zwischen Schule und Schulärztin/Schularzt Anträge auf Aufnahme in den Schulkindergarten stellen durften?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ahnen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Förderung schulbesuchspflichtiger, noch nicht schulfähiger Kinder vom 14. Juni 1989, zuletzt geändert am 15. Juni 1998 kann ein bestehender Schulkindergarten nicht weitergeführt werden, wenn zu Beginn des folgenden Schuljahres die Zahl von mindestens zehn Kindern nicht erreicht wird, es sei denn, dass es sich um eine geringfügige und erkennbar vorübergehende Unterschreitung handelt.

Die Entscheidung trifft die Schulbehörde. Ein Schulkindergarten ist jedoch spätestens dann zu schließen, wenn die Zahl von mindestens zehn Kindern auch zu Beginn des darauf folgenden Schuljahres nicht erreicht wird. – So weit die Verwaltungsvorschrift.

Die Schulbehörde beobachtet anhand der jährlichen Statistik und im Gespräch mit den Schulleitungen die Entwicklung der Schulkindergärten und die Zurückstellungspraxis der Schulen. Sie informiert die Schulleitungen und Schulträger zunächst mündlich über das wiederholte Absinken unter die Messzahl, bevor sie aufgrund der Dauerhaftigkeit eine Organisationsverfügung zur Aufhebung des Schulkindergartens erlässt.

Zu Frage 2: Es ist üblich und selbstverständlich, vor einer amtlichen Verfügung sachdienliche Gespräche vor Ort zu führen. Schulleitung und Schulträger wurden auf mehrfache Weise informiert. Am 11. Mai 2005 gab es einen Brief des Ministeriums an die Schulleitung, dass die Messzahl mehrfach unterschritten wurde. Ende September 2006 teilte die Schulrätin dem Bürgermeister mündlich mit, dass sich die Dauerhaftigkeit der Unterschreitung der Messzahl auch im Schuljahr 2006/2007 bestätigt habe und deshalb eine Schließung des Schulkindergartens unumgänglich sein werde.

Der damals noch tätige Schulleiter informierte darüber bei der letzten Schulträgerausschusssitzung. Bei der Verabschiedung des Schulleiters und der Einführung der neuen Schulleiterin informierte die Schulrätin wegen der Krankheit des Bürgermeisters auch den anwesenden Beigeordneten.

Mit Schreiben vom 9. Februar 2007 an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim begründet die Schulbehörde ausführlich die zum Schuljahresende beabsichtigte Organisationsverfügung zur Aufhebung

des Schulkindergartens und bittet um die Information der Fraktionen des Verbandsgemeinderats. Zu Frage 3: Sie fragen, wie die Landesregierung veranlasst habe, dass Eltern keinen Antrag mehr auf Aufnahme in einen Schulkindergarten stellen dürften. Dieses Antragsrecht hat es nie gegeben. Vielmehr können Eltern nach wie vor einen Antrag auf Zurückstellung ihres Kindes stellen. Dieser Antrag wurde früher gemäß der Schulordnung von 1988 von der Schulbehörde gegebenenfalls genehmigt. Sie konnte den Besuch eines Schulkindergartens anordnen oder den Besuch eines Kindergartens empfehlen.

Diese Befugnis wurde dann an die Schulleitung delegiert und ist seit 2004 Bestandteil der Grundschulordnung. Also konnte der Besuch eines Schulkindergartens von den Eltern gesprächsweise gewünscht, aber formal nicht beantragt werden. Beantragt wurde und wird lediglich die Zurückstellung. Der Besuch eines Schulkindergartens war und ist eine schulrechtliche Anordnung.

Seit dem Schulgesetz 2004 sollen als notwendiger „wichtiger Grund“ für eine Zurückstellung in der Regel vor allen Dingen gesundheitliche Gründe gelten. Der Bildungsbericht 2006 verweist unter Würdigung der PISA-Ergebnisse 2000 und 2003 darauf, dass Schülerinnen und Schüler mit verzögerten Bildungslaufbahnen wie Späteinschulungen und Klassenwiederholungen „im allgemeinen signifikante Leistungsnachteile gegenüber Schülerinnen und Schülern haben, die sich nach einem regulären Durchlauf in derselben Jahrgangsstufe befinden“. Dieses Zitat stammt vom Konsortium Bildungsberichterstattung, „Bildung in Deutschland“, Bielefeld 2006, Seite 55.

Deshalb bin ich froh, dass die Zurückstellungsquote in Rheinland-Pfalz im Zehnjahreszeitraum unter 5 % gesunken ist. Im Übrigen sehen die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für die Kindertagesstätten verstärkt die Förderung und Schulvorbereitung als Aufgabe vor. Das Schulgesetz verpflichtet Grundschulen und Kindergärten zur Kooperation.

Darüber hinaus nehmen die Grundschulen ihre Aufgaben zur individuellen Förderung sehr ernst, wozu die hervorragende Unterrichtsversorgung mit 100,5 % und die Rahmenpläne mit den notwendigen schuleigenen Arbeitsplänen sowie die umfangreiche sonderpädagogische Unterstützung durchaus beitragen.

So haben zum Beispiel die vier Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim aktuell nach vollständiger Abdeckung des Pflichtunterrichts insgesamt noch 84,5 Wochenstunden und 15 Sonderschullehrer-Wochenstunden für die Differenzierung und Förderung der Kinder zur Verfügung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Es geht nicht um das Festhalten an Institutionen, sondern um die bestmögliche Förderung der Kinder, die in jedem Fall im Kindergarten oder in der Schule gewährleistet bleibt.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Kollegin Schäfer, bitte schön.

Frau Ministerin, hält die Landesregierung die Vorgehensweise wie im Falle Bodenheim für angemessen, zunächst telefonisch die Schule anzuweisen, keine Anmeldungen auf Zurückstellung der Kinder anzunehmen, um später in der Presse zu erklären, es lägen keine Anmeldungen vor und damit zu sagen, es gebe gar keinen Bedarf?

Ich konnte – so glaube ich – deutlich machen, dass die Landesregierung das Vorgehen in diesem Fall in der Tat für angemessen hält. Über Jahre hinweg ist die Zahl unterschritten worden. Wir haben eine Mindestzahl von zehn. Diese wurde nicht erreicht. Man hat sich das über einen längeren Zeitraum angeschaut und hat letztlich entschieden, dass zum kommenden Schuljahr eine entsprechende Organisationsverfügung greifen soll.

Die Landesregierung ist froh darüber, dass die Schulen bemüht sind, Kinder möglichst nicht zurückzustellen, sondern in die Grundschule aufzunehmen und dort zu fördern. Sie ist sich mit der Wissenschaft vollständig einig – da gibt es keine abweichenden Meinungen –, dass es wichtig ist zu versuchen, Kinder möglichst früh in den Grundschulverbund zu integrieren. Deshalb ist sie froh, dass die Zahlen Ergebnisse zeitigen.