Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Der Durchschnitt der Bundesländer bei dieser Statistik, deren statistische Validität ich soeben schon angesprochen habe, ist 2,75. Der Wert des Landes beträgt 2,87. Das macht 0,12 über dem Durchschnitt. Wohlgemerkt, wir liegen nach dieser Statistik 0,04 unter dem besten Land Nordrhein-Westfalen. Herr Kollege, 0,12 ist dann doch weitaus über diesem sogenannten Durchschnitt. Also, das mit der „Im-Mittelfeld-Herumdümpelung“ gelingt uns dann nicht mehr. Wir haben in dieser Statistik einen guten Wert, und Sie können noch x-mal hin und her darüber reden. Das ändern Sie auch nicht.

(Glocke des Präsidenten)

Der Mittelstand ist mit dem, was in Rheinland-Pfalz passiert, sehr zufrieden.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

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Das Wort hat Herr Kollege Keller.

(Fuhr, SPD: Mathe ist auch nicht gerade seine Stärke! – Pörksen, SPD: Jetzt dümpelt er im Trüben!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten kennen Frau Kollegin Brede-Hoffmann: Wenn sie so mit Zahlen jongliert, möchte sie die Zeit überbrücken und will nicht auf die eigentliche Fragestellung eingehen. Das haben wir soeben wieder gemerkt.

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Ich komme nun zur „bildungspolitischen Großtat“ dieser Landesregierung in puncto Hauptschule, dem geplanten wöchentlichen Praxistag in den 9. Klassen der Hauptschule, aber nicht an allen Hauptschulen, wie wir gerade gehört haben. Wie gesagt, wir haben 180 Hauptschulen. An elf Hauptschulen in Koblenz und Trier sollen diese Praxistage eingeführt werden.

Wir halten mehr Praxis für notwendig. Das haben wir in der Vergangenheit gesagt, und das sage ich auch heute. Wir haben auch entsprechende Anträge dazu gestellt. Aber das, was Frau Kollegin Morsblech gesagt hat, stimmt schon: Es muss in ein Konzept eingebunden sein,

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ja, das hatte ich doch gerade eben erläutert!)

aber bei Ihnen ist kein Konzept vorhanden. Wenn ein Konzept vorhanden wäre, hätten Sie es vor vier Wochen bei der Debatte schon vorgestellt, und dann würde dieser Praxistag nicht nur an elf von 180 Hauptschulen stattfinden.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Sondern an zwölf!)

Eigentlich geht es darum: Sie werden zunehmend von der Opposition in puncto Hauptschule in die Defensive getrieben,

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

und jetzt wollen Sie einmal punkten. Jetzt haben Sie sich überlegt, was Sie machen könnten und kommen nun – wie so oft bei manchen Dingen – halbherzig mit einem Programm für elf Schulen daher.

Frau Kollegin Brede-Hoffmann weiß schon über alles Bescheid. Ich fahre jetzt auch einmal nach Trier. Das nimmt Ihnen doch niemand ab.

Sie merken, dass Sie in puncto Hauptschule vieles versäumt haben. Wir begrüßen es, wenn Sie sich – zwar spät, aber lieber spät als nie – auch einmal für diesen Bereich engagieren,

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

aber nun mit einer Alibiveranstaltung, mit einer PRVeranstaltung aufzutreten, hat die Hauptschule nun wirklich nicht verdient.

Danke schön.

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD – Pörksen, SPD: Was ein Glück hören die Ihre Rede nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist Punkt 1 der Tagesordnung, die Aktuelle Stunde, beendet.

Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ministerpräsidenten – Drucksache 15/918 –

Gemäß unserer Verfassung wählt der Landtag den Präsidenten des Rechnungshofs ohne Aussprache, meine Damen und Herren. Das Vorschlagsrecht hat Herr Ministerpräsident Beck. Herr Ministerpräsident Beck hat vorgeschlagen, Herrn Oberfinanzpräsidenten Klaus Behnke mit Wirkung vom 1. Juni 2007 zum Präsidenten des Rechnungshofs zu ernennen.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Somit sind Sie vom Landtag für eine neue Amtszeit gewählt, Herr Behnke. Glückauf und ein scharfes Auge!

(Beifall im Hause – Herr Behnke erhebt sich auf der Zuschauer- tribüne von seinem Platz)

Da wir uns noch nicht geeinigt haben, wie wir den scheidenden Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Hartloff, der noch im Wonnemonat Mai voll „zuschlagen“ kann,

(Heiterkeit im Hause)

verabschieden und wie wir dies feiern, möchte ich wenigstens herzlichen Dank für die verdienstvolle Amtszeit sagen, für Ihr kritisches Auge über das Verhalten der Kommunen und des Landes und für das, was Sie uns als Parlament an die Hand gegeben haben, damit wir in der Lage waren, die Kontrolle auch wahrzunehmen. Wir sind sicher, dass der Rechnungshof in Speyer eine wichtige und leitende Institution des Landes ist. Herzlichen Dank für Ihre Amtszeit!

(Anhaltend Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/881 –

Meine Damen und Herren, für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat eine Vorschlagsliste vorgelegt. Unter a) wird Herr Wolfgang Steppling, Koblenz, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und Ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs, vorgeschlagen, unter b) Dr. Ulrich Mildner, Koblenz, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Wer der Wahl von Herrn Wolfgang Steppling zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Herr Wolfgang Steppling ist einstimmig vom Landtag gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch und eine gute Amtszeit!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/880 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.

(Bracht, CDU: Vorstellung durch die Regierung? Einbringung?)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz vom 8. Juli 1957, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2003, regelt die Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung und eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird, sowie die Vollstreckung aus Urkunden über die Ansprüche des öffentlichen Rechts und wegen privatrechtlicher Forderungen.

Eine Fortentwicklung dieses Gesetzes ist erforderlich, da sich die gesellschaftlichen Lebensverhältnisse und die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, die für das Verwaltungsvollstreckungsrecht bedeutsam sind, in den letzten Jahren geändert haben.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält insbesondere Änderungen für folgende Bereiche des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes:

1. Es soll eine gemeinsame kommunale Vollstreckungsbehörde bestimmt werden.

Insbesondere kleinere kommunale Verwaltungen haben nur begrenzte organisatorische Ressourcen, um verwaltungsvollstreckungsrechtliche Verfahren professionell betreiben zu können. In § 19 Abs. 4 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz wird deshalb ausdrücklich klarge

stellt, dass kommunale Gebietskörperschaften eine gemeinsame Vollstreckungsbehörde bestimmen können. Damit soll die Effizienz der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckung verbessert werden, da häufig mehrere Gläubigerinnen und Gläubiger bei der Befriedigung ihrer Forderung gegenüber der Vollstreckungsschuldnerin oder dem Vollstreckungsschuldner miteinander konkurrieren.