Herr Kollege Baldauf, wir haben sehr wohl in Erinnerung, nachdem Sie vorhin offensichtlich einer höheren Beamtenbesoldung das Wort geredet haben, dass Sie bei den Haushaltsberatungen eine Einsparung von 45 Millionen Euro im Beamtenbereich vorgeschlagen haben.
Was hätte das bedeutet? Man hätte etwa 700 Leute freistellen müssen, um das im gestaltbaren Bereich zu erreichen. Ich will die Diskussion nicht wiederholen, aber ich lasse mir von Ihnen nicht sagen, wie man mit Beamten umgeht, Herr Kollege.
Lassen Sie mich allgemein auf die Erhöhungen eingehen. Ja, die Erhöhungen, die wir im Beamtenbereich vorsehen, sind nicht sehr hoch. Sie schulden einer schwierigen Haushaltssituation im Land Rheinland-Pfalz Tribut. Wir werden diese Diskussion sicher weiterführen. Es ist gut, dass Steuermehreinnahmen vorhanden sind und es eine Perspektive gibt, wie wir bei der Schuldensituation weiterkommen. Das bedeutet aber überhaupt nicht, dass man, wie Sie das scheinbar vorhaben, Geld aus dem Fenster wirft, das man noch gar nicht hat. Das ist unverantwortlich, und das können wir auch nicht im Besoldungsbereich fahren, Herr Kollege.
Lassen Sie mich auf die Frage der Absenkung der Eingangsgehälter zurückkommen. Die Rechtsbedenken, die
Herr Kollege Mertin bei der Einbringung des Gesetzentwurfs geäußert hat, fanden aus unserer Sicht keine Bestätigung. Frau Dr. Böhm hat in der Anhörung diese Rechtsbedenken deutlich zurückgewiesen.
Wenn wir dennoch sagen, wir meinen, dass es sinnvoll und vertretbar ist, dass man diese Absenkung nicht vollzieht, ist das zum einen sicher dem geschuldet, dass wir vielleicht im Gegensatz zu vielen anderen
und den Argumenten, die in der Anhörung vorgebracht worden sind, zugänglich sind, nachdem wir von den Jugendvertretungen der Gewerkschaften dazu einiges gehört hatten.
dass wir durch die Entwicklung am Arbeitsmarkt und durch das gute Anspringen der Konjunktur die veranschlagten Korridore möglicherweise weiter ausgeweitet hätten.
Das bedeutet, dass es in diesem Bereich sicher eine verschärfte Diskussion über die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung von neu eintretenden Beamtinnen und Beamten gegeben hätte. Das wollen wir vermeiden. Deshalb werden wir das nicht vollziehen. Deshalb haben wir das auch so beantragt, wie das geschehen ist.
Ich werde in der zweiten Runde dazu noch etwas sagen. Aus meiner Sicht ist das sehr wohl eine verantwortliche Politikgestaltung, die eine Linie hat.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ganz bewusst in unseren parlamentarischen Regeln ein Gesetzgebungsverfahren, das sich über mehrere Stufen hinzieht. Es soll dazu dienen, im Rahmen eines solchen Gesetzgebungsverfahrens das Für und Wider sorgfältig zu diskutieren und gegebenenfalls zu Änderungen zu kommen. Wenn, wie in diesem Falle, eine Änderung vorgenommen wird, die ich im Ergebnis gutheiße, freue ich mich darüber,
dass das parlamentarische Verfahren dies letztlich als Ergebnis gehabt hat. Es ist nun einmal Sinn eines solchen parlamentarischen Verfahrens, solche Änderungen vorzunehmen. Insofern will ich nicht kritisieren, dass man jetzt etwas tut, was ich im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens verlangt habe. Das wäre nicht besonders klug.
Herr Kollege Hartloff, allerdings sind meine rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt. Frau Professorin Böhm hat auf ein bestimmtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegriffen. Wir wollen die juristische Debatte in allen Feinheiten heute nicht führen, aber es gibt gute Argumente dafür, weshalb man dieses Urteil nicht unbedingt im vorliegenden Fall für einschlägig halten muss. Das wäre aber ein juristisches Hochreck, das jetzt der Mühe nicht mehr wert ist, weil das, was damit begründet werden soll, letztlich nicht umgesetzt wird.
Ich begrüße es außerordentlich, dass insbesondere mit der Begründung, neu eingestellte junge Beamte würden eine etwas schlechtere Leistung als andere erbringen, weshalb es gerechtfertigt sei, das Gehalt abzusenken, diese Absenkung nicht mehr durchgeführt wird. In den Bereichen, die ich überschauen kann, ist es keineswegs so, dass junge Richter, wenn sie eingestellt werden, im Regelfall weniger zu leisten haben. Richter bekamen in der Regel keine Rabatte, sondern hatten genauso viele Urteile zu fällen wie die länger angestellten.
Herr Staatsminister Deubel, ich hatte vor, mich im Finanzamtswesen nach dieser Frage zu erkundigen. Nachdem die Landesregierung die Sache jetzt aber nicht mehr weiterverfolgt, habe ich die Sache auch nicht weiterverfolgt. Ich verstehe außerordentlich, dass Sie auch über diesen Umstand sehr erfreut sein müssen, weil Sie meines Erachtens bei anspringender Konjunktur einer der Ersten gewesen wären, der das zu spüren bekommen hätte.
Wir wissen aus der Vergangenheit, dass qualifizierte Kräfte für den Bereich des Steuer- und Finanzamtswesens nur zu bekommen sind, wenn entsprechende Angebote seitens des Staats gemacht werden. Deshalb meine ich, sind Sie der Erste, der sich an dieser Stelle sicherlich freuen wird, weil Sie in der nächsten Zeit nicht mehr das Problem haben werden, wegen der Absenkung der Eingangsbesoldung kein gutes und qualifiziertes Personal zu bekommen.
Ich meine, wir sollten uns jetzt, nachdem die Schlacht in diesem Sinne entschieden ist, den anderen Dingen
zuwenden und auch in der Zukunft dafür Sorge tragen, dass Rheinland-Pfalz ein guter und attraktiver Arbeitgeber sowohl für die Beamten als auch für die Arbeiter und Angestellten ist, damit wir auch künftig dem Land und seiner Bevölkerung das an Qualität bieten können, was wir uns vorstellen.
Ich darf als weitere Gäste Mitglieder des Pfälzerwaldvereins Frankenthal begrüßen. Seien Sie herzlich in Mainz willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat vor einem Jahr vorgeschlagen, die Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst um eine Stufe abzusenken. Grund war die Notwendigkeit, den Haushalt weiter zu konsolidieren. Dieser Grund ist auch nicht entfallen. Dieses Ziel ist ein Ziel, in dem zumindest in abstrakter Form alle Fraktionen im Landtag übereinstimmen. Nur wenn es konkret wird, wird die Übereinstimmung sehr viel schmaler.
Was hätte man als Alternativen gehabt? Wir hätten das Weihnachtsgeld auf ein Niveau wie in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen absenken können, nämlich auf 30 % anstatt 50 %, wie es bei uns gezahlt wird. In Niedersachsen sind es gar nur 0 %. In Baden-Württemberg und dem Bund wird das Weihnachtsgeld für Pensionäre demnächst auf 30 % abgesenkt. Das wäre eine Alternative gewesen.
Wir hätten aber auch die Arbeitszeit weiter erhöhen können, wobei in unserem Nachbarland Hessen der Ministerpräsident dabei ist, einen Rückzieher zu machen und von 42 Stunden wieder auf 41 Stunden zurückgeht.
Wir hätten aber auch zusätzliches Personal abbauen können, um Geld einzusparen, wie das die meisten Länder getan haben. Das war wohl der Vorschlag der CDU bei der Verabschiedung des Haushalts, der zwar nicht so deutlich formuliert war, sondern in dem nur eine pauschale Kürzung des Personaletats gefordert wurde.
oder – noch schlimmer – eine Reduzierung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter. Das ist auch kein
anzustrebendes Ziel. Die ganz billige Methode ist zu sagen: Weniger Budgets im Personalbereich, und alles Weitere wird der Regierung überlassen.
All dies wollten wir nicht, sondern wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Das gilt auch für die Besoldungserhöhung.
Herr Baldauf, das verstehe ich überhaupt nicht. Wir haben bei der Besoldungserhöhung vor einem Jahr gesagt, 0,5 % in diesem Jahr und 0,5 % im nächsten Jahr und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des einfachen Dienstes einschließlich Eingangsstufe mittlerer Dienst 3,4 %. Die Inflationsrate beträgt 1,7 %, aber nicht einmal, sondern zweimal. Das ist deutlich mehr als in den Nachbarländern. Das heißt, wir gehen zumindest mit den Beamtinnen und Beamten im einfachen und mittleren Dienst deutlich besser um als das die Nachbarländer tun.